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GAP Deckung in KFZ Versicherung oder im Leasingvertrag ?
Guten Morgen,
möchte als Privatperson ein Opel Adam leasen..... im Leasing Vertrag besteht die Möglichkeit für 6,00 im Monat eine GAP Deckung mit abzuschliessen.... Ich dachte immer das die bei der Vollkasko KFZ Versicherung automatisch dabei ist....... ? Habt Ihr ne Ahnung...
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Die Meinung, dass GAP durch Neupreisentschädigung ersetzt werden kann, ist schlicht und ergreifend falsch.
Denn ergänzend zu den Hinweisen von xAKBx setzt die Neupreisentschädigung das Vorliegen eines Totalschadens voraus, also müssen die Rep. Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Tun sie das nicht, gibt es auch keinen Neupreis, sondern WBW ./.RW, bzw netto Rep. Kosten.
Für die GAP besteht diese Voraussetzung aber nicht, jedenfalls nicht bei allen Gesellschaften.
Folglich beibt man bei allen Schäden, bei denen der Leasingvertrag abgelöst wird und kein echter TTS vorliegt, auf der Differenz sitzen, wenn keine GAP besteht.
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77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 19FC
soooo viel zum Lesen..
Hallo,
da mein (finanzierter) mobiler Untersatz geklaut wurde mal ne Frage in die Runde:
Ich habe GAP (gottseidank) in der Versicherung abgeschlossen. Die Bank hat jetzt natürlich eine Forderung, die den Restwert (ich nehme mal an, dass das so ist) übersteigt. Diese Differenz wird durch GAP abgedeckt. Jetzt aber: wie ist es mit der SB? Wird die in diesem Fall berechnet und bleibe ich darauf sitzen (bzw. muss sie selber zahlen)?
gruss
19FC
Mal wieder nach oben..
Nach jetzt über 8 Monaten noch keine endgültige Abrechnung der KRAVAG. Den von mir angestrengten Prozess wollte sie nicht führen (aber erst NACH Klageerhebung) und die zwischenzeitlich (ich war im Urlaub) gezahlten GAP und Mwst. (anderes Auto mit Mwst. gekauft) sind nicht identisch (zu niedrig) mit der Klage.
Daher werde ich der Bitte um Zurücknahme nicht folgen und die Klage aufrecht erhalten.
Also - kann noch dauern.
gruss
19FC
Hallo! Die Neupreisentschädigung kann doch eigentlich schon deswegen kein Ersatz für die GAP sein weil sie ja z.B. im Diebstahlfall nicht die noch ausstehenden Leasinggebühren bezahlt . Oder seh ich das falsch?
Zitat:
@tomchat schrieb am 14. November 2014 um 10:27:48 Uhr:
Hallo! Die Neupreisentschädigung kann doch eigentlich schon deswegen kein Ersatz für die GAP sein weil sie ja z.B. im Diebstahlfall nicht die noch ausstehenden Leasinggebühren bezahlt . Oder seh ich das falsch?
Hallo,
schriftliche Verhandlung.
Nach Meinung des Richters fehlen noch einige Euronen. Daher ist die Sache noch immer nicht fertig.
Ob die ausstehenden Finanzierungsraten vom Restwert abgezogen werden können ist momentan noch offen.
gruss
19FC