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HU/AU-Termin liegt im abgemeldeten Zeitraum

Themenstarteram 28. Oktober 2005 um 17:17

Ich wusste nicht wo es am besten hinpasst!

Ich melde nächste Woche meinen BMW ab und ich habe vor ihn erst wieder anzumelden, wenn ich sage, dass er von mir auf fertig und fit ist. Also kann es eventuell Juni oder so werden. Zwischendrin liegt um genau zu sein im März mein HU/AU-Termin.

Muss ich da hin, oder wie geht das dann vor sich, wenn ich mein Auto 3 Monate später, nachdem HU/AU abgelaufen sind wieder anmelden möchte...

Und wie bekomme ich mein Auto zum TÜV?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

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18 Antworten

Den TÜV/AU-Termin kann man bei abgemeldeten Kfz guten Gewissens überziehen. Die Plaketten werden bei einer Anmeldung bzw. HU/AU z.B. im Juni auch nicht zurückdatiert.

Wenn für das Auto wieder eine Haftpflichtversicherung (Doppelkarte) besteht, darf mit entstempeltem Kennzeichen auf direktem Weg zur HU/AU gefahren werden.

Themenstarteram 29. Oktober 2005 um 16:50

okay alles klar :)

...nur kriegst du das Auto ohne gültige HU/AU nicht zugelassen ;)

Wo ist das Problem? Für die Fahrt zur HU/AU ist ausnahmsweise keine Zulassung nötig (entstempeltes Kennzeichen mit Doppelkarte reicht).

Richtig, und außerdem hatten wir das Thema schon.

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 7:47

Mein Problem war ja unter anderem auch, dass mein TÜV-Termin im abgemeldeten Zeitraum liegt. Ich wusste nicht, ob ich da jetzt hin muss oder ob es reicht wenn ich mein Auto wieder anmelden will zum TÜV fahre...

Da ein abgemeldetes Fahrzeug nur auf nicht öffentlichen Gelände abgestellt bzw. bewegt werden darf, kann es dem Gesetzgeber egal sein, ob das Fahrzeug dann TÜV hat oder nicht.

Die Vorgehensweise bei erneuter Anmeldung wurde ja bereits beschrieben.

Es gibt da leider eine ganz gemeine juristische Falle:

Wer ein Auto auf einem Privatgrundstück für lange Zeit abstellt, der kann u. U. wg. illegaler Schrottablagerung angezeigt werden.

Also besser das Auto in einem geeigneten Gebäude verstecken oder abdecken, dass man das Kennz. nicht sieht.

Da wäre auch noch der Trick mit dem Fotokopierer.

DAS IST ABER ILLEGAL UND RUMFAHREN DARF MAN DAMIT NICHT!

Zitat:

Original geschrieben von Consylos

Es gibt da leider eine ganz gemeine juristische Falle:

Wer ein Auto auf einem Privatgrundstück für lange Zeit abstellt, der kann u. U. wg. illegaler Schrottablagerung angezeigt werden.

Wie definiert man "lange Zeit"? Kann ein Fahrzeug nach einem halben Jahr schon als Schrott angesehen werden?

Was sollen da die Gebrauchtwagenverkäufer machen, die ein Auto innerhalb eines halben Jahres nicht verkaufen können?

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Wie definiert man "lange Zeit"? Kann ein Fahrzeug nach einem halben Jahr schon als Schrott angesehen werden?

Was sollen da die Gebrauchtwagenverkäufer machen, die ein Auto innerhalb eines halben Jahres nicht verkaufen können?

Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen hab, aber da war doch mal ein Fall eines Oldtimer-Liebhabers, der auf zwei eigens angemieteten Tiefgaragenstellplätzen zwei abgemeldete Oldtimer abgestellt hatte. Das Ordnungsamt dieser Stadt lies die Karossen ohne Vorwarnung beseitigen und verschrotten, weil die das als illegale Schrottlagerung gesehen hatten. :confused:

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 14:12

naja mein Auto steht auf einem abgesperrten gelände in einer großen garage mit hebebühne. betreten dürfen das gelände nur die, die am pförtner vorbeikommen und das sind in der regel leute, die da was gemietet haben!

am 30. Oktober 2005 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen hab, aber da war doch mal ein Fall eines Oldtimer-Liebhabers, der auf zwei eigens angemieteten Tiefgaragenstellplätzen zwei abgemeldete Oldtimer abgestellt hatte. Das Ordnungsamt dieser Stadt lies die Karossen ohne Vorwarnung beseitigen und verschrotten, weil die das als illegale Schrottlagerung gesehen hatten. :confused:

Das war in der Autobild, da hatte er die zwei stellplätze angemietet, eine karosse zerlegt und wollte sie dann restaurieren lassen...(wozu soll man auch mit dem ledersitz zum sandstrahlen...)

Das hat irgendjemandem nicht gepasst, gemeldet und das o-amt hat von diesem gemieteten stellplatz den "müll" darunter ein seltener strich8er (rohkarosse und teile?) glaube ich gesetzestreu entsorgt und 1000€ ordnungsstrafe wegen illegalen umweltfrevels ausgesprochen(soweit ich mich erinnern kann ).

Was daraus geworden ist(schadensersatz etc.) weiss ich nicht. vielleicht kennt jemand den ausgang der geschichte?

Nun, in obengenannten Fall wurde das Verfahren wegen Umweltgefährdung innerhalb weniger Tage eingestellt. Sehr interessant in diesem Fall, da nur eine akute Umweltgefährdung Grundlage für die sofortige Sicherstellung (nicht Verschrottung!) sein kann. Ein weiteres Verfahren ist noch anhängig, ich glaube wegen des Bußgeldes für illegale Mülllagerung.

Zum Topic: Es ist absolut legal, ein Fahrzeug vorrübergehend stillzulegen. Du hast 18 Monate Zeit, das Auto in Schuß zu bringen und wieder zuzulassen.

Bei allen Reparaturen solltest Du darauf achten, daß Dir keine Umweltgefährdung angelastet werden kann.

Da Deutschland das Land der Bekloppten und Bescheuerten ist, ist eine Unterbringung in einer abgeschlossenen Garage durchaus vorteilhaft.

Beser ist das. Aufpassen, daß kein böser Nachbar das sieht.

Die 18 Monate beziehen sich darauf, daß ab dann ein Fahrzeug automatisch als endgültig stillgelegt angesehen wird, der Brief wird dann ungültig.

Vielleicht ist das der Punkt, woran sich das Ordnungsamt dann hochzieht.

Sofern noch HU und AU vorliegen, kann man eine "Scheinzulassung" machen, also das Fzg. eine Woche an- und dann wieder abmelden, damit der Brief gültig bleibt. Sonst ist das nämlich peinlich, weil man dann zur Vollabnahme muß.

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