G4 Scheinwerfer "Kappe"
Hallo,
an meinem G4 ist in den Scheinwerfern für das Abblendlicht eine Art Metallkappe in die die Spitze der H7 Glühbirne reinragt.
Kann man die irgendwie entfernen? Wozu dient sie überhaupt?
Vielen Dank für eure Hilfe,
blessii
21 Antworten
Sollte ich bei einem von mir verschuldetem Unfall solch eine Veränderung am Gegnerischem Fzg entdecken, werde ich meinen Anwalt genau auf das ansetzen.
Egal welche klitzekleine Veränderung am SW gemacht wurde, die BE ist erloschen. Das heißt das Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden ergo könnte der Unfall nicht passieren (das selbe hat hier ein Anderer im selben Zusammenhang auch schon geschrieben).
stellt ihr euch nicht ein bißchen an wegen so einer kleinen kappe?? ich finde man kann es auch übertreiben jungs... nicht eingetragene felgen oder fahrwerk kann ich ja verstehen aber so was???
Nö wir stellen uns nicht an, es gibt halt Grenzen. Soltle mir jemand ins Auto fahren und ich merke nur das der Auspuff nicht passt, werd ich nen lauten machen vor Gericht oder sonst wo, wenn das Auto keine BE hat, gehörts in die Garage. Und selbst wenns nur die Kleinigkeit einer lackierten Kappe ist, darauf würd ich meinen Anwalt schon ansetzen 😉
so sieht die lakierte kappe aus.
wo ist nun der unterscheid ob dunkelgrau oder schwarz
wenn einer was will, dan habe ich die "rostige" kappe halt lackieren müssen, bevor ich den scheinwerfer tausche.
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Noch mal für Dich, Du darfst auch eine Rostige SW-Kappe nicht lackieren. Da muß der SW ersetzt werden.
Jegliche Änderung am Scheinwerfer führt zum erlöschen der BE.
Normalerweise ist es verboten. Habe aber schon Leute gesehen die den komplette Scheinwerfer innen gebruscht hatten.
Und das auf nem Treffen. Die Polizei hat nix gesagt.
Gebe aber Tomy recht. Es ist zwar Kinderkram aber die Versicherung versucht dich dafür dran zukriegen.
Ebenso wie die Rennleitung wenn die schon nen hass haben weil du denen dumm kommst dann kreiden die dir das an.
Und du wirst es nicht glauben eine Versicherung schafft das auch.
P.S.: Wir hatten ja mal das Thema mit den Doppelblinker umbau. Nach den Tod meines 110er TDI´s hat der Sachverständige auch gefragt. Da ich aber von Tüv ein schreiben hatte das, dass unbedenklich ist hat er auch gesagt das es in Ordnung ist. Und glaubt mir der hat sehr genau hingekuckt.
Natürlich schauen die genau hin! 😛
Es ist doch nicht so das eine Versicherung "Super!" ruft wenn sie zahlen muß. In jedem Fall wird genau geprüft und wenn ein 22 jähriger Golf-Fahrer mit ner umgebauten Karre kommt, reiben die sich doch die Hände. Es wird doch an jedem zweiten Wagen nicht eingetragenen Müll geben.
Ich gebe denen die hier von ner Kleinigkeit reden recht. Es ist (in dem Fall!) siccher für einige nichts weiter.Aber das legen nicht wir fest, sondern andere. Ne persönliche Meinung interessiert vor Gesetz 0,1%
ABER: im Schadensfall wird eben die Kleinigkeit, dem einen oder anderen sehr teuer zu stehen kommen.
Ich kann nur sagen, alles kann man mit dem Prüfer absprechen.
Wenn der Scheinwerfer dunkler wirkt (wie bei nochsoeiner), nimmt also auch die Leuchtkraft ab. Wenn ihr vom TÜV zu einem Lichttechnischen Gutachten genötigt werdet, könnt ihr den Wagen gleich stehen lassen, quasi in Zahlung geben.😰
MFG GUNNAR