G zurück nach Deutschland

Mercedes

Hallo, nach langen warten ist mein Sohn jetzt bereit für einen eigenen G.
Wir haben einen 463 in Spanien gekauft, in den Papieren ist er in 7/1990 in D zugelassen
und nach ca.6 Jahren nach SP gekommen und bis heute hat er Spanische Papiere.
Nun meine Fragen .: was ist zu machen um das H Kenzeichen zu bekommen wenn der G wieder in D ist.?
Deutsche Papiere haben wir keine nur einen Hinweis das er im Raum Köln zugelassen war.
Wenn es hilft kann ich die FHG Nr. senden.

Danke für jede Info. Wolfgang & Aaron

Beste Antwort im Thema

Und wo ist das Problem?
Wenn die EZ in den Amtlichen Papieren steht her mit dem Auto, Vollabnahme in Verbindung mit H Abnahme, zulassen und gut ist die Sache.
Kein Zoll, keine Einfuhr oder sonst was.

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Problem 1: Deutsche Papiere bekommen/ HU / Zulassung
Problem 2: H-Zulassung ab 8/2020

Das sind zwei sehr unterschiedliche Themen- die H-Zulassung hat als Voraussetzung, dass das Fahrzeug im Originalzustand ist. Was da im Detail drunter zu verstehen ist, fragt man am Besten einen Tüv-Prüfer (wenn das Fahrzeug da ist). Grundregeln sind hier nachzulesen, der Prüfer hat Handlungsspielraum- also einen G-neigten Prüfer suchen:
https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576

Gruss
Mark

Und wo ist das Problem?
Wenn die EZ in den Amtlichen Papieren steht her mit dem Auto, Vollabnahme in Verbindung mit H Abnahme, zulassen und gut ist die Sache.
Kein Zoll, keine Einfuhr oder sonst was.

Zitat:

@Volvodriver1985 schrieb am 31. Oktober 2019 um 20:41:43 Uhr:


Und wo ist das Problem?
Wenn die EZ in den Amtlichen Papieren steht her mit dem Auto, Vollabnahme in Verbindung mit H Abnahme, zulassen und gut ist die Sache.
Kein Zoll, keine Einfuhr oder sonst was.

Danke, ist das eine Vermutung ,oder Erfahrung.? In den SP Papieren ist EZ.7/1990 vermerkt.
Gruss Wolfgang.

Es geht genauso, wie von @Volvodriver1985 beschrieben wurde.
Trotzdem ist es sinnvoll VORHER mit einem TÜV Prüfer das Auto zu besprechen, z.B. ob es technische Änderungen gab, die Du wieder rückgängig machen solltest oder was auch immer. Dann hast Du immer noch die Möglichkeit preisgünstig einen anderen Prüfer für Dein Vorhaben zu suchen.

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Zitat:

@Volvodriver1985 schrieb am 31. Oktober 2019 um 20:41:43 Uhr:


Und wo ist das Problem?
Wenn die EZ in den Amtlichen Papieren steht her mit dem Auto, Vollabnahme in Verbindung mit H Abnahme, zulassen und gut ist die Sache.
Kein Zoll, keine Einfuhr oder sonst was.

Außer dass er bei EZ 07/1990 noch 8 Monate warten muss, geht dass genau so.
Evtl. Nachrüstpflichen der Ausrüstung (Leuchtweitenregulierung, Nebelschlussleuchte, etc.) sind ja eh vorhanden, wenn der damals in Deutschland zugelassen war.

Nur der technische Zustand muss halt für ne 21er Abnahme reichen, grade Scheinwerferreflektoren, Handbremse, Ölverlust und Bereifung sind da so Dinge die in Spanien nicht so genau genommen werden.
Vorher mit dem TÜV sprechen, ob der n Datenblatt haben will, dass kann man beim Datenblattservice vom TÜV Süd wahrscheinlich günstiger vorab bestellen.

Das ist Erfahrung, jeder Gebrauchte aus dem Ausland braucht eine Vollabnahme wenn er hier wieder zugelassen werden soll.
Ich weiß nicht wie es heute ist, aber es gab Zeiten da konnte die Vollabnahme nur durch Tüv oder Dekra erfolgen.
Die Abnahme zum Historischen Fahrzeug kann heute jeder zugelassene Prüfer abnehmen.
Ich setze mal einfach voraus, dass du dich über die Voraussetzungen einer H-Zulassung schon informiert hast.
Eigentlich wirklich keine große Sache.
Du kannst das Fahrzeug sogar auf Achse überführen und die Abmeldung wird automatisch bei der Zulassung gemacht.
Allerdings behalten sie auch einen Großteil der alten Papiere und die Kennzeichen.

Danke an alle, es ist ein 300 GD Automatik , denke besser nicht per Achse max 120 kmh .
Saludo.

Hallo,

ich habe vor zwei Jahren meinen Mercedes W460.2 - 230 GE Cabrio aus den Niederlanden reimportiert.

Fahrzeug hatte eine Deutsche Erstzulassung von 1983 in Karlsruhe und war 2008 in die Niederlande exportiert worden.

Mittels niederländischen Zollkennzeichen "White Plate" (mit 14- tägiger EU- weite Gültigkeit) wurde der 230 GE auf eigener Achse überführt.

Da das Fahrzeug niederländischen TÜV hatte, erfolgte in Deutschland beim DEKRA eine Begutachtung nach §23 (H- Kennzeichen) in Verbindung mit einer "Untersuchung im Umfang einer HU" (Hauptuntersuchung)

Der DEKRA Ingenieur besaß eine Zusatzausbildung, um die Abnahme nach §23 vornehmen zu dürfen!

Nach bestandener Prüfung erfolgte die problemlose Zulassung beim Strassenverkehrsamt!

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Ein Traum

Ich habe vor ein paar Monaten einen A124 aus Marbella re-importiert. Bestellt und ausgeliefert bei MB Dortmund, erste Zulassung in München. Nach 7 Jahren au die Insel Mallorca exportiert und dort bis 2019 auch gefahren. Über den Händler in Marbella dann zu mir gelangt. Transport nach D mit einer Autospedition war mit 690 EUR erheblich günstiger als jeder Gedanke, den als road-trip auf eigener Achse nach D zu fahren.

Hatte (leider, aber logischerweise) ausschließlich spanische Papiere, daher Vollabnahme erforderlich. Dadurch muss man in der Tat einige Dinge neu machen, die den Spaniern recht egal waren (Bereifung, Katalysator gegen einen funktionierenden ersetzen usw.).

Bei der Zulassung unbedingt (!) den alten spanischen Fahrzeugbrief mitbringen, ansonsten ist ausdrücklich keine Zulassung möglich. Der alte wird übrigens eingezogen, deshalb für die eigene Akte vorher eine copy machen 🙂 Zudem benötigst Du bei der Zulassung unbedingt einen Kaufbeleg/Kaufvertrag/Rechnung als Eigentumsnachweis. Manche Zulassungsstellen akzeptieren anstelle dessen auch eine Erklärung an Eides statt, aber ein Kaufvertrag mit korrekter Fahrgestellnummer macht alle erheblich einfacher. Bei Dir kommt natürlich noch das H-Gutachten dazu, ansonsten ist alles gleich.

Viele Grüße - Pecco

Hallo Pecco, PN Gesendet

Zitat:

@obenohnefan schrieb am 7. November 2019 um 22:01:49 Uhr:


Hallo Pecco, PN Gesendet

Und, biste weiter gekommen?

Hallo, ja danke das werden wir so machen.

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