G Klasse als LKW zulassen und 172,-€ Steuern pro Jahr bezahlen

Mercedes G-Klasse W463

Hallo Zusammen,
habe hier im Forum nach dem Thema gesucht allerdings nichts gefunden, möchte hier möglichst allen G Klasse Fahrern helfen bzw. auch mir helfen, habe Gestern dem Zoll geschrieben und gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt, so wurde es mir vom Zoll telefonisch mitgeteilt und so habe ich es in einer Fachzeitschrift bzw. in Klageschrift in anderen Foren gelesen.
Hat jemand Interesse Steuern auf 172,-€ zu reduzieren???
Mein Steuerbescheid ist 918,-€ hoch.

Beste Antwort im Thema

Trennwand rein, Sitze raus, ggf Befestigungen Sitze+Gurte zuschweissen, vom TÜV abnehemen und umtypisieren lassen, zur Zulassung gehen, fertig.
Beim kurzen Radstand soll es allerdings in manchen Städten ein Problem geben mit der LKW Akzeptanz...

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@jason1981 Danke.

Sauber!

Will man das wirklich so ? Sorry sieht unterirdisch aus und ich würde es nicht wollen. Aber jeder so wie er mag.

Sauber!
Zusammengefasst: Die alte Regelung Ladefläche > Platz für Fahrgäste zählt nicht mehr, sondern die o.g. Formel mit den Sitzplätzen x 68?

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Super, G-ratuliere! Das müßte doch eigentlich auch mit einem entsprechenden Trenngitter gehen?

Ja mit Gitter geht es auch, für mich aber sinnvoller mit Holz zu arbeiten, da ich auch das ganze umklappen und mit entsprechender Zusatzbox im Kofferraum eine Liegefläche von 210cm mal 140cm erhalte, im Urlaub ist mein Gepäck sicher im Kofferraum verstaut. Platte wird noch in Schwarz gestrichen.Achtung, LKW Zulassung ist in der Versicherung teurer, also bevor ihr da was baut und eintragen lässt, besser mal bei Versicherung oder bei mir gerne Anfragen wieso und wie das nur funktioniert, so viel sei verraten, Euer G muß mindestens 25 Jahre alt sein, Vorteile sind ihr braucht keine Schadenfreiheitsrabatte für dieses Fahrzeug mehr, das Fahrzeug wird preislich stabil Versichert sein. Meldet euch einfach wenn ihr Fragen habt, es muss nicht jedem gefallen, sondern soll für mich das Auto im Unterhalt günstig machen, sehe sicherlich nicht nur ich so, nur dem einen den es nicht gefällt scheint es richtig dicke zu haben, aber ich gönne es jedem so wie er es gerne mag, ob Gitter oder Holzplatte, Das wie Ihr besser dran kommt und verarbeiten könnt, die Sicherheit ist für TÜV wichtig und steht im Vordergrund. Klar ist mein G fast 30 Jahre alt und warum ich das jetzt noch mache, Ist eine Rechnung die für mich funktioniert, Ich habe vor dem Umbau 286,- für Versicherung mit Vollkasko im Jahr bezahlt und 918,- Steuern sind ca. 100,- pro Monat, jetzt werde ich 346,- Versicherung mit Vollkasko und 172,- Steuern bezahlen, sind jetzt ca. 43,- pro Monat und somit 57,- pro Monat weniger, noch 14 Monate bis zur H-Zulassung, also habe ich trotz der geringen Zeit immer noch ein Sparpotenzial von 550,-Euro und mir war es wichtiger anderen zu zeigen das es geht, ein G Modell mit weniger als gewohnt zu unterhalten, klar Sprit geht immer noch eine Menge durch, aber meiner verbraucht als 3.6 Brabus nur zwischen 12,2 und 20 Liter Super, wenn ich fahre wie ich so fahre.

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Zitat:

@jason1981 schrieb am 15. November 2018 um 19:46:54 Uhr:


Kfz-Steuer: G-Klasse kann nach Gewicht eingestuft werden
Eine gute Nachricht für Fahrer des schweren Geländewagens Mercedes G-Modell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg: Das Fahrzeug kann bei der Kraftfahrzeugsteuer auch nach dem 1.5.2005 weiter wie ein Lastwagen behandelt und nach Gewicht besteuert werden.

li DÜSSELDORF. Das Gericht gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids statt und setzte damit die Kraftfahrzeugsteuer von ursprünglich 820 Euro auf 172 Euro jährlich herab. Die Richter meinten, die Rechtsgrundlage ergebe sich nach einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes unmittelbar aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht, nach dem der Wagen kein PKW, sondern „ein anderes Fahrzeug“ sei.

Der Fahrer eines Mercedes G-300 machte vor Gericht mit Erfolg geltend, dass die verkehrsrechtliche Klassifikation seines Fahrzeugs sich nach Aufhebung des § 23 Abs. 6 Buchst. a Straßenverkehrszulassungsordnung direkt aus der EU-Richtlinie 70/156/EWG vom 6.2.1970 ergibt. Danach ist kein PKW ein Fahrzeug, das über einen einzigen Innenraum verfügt und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz hat und die folgende Bedingung erfüllt: Personenlast [= zulässiges Gesamtgewicht] – (Masse im fahrbereiten Zustand [= bisher Leergewicht] + Anzahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz x 68) > Anzahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz x 68. Kurz: P – (M + N x 68) > N x 68.

[...]

Aktenzeichen:
8 V 4/06

Was ist denn aus der Formel geworden?

Gute Lösung und man kann diese hässliche Platte mit Leder oder Alcantara beziehen, damit es nicht ganz so gruselig ausschaut

Hallo jason1981,
ich interessiere mich auch sehr für den günstigen Unterhalt. Was hat es mit dem Mindestalter von 25 Jahren auf sich?
Bei uns ginge es um den G400 CDI von 2002.

Und hat jemand Erfahrung mit der Umtragung auf „Zugmaschine“?

Danke schon mal und Grüße

Guten Morgen, frag beim TÜV nach, die sagen die was du tun musst. Ich kenns nicht von der G-klasse aber anderen Fahrzeugen. I.d.R. müssen Sitze und Gurte weg und eine "bauliche" Trennung zwischen Fahrersitz und Laderaum.

Lg

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