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Fzg. mit geringen Mängeln (HU) erworben

Hallo zusammen,
habe eine etwas knifflige Frage, die mir schon seit einigen Tagen Kopfzerbrechen bereitet. Und nein, ich erwarte auch keine Rechtsberatung (was ohnehin nicht zulässig wäre), sondern lediglich eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Habe vor 4 Tagen, nach langer Suche, einen Ford Focus BJ. 2012 mit Titanium X Ausstattung und dem 2.0 TDCI für 8.800 EUR von privat erworben. Ausgiebige Probefahrt gemacht, alles super...TÜV wurde Ende September 2018 gemacht. Nun habe ich den HU-Bericht zum Kaufzeitpunkt nicht gesehen, sondern erst im Nachhinein übersendet bekommen. (ja, war nicht sonderlich schlau)
Jedenfalls hat der TÜV-Prüfer bei der Prüfung einen ölfeuchten Motor (ohne Abtropfen) als geringen Mangel beanstandet. Mir ist bekannt, dass auch geringe Mängel binnen eines Monats abgestellt werden müssen. Das heißt wiederum, der private Verkäufer hätte den Mangel bis Anfang Oktober beseitigen müssen. Nun ist es leider so, dass der Mangel trotzdem vorliegt, offensichtlich ist der VK also 2,5 Monate mit dem Mangel weitergefahren. Kann ich aber darauf berufen, dass er laut Gesetzt den ölfeuchten Motor hätte reparieren müssen?
Freue mich über eure Meinungen.
Ich wünsche euch noch frohe und erholsame Feiertage!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. Dezember 2018 um 20:10:18 Uhr:



Das in Qualitätsgesprächen eine Mängelstatistik gerügt wird sagt doch schon Alles......

Das hast du missverstanden: Sie wurde nicht gerügt, sondern lediglich angesprochen.

Das halte ich auch nicht für kritikwürdig. Denn wer unter vergleichbaren Rahmenbedingungen im Jahresschnitt deutlich von anderen Prüfern abweicht, sollte tatsächlich mal über seine Prüf- und Dokumentationsqualität nachdenken (und Abweichungen kann es ja in beide Richtungen geben...)

Diese Statistiken gehen übrigens nicht nur nach dem Ergebnis, sondern auch nach Mangelgruppen. Es funktioniert also nicht, ständig ölfeuchte Motoren aufzuschreiben um damit zu verdecken, dass man Mängel in der Radaufhängung aufgrund oberflächlicher Prüfsystematik oder fachlicher Defizite nicht findet!

Wenn ich mal so in meine Statistik für 2018 schaue:

Ich habe nur bei 11,4 % der Fahrzeuge erhebliche Mängel dokumentiert, im Gegensatz zum gerundeten Durchschnitt von 21 %. Allerdings waren "meine" Fahrzeuge im Schnitt auch nur 6,4 Jahre alt gegenüber 11,6 Jahren im Durchschnitt.

Dementsprechend liege ich z.B. in der Mangelgruppe "Fahrgestell, Rahmen" mit einem Anteil von 0,2 % auch ganz erheblich unter dem Durchschnitt von 6,5 Prozent, weil bei neueren Fahrzeugen die in dieser Mangelgruppe (bei PKW) dominierenden Durchrostungen einfach noch keine Rolle spielen. Dafür sind dann natürlich die Anteile anderer Mangelgruppen höher, z.B. lichttechnische Einrichtungen und sonstige Ausstattungen. Die sind zwar bei "meinen" Fahrzeugen auch nicht häufiger vorhanden, aber wenn die ganzen Verschleiß-Mängel seltener auftreten, ist der rechnerische Anteil der anderen Mängel halt höher.

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Zitat:

@ViRo93 schrieb am 26. Dezember 2018 um 18:34:27 Uhr:


Jungs, mal ne andere Frage. Wollte dafür jetzt keinen separaten Thread eröffnen :P
Und zwar wohne ich in einen Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsparkplatz - d.h. geparkt wird nach dem Motto "wer zuerst kommt, malt zuerst". Vor ca. 1 Woche habe ich mein altes Fzg. abgemeldet und zum Verkauf reingestellt. Da es nicht zulässig ist, ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, bleibt mir ja nichts anderes übrig, als es vorläufig auf dem Gemeinschaftsparkplatz zu parken. Nun sieht es ein Nachbar anders und hat mir mit Ordnungsamt und Mietverein gedroht, da ich einen freien Parkplatz blockiere. In gewisser Hinsicht kann ich den Herren auch verstehen, aber bei mir ist es wirklich kurzfristig, da ich davon ausgehe, dass der Hobel innerhalb der nächsten Woche verkauft wird.
Kann ich mich beruhigt zurücklehnen, oder habe ich tatsächlich ein Problem, sollte der Nachbar seine Drohung umsetzen?

Wenn der Gemeinschaftsparkplatz vom öffentlichen Straßenland frei zugänglich ist, dann ist er auch "öffentlich". Dann könntest du ein Problem mit dem Ordnungsamt bekommen. Mit dem Vermieter/Eigentümer auch, wenn das Abstellen nicht zum Straßenverkehr zugelassener Kfz nach der Hau-oder Gemeinschaftsordnung untersagt ist. Wenn der Hobel nächste Woche tatsächlich weg ist, könntest du aber den Aktionen zuvor kommen bevor sich die Probleme auswachsen. Zurücklehnen würde ich mich an deiner Stelle nicht, sondern beeilen.

Grüße vom Ostelch

Gab's da nicht ne Frist, ...das so'n Fahrzeug erst nach 14 Tagen weg muss? War zumindest bei Wohnwagen so.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 26. Dezember 2018 um 19:02:53 Uhr:


Gab's da nicht ne Frist, ...das so'n Fahrzeug erst nach 14 Tagen weg muss? War zumindest bei Wohnwagen so.

Nein. das ist was anderes. Anhänger dürfen allein maximal 2 Wochen auf öffentlichem Grund geparkt werden (§12 Abs. 3b StVO). Aber selbstverständlich nur, wenn sie zugelassen sind.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:53:33 Uhr:



Wer mit defekten Leuchtmitteln zum TÜV fährt ist selbst schuld...

man kann ja auch mit heilen Leuchtmitteln hinfahren und dann ist vor Ort doch eins ausgefallen...

Ich erzähle in dem Zusammenhang gerne die Geschichte, als nach erfolgreicher HU mit frisch geklebter Plakette beim Herausfahren aus der Halle beide Abblendlicht-Lämpchen gleichzeitig durchgebrannt sind.

(Natürlich hat das Fahrzeug die Werkstatt dann nicht in diesem Zustand verlassen!)

Zitat:

und das sind auch Mängel, die man meiner Meinung nach tatsächlich umgehend beheben sollte.

Ich halte z.B. ein verschlissenes Wischerblatt (vorne!) für wesentlich sicherheitsrelevanter als eine defekte Kennzeichenbeleuchtung.

Zitat:

Letztere Halter sind aber mit Sicherheit die Minderheit :D

ja, absolut.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 26. Dezember 2018 um 19:02:53 Uhr:


Gab's da nicht ne Frist, ...das so'n Fahrzeug erst nach 14 Tagen weg muss? War zumindest bei Wohnwagen so.

Das hast sicher falsch verstanden. Die Frist wird dir zwar eingeräumt, eine Ordnungswidrigkeit begehst aber trotzdem und wird dementsprechend geahndet. Und das nicht erst nach 14 Tagen, sondern sofort, nachdem das Ordnungsamt Kenntnis davon hat.

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:25:58 Uhr:



Zitat:

@ViRo93 schrieb am 25. Dezember 2018 um 22:47:19 Uhr:


Ist zwar etwas Off-Topic, aber ich habe so den Eindruck, dass seit dem letzten "TÜV-Skandal" einige Prüfer auf Teufel-komm-raus Mängel finden wollen, so nach dem Motto "wer schriebt der bleibt".

Das hat nicht unbedingt mit den großen Skandalen zu tun, sondern mit den inzwischen leider immer häufiger vorkommenden Reklamationen. Da geht dann der Käufer eines Gebrauchtwagens nach dem Kauf zu einer Werkstatt (am besten noch zu einer der bekannten Ketten...) und lässt das Auto dort "mal durchschauen". Die schreiben alles auf was sie gerne verkaufen würden und mit der Liste wird dann die HU reklamiert. Bringt ihm zwar nichts, beschert aber allen Beteiligten Zeitaufwand und Ärger.

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:25:58 Uhr:



Zitat:

Ein Prüfer meinte sogar während einer HU, [O-Ton] "dass er ein 15 Jahre altes Fahrzeug nicht als mängelfrei attestieren kann, da sowas zu auffällig wäre".


Das ist natürlich Unfug. Man muss ein Auto ja nun wirklich nicht schlechter schreiben als es ist. Ich selber habe z.B. auch eine unter dem Durchschnitt liegende Mängelquote. Damit wurde ich letztens in einem "Qualitätsgespräch" auch konfrontiert, konnte es aber problemlos damit begründen, dass ich überwiegend in Autohäusern und seltener in freien Werkstätten und in der Prüfstelle prüfe. Drüber gesprochen, erklärt, Thema erledigt. Deswegen brauche ich keine Mängel "für die Statistik" aufzuschreiben.
Allerdings gibt es auch tatsächlich den einen oder anderen Kollegen mit der "Angst vor dem leeren Blatt". Das könnte man aber durchaus als fachliches oder persönliches Defizit bezeichnen.

Danke für die ehrliche Aufklärung.

Das in Qualitätsgesprächen eine Mängelstatistik gerügt wird sagt doch schon Alles......

einen euro5 focus aus 2012 für 8800€? autsch.
-------------------------
für mich liegt hier klar ein arglistig verschwiegener mangel vor.
->der mangel im hu bericht ist dem käufer bekannt (oder sollte ihm zumindest bekannt sein. man darf von ihm erwarten, dass er seinen hu bericht komplett liest...und nicht einfach nur das 'bestanden';)
->der mangel wurde offenbar nicht im kaufvertrag vermerkt und offenbar ja auch nicht bei besichtigung des fahrzeugs angesprochen oder?
->auch wurde die beim verkauf der hu bericht nicht mit übergeben (daraus solltest du lernen. den gibt es beim kauf immer mit, wenn das fahrzeug gültige hu hat. wenn nicht finger weg oder der käufer soll halt bei der prüfstelle eine zweitschrift anfordern und erst dann wird das auto gekauft. und natürlich liest man sich den als käufer auch durch.)
stattdessen hast du NACH kauf von dem mangel erfahren, einem mangel der schon vor/beim kauf bestanden hat.
->einmal auf dem papier dokumentiert. prüfbericht. und einmal am fahrzeug denn der mangel wurde ja offenbar nicht beseitigt.
für mich klar ein arglistig verschwiegener mangel (der nicht von einem aussschluss der sachmangelhaftung berührt wird).
ich würd beim verkäufer das thema ansprechen und um beseitigung oder preisnachlass bitten. ggf holst du dir vorher einen kostenvoranschlag in einer werkstatt (muss ja nicht die ford vertragswerkstatt sein) klar auszudrücken über welche summe ihr sprecht

Bitte doch sehr darum auf Gross und Kleinschreibung zu achten und Satzzeichen zu verwenden.
Meine Augen werden es Ihnen danken!
Vielen Dank! :)

Als Verkäufer hätte ich folgende Erklärung:
Das Öl wurde nach der HU, die nun schon drei Monate zurückliegt, entfernt, mehr war aufgrund des angezeigten Mangels auch nicht zu tun.
Nun ist eben neues drangekommen, beim letzten Ölwechsel (oder als die Ventile kontrolliert wurden etc.) oder Nachfüllen oder der Motor "schwitzt" tatsächlich etwas. Das muss man nun eben wieder abwischen, die Sache beobachten.
Daraus nun einen arglistig verschwiegenen Mangel zu machen... kann man probieren.
Ob etwas Öl an einem Verbrennungsmotor bei einem 6 bis 7 Jahre alten Auto nicht eher normal ist... kann und will ich so nicht beurteilen, könnte man aber selbst mal hinterfragen.
(Mein alter Wagen ging nach über 15 Jahren und über 200.000 km mit furztrockenem Motor und Getriebe zum Schrott. War aber noch in Japan gefertigt und würde ich selbst bei einem modernen Wagen einer japanischen Marke nicht zwingend erwarten.)
Bei Fahrzeugbesichtigung und -übergabe scheint der Mangel jedenfalls nicht aufgefallen zu sein und wenn da auch noch immer nichts tropft, scheint´s nichts schlimmes zu sein... aber der TE soll mal machen, hat nun immerhin verschiedene Meinungen zum Thema.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. Dezember 2018 um 20:10:18 Uhr:



Das in Qualitätsgesprächen eine Mängelstatistik gerügt wird sagt doch schon Alles......

Das hast du missverstanden: Sie wurde nicht gerügt, sondern lediglich angesprochen.

Das halte ich auch nicht für kritikwürdig. Denn wer unter vergleichbaren Rahmenbedingungen im Jahresschnitt deutlich von anderen Prüfern abweicht, sollte tatsächlich mal über seine Prüf- und Dokumentationsqualität nachdenken (und Abweichungen kann es ja in beide Richtungen geben...)

Diese Statistiken gehen übrigens nicht nur nach dem Ergebnis, sondern auch nach Mangelgruppen. Es funktioniert also nicht, ständig ölfeuchte Motoren aufzuschreiben um damit zu verdecken, dass man Mängel in der Radaufhängung aufgrund oberflächlicher Prüfsystematik oder fachlicher Defizite nicht findet!

Wenn ich mal so in meine Statistik für 2018 schaue:

Ich habe nur bei 11,4 % der Fahrzeuge erhebliche Mängel dokumentiert, im Gegensatz zum gerundeten Durchschnitt von 21 %. Allerdings waren "meine" Fahrzeuge im Schnitt auch nur 6,4 Jahre alt gegenüber 11,6 Jahren im Durchschnitt.

Dementsprechend liege ich z.B. in der Mangelgruppe "Fahrgestell, Rahmen" mit einem Anteil von 0,2 % auch ganz erheblich unter dem Durchschnitt von 6,5 Prozent, weil bei neueren Fahrzeugen die in dieser Mangelgruppe (bei PKW) dominierenden Durchrostungen einfach noch keine Rolle spielen. Dafür sind dann natürlich die Anteile anderer Mangelgruppen höher, z.B. lichttechnische Einrichtungen und sonstige Ausstattungen. Die sind zwar bei "meinen" Fahrzeugen auch nicht häufiger vorhanden, aber wenn die ganzen Verschleiß-Mängel seltener auftreten, ist der rechnerische Anteil der anderen Mängel halt höher.

Hi!

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:18:29 Uhr:



Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 25. Dezember 2018 um 22:07:02 Uhr:


Ich werfe jetzt mal die These in den Raum, dass annähernd niemand bei der HU beanstandete geringfügige Mängel beheben lässt (ich auch nicht), wenns nicht gerade ein kaputtes Birnchen ist.

Stimmt.
und genau deswegen wurden schon vor einiger Zeit die meisten geringen Mängel (inzwischen sogar die meisten ausgefallenen Beleuchtungseinrichtungen) zu erheblichen Mängeln hochgestuft...
Wobei es durchaus auch Halter gibt, die jede Kleinigkeit penibel instandsetzen. Da muss man teilweise schon mit Engelszungen reden, damit nicht gleich nach einer Bemerkung wie "da müssen Sie mal ein Auge drauf halten" schon sofort die Ersatzteile bestellt werden ;)

Gleich nach der MFK in der Schweiz ist die deutsche HU-Prüfung am weltfremdesten weltweit.

Irgendetwas muss man halt finden.

An meinem damals 10 Jahre alten Mercedes aber haben sie sich dieses Frühjahr die Zähne ausgebissen. Alles bestens beim Reimport aus Österreich, also bei einer etwas detaillierteren Begutachtung durch DEKRA.

Das Auto habe ich immer ganz normal gepflegt und alle 10.000 - 30.000 Km mal zum Service gefahren, wo dann alles Nötige erledigt wurde.

An meinem Roller wurden fehlende Gummileisten auf dem Trittblech als "geringer Mangel" eingestuft.

Das Ding ist die letzten 30 Jahre genau dergestalt mängelfrei durch die HU gekommen. Nun aber schneidet man sich plötzlich bei einem Sturz das Bein ab...

Am meisten Spaß haben sie immer mit meiner komplett modifizierten 1980er Harley. Seit 8 Jahren jeweils mängelfrei durch die HU gekommen. Obwohl sie immer so sehr suchen. Dieses Mal wird es wohl erstmals einen geringen Mangel wegen eines etwas älteren Hinterreifens geben.

Wahnsinn.

Andererseits fahren reihenweise gefährliche Autos mit Spezi-TÜV vom freundlichen Fähnchenhändler umher.

Am W204 meines Nachbarn haben sie den durchgegammelten hinteren Achsträger nicht entdeckt (das fiel ihm dann bei einer Vollbremsung auf der Autobahn auf, als das Auto schwänzelte wie ein Renault), aber es wurde auf einer leichten Abweichung bei der HU herumgeritten (Kurzstrecken-Diesel).

Aber trotzdem brauchen wir die HU. Sonst wäre angesichts des grassierenden Sparwahns in D die Straße schnell ein Schlachtfeld.

Schließlich finden sie ja auch ab und zu ein paar deftige, gefährliche Mängel bei TÜV/DEKRA/KÜS.

Was das Ölschwitzen betrifft: das wird oft angemerkt und sollte beobachtet werden. Oft liegt es an vertropftem Öl beim Nachfüllen. Eine leichte Ölundichtigkeit ist nach 100.000 Km zudem völlig normal und unkritisch.

Mit dem Dampfstrahler reinigen und beobachten macht Sinn. Ggf. die Unrichtigkeit beseitigen auch.

Einen echten Defekt diesbzgl., eine Ölwannendnichtung, habe ich bei meinen zahlreichen, früher auch älteren, Autos genau einmal gehabt: eine Ölwannendichtung bei einem BMW E39 bei 110.000 Km. 150 Eur Reparatur und fertig.

Wie ist der Km-Stand des Focus?

HC

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Dezember 2018 um 15:33:35 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. Dezember 2018 um 20:10:18 Uhr:



Das in Qualitätsgesprächen eine Mängelstatistik gerügt wird sagt doch schon Alles......

Das hast du missverstanden: Sie wurde nicht gerügt, sondern lediglich angesprochen.
Das halte ich auch nicht für kritikwürdig. Denn wer unter vergleichbaren Rahmenbedingungen im Jahresschnitt deutlich von anderen Prüfern abweicht, sollte tatsächlich mal über seine Prüf- und Dokumentationsqualität nachdenken (und Abweichungen kann es ja in beide Richtungen geben...)
Diese Statistiken gehen übrigens nicht nur nach dem Ergebnis, sondern auch nach Mangelgruppen. Es funktioniert also nicht, ständig ölfeuchte Motoren aufzuschreiben um damit zu verdecken, dass man Mängel in der Radaufhängung aufgrund oberflächlicher Prüfsystematik oder fachlicher Defizite nicht findet!
Wenn ich mal so in meine Statistik für 2018 schaue:
Ich habe nur bei 11,4 % der Fahrzeuge erhebliche Mängel dokumentiert, im Gegensatz zum gerundeten Durchschnitt von 21 %. Allerdings waren "meine" Fahrzeuge im Schnitt auch nur 6,4 Jahre alt gegenüber 11,6 Jahren im Durchschnitt.
Dementsprechend liege ich z.B. in der Mangelgruppe "Fahrgestell, Rahmen" mit einem Anteil von 0,2 % auch ganz erheblich unter dem Durchschnitt von 6,5 Prozent, weil bei neueren Fahrzeugen die in dieser Mangelgruppe (bei PKW) dominierenden Durchrostungen einfach noch keine Rolle spielen. Dafür sind dann natürlich die Anteile anderer Mangelgruppen höher, z.B. lichttechnische Einrichtungen und sonstige Ausstattungen. Die sind zwar bei "meinen" Fahrzeugen auch nicht häufiger vorhanden, aber wenn die ganzen Verschleiß-Mängel seltener auftreten, ist der rechnerische Anteil der anderen Mängel halt höher.

1x DANKE für die umfassende Erklärung und Aufklärung des Missverständnisses!

:)

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:53:33 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:18:29 Uhr:



Wer mit defekten Leuchtmitteln zum TÜV fährt ist selbst schuld...

Das hatte ich ernsthaft in der Woche vor Weihnachten. Komm beim TÜV an, mach in der Wartezeit nochmal den Lichttest (alles i.O.). Dann bei der Prüfung geht das Standlichtbirnchen kurz sehr hell an und wurde dauerhaft dunkel. Der Prüfer hat gegrinst und meinte ich habe Zeit bis er wieder unter dem Auto vor kommt.... Danach gab es ein "ohne erkennbare Mängel", das kanns auch beim Baujahr 1990 geben.
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