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Fußgänger oder Auto im Vorfahrtsrecht?

Guten Abend!

Vorhin war ich zu Fuß einkaufen, auf dem Rückweg musste ich wieder an einem Kreisel vorbei, für Fußgänger ist dort eine Verkehrsinsel gebaut worden, also ist die Straße an dieser Stelle quasi geteilt. Die erste Straße habe ich problemlos überqueren können, weil kein Auto kam. Im Kreisel waren mehrere Autos, von unten (siehe Bild) kam dann ein blauer Corsa in den Kreisel gefahren, der auch gleich wieder rechts abbiegen wollte. Ich habe gerade den ersten Fuß auf die Fahrbahn der 2. Straße gesetzt, da kam der Corsa und fuhr einfach vor mir vorbei, als ob ich nicht da gewesen wäre. Meine Freundin, die mit dabei war, meinte, ich hätte ja warten müssen, er hätte alles richtig gemacht, außerdem hätte er sonst einen Stau im Kreisel provoziert. Ich bin aber der Überzeugung, dass der Autofahrer hätte warten müssen, weil er schließlich aus dem Kreisel abgebogen ist und damit wartepflichtig ist, ähnlich einer normalen Straße, die man nach links oder rechts verlässt. Da ist es mir egal, ob 20 Autos im Kreisel hängen oder nicht, warten muss er trotzdem.

Jetzt aber eure Beiträge. Wer hatte Vorfahrt? Ich oder der Corsa?

30 Antworten

und wenn der autofahrer selbst 1000mal im recht ist; kommt es zu  einem vorfall mit einem fußgänger, wird der pkw-führer nahezu immer eine teilschuld wegen mangelnder sorgfaltspflicht bekommen.
und in dem oben angesprochenen beispiel wird dies eine sehr hohe teilschuld.

.
Zitat aus Wikepedia :

Zitat:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.“

Da du aber Fußgänger bist, aber trotzdem nicht aus der gleichen Richtung gekommen bist, sondern für den Autofahrer von links ... ??

Ehrlich gesagt ... ich weiß es nicht.

Gruß
V2

"Auf Fussgänger muss besondere Rücksicht genommen werden"; es steht nicht, aus welcher Richtung. Das "in der gleichen Richtung" steht in einem anderen Satz und damit auch nicht im Zusammenhang mit den Fussgängern.
Auf Fußgänger muss IMMER Rücksicht genommen werden, so interpretiere ich das.

die entscheidene frage ist doch, ob der autofahrer sich bei diesen verkehrsinsel noch am abbiegen befindet, oder ob der "abbiegevorgang" schon abgeschlossen ist. bei ersterem wäre der fußgänger im vorrecht, ansonsten der autofahrer.

da es durchaus einige kreisel mit zebrastreifen gibt und der gegenverkehr in diesem beispiel, der ja in den kreisel einfährt, garantiert nicht abbiegt, würde ich sagen, dass der autofahrer vorrecht hat. wäre auf jeden fall unlogisch da getrennte regelungen für die verschiedenen richtungen zu haben.

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Was ist da unlogisch? Die gleiche Regelung wie an jeder anderen Kreuzung auch. Der Kreisverkehr ist nichts weiter als eine Strasse die zufällig im Kreis verläuft mit mehreren Querstrassen.

Ganz lustig sind Kreisverkehre mit rechts-vor-links 😁

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Was ist da unlogisch? Die gleiche Regelung wie an jeder anderen Kreuzung auch. Der Kreisverkehr ist nichts weiter als eine Strasse die zufällig im Kreis verläuft mit mehreren Querstrassen.

und an der kreuzung hast du also fußgänger vorrang wenn ein auto auf die kreuzung ZUfährt? 😉

Jetzt werdet doch mal nicht zu spitzfinderisch. Wenn das Auto aus dem Kreisel kommt, hat der Fußgänger Vorrang, wenn es auf den Kreisel zufährt, dann natürlich das Auto.

Vorausgesetzt, der Fußgänger will die Straße beim Kreisel überqueren, tut er das 30 m davon entfernt, muss er natürlich in jedem Fall warten.

Und falls der Fussgänger Vorrang hat, sollte er doch im Interesse der Eigensicherheit schauen, ob er auch unverletzt über die Straße kommen kann...... Und auch Autos sollten, wenn ein FG 30 m neben dem Kreisel über die Strasse latscht, diesen trotzdem nicht über den Haufen fahren......

Ist es jetzt allen recht??

Jep, mir ja 🙂

Eben wie an jeder anderen Kreuzung auch. Nix anderes, nix unlogisches, einfach alles durchlassen was in der urpsprünglichen Richtung weiter will 😉

Also theoretisch auch als Einfahrender den Fussgänger der geradeaus auf die Mittelinsel laufen will 😁

Gruß Meik

Gibt man bei g....e "Fußgänger" und "Kreisverkehr" ein landet man sofort bei diversen Foren, natürlich bei Wiki ...
 
Angeblich gilt folgendes :
 
Beim Einfahren in den Kreisel hat der Autofahrer Vorrang, da er nicht abbiegt.
Beim Herausfahren hat der (weil abbiegende) Autofahrer zu warten, wenn ein Fußgänger seine (!) Fahrbahn überqueren will und dies auch kann*.
 
*Zur Erläuterung :
Fährt in dem Moment, indem man den Kreisel verlässt ein anderes Fahrzeug an der gleichen Einmündung in den Kreisel kann der Fußgänger die Fahrbahn nicht überqueren, da er dem einfahrenden Vorrang gewähren muss - somit darf er auch dem abbiegenden (herausfahrenden) nicht vors Auto laufen.
Dies erübrigt sich allerings dann, wenn vor einem Kreisel Verkehrsinseln installiert sind. Der Fußgänger darf dann nämlich die Fahrbahn des abbiegenden immer überqueren um dorthin zu gelangen.
 
Bei Kreisverkehren ohne Verkehrsinseln hat also mitunter der Fußgänger keinen Vorrang (genau dann, wenn er die Fahrbahn verkehrsbedingt nicht überqueren kann) - das erübrigt sich aber fast immer dadurch, dass an solchen (meist kleinen) Kreiseln (in Städten) Zebrastreifen installiert sind.
 
Wieder was dazu gelernt ...
Da Unwissenheit ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt lieber so als anders.

gibts dazu auch was offizielles, außerhalb von wikis und foren?

Wie wär's erstmal mit ein paar
Urteilen ?

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke


Wer hatte Vorfahrt? Ich oder der Corsa?

Ein Fuß

gänger

kann keine Vor

fahrt

haben.

Außerhalb von Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen"😉 hat der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang (BGH NJW 84 50), weil die Fahrbahn primär dem Fahrzeugverkehr dient.
Eine Verkehrsinsel stellt nur eine Überquerungshilfe für den Fußgänger dar, damit er nötigenfalls auch im Bereich der Fahrbahn (auf der Insel) stehenbleiben und den Vorrang des Fahrzeugverkehrs respektieren kann.
Trotz seines Vorrangs ist aber der Abbieger dem überquerenden Fußgänger besondere Rücksicht schuldig und muss, wenn nötig 😉, warten.
Einfach umfahren und sagen, "ich hatte Vorrang", is´ nich´. 😁😉

Das verlangt doch keiner, aber es ist doch bedenklich wenn man obwohl man die Vorfahrt hat (nun ob man das für Fussgänger als Begriff nimmt oder nicht) dass im Fall wo es mit Rücksicht nehmen nicht mehr klappt, dann verantwortlich ist.
Man sollte und ich mache das wie die meisten anderen nicht anders, immer Rücksicht nehmen und passe auf. Komischerweise kann ich auch als Fussgänger anderen die Vorfahrt gewähren, jeder der meint es ginge nicht, der kann mich gerne mit einer Kamera begleiten und das neue Weltwunder aufnehmen. Im Gegenteil, als Fussgänger fällt es mir viel leichter, man denke da an die Rundumsicht und aufgrund der geringen Geschwindigkeit sich noch angemessener zu verhalten und auf die Verkehrssituation zu entsprechend reagieren, man denke nur an „Bremsweg“ oder die Möglichkeit schnell ein Schritt in fast jede Richtung machen zu können…. Technisch kann ich als Fussgänger noch besser Fehler der anderen ausgleichen, im Auto fährt ja Isaac Newton mit und macht es nicht leichter.
Aber wenn es bedauerlicherweise nicht mehr klappt, muss auch die Verantwortung beim Schuldigen liegen und nicht beim "Stärkeren". So kann man ja immer die Schuld umkehren, Schuld ist keine Frage des benutzen Fortbewegungsmittels, sondern der Verletzung der Vorfahrtsregelung. Oder gilt nur Notwehr gegenüber stärkeren Angreifern, ansonsten hat man es hinzunehmen? Oder kriege ich kein Geld zurück wenn der Schuldner ärmer ist? ... etc. Wie gesagt, ich bin mir sicher dass diese Praxis verfassungswidrig ist und mit Rechtstaat hat das nichts zu tun, sondern mit einer bedenklichen Ideologie und führt das Bild der blinden Justitia ad absurdum.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


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Ein Fußgänger kann keine Vorfahrt haben.

Außerhalb von Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen"😉 hat der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang (BGH NJW 84 50), weil die Fahrbahn primär dem Fahrzeugverkehr dient.
Eine Verkehrsinsel stellt nur eine Überquerungshilfe für den Fußgänger dar, damit er nötigenfalls auch im Bereich der Fahrbahn (auf der Insel) stehenbleiben und den Vorrang des Fahrzeugverkehrs respektieren kann.
Trotz seines Vorrangs ist aber der Abbieger dem überquerenden Fußgänger besondere Rücksicht schuldig und muss, wenn nötig 😉, warten.
Einfach umfahren und sagen, "ich hatte Vorrang", is´ nich´. 😁😉

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet: 40€; 2Punkte

QuelleAuch hier wird den Fußgängern ein Vorrecht eingeräumt

@Opelowski: Da schlägt mal wieder die Betriebsgefahr voll zu...

@Kunstbanause
Dein Beitrag deckt sich zu 100% mit dem von mir Gesagten. 😉

Vorrangähnlich ist kein Vorrang... 😉
Wenn man mit einem Fußgänger zusammenstößt, falls man nicht anhält (obwohl es nötig wäre), dann muss man halt warten, so als wenn der Fußgänger Vorrang hätte. Einfach umfahren, is nich...

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