Fuß- und Fahrradweg mit dem Auto befahren

Hallo zusammen,

welche Strafe bekommt man, wenn man ein Fuß- und Fahrradweg mit dem Auto benutzt ?
Wir diskutieren gerade hier, weil im neuen Katalog steht 70 Euro Strafe.
Aber ab 70 Euro gibt es doch immer auch einen Punkt oder nicht ?

44 Antworten

Dann bin ich ja mal gespannt, wie lange die Stadt Frankfurt mit der Beantwortung Deiner Frage braucht 😉.

Zitat:

@Reue2016 schrieb am 14. November 2021 um 14:09:42 Uhr:


Ich hacke nach und melde mich dann 🙂 Eventuell interessiert es den ein oder anderen auch

Aber bitte nicht beim Grünflächenamt, sondern in der Straßenverkehrsbehörde. Dann reicht auch einfaches Nachhaken. 😁

Zitat:

@crafter276 schrieb am 14. November 2021 um 10:13:39 Uhr:


Um eine eindeutige Reglung zu finden und um für die Zukunft jede Disskusion zu vermeiden müssen, wie in der Schweiz, strafen verhängt werden die jedem Straffälligen das Blut aus dem Gesicht entweichen lässt.

Dann kannst Du Deine online bestellten Waren selber vom Absender abholen, da Du von keinem Zustelldienst mehr beliefert werden wirst.

Warum sollen Zustelldienste ausbaden, was die Ortsplanung schon im Vorlauf verbockt?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 14. November 2021 um 10:00:25 Uhr:


Die Paketdienste haben offenbar eine Vollbefreiung von diesen Vorschriften. Weiß da jemand was drüber?

Offiziell nicht, kann nur sein, dass die Polizei bei denen eher ein Auge zudrückt.

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Hier sehe ich es aber auch so, dass das Schild zum gestrichelten Weg parallel der Straße gehört und nicht zum Weg runter.

Zitat:

@HorstGr schrieb am 16. November 2021 um 14:20:35 Uhr:


Hier sehe ich es aber auch so, dass das Schild zum gestrichelten Weg parallel der Straße gehört und nicht zum Weg runter.

Woran machst du das Fest?

Schilder stehen immer rechts laut Vorschrift, ich würde das Blause Fuß/Radwegschild eindeutig dem weg nach unten zuordnen. es steht recht vom weg der Schräg weg geht und links zum parallel zur Straße verlaufenden Weg.

Für mich eindeutig ein reiner Fuß/Radweg.

Mein ewiges Reden/Schreiben.

wenn es zum oberen Weg gehören würde, müsste es auch eher das Verkehrszeichen 241 sein (sonst würde die mittlere Trennlinie wenig Sinn ergeben)
und nicht 240 wie aufgestellt

Zitat:

@HorstGr schrieb am 16. November 2021 um 14:12:05 Uhr:



Zitat:

@Handschweiß schrieb am 14. November 2021 um 10:00:25 Uhr:


Die Paketdienste haben offenbar eine Vollbefreiung von diesen Vorschriften. Weiß da jemand was drüber?

Offiziell nicht, kann nur sein, dass die Polizei bei denen eher ein Auge zudrückt.

... na, die lassen sich bestimmt auch schonmal das ein oder andere packet direkt zur kleinen Dienststelle liefern 😁

Zitat:

@Astradruide schrieb am 16. November 2021 um 18:17:32 Uhr:



Zitat:

@HorstGr schrieb am 16. November 2021 um 14:12:05 Uhr:


Offiziell nicht, kann nur sein, dass die Polizei bei denen eher ein Auge zudrückt.

... na, die lassen sich bestimmt auch schonmal das ein oder andere packet direkt zur kleinen Dienststelle liefern 😁

35 StVo.
(7a) Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 11 des Postgesetzes in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer),........

das ist aber stark eingeschränkt!

Post-Universaldienstleister dürfen Fußgängerzonen immer befahren, wenn dies zur Leerung der Briefkästen erforderlich ist und dürfen zudem kurzfristig hierzu in zweiter Reihe parken (§ 35 Absatz 7a StVO).

Nicht nur Fahrzeuge der Deutschen Post, sondern auch sogenannte Subunternehmen (Zustelldienste die ähnliche Aufgaben wie die Post übernehmen) dürfen nach § 35 StVO zumindest kurzfristig in der zweiten Reihe parken, falls dies für die Erfüllung ihrer Arbeit erforderlich ist.

DHL, UPS, DPD, Amazon, Hermes, GLS, Fairsenden, Fedex ....

und jetzt muß die Beladung scheinbar, in Maße und Gewicht, dem Weltpostvertrag entsprechen ... dann wird es schwieirig.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 17. November 2021 um 16:23:54 Uhr:


DHL, UPS, DPD, Amazon, Hermes, GLS, Fairsenden, Fedex ....

und jetzt muß die Beladung scheinbar, in Maße und Gewicht, dem Weltpostvertrag entsprechen ... dann wird es schwieirig.

Und war da noch das Unionsrecht mit der Pflicht zur Gleichbehandlung privater und öffentlicher Unternehmen; was die Dt. Post AG verkehsrspezifisch darf, dürfen auch alle privaten Zustelldienste. Jedenfalls kann das aus

EuGH C-579/16 P, Rn. 45,
https://curia.europa.eu/.../document.jsf?...

Zitat:

In Anbetracht des Ziels von Art. 107 Abs. 1 AEUV, einen unverfälschten Wettbewerb – auch zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen – zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 66) ....

ob der Pflicht der Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs zwischen öffentlichen und privaten Wettbewerbern lt. Art 107 Abs 1 AEUV abgeleitet werden.

naj, nur gelten Brief-/Paket-Gewichte über 2kg/20kg und "600mm" länge nicht mehr zu Postsendungen. Ich sehe da eine Grauzone.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 17. November 2021 um 18:16:44 Uhr:


naj, nur gelten Brief-/Paket-Gewichte über 2kg/20kg und "600mm" länge nicht mehr zu Postsendungen. Ich sehe da eine Grauzone.

Das Unionsrecht sieht das u. U. anders?

Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste (Text von Bedeutung für den EWR. )
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 97/67/EG sowie des Artikels 2 Nummer 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/83/EU. Des Weiteren bezeichnet der Ausdruck

1.
„Paket“ eine Postsendung mit Waren mit oder ohne Handelswert außer einer Briefsendung mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg;

->
Konsolidierter Text: Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität
https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Zitat:

Artikel 2
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

6. „Postsendung“ eine adressierte Sendung in der endgültigen Form, in der sie von einem Postdiensteanbieter übernommen wird. Es handelt sich dabei neben Briefsendungen z. B. um Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sowie um Postpakete, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten;

Die Zustellung wiederum schließt den gesamten Weg bis zur Übergabe an den Empfänger ein.

Zitat:

5. „Zustellung“ die Bearbeitungsschritte vom Sortieren in den Zustellzentren bis zur Aushändigung der Sendungen an die Empfänger;

Hinweis:
Aussagen stellen außerhalb der zitierten Regelwerke nur meine persönliche Meinung dar.

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