Funktionslose Warnleuchten aufs Dach

Ich würde gerne auf meinen Stealth-Van eine orange Warnleuchte auf dem Dach installieren, um optisch von dem Dachventilator abzulenken, sozusagen als Tarnung.
Die Leuchte soll nicht angeschlossen werden, eine Attrappe würde auch gehen, hab noch keine gefunden.
Die Frage ist, ob man dafür die Warnstreifen überall auch anbringen muss, obwohl die Leuchte keine Funktion hat.
Wer weiß da genaueres drüber?
Danke!

37 Antworten

Diese habe ich.
Die Polizei sieht es nicht gern, aber ich darf sie an meinem Auto anbringen.
Und ja. Ich werde ständig angehalten/geprüft.
Weil ich das Baulicht nicht verwenden darf, habe ich die Elektronik komplett entfernt. So komme ich den „Sehschwachen“ -die da irgendwas behaupten- zuvor.

Das Kammergericht Berlin entschied schon vor Jahren (Urteil vom 9.1.2013, 121 Ss 247/12 304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.
Trifft für mich nicht zu, weil mein Auto auf dem 1. 2. und 3. Blick nicht mit einem Zivilfahrzeug der Polizei verwechselt werden kann.

Hier der zweite Fall vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht.
Az.: 14 K 3448/14
Die Inbetriebnahme des Blaulichts ist nicht möglich, weil Licht vorsorglich entfernt.

Das ist mein Auto
Das ist mein Auto
Das ist mein Auto

Hier ist der NFZ-Bereich! Dein PKW ist hier nicht gefragt.

Zitat:

@Bad-Bundy schrieb am 2. Juli 2023 um 19:30:29 Uhr:


Diese habe ich.

Oha, ganz heißes Eisen:
Auf der Seite steht: "Die zur Nutzung in Deutschland benötigten Bauartgenehmigungen nach ECE-R65 und ECE-R10 sind auf der Lichthaube eingeprägt."

Das klingt für mich nach: die Einrichtung ist zwar nicht genehmigt, aber sie hat eine Lichthaube mit Genehmigungszeichen.

Zitat:

Weil ich das Baulicht nicht verwenden darf, habe ich die Elektronik komplett entfernt. So komme ich den „Sehschwachen“ -die da irgendwas behaupten- zuvor.

Dann ist es ja auch keine lichttechnische Einrichtung mehr, und der Vergleich mit dem Dachgepäckträger nicht ganz abwegig.

Das ist aber etwas völlig anderes als "man darf eine Warnleuchte montieren, aber nicht einschalten".

Zitat:

Das Kammergericht Berlin entschied schon vor Jahren (Urteil vom 9.1.2013, 121 Ss 247/12 304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.

Da geht es um die Straftat der Amtsanmaßung, nicht um die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit.

(und im Übrigen wurde durch dieses Urteil der Freispruch aufgehoben...)

Zitat:

Hier der zweite Fall vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht.
Az.: 14 K 3448/14

Auch in dem Fall hat es kein Urteil in deinem Sinne gegeben. Im Gegenteil hatte das Gericht offensichtlich schon gegen die Attrappe rechtliche Bedenken.

So ein Käse habe ich auch noch nicht gehört. Beim TÜV wird gesagt ist das Blaulicht genehmigt, wenn nein, dann bitte das Licht entfernen, sonst keine Plakette.

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Moin,
das hört sich für mich an nach Einstellungstest bei der Polizei nicht bestanden, aber er will trotzdem unbedingt Polizei spielen.
Die wahren Freaks fahren dann auch nen Crown Victoria als Police Interceptor wo alles regelkonform stillgelegt ist.

Gruß
Andre

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Juli 2023 um 21:44:14 Uhr:


Hier ist der NFZ-Bereich! Dein PKW ist hier nicht gefragt.

Überschrift des Themas beachten.
Dach ist Dach (dachte ich).
Die Fotos sind zur Verdeutlichung des Sachverhaltes.

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. Juli 2023 um 22:09:43 Uhr:



Zitat:

@Bad-Bundy schrieb am 2. Juli 2023 um 19:30:29 Uhr:


Diese habe ich.

Oha, ganz heißes Eisen:
Auf der Seite steht: "Die zur Nutzung in Deutschland benötigten Bauartgenehmigungen nach ECE-R65 und ECE-R10 sind auf der Lichthaube eingeprägt."

Das klingt für mich nach: die Einrichtung ist zwar nicht genehmigt, aber sie hat eine Lichthaube mit Genehmigungszeichen.

Das Eisen ist nicht heiß.
Wie das in deinen Ohren klingt ist unerheblich.
Glaubst du im Ernst, das eine deutsche Firma wie „LED Martin“ falsche Angaben macht. Warnleuchten etc. sind denen ihr täglich Geschäft. Da erwarte ich und alle anderen Käufer, das die Angaben stimmen. Sonst gebe es schnell rechtlichen Ärger für die Firma.
Du kannst also davon ausgehen, das die Angaben stimmen.
Auch der DEKRA Test ist kein Fake. Du kannst dir die entsprechenden Dokumente bei LED Martin runterladen und bekommst sie auch beim/nach dem Kauf mit zugeschickt.

Bei einem Teil aus China würde ich dir eventuell recht geben. Die machen selbst auf ein Hühnerei ein CE Siegel.

@beppy
Ab und an muss man auch mal einen TÜV Mitarbeiter aufklären.
Als ich mich nach der Rechtmäßigkeit des ganzen bei der Polizei erkundigte, wurde mir gleich gesagt, dass ich damit rechnen muss, öfters angehalten zu werden. Auf meine spaßige Frage: „Von wem denn ?“, schmunzelten Sie nur.
Ich hoffe du weißt, was dessen schmunzeln bedeutet.

@tchibomann
Wenn ich bei der Polizei arbeiten wollte, wäre ich auch da. Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Ich habe Respekt vor deren Arbeit.
Vielen anderen fehlt heut zu Tage aber der Respekt.
Deshalb macht es mir auch nichts aus ständig angehalten zu werden. Ich bin fast Rentner und habe Zeit. Nettes Gespräche und weiter gehts.
Mein Auto gefällt nicht jeden. Muss es auch nicht.
Die Feedbacks sind mehrheitlich jedoch positiv.
Nun kenne ich deine Meinung und akzeptiere diese.
Denken darf in Deutschland jeder was er will.

Zitat:

@Bad-Bundy schrieb am 3. Juli 2023 um 09:16:08 Uhr:


Glaubst du im Ernst, das eine deutsche Firma wie „LED Martin“ falsche Angaben macht. Warnleuchten etc. sind denen ihr täglich Geschäft. Da erwarte ich und alle anderen Käufer, das die Angaben stimmen. Sonst gebe es schnell rechtlichen Ärger für die Firma.
Du kannst also davon ausgehen, das die Angaben stimmen.

Selbstbewusst sind sie jedenfalls:

Zeigen eine Lichthaube bei der auf einem Folienaufkleber (das ist doch nicht eingeprägt?!) ein Prüfzeichen ist, das nicht zur abgebildeten Einrichtung passt 😉

Disclaimer:
Das bedeutet natürlich nicht, dass nicht an anderer Stelle auch ein "passendes" Prüfzeichen sein kann...

Das passt schon. Nicht so skeptisch. 😉
Der Aufkleber ist so gestaltet, das dieser -bei einem Versuch ihn zu entfernen- zerstört wird. Ähnlich TÜV-, Steuer- oder Umweltplakette.
Auf der Oberseite der blauen Kappe sind die Genehmigungen aber auch noch mal eingeprägt. Wenn du dir das Bild vergrößerst (oder eine Leuchte kaufst), kannst du es erkennen.

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