Führerscheinumtausch - Alte Klasse 1 und 2 => neue Klassen?
Hallo Forum
Ich habe am 01.02.1982 die Fahrerlaubnisklassen 1 und 3 (Motorrad, PKW) und am 01.02.1985 die Fahrerlaubnisklasse 2 in meinen alten grauen Führerschein eintragen lassen.
Meine Klasse 2 habe ich nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert.
Jetzt muss ich bis zum 19.01.2023 meinen alten Führerschein gegen den neuen Führerschein umtauschen.
Da ich meine Klasse 2 nicht "verlängert" habe, wird beim Umtausch der Führerscheine vermutlich nur die Klasse 3 (und natürlich 1) zugrunde gelegt, oder?
Auf was muss ich achten, dass ich möglichst wenige "Führerscheinklassen" verliere? Welche Schlüsselzahlen sollten dann eingetragen werden?
Vielen Dank für eure Mühen.
Viele Grüße
der Michael Mark
P.S. Ich habe die vorhandenen 4 Threads zu diesem Thema gelesen, bin mir aber nicht sich, ob wirklich nur noch die alte Führerscheinklasse 3 zugrunde gelegt wird...
67 Antworten
Zitat:
@dolofan schrieb am 18. Oktober 2022 um 10:49:39 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. Okt. 2022 um 10:39:28 Uhr:
Das war halt zum Zeitpunkt der Umschreibung eben noch nicht befristet.Mein Führerschein wurde erst vor 3 Wochen ausgestellt. Keine Befristung für C1E, das wurde mir auch von der Mitarbeiterin bestätigt. Über 50 bin ich auch schon.
Wurde der Führerschein C1E erst vor 3 Wochen gemacht oder war es eine Umschreibung?
Eine Ausnahme gibt es anscheinend
https://www.promobil.de/.../
Die Führerscheinänderung betrifft nicht alle
Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 erteilt wurden, sind davon nicht betroffen. Diese Führerscheinhalter behalten die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, erst danach wird sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Für Personen mit einem solchen Führerschein ändert sich also nichts.
Dasselbe gilt auch für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. Oktober 2022 um 10:53:35 Uhr:
Nochmals zum Mitschreiben
Bullshit.
In Deutschland gilt was im Gesetz steht und nicht was (falsch) auf irgendwelchen (privaten) Webseiten steht.
Rechtsgrundlage für die unbefristete Geltung der Klassen C1 und C1E die aus vor 1999 erteilten Fahrerlaubnissen stammen ist §76 Nr 9 FeV.
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Zitat:
@hk_do schrieb am 18. Oktober 2022 um 11:07:01 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. Oktober 2022 um 10:53:35 Uhr:
Nochmals zum MitschreibenBullshit.
In Deutschland gilt was im Gesetz steht und nicht was (falsch) auf irgendwelchen (privaten) Webseiten steht.
Rechtsgrundlage für die unbefristete Geltung der Klassen C1 und C1E die aus vor 1999 erteilten Fahrerlaubnissen stammen ist §76 Nr 9 FeV.
Lesen bildet.
Habe ich doch geschrieben
Zitat
Dasselbe gilt auch für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
Genau wegen diesem gefährlichen Halbwissen ist MT keine seriöse Quelle und Rechtsberatung unerwünscht...
Ich weiß zu 100% vom StVA das C1/C1E bei mir unbefristet gültig sind da 1991 erworben.
C/CE müssen alle 5 Jahre verlängert werden, habe ich dieses Jahr zum ersten Mal gemacht.
Aber darum geht es ja nicht.
Gruß
Andre
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. Okt. 2022 um 11:24:20 Uhr:
Lesen bildet.
Habe ich doch geschrieben
Zitat
Dasselbe gilt auch für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
Das hast du erst später geschrieben.
In diesem Beitrag hattest du etwas ganz anderes geschrieben.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. Okt. 2022 um 10:53:35 Uhr:
Nochmals zum Mitschreiben
...
Das bedeutet also, dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen. Die Klassen C und CE sind nicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Ferner müssen sie Sie alle fünf Jahre verlängern, während wiederum die Klassen C1 und C1E erst nach dem 50. Geburtstag für jeweils fünf Jahre verlängert werden müssen.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 18. Oktober 2022 um 10:43:52 Uhr:
(Ich hab nicht vor, mega LKWs je zu lenken ... aber ... nur mal rein paranoid hypothetisch: mal macht eine Busreise und der Fahrer kippt um --- den Lenker temporär übernehmen darf ma ohne Erlaubnis nicht sondern macht sogar auch noch strafbar ... okay, Personenbeförderung ist wohl generell verboten, aber DAS wär mir in dem Moment eh sch...egal!)
Verliert der Fahrer das Bewusstsein während der Bus noch rollt, wäre ein Eingreifen durch Dich selbstverständlich geboten (ist das nicht ein Beispiel für "Notstand"?).
Hockst Du Dich allerdings hinter's Lenkrad, damit die Fahrt mit vollbesetztem Bus fortgesetzt wird - und sei es auch nur 500 m bis zum Ziel "Hotel" - stellt dies ohne gültige D1/D Fahrerlaubnis natürlich eine Straftat dar, - und das völlig zu Recht.
Zitat:
@new-rio-ub [url=https://www.motor-talk.de/.../...-und-2-neue-klassen-t7355446.html?...]schrieb am 18. Oktober 2022 um 11:24:20
Lesen bildet.
Habe ich doch geschrieben
Zitat
Dasselbe gilt auch für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Diese Führerscheine genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
Das habe ich schon vor 2 Seiten geschrieben, bevor du den Thread hier auf links gedreht hast und nun zurückruderst
Die Sache wird in meinem Fall sogar noch komplexer.
Auf der grauen DDR-Bescheinigung vom Mai 1980 (Rückseite "unbedingt aufbewahren, gilt als einziger Nachweis" steht 3x "Klasse 4" gestempelt und 1x im Text.
1992 mussten wir schonmal umtauschen und seitdem habe ich einen rosa Papierausweis.
Auf dem steht ganz hinten drauf "Klasse 3" mit diesem Datum vom Mai 1980.
Plus drüber "Klasse 4" aus dem Jahr 1977. (Vater hatte eine "Schwalbe" und ich durfte sie ab und zu haben ...)
Ich hab das nie hinterfragen müssen, denn ich wollte eh immer nur PKW fahren.
Aber JETZT stört es mich. Wennschon diese Scheckkarten nicht mehr unbegrenzt sondern nur noch 15 Jahre gültig sind und dann erneut kostenpflichtig getauscht werden müssen. Ich denke schon, dass es diesmal beim Tausch zu einer Debatte am Schalter kommt. Ich will die DDR-4 vom grauen Beleg.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 19. Oktober 2022 um 09:09:55 Uhr:
Die Sache wird in meinem Fall sogar noch komplexer.
Auf der grauen DDR-Bescheinigung vom Mai 1980 (Rückseite "unbedingt aufbewahren, gilt als einziger Nachweis" steht 3x "Klasse 4" gestempelt und 1x im Text.
1992 mussten wir schonmal umtauschen und seitdem habe ich einen rosa Papierausweis.
Auf dem steht ganz hinten drauf "Klasse 3" mit diesem Datum vom Mai 1980.
Plus drüber "Klasse 4" aus dem Jahr 1977. (Vater hatte eine "Schwalbe" und ich durfte sie ab und zu haben ...)Ich hab das nie hinterfragen müssen, denn ich wollte eh immer nur PKW fahren.
Aber JETZT stört es mich. Wennschon diese Scheckkarten nicht mehr unbegrenzt sondern nur noch 15 Jahre gültig sind und dann erneut kostenpflichtig getauscht werden müssen. Ich denke schon, dass es diesmal beim Tausch zu einer Debatte am Schalter kommt. Ich will die DDR-4 vom grauen Beleg.
Je nachdem wann die Klasse 4 (DDR) ausgestellt wurde bekommt man verschiedene neue Klassen umgeschrieben
https://www.fuehrerscheinfix.de/.../?...
zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 ausgestellte Klasse 4
AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.05
A 79.03, 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
Der FS-Eintrag unter "CE" mit Schlüsselzahl 79 bildet ja keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern ist lediglich eine Eintragungskonstruktion, die aus der Besitzstandwahrung der einst umfangreichen Klasse 3 hervorgeht.
In dem Zusammenhang verstehe ich allerdings nicht, welchen Nutzen Klasse-3-Inhaber nach Umschreibung aus "CE79" ziehen wollen?
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 19. Oktober 2022 um 09:50:14 Uhr:
Zitat:
Je nachdem wann die Klasse 4 (DDR) ausgestellt wurde bekommt man verschiedene neue Klassen umgeschrieben
Jaha MAI 1980 (lt der grauen Bescheinigung! --- jedoch it der in 1992 getauschten gelb -> rosa schon in 1977 :-)
(wobei ich denke, sie hatten 1992 schlichtweg einen Zahlendreher und entschieden "ist doch Wurscht" :-)
Zitat:
@Rigero schrieb am 19. Oktober 2022 um 10:11:34 Uhr:
Der FS-Eintrag unter "CE" mit Schlüsselzahl 79 bildet ja keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern ist lediglich eine Eintragungskonstruktion, die aus der Besitzstandwahrung der einst umfangreichen Klasse 3 hervorgeht.
In dem Zusammenhang verstehe ich allerdings nicht, welchen Nutzen Klasse-3-Inhaber nach Umschreibung aus "CE79" ziehen wollen?
Muss man auch nicht :-)
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 19. Oktober 2022 um 09:09:55 Uhr:
Die Sache wird in meinem Fall sogar noch komplexer.
Da bin ich mir noch nichtmals so sicher. (*)
Aber der Reihe nach:
Zitat:
Auf der grauen DDR-Bescheinigung vom Mai 1980 (Rückseite "unbedingt aufbewahren, gilt als einziger Nachweis" steht 3x "Klasse 4" gestempelt und 1x im Text.
Also hast du offensichtlich im Mai 1980 in der DDR die Fahrerlaubnis der Klasse 4 erteilt bekommen. Laut StVZO der DDR in der alten Fassung galt die für "Kraftwagen bis zu 2,5 t zu versteuernder Masse (auch mit einachsigen Anhängefahrzeugen)". Offensichtlich war in der DDR das "Steuergewicht" (auch Eigengewicht genannt) in etwa das heutige Leergewicht abzüglich Fahrer und Ausrüstung.
In der neuen Fassung der DDR-StVZO gab es dann Klassenbezeichnungen mit Buchstaben. Damit hatte die 1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 4 seit 1982 die Gültigkeit im Umfang der (neuen) Klasse B: "Kraftfahrzeuge - außer Klasse A - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse". (Das entsprach damals schon weitgehend der heutigen EU-Fahrzeugklasse B!).
Wie es mit der Erlaubnis zum Führen von Kleinkrafträdern vor 1982 geregelt war konnte ich leider nicht so recht herausfinden. Ab 1982 gab es dafür aber die Klasse M. Könnte es sein, dass die vor 1982 ohne Fahrerlaubnis ab 15 Jahren geführt werden durften?
Zitat:
1992 mussten wir schonmal umtauschen und seitdem habe ich einen rosa Papierausweis.
Bei dem sind dann die Klassen 3, 4 und 5 gestempelt und die 1er Klassen und die 2 gelocht?
Damit hast du auf jeden Fall eine deutliche Erweiterung der Berechtigungen im Vergleich zur DDR-FE bekommen!
Zitat:
Auf dem steht ganz hinten drauf "Klasse 3" mit diesem Datum vom Mai 1980.
Plus drüber "Klasse 4" aus dem Jahr 1977. (Vater hatte eine "Schwalbe" und ich durfte sie ab und zu haben ...)
Jetzt muss man einmal kurz aufpassen:
Durch den Umtausch gilt deine BRD(!)-Klasse 3 als im Mai 1980 erteilt (der Zeitpunkt, zu dem du die DDR(!)-Klasse 4 bekommen hast).
Weiterhin gilt die BRD(!)-Klasse 4 als 1977 erteilt. Vermutlich der Zeitpunkt, zu dem du 15 geworden bist (s. oben, da bin ich mir nicht so ganz sicher mit).
Nach heutigem Recht bekommst du gemäß Anlage 3 Abschnitt A Tabelle I lfd. Nr. 18 für deine als im Mai 1980 erteilt geltende BRD-Klasse 3 folgende Klassen:
A 79.03, A 79.04, A1 79.03, A1 79.04, AM, B, BE 79.06, C1 174, C1E, L 174, 175 und ggf. auf besonderen Antrag die Klasse T. Die Klasse CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3) bekommst du aufgrund deines Alters nur mit nachgewiesener gesundheitlicher Eignung und dann auch nur auf fünf Jahre befristet.
Spannend ist in dem Zusammenhang die als 1977 erteilt geltende BRD-Klasse 4, denn dafür gibt es nach der laufenden Nummer 22 zusätzlich die Klasse A1 79.05!
Würde man deine 1980 erworbene DDR-Klasse 4 zur Grundlage des Umtausches machen, wären es nach Abschnitt B Tabelle II lfd. Nr. 11 folgende Klassen:
A 79.03, A 79.04, A1 79.03, A1 79.04, AM, B, BE 79.06, C1 171, C1E, L 174, 175 und ggf. auf besonderen Antrag die Klasse T. Die Klasse CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3) bekommst du aufgrund deines Alters nur mit nachgewiesener gesundheitlicher Eignung und dann auch nur auf fünf Jahre befristet.
Wer jetzt genau hinschaut wird feststellen, dass es für eine BRD-Klasse 3 die auf Grundlage einer 1980 erteilen DDR-Klasse 4 bescheinigt wurde heute die gleichen Klassen gibt als wenn man die DDR-Klasse 4 von 1980 direkt umtauschen würde. Das klingt doch fast schon erschreckend logisch 😁
Zitat:
Aber JETZT stört es mich.
was genau stört dich daran?
Dass du in der BRD mehr darfst als in der DDR?
Zitat:
Ich denke schon, dass es diesmal beim Tausch zu einer Debatte am Schalter kommt. Ich will die DDR-4 vom grauen Beleg.
Das sollte insofern kein Problem sein:
Du erklärst den Verzicht auf die Klassen A, A1, AM, BE, C1, C1E und L und lässt dir nur noch die Klasse B erteilen (**). Damit kannst du zwar den Zustand von 1980 nicht vollständig erreichen, aber es ist wieder so wie ab 1982 in der DDR (nur halt ohne Mauer und so...).
(*) OK, doch: so ganz unkompliziert war das jetzt nicht...
(**) Möglicherweise wirst du auf die Klassen AM und L nicht verzichten können, weil die in Klasse B automatisch enthalten sind. Das wäre dann natürlich ein Wehrmutstropfen, aber du musst diese Klassen ja nicht nutzen wenn du nicht willst 😉