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Führerscheinklassen C und CE laufen aus

Themenstarteram 9. März 2023 um 11:11

Hallo

Ich besitze den Führerschein C E .

Der läuft aber in nächster Zeit aus.

Da ich etwas älter bin und ihn nicht benötige möchte ich den Führerschein nicht mehr verlängern lassen.

Welche Fahrzeuge darf ich dann noch fahren, wenn ich C E nicht verlängern lasse .

Gruß

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47 Antworten

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. März 2023 um 17:11:38 Uhr:

@SpyderRyder bevor du Andere des Medikamentenmissbrauchs verdächtigst, solltest du dich vielleicht erstmal schlau machen.

Es gab den C1E der eine Gesamtmasse des Zugs bis 18 to zugelassen hat und der verfällt ab 50, wenn er nicht verlängert wird. Das gilt für C1E Ausstellung bis 01.04.1980

Siehe auch hier: https://verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Und hast du dir das selbst auch durchgelesen UND auch verstanden? Nein? Dachte ich mir

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. März 2023 um 21:59:25 Uhr:

Ja, auch dann. Bei der Klasse 3 und bei den Klassen C1 und C1E darf das ziehende Fahrzeug nie mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse haben.

Das ist wohl genau der Teil der Regelungen, den einige hier nicht verstehen. Oder nicht verstehen wollen.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 9. März 2023 um 21:56:29 Uhr:

Auch wenn das Wohnmobil als Lkw angemeldet ist? 11 Tonnen Lkw ( Womo) 1000 kg Anhänger= 12 Tonnen. Zum Beispiel

[Logik]

Dann dürftest Du besagtes Wohnmobil nur mit Anhänger fahren, nicht jedoch ohne.

[/Logik]

Denk mal drüber nach...

...und ist nicht auch die Zahl der Achsen bei dem Gespann begrenzt??

Ich habe auch nur den alten 3er und 1er 1977 im Westen gemacht und lese deshalb immer aufmerksam mit :D

Soweit mir bekannt darf man Heute auch einen 2 achsigen Hänger mit Drehschemel fahren, ist im Kartenführerschein auch so gekennzeichnet.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. März 2023 um 10:41:55 Uhr:

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. März 2023 um 21:59:25 Uhr:

Ja, auch dann. Bei der Klasse 3 und bei den Klassen C1 und C1E darf das ziehende Fahrzeug nie mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse haben.

Das ist wohl genau der Teil der Regelungen, den einige hier nicht verstehen. Oder nicht verstehen wollen.

Ein paar Foristen mit altem "3er" säßen sich nonchalant auch ans Lenkrad eines 32 Tonnen Kieslasters, wäre es denn im Sinne der FeV legal. Hier auf MT sinngemäß schon gelesen.

 

 

 

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. März 2023 um 10:44:37 Uhr:

...und ist nicht auch die Zahl der Achsen bei dem Gespann begrenzt??

Ich habe auch nur den alten 3er und 1er 1977 im Westen gemacht und lese deshalb immer aufmerksam mit :D

Klasse C1E, wie auch B/BE/BE96 enthält in der Tat keine Begrenzung bei der Zahl der Achsen - insofern stellt das Umschreiben von rosa Lappen auf Karte tatsächlich eine kleine Aufwertung dar. Dann halt mit Begrenzung auf 12t Zuggesamtmasse,

CE ist ebenfalls unbeschränkt bei der Zahl der Achsen. Lediglich das Konstrukt CE79 enthält eben dann doch die aus der alten Klasse 3 stammende Begrenzung auf 1-achsige Anhänger (auch mit Tandemachse <= 1m Achsabstand).

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. März 2023 um 10:44:37 Uhr:

...und ist nicht auch die Zahl der Achsen bei dem Gespann begrenzt??

Wenn der Zug zur Klasse C1E gehört, spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle. Wenn er über C1E hinausgeht (also zu CE79 gehört), dann darf der Zug nur 3 Achsen haben (wobei eine Tandemachse, also zwei Achsen mit weniger als 1 m Abstand, fahrerlaubnisrechtlich als eine Achse zählen).

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. März 2023 um 11:53:06 Uhr:

... insofern stellt das Umschreiben von rosa Lappen auf Karte tatsächlich eine kleine Aufwertung dar.

Die Umstellung in einen Kartenführerschein ist dafür nicht mehr notwendig.

Wie hier bereits mehrfach genannt, ist "CE" in Kombination mit der Schlüsselzahl "79" lediglich ein Fahrerlaubniskonstrukt, um den Besitzstand der Alt-Kl.-3-Inhaber bei Umschreibung wahren zu können. "CE79" ist daher keine eigene Fahrerlaubnisklasse.

Wie wäre es denn, wenn alle hier vertretenen Diskutanten, einfach mal zu ihrer zuständigen Führerscheinstelle gingen um sich das erklären zu lassen?

Wer wirklich sicher gehen will, darf sich so und so niemals auf Forenbeiträge berufen, denn wie man sieht gibt es da x verschiedene Meinungen. Selbst unter Polizisten gibt es da unterschiedliche Meinungen.

Also wer es wirklich wissen will, Führerscheinstelle kontaktieren, ist ab einfachsten und am sichersten

.... naja, das Schwarmwissen hier ist ja auch nicht so ganz verkehrt und zu verachten.

Zudem braucht man hier nicht vorher online einen Termin zu vereinbaren. :D

Und eigentlich reicht es ja wenn man die wichtigsten und gängigsten Kombinationen die man fahren darf kennt.

Ansonsten kommen sicherlich in Zukunft noch weitere Regelungen wie in diesem Thread beschrieben https://www.motor-talk.de/.../...ahme-am-strassenverkehr-t7425330.html

@Mosel-Manfred die meisten Führerscheinstellen haben e-Mail, so kann man auch nachfragen und die antworten sogar.

Vorteil, man hat es auch noch schriftlich

Eine Anfrage beim BAG halte ich für die beste Adresse.

BAG ist jedoch nur für den gewerblichen Verkehr zuständig.

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