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Führerscheinklassen C und CE laufen aus

Themenstarteram 9. März 2023 um 11:11

Hallo

Ich besitze den Führerschein C E .

Der läuft aber in nächster Zeit aus.

Da ich etwas älter bin und ihn nicht benötige möchte ich den Führerschein nicht mehr verlängern lassen.

Welche Fahrzeuge darf ich dann noch fahren, wenn ich C E nicht verlängern lasse .

Gruß

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47 Antworten

Hallo

Vielleicht hilft das:

https://www.fuehrerscheine.de/.../#lkw-fuehrerschein-verlaengern

Mir geht es genauso, ich habe letzte Woche auch den "neuen" Schein beantragt.

Ich habe auch auf C und CE verzichtet.

Was mich daran ärgert ist was der Staat dadurch wieder für Geld aus unseren Taschen zieht.

Gruß

Didi2708

Themenstarteram 9. März 2023 um 15:29

Im Vergleich zu den Kosten die Arzt und Augenarzt für ihr Gutachten verlangen,

ist, den neuen Führerschein ausstellen doch verhältnissmäßig günstig.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 9. März 2023 um 15:31:22 Uhr:

Zu meinen Führerscheinen

den "CE" und den "C" muß ich seit Überschreitung des 50 Lebensjahres nach 5 Jahren immer verlängern lassen.

Dazu werden ärztliche Untersuchung und Sehtest benötigt,

Beim "C und CE" hab ich eine zeitliche Befristung im Führerschein eingetragen

beim C1 und C1E habe ich keine Befristungen drin.

Darf ich jetzt noch einen LKW oder WoMo über 7,5 To ohne verlängerten Führerschein fahren ?

Wenn C und CE ablaufen, kannst du keine Kraftfahrzeuge über 7,5t mehr führen.

Bei Taxler weiß ich nicht, welche Pillen er nimmt. Es gibt und gab keinen C1E bis 18 Tonnen, völliger Nonsens.

Wenn die 12t des C1E nicht reichen, benötigt man CE.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 9. März 2023 um 15:31:22 Uhr:

Beim "C und CE" hab ich eine zeitliche Befristung im Führerschein eingetragen

beim C1 und C1E habe ich keine Befristungen drin.

Darf ich jetzt noch einen LKW oder WoMo über 7,5 To ohne verlängerten Führerschein fahren ?

Nach Ablauf der Befristung darfst du keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mehr fahren, die in die abgelaufenen Klassen fallen.

Also insbesondere keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und keine Züge über 12 t zulässiger Zug-Gesamtmasse. Dabei gilt als zulässige Zug-Gesamtmasse die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Kraftfahrzeug und Anhänger ohne Abzug von Stütz- oder Sattellasten. (und unabhängig vom tatsächlichen Gewicht)

Achtung: Anders als beim abgelaufenen Führerscheindokument (wovon in der Öffentlichkeit momentan ja mehr gesprochen wird) ist ein Verstoß bei den abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat!

@SpyderRyder bevor du Andere des Medikamentenmissbrauchs verdächtigst, solltest du dich vielleicht erstmal schlau machen.

Es gab den C1E der eine Gesamtmasse des Zugs bis 18 to zugelassen hat und der verfällt ab 50, wenn er nicht verlängert wird. Das gilt für C1E Ausstellung bis 01.04.1980

Siehe auch hier: https://verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Bildschirmfoto-2023-03-09-um-17-07

Zitat:

@hk_do schrieb am 09. März 2023 um 16:40:24 Uhr:

Also insbesondere keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und keine Züge über 12 t zulässiger Zug-Gesamtmasse.

Nein, falsch.

 

Er behält natürlich den Besitzstand der Klasse 3, also 7,5 Tonner plus 1,5 fache Anhängelast, also 18,75 t, sofern der Zug als dreiachsig gilt.

Habe m ein Führerschein Klasse 3 1972 erworben , dann beim Bund Klasse C E. Erworben wurde dann bei meinen 21 Geburtstag auf Klasse 2 erweitert. Galt damals für LKW ÜBER 7, 5 T mit Anhänger.

Als Ich 52 Jahre trat die Regel ein mit Ärztlichen und Augenärztlicher Untersuchung, habe ich dann gemacht und bekam den Kartenführerschein mit den Datum wann C E abläuft. Habe dann vor 2 Jahren den Führerschein verloren und habe jetzt den Neuen mit 15 Jahre Gültigkeit. Eingetragen Klassen:

AM

A1

A

B

C1 ohne Ablaufdatum

BE ohne Ablaufdatum. Da steht noch 79.06

C1 E ohne Ablaufdatum

L ohne Ablaufdatum. 174. 175

T ohne Ablaufdatum

Klasse C 1. ist bis 7,5 T. Anhänger interessiert mich nicht.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 9. März 2023 um 16:38:41 Uhr:

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 9. März 2023 um 15:31:22 Uhr:

Zu meinen Führerscheinen

den "CE" und den "C" muß ich seit Überschreitung des 50 Lebensjahres nach 5 Jahren immer verlängern lassen.

Dazu werden ärztliche Untersuchung und Sehtest benötigt,

Beim "C und CE" hab ich eine zeitliche Befristung im Führerschein eingetragen

beim C1 und C1E habe ich keine Befristungen drin.

Darf ich jetzt noch einen LKW oder WoMo über 7,5 To ohne verlängerten Führerschein fahren ?

Wenn C und CE ablaufen, kannst du keine Kraftfahrzeuge über 7,5t mehr führen.

Bei Taxler weiß ich nicht, welche Pillen er nimmt. Es gibt und gab keinen C1E bis 18 Tonnen, völliger Nonsens.

Wenn die 12t des C1E nicht reichen, benötigt man CE.

Falsch.... alter 3er bis 18 Tonnen als Zug. Ohne Verlängerung ( ärztliches Gutachten) auf 12 Tonnen als komplett Zug. ... lebenslang.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. März 2023 um 17:13:32 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 09. März 2023 um 16:40:24 Uhr:

Also insbesondere keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und keine Züge über 12 t zulässiger Zug-Gesamtmasse.

Nein, falsch.

Er behält natürlich den Besitzstand der Klasse 3, also 7,5 Tonner plus 1,5 fache Anhängelast, also 18,75 t, sofern der Zug als dreiachsig gilt.

Das stimmt doch nicht. Der Umfang der alten Klasse 3 wird durch die Klasse CE79 dokumentiert und deren Gültigkeit ist bis zum 50. Geburtstag beschränkt. Nachzulesen in § 76 Nr. 9 FeV.

Ja,ist richtig. Die Klassen C1 und C1E bleiben nach der Umschreibung des alter 3ers lebenslang erhalten. Will man Züge fahren, die der alte 3er erlaubt hat, die aber nach neuem Recht unter C/CE fallen (also CE79), muß man die ab dem 50. Lebensjahr verlängern.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. März 2023 um 20:59:22 Uhr:

Ja,ist richtig. Die Klassen C1 und C1E bleiben nach der Umschreibung des alter 3ers lebenslang erhalten. Will man Züge fahren, die der alte 3er erlaubt hat, die aber nach neuem Recht unter C/CE fallen (also CE79), muß man die ab dem 50. Lebensjahr verlängern.

Genau und das betrifft Anhänger Kombination bis 18 Tonnen. Machst du die ärztliche Untersuchung nicht, fällst du auf 12 Tonnen lebenslang zurück. Reicht immernoch für ein fettes Wohnmobil.

Wie schön erwähnt, viele Ausnahmen zum Bestandschutz des alten 3er finden sich nicht in aktuellen Links.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 9. März 2023 um 21:37:19 Uhr:

... fällst du auf 12 Tonnen lebenslang zurück. Reicht immernoch für ein fettes Wohnmobil.

Das ist etwas missverständlich formuliert, denn die 12 t bei C1E beziehen sich auf einen Zug. Das Wohnmobil darf nicht mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse haben.

Auch wenn das Wohnmobil als Lkw angemeldet ist? 11 Tonnen Lkw ( Womo) 1000 kg Anhänger= 12 Tonnen. Zum Beispiel

Ja, auch dann. Bei der Klasse 3 und bei den Klassen C1 und C1E darf das ziehende Fahrzeug nie mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse haben.

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