ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Die EU verschärft, bzw., ändert die Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Die EU verschärft, bzw., ändert die Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Themenstarteram 2. März 2023 um 15:19

Da es sich um ein alle betreffendes Thema zur Sicherheit im Straßenverkehr handelt, darf es hier sicherlich stehenbleiben?

1.)

Straßenverkehrssicherheit: Kommission schlägt moderne Anforderungen an Führerscheine und eine bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften vor

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1145

Zitat:

Ein zentrales Anliegen der neuen Vorschriften ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch u. a. folgende Maßnahmen:

Eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer. ...

Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, bewertet werden. Die Fahrer werden auch ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten. ...

Wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften

Zudem erstrecken sich die geltenden Vorschriften auf einige der häufigsten und eklatantesten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen und Trunkenheit am Steuer. Die Kommission schlägt vor, den Geltungsbereich der Vorschriften auf folgende Delikte auszuweiten:

Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug

gefährliche Überholmanöver

gefährliches Parken

Überfahren einer oder mehrerer durchgezogener weißer Linien

Fahren in verbotener Fahrtrichtung

Nichtbeachtung der Vorschriften über Rettungsgassen

Fahren mit einem überladenen Fahrzeug

...

Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung: Ende der Straflosigkeit bei schweren Verkehrsdelikten

Damit Verkehrssünder nicht mehr ungestraft davonkommen, wird ein neues System geschaffen, mit dem ein EU-weites Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, einem Fahrer wegen eines Vergehens in seinem Hoheitsgebiet die Fahrerlaubnis zu entziehen. ...

2.)

Fragen und Antworten: Vorschläge für den Führerschein und die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_1146

Zitat:

Wie werden die neuen Vorschriften dem spezifischen Profil der jungen Fahrer und Fahranfänger Rechnung tragen?

Nulltoleranz in Bezug auf Alkohol am Steuer: für Fahranfänger wird eine obligatorische Probezeit von mindestens zwei Jahren festgelegt. Somit gelten für Fahranfänger strenge Vorschriften in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss (Nulltoleranz). Die Mitgliedstaaten können für den Zeitraum von zwei Jahren, nachdem die Fahrer ihre Fahrprüfung bestanden und ihren Führerschein erhalten haben, zusätzliche Vorschriften und/oder Beschränkungen festlegen.

Verringerung der Belastung durch Sprachanforderungen beim Ablegen einer Fahrprüfung Wenn ein Bewerber für die Fahrprüfung die Sprache des Landes, in dem er die Prüfung ablegt, nicht beherrscht und es nicht möglich ist, einen Dolmetscher hinzuzuziehen, wird es ihm durch die neuen Vorschriften erleichtert, die Prüfung in einem EU-Land abzulegen, dessen Sprache er beherrscht. Dies wird mobilen Bürgern in der EU, insbesondere jungen Menschen, das Leben erleichtern, indem sichergestellt wird, dass ihre Fahrfertigkeiten und nicht ihre Sprachkenntnisse geprüft werden.

Was ändert sich in Bezug auf die Fahrtauglichkeit?

... Das Alter, ab dem die Mitgliedstaaten die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen erhöhen können, wird daher von derzeit 50 auf 70 Jahre angehoben.

... Eine obligatorische ärztliche Untersuchung für alle wäre mit erheblichen Kosten verbunden, die oft von den Bürgern getragen werden müssten. Nach der neuen Richtlinie müssen alle anderen Bewerber (für die übrigen Führerscheinklassen: A, A1, A2, AM, B, B1 und BE) eine Selbstbeurteilung ausfüllen und angeben, ob sie an einer der aufgeführten Erkrankungen leiden. Diese Beurteilung ist oft ausreichend und hat einen didaktischen Zweck, indem die Fahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass bestimmte Erkrankungen (z. B. Apnoe) ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen und ärztliche Betreuung erfordern können.

Welchen Nutzen hat ein digitaler EU-Führerschein?

Mit der Richtlinie wird erstmals ein digitaler Führerschein eingeführt, der über ein Mobiltelefon oder ein anderes digitales Gerät zugänglich ist und in der gesamten EU anerkannt würde. Dadurch würde es einfacher, Verwaltungsverfahren abzuwickeln und einen Führerschein zu ersetzen, zu erneuern oder umzutauschen, da das gesamte Verfahren online durchgeführt werden kann. ...

Welchen Beitrag leisten diese Vorschläge zur nachhaltigen Mobilität?

... Darüber hinaus wird die zulässige Masse von Fahrzeugen der Klasse „B“ für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb erhöht, da sie schwerer sind.

Welche Delikte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis in der EU?

Dieser Vorschlag für eine neue Richtlinie deckt diejenigen Verkehrsdelikte ab, die häufig zu Verkehrsunfällen, auch mit Todesfolge, führen, nämlich deutlich überhöhte Geschwindigkeit und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Dazu zählen auch Verkehrsdelikte, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung verursachen.

Weiterführende Dokumente sind über die beiden verlinkten Dokumente aufrufbar.

Ähnliche Themen
68 Antworten

Scheinst ja ein erfülltes Privatleben zu haben.plagt dich die Langweile ?

am 2. März 2023 um 16:51

Zitat:

@AEG47 schrieb am 2. März 2023 um 17:21:29 Uhr:

Scheinst ja ein erfülltes Privatleben zu haben.plagt dich die Langweile ?

Na, das ist doch der Grund für alle Postings hier Also völlig legitim. .

Ein paar Links für die, die selbst keine Zeitung lesen, hätten es allerdings auch getan.

Ich schau nach dem 50. Post wieder rein - aus Langeweile

 

Ich habe zu dem Thema widersprüchl. Infos gefunden. An der einen Stelle steht, dass Kl. B auf PKW mit bis zu 4,25t zGM erhöht werden soll und beim ADAC steht, dass B96 zur untersten PKW-FS-Stufe werden soll, also <=3,5 zGM Zugfahrzeug, aber die vom FS her max. erlaubten Anhänger sollen auf Summe Zugfahrzeug und Anhänger max. in der Summe 4,25t zGM erhöht werden.

EDIT: Außerdem sollten Fahrverbote (ggf. auch über Punkte) aus dem Ausland nur gelten, wenn die Regeln im Land wo derjenige den Führerschein gemacht hat auch 100%ig zu einem Fahrverbot geführt hätten, auch hinsichtlich der "Verhandlungsmöglichkeiten" wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. Die Regeln sind einfach noch viel zu unterschiedlich und nicht in alle EU-Sprachen übersetzt.

notting

Die Kommission hat mal wieder Langeweile und gefällt sich in medienwirksamem Aktionismus.

Viel wichtiger wäre, bestehende Regeln konsequent umzusetzen.

Zitat:

@notting schrieb am 2. März 2023 um 18:08:52 Uhr:

An der einen Stelle steht, dass Kl. B auf PKW mit bis zu 4,25t zGM erhöht werden soll [...]

Nicht nur Wohnmobil-Hersteller sowie -Käufer begrüßten die Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

 

Zitat:

@Rigero schrieb am 2. März 2023 um 18:31:32 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 2. März 2023 um 18:08:52 Uhr:

An der einen Stelle steht, dass Kl. B auf PKW mit bis zu 4,25t zGM erhöht werden soll [...]

Nicht nur Wohnmobil-Hersteller sowie -Käufer begrüßten die Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ich finde die Variante wo immernoch nur 3,5t zGM des ziehenden Fahrzeugs und dafür größere Anhänger ohne Zusatzschulung erlaubt sind viel besser.

notting

Alles ungelegte Eier. Schade um die Mühe.

In der Überschrift wird eine Tatsache suggeriert, die der Text überhaupt nicht halten kann (schlägt vor).

Eigentlich ist der Text völlig überflüssig und das Vorgehen erinnert doch sehr stark an Clickbaiting.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. März 2023 um 18:59:18 Uhr:

Schade um die Mühe.

Schade auch um die Fahrerlaubnisverordnung per se, die sich teilweise der Suche nach Folgerichtigkeit, Logik und damit (meinem) Verständnis entzieht.

am 2. März 2023 um 19:02

Das liegt aber sicher nicht an der Fahrerlaubnisverordnung. Aber das hast du ja schon erkannt.

Jou, stand heute in der Tageszeitung. Bei Weiten stand da nicht so viel zu lesen wie hier am Anfang.

Themenstarteram 2. März 2023 um 21:25

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. März 2023 um 19:02:35 Uhr:

In der Überschrift wird eine Tatsache suggeriert, die der Text überhaupt nicht halten kann (schlägt vor).

Eigentlich ist der Text völlig überflüssig und das Vorgehen erinnert doch sehr stark an Clickbaiting.

Natürlich ist es noch ein "Vorschlag"; aber "Vorschläge" können noch ergebnisorientiert diskutiert werden. Wenn es kein "Vorschlag" mehr ist, gehen "Diskussionen" ja oft nur noch via Gericht?

Jo,ne ist klar!

Das soll aber nur für die überflüssigen

noch erlaubten ,privat Verbrenner-Fahrer

gelten!

Im Gegenzug soll die hoch geschätzte EU

aus lauter Verzweiflung, wg zu wenig verfügbaren

Fahrern ,das Mindestalter für LKW-Lenker

von 21 Jahren auf 18 absenken.

Auch Bus-Lenker sollen künftig mit 18 Jahren

statt 24 Jahren auf die Menschheit losgelassen

werden.

So viel zur scheinheiligen Sicherheits-Offensive

der EU!

Wenn es der Wirtschaft irgendwo klemmt,

ist die Sicherheit auch gerne mal zu vernachlässigen!

Zitat:

@notting schrieb am 2. März 2023 um 18:08:52 Uhr:

Ich habe zu dem Thema widersprüchl. Infos gefunden. An der einen Stelle steht, dass Kl. B auf PKW mit bis zu 4,25t zGM erhöht werden soll und beim ADAC steht, dass B96 zur untersten PKW-FS-Stufe werden soll, also <=3,5 zGM Zugfahrzeug, aber die vom FS her max. erlaubten Anhänger sollen auf Summe Zugfahrzeug und Anhänger max. in der Summe 4,25t zGM erhöht werden.

notting

Habe gestern ein paar Dokumente überflogen, die die EU zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie neu veröffentlicht hat, und da stand leider drin das die Anhebung des Gewichts auf 4,25t nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gelten soll.

Wenn das zusätzliche Gewicht also für Batterien drauf geht wäre der Camping Branche bei ihrem Problem mit den überladenen 3,5 Tonnern damit kein Stück geholfen. Dann fahren in Zukunft halt nicht mehr überladene 3,5 Tonner sondern überladene 4,25 Tonner herum.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Die EU verschärft, bzw., ändert die Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr