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führerscheinklasse????

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 9:06

hallo an alle,

ich hätte mal eine frage zum thema führerscheinklasse.

darf ich mit der klasse CE auch einen Bus der klasse D fahren, wenn sich in ihm außer dem fahrer keine weiteren personen befinden???????

 

danke für eure antworten.

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19 Antworten
am 19. Juni 2007 um 9:45

damals (beim bund ) ja

machte dort den CE und musste auch ein paar mal nen O303 spazieren fahren.

Harry

PS

grade nochmal gesucht....

Zitat:

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Unter

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#CE

habe ich folgende Info gefunden:

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen

im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen –

gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden

zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die

Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands

des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort

dienen.

am 19. Juni 2007 um 10:36

erster ;)

Harry

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 10:46

also darf ich mit meiner klasse CE (übrigens auch beim bund gemacht ) auch busse von a nach b bringen, wenn ich sie überführen will zb. wenn sie woanders verkauft werden sollen.

2.problem darf ich dies auch tun wenn ich noch keine 21. jahre bin?????

weil ich hab mal gehört das man da nur privat fahren darf, also nicht gewerblich.

Aktueller Stand der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html

"Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen"

Die Überführungsfahrten sind ersatzlos gestrichen worden. Es sei denn man hat im Führerschein die Schlüsselnummer 172 eingetragen, die erlaubt Überführungsfahrten weiterhin. Ist ein Übertrag für Leute die ihre Fahrerlaubnis schon länger haben um denen keine Rechte zu streichen.

Gruß Meik

am 31. August 2007 um 14:52

Hallo zusammen.

Also was Meik sagt stimmt. Wenn Gesetze erlassen werden dürfen sie dir nichts weg nehmen.

Da du den Führerschein schon länger hast darfst du Busse überführen.

 

MFG

Frank

Wieso reicht denn C1 aus,das ist doch der Schein für 7,5 Tonner,die meisten Busse haben aber selbst leer ein viel höheres Gewicht

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Wieso reicht denn C1 aus,das ist doch der Schein für 7,5 Tonner,die meisten Busse haben aber selbst leer ein viel höheres Gewicht

aber wenn man einen bus HÄTTE, der nur 7,5t wiegt, DANN könnte man ihn auch mit C1 fahren ;)

Es zählt aber wohl wie bei der Klasse B das zulässige Gesamtgewicht,also bringt es dir nichts wenn diese 20T ist und der Bus leer 6T wiegt

klar.....ist halt nur graue theorie ;)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Aktueller Stand der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html

"Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen"

Die Überführungsfahrten sind ersatzlos gestrichen worden. Es sei denn man hat im Führerschein die Schlüsselnummer 172 eingetragen, die erlaubt Überführungsfahrten weiterhin. Ist ein Übertrag für Leute die ihre Fahrerlaubnis schon länger haben um denen keine Rechte zu streichen.

Gruß Meik

Seit wann sind die Überführungsfarhten gestrichen und wer darf dann noch Überführungsfahrten machen? Also ab welchem Jahr gilt das? (1998?) Die Tage stand ich vor der Frage ob ich einen Bus überführen darf oder nicht. Hab den LKW Führerschein der Klasse CE und ich Arbeite als Mechaniker in einer LKW-Werkstatt, meinen CE Führerschein hab ich seit 2004. Darf ich dann einen Bus vom Werkhof des Busunternehmens in unsere Werkstatt Überführen? Ich meine ich darf den Bus überführen, da ich immer noch sagen kann ich bin auf Probefahrt. Aber sicher bin ich mir irgendwie nicht, und aus dem Gesetz werd ich da nicht wirklich schlau.

Es gibt auch Busse mit max. 7,49 Tonnen z.b. Sprinter mit Zwillingsberreifung, der hat dann ca. 4 Tonnen oder eine Nummer größer als Vario mit 7 Tonnen. Da reicht dann auch ein C1 Führerschein.

am 12. Mai 2009 um 21:30

mal was anderes, was dafrsch alles mit der führerscheinklasse C fahren?

hab bisher nur B....C folgt aus arbeitstechnischen gründen....cheffe zahlt ;-)

bin ich dann auch befügt Pkw mit anhänger zu fahren bzw. habsch dann auch die BE?

wäre günstig wegen autotransporter(hänger)

thx, passi

am 12. Mai 2009 um 21:35

Vielleicht hilft dir das weiter.

Klick

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von passiver_aktivist

mal was anderes, was dafrsch alles mit der führerscheinklasse C fahren?

hab bisher nur B....C folgt aus arbeitstechnischen gründen....cheffe zahlt ;-)

bin ich dann auch befügt Pkw mit anhänger zu fahren bzw. habsch dann auch die BE?

wäre günstig wegen autotransporter(hänger)

thx, passi

Mit Klasse C darfst du alle LKW fahren OHNE Anhänger. Erlaubt sind Anhänger bis 750kg. Der C schließt den BE NICHT ein.

Bei CE sieht das anders aus. Damit erhälst Du automatisch auch BE.

Kannst Du Cheffe nicht auch noch de "E" zum C aus den Rippen leiern? Wenn Du beides auf einmal machst is das unterm Strich günstiger. Evtl. könnt ihr euch ja beim "E-Teil" auf 50/50 einigen. So günstig kommst Du nie wieder da ran! Wird Dir der Fahrlehrer sicherlich bestätigen/erklären.

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