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Führerscheinklasse be

Themenstarteram 4. Juni 2004 um 19:28

kennt jemand von euch die genauen bestimmungen zur klasse be????

zum einen habe ich im internet gelesen, daß man ein fahrzeug der klasse b mit einem hänger, der bis zum 1,5 fachen der leermasse des zugfahzeugs hat, betreiben kann....

würde bei einem 3,5t schweren fahrzeug einen theoretischen maximalzug von 8,75 tonnen ergeben!!! (3,5t zugfahrzeug + 5,25t-hänger)

[natürlich unter der annahme daß alle beteiligten komponenten für die zuglast bzw traglast zugelassen sind]

da ich mir bei den allgemeinen beschreibungen zum thema fs-klasse-be nicht sicher war, welcher ich nun glauben sollte, bin ich heute zur polizei gefahren und habe mich erkundigt.

laut dieser darf der zu ziehende hänger (samt ladung) nicht schwerer sein, als das leergewicht des zugfahrzeugs. daß der zug über 3,5t gesamtmasse haben darf wurde mir bestätigt.

nur kann die angabe der polizei auch nicht ganz richtig sein. wozu bietet mb wohl eine e-klasse mit einer anhängelast von 1,9t an wobei das zugfahrzeug (je nach motor und ausstattung) auch nur 1,65t wiegen kann....

noch extremer siehts beim w123 aus.... dieser kann meines wissens bei einem leergewicht um die 1,4-1,5t bis zu 1,9t ziehen.......

langer rede kurzer sinn....

wer weis mehr zu fs-klasse-be??????

gruß

patronn-citron

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21 Antworten

sorry meinte natürlich der Derk ;-)

Themenstarteram 13. Juni 2004 um 17:19

unser metal-geländefahrer }> der DARK :D

@nordje

ich dachte eigentlich, daß be nur das fahren mit einer tandemachse zulässt???

gruß

patronn-citron

Themenstarteram 13. Juni 2004 um 17:28

habe grade ein wenig ge-google-d....

die achsenanzahl spiel anscheinend keine rolle mehr...}}>

http://www.fahrschule-guffler.de/faqs.htm

gruß

patronn-citron

Tja Patronn

gut erkannt, die Umstellung ihat die liberalisierung in Europa zum Grund, aus dem Grunde wird die Achsenzahl nicht mehr beachtet. Schau auf das Symbol im neuen Führerschein und da wirst einen Anhänger mit Drehschemellenkung hinter einem PKW bei der KLasse BE sehen.

Nordjoe

Moment mal, da wurde mein Musikgeschmack aber fehlinterpretiert... ;)

Auf meine rollende Blechdose trifft "metal" hingegen zu :D

Auslöser meiner Verwunderung / Fragerei war ja auch nur das Wissen um die über 3500 kg Anhängelast eines bestimmten PKW. Und dann lese ich, daß laut Fahrerlaubnis mit PKW nur maximal 3500 kg zulässig sind (ohne daß entsprechende Umbauten vorgenommen wurden). Naja, das wird der Trax-Fahrer mit 3750 kg im Schlepp dann wohl im Falle der Kontrolle vor Ort ausfechten dürfen...

Ich will ja eh keinen Gurkha haben... ;)

Aber wenn die Achsanzahl und -Aufteilung jetzt egal ist, lohnt sich ja beinahe die Anschaffung einer Wechselkupplung...

am 7. Juli 2004 um 18:42

BE ist sowieso unlogisch

 

Also meiner Meinung nach ist der BE-Führerschein sowieso unlogisch, da kennen sich doch nicht mal die Fahrlehrer mit aus. Ich hab den BE-Führerschein gemacht weil ich ihn auf der Arbeit brauche, aber es ist schon ein schmarrn, weil davor durfte man nen 7,5 tonner fahren und durfte das 1,5 fache ranhängen, also glaub ich 12,5 tonnen oder so und nur weil ich zu spät geboren bin, darf ich es nicht mehr.

Also den BE-Schein braucht man, wenn das zul. gesamtgewicht des Hängers das Leergewicht des Autos überschreitet und auch wenn man den Schein hat, darf man nur das 1,5fache von den 3,5 t haben, über die man ja mit dem B-Schein nicht mehr drüber darf, sind dann also so um die 4,2 t. Wurde mir so von meinem Fahrlehrer erzählt, ob das jetzt so genau stimmt weiß ich auch net.

Re: BE ist sowieso unlogisch

 

Zitat:

Original geschrieben von corolla-driver

da kennen sich doch nicht mal die Fahrlehrer mit aus.

Ja das ist richtig ich hab ehrlich gesagt auch manchmal noch meine problemchen damit.

Aber auch diese zeit wir vergehen mit dieser blöden recherei, es kommt bald eine neue richtline in sachen BE dann heißt es klipp und klar.

Wer einen anhänger über 750kg z.g.m. fahren will braucht BE.

Gruss

Maik

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