Führerscheinklasse B -> Anhänger??
Moin,
hab den normalen Klasse B Führerschein, gemacht im Jahr 2001. Darf ich damit Anhänger fahren?? Wenn ja, was für einen???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gelderland
Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)
Ein Anhänger mit Tandemachse gilt als einachsig. Damit ein Anhänger als zweiachsig gilt, muß zwischen den Achsen ein Mindestabstand von 1 m bestehen.
116 Antworten
Ich gehe aber davon aus, daß für Führerscheine, die vor dieser geplanten Änderungen erworben wurden, weiterhin die 3,5-Tonnen-Regel gilt ?!?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich gehe aber davon aus, daß für Führerscheine, die vor dieser geplanten Änderungen erworben wurden, weiterhin die 3,5-Tonnen-Regel gilt ?!?
Jo, so wie das vorher mit den 7,5t war, oder??
Davon ist auszugehen, denn rechtlich wird es nicht möglich sein, eine Fahrerlaubnis im Nachhinein zu beschränken, nur weil dann der Gesetzestext einfacher zu lesen ist.
Weiß zwar nicht, ob in DE andere regelungen sind, als in Ö, aber:
wenn der Hänger unter 750Kg HÖCHST zulässiges gesamtgewicht ist(leichter Hänger), dann darf das zugfahrzeug 3500KG höchst zulässiges gesamtgewicht haben (also gesamtgewicht 4250). ist ein ausnahmefall.
Ansonsten:
Höchst zlässiges gesamtgewicht Zugfahrzeug + höchst zulässiges gesamtgewicht Hänger maximal 3500kg.
Das problem an der Rechnung ist, das es bei einem schweren Hänger egal ist, wieviel drauf ist, sondern nur, wieviel ich maximal gesamtgewicht haben darf, dasselbe trifft auch auf das Zugfahrzeug zu.
Deshalb denke ich das es sich nur knapp ausgehen kann (wenn überhaupt), da:
Annahme zugfahrzeug Kia Sportage hat leergewicht 1450 Kg, höchst zulässiges gesamtgewicht 2000kg.
Hänger dazu wie gesagt mit 540kg eigengewicht+1100kg Nutzlast. Hieße hänger hat 1640kg gesamtgewicht. Fahrzeug darf 1800kg ziehen lt Zulassungsschein. Folglich darf ich mal den Hänger ziehen, aber:
Fahrzeug hat wie gesagt 2000 Kg höchst zulässiges gesamtgewicht + die 1640Kg vom Hänger.
Sind 3640Kg. Darf man also nicht mit dem B schein alleine fahren. Mit E zu B ginge es.
Ist also nicht so einfach.
Ps: Habe, A, B, C, EzB, EzC, F. Sollte mich also noch auskennen damit
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merlin hat schon das problem an der sonderregelung für klasse b angesprochen...
die zulässigen maximalen gesamtgewichte von zugfahrzeug und anhänger dürfen die 3,5t nicht überschreiten...
das sollte man auch nicht auf die leichte kappe nehmen... selbst wenn der hänger unbeladen ist kann das schon ein "fahren ohne fahrerlaubnis" sein...
gruß
patronn-citron
Zitat:
Original geschrieben von Patronn-Citron
das sollte man auch nicht auf die leichte kappe nehmen... selbst wenn der hänger unbeladen ist kann das schon ein "fahren ohne fahrerlaubnis" sein...
Und warum das, wenn ich mal fragen darf?
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Diese sache soll aber wegen der unbersichtlichkeit und rechnerei bald wieder gekippt werden, dann heißt es für die klasse B max 750kg und dann ist schluß.
Gruss
Maik
Und das ist auch gut so!
Meinereiner hat BE gemacht und würds jedem empfehlen, der öfter mit Hänger fährt, da lernt man doch mehr im Bezug auf den Umgang mit Anhäger (sprich rückwerts fahren)...
PS: bei uns wird BE meist von Mädels gemacht X-D)
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
PS: bei uns wird BE meist von Mädels gemacht...
Hast du 'ne Vermutung, warum das so ist?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hast du 'ne Vermutung, warum das so ist?
Aber sicher doch 😉
Die Mädels brauchens, um ihre Pferde spazieren zu fahren. (leuchtet ein, oder?) 😉
Ädit:
Bei uns = bei uns auf der Insel *duckundwegrenn*
darum ist s bei mir auch so. keiner meiner freunde macht be. aber mindestens 40% der mädels!
Zitat:
Und warum das, wenn ich mal fragen darf?
Gruss
Maik
...weil ich das selber so erlebt habe...
ich habe mir mal einen pkw-trailer gemietet und diesen mit einem focus turnier gezogen...
die zulässige gesamtmasse des focus liegt bei ca 1,9t und die des hängers um die 2t...
...addiert man beide werte, so liegt man über 3,5t und somit ausserhalb der fahrerlaubnis für klasse b...
nachdem ich dann auch noch einen unfall (mit beladung) hatte bekam ich ein verfahren wegen fahrens ohne fahrerlaubnis "an den hals geschmissen"....
...soweit so gut...
...nur bekam auch der vermieter des hängers eine anzeige wegen "zulassen von fahren ohne fahrerlaubnis" da er mich nicht vom platz hätte fahren lassen dürfen (auch wenn da der hänger noch leer war)...
...auch mit leerem hänger hätte ich fs-klasse-be gebraucht um mit diesem gespann vom hof zu fahren...
--darum halte ich die sonderregelung, bezüglich der hängerfahrten die es bei fs-klasse-b gibt, für trügerisch...
...zu leicht verfällt man dem glauben daß man nur auf ein zug-gesamtgewicht von unter 3,5t achten muß...
gruß
patronn-citron
Ja, fällt einen recht leicht, vor allem das ganz gemeine ist, das nicht das tatsächliche gesamtgewicht herangezogen wird, sondern das höchst zulässige gesamtgewicht des gesamten fahrzeugzuges.
und ein leichter hänger (also bis 750kg höchst zulässiges gesamtgewicht) ist nicht zu berücksichtigen.
Wo aber beim leichten hänger die gemeinheit ist:
er wird zwar nicht zu den 3.5t dazugerechnet, aber bei dem ist es so, das das doppelte vorhandene anhängergewicht (also Leergewicht + zuladung)kleiner gleich dem fahrzeugeigengewicht +75 kg (fahrer) sein muss.
Aja, hirnstütze für leichten hänger: nie gebremst (auch nicht auflauf).
Ein schwerer hänger (ab 750kg höchst zul. ges. Gew) ist immer gebremst, des weitern müssen 2 stk abstellkeile mitgeführt werden.
beim schweren hänger wirds noch komplitzierter, da muss man in den zulassungspapieren vom PKW schauen, welche anhängelast (höchst zul Ges. gew) er ziehen darf. Somit entfällt dort die gesamte rumrechnerei.
nur wenn nichts eingetragen ist, dann gibts folgende formel:
Zugfahrzeuggewicht + 75kg größer gleich höchst zul. ges. gewicht hänger.
Und bei dieser be****** regelung wunderts einen noch, das die herren Polizisten bevorzugt Pkw's mit hänger aufhalten. wenn man sich nicht auskennt, kann man bald abgestraft werden.
Meine meinung zu diesem thema ist folgende:
BEVOR ihr mit einem hänger fährt und ihr euch nicht sicher seid, ob ihr es dürft oder nicht, dann geht zur polizei oder zu fahrschulen und erkundigt euch, nicht das es euch so geht wie patronn-citron.
Ich habe auch nur deshalb BE, weil ich CE auch habe. somit ist der BE darin enthalten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Die Mädels brauchens, um ihre Pferde spazieren zu fahren. (leuchtet ein, oder?) 😉
Hmm.. ich hab auch den BE gemacht - muss ich mir jetzt ein Pferd kaufen? *fg*
Zitat:
Original geschrieben von bmxxx
Hmm.. ich hab auch den BE gemacht - muss ich mir jetzt ein Pferd kaufen? *fg*
Öhm, bist du ein Mädel? 😉
PS: das Pferd war vorher schon vorhanden, mehr oder minder 😉
nein bin ich nicht.
gottseidank - dann brauch ich mir auch kein Pferd kaufen 😁