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Führerscheinentzug wg. Alkohol - Härtefallregelung möglich??

Themenstarteram 25. Februar 2010 um 11:25

Hallo Gemeinde!

Meine Nachbarin hat letzte Woche den FS verloren, Polizeikontrolle, 1,2 Promille - das war' s!

Sind ja wahrscheinlich 9 Monate.

Ok, selber schuld - brauchen wir nicht zu diskutieren.

Es ist Ihr erstes Vergehen, und mit Sicherheit auch ihr Letztes - denn sie trinkt sonst nie Alkohol, wahrscheilich auch drum der hohe Wert nach fast keinem Alkohol.

Private und berufliche Situation war der Auslöser hierfür.

Wenn der Strafbefehl kommt - hat es Sinn bei der Staatsanwaltschaft ein "Bittgesuch" bzgl. einer evtl. Verkürzung einzureichen??

Härtefall?

Braucht den FS um an Ihren Arbeitsplatz zu kommen!

Einmaliger Vorfall, private Stressituation, Scheidung usw.

Gehts sowas? Gibt' s sowas? Weiß wer Rat? Ist vllt. ein Anwalt an Bord??

Danke für Eure Tipps - Geld für einen RA hat sie leider nicht!!

Beste Antwort im Thema

Ist deine "Nachbarin" Protestantin?

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

@Georg266: Na dann frage ich folgendes:

1) Was hat Schadenfreude damit zu tun, den TE des Lügens zu bezichtigen?

2) Wie verbessert sich die Situation des TE, wenn er seine Nachbarin als Täterin vorschieben würde?

und folgende Frage an dich persönlich:

 

3) Wie verbessert sich deine Situation, wenn du anderen Usern ein Alkoholproblem unterstellst?

Zu1 Schadensfreude hat was mit nem Überlegenheitsgefühl zu tun: "Du hast den Schaden und ich nicht"

so ist das auch bei der Unterstellung, dazu kommt "ich habs als Erster gemerkt"

Zu2 Der Trunkenkeitsfahrer such Rat, indem er Nachbarn fragt oder vorschiebt.

Zu3 Das hab ich gemacht um einen völlig überzogenen, unfairen Angriff abzuwehren. Der Grund für die Aufregung war ja nicht das falsch verstandene Beispiel sondern was Anderes, was man schlecht ansprechen kann. Irgendwas hat ihn nervös gemacht und das Naheliegende ist das Thema selbst.

Kann auch sein, dass er Konkurenz fürchtet (aber ich schreib meist nicht viel). Vielleicht stört mein Bild von der Schrottpresse. Vielleicht hat er privat Schwierigkeiten. Oder er ist immer so.

Ist aber alles spekuliert, nur das Thema Alkohol ist gerade da und das Naheliegendste.

Meine Situation verbessert sich wenn die Leute mich nicht grundlos angreifen und erstmal IHRE Bude aufräumen.

am 26. Februar 2010 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Georg266

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

@Georg266: Na dann frage ich folgendes:

...

2) Wie verbessert sich die Situation des TE, wenn er seine Nachbarin als Täterin vorschieben würde?

...

Zu2 Der Trunkenkeitsfahrer such Rat, indem er Nachbarn fragt oder vorschiebt.

Und wo siehst du da jetzt eine Verbesserung?

Außer natürlich, er wird vor direkten Angriffen auf seine Person geschützt!

Zitat:

...

Irgendwas hat ihn nervös gemacht und das Naheliegende ist das Thema selbst.

Also ist hier jeder, der einen sinnvolleren Beitrag als du beisteuert, ein Gewohnheitstrinker?

Zitat:

Kann auch sein, dass er Konkurenz fürchtet (aber ich schreib meist nicht viel).

Dann halt dich doch einfach an deine guten Vosätze!

UNd welche Konkurenz! Meinst du er macht die die Position des Sinnlospsoters streitig?!

am 27. Februar 2010 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von Peter-PP

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Das alleine reicht schon zur MPU und die wird Führerscheinstelle mit Sicherheit verlangen.

Muss man da nicht erst ab 1,6 Promille hin??

ab 1.6 muss man da grundsätzlich hin, sofern man eine deutsche fahrerlaubnis besitzt. und zwar unabhängig davon, ob man überhaupt am verkehr in irgendeiner form teilgenommen hat oder nicht.

alles was drunter liegt, liegt (m.w.) im ermessen der behörde, wenn ein bezug zum strassenverkehr besteht.

im bekanntenkreis wurde mit exakt 1.2 promille vor gut 2 jahren keine mpu angeordnet. und das, obwohl mein bekannter bereits wiederholungstäter (mit bestandener mpu) war. einfach die pappe weg für ein jahr und gut.

die verfahrensweise der behörden schwankt aber von bundesland zu bundesland... oder sogar von feb zu feb.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

ab 1.6 muss man da grundsätzlich hin, sofern man eine deutsche fahrerlaubnis besitzt. und zwar unabhängig davon, ob man überhaupt am verkehr in irgendeiner form teilgenommen hat oder nicht.

Ah ja? das währe mir neu - hast dazu eine Quellenangabe?

Grundsätzlicht nicht, aber:

Nehmen wir an, jemand wird öfters mal mit ner ‰ Zahl eingeliefert die jenseits von gut und böse ist:

Tja, dann ist das wie wenn man mit dem Fahrrad erwischt wird.

Was die FEB (noch) nicht weiß... :D

Es ist übrigens auch 7 Jahre nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad erlaubt eine MPU zu fordern wenn die FEB dann erst davon erfahren hat. :cool:

Es muß denjenigen also nur mal ein Polizist an die FEB melden und dann dürfte er dran sein. ;)

Edit:

Anpassung, da jemand etwas gelöscht hat und mein Post daher nicht mehr ganz passt.

Zitat:

Original geschrieben von Georg266

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wenn ich 4 Bier a 0,5 Liter trinke in einer Stunde habe ich den selben Wert, ob ich nun Alkohol gewohnt bin oder nicht.

Ein Ungeübter trinkt keine zwei Liter Bier in der Stunde. Keiner trinkt zwei Liter von Irgendwas in der Stunde außer die Geilheit auf den Alkohol treibt ihn an.

halte ich für ein gerücht. bin leidenschaftlicher bier trinker....und da ich häufig auch abends noch auto fahre...alkoholfreies bier.

und da schaffe ich 2 liter in zwei stunden LOCKER.

hat also nicht wirklich was mit geilheit auf alkohol zu tun ;)

Bei hohen Außentemperaturen stellen 2 Liter gut gekühltes Bier in 2 Stunden auch für einen Ungeübten kein Problem dar.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei hohen Außentemperaturen stellen 2 Liter gut gekühltes Bier in 2 Stunden auch für einen Ungeübten kein Problem dar.

Stimmt, nur könnte ich dann kein Auto mehr fahren.

Klar, dazu müßte man dann schon Gewohnheitstrinker sein.

am 28. Februar 2010 um 12:07

Leute, jetzt bleibt mal schön geschmeidig.

1.2% zu erreichen ist nix.

Trinkt ein 70 kg schwerer Mann innerhalb einer Stunde 1 Liter Bier mit 5 % Alkoholgehalt, erreicht er etwa 0,5 Promille, trinkt er aber 1 Liter Rotwein mit 14 % Alkohol, erlangt er rund 2 Promille. Durch eine Mahlzeit kann die Aufnahme des Alkohols etwas verlangsamt werden.

------------------

Also für mich gehört da nicht unbedingt Training dazu um auf 1,2% zu kommen. Das geht verdammt schnell.

Selbst wenn ich mir 2 Stunden Zeit für den Wein lasse.

Und dann ist es noch eine Frau, da schlägt schon 2 Glas Wein eine absolute Fahruntüchtigkeit heraus. Also eine Regelmäßigkeit kann man nicht vorwerfen.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Also für mich gehört da nicht unbedingt Training dazu um auf 1,2% zu kommen. Das geht verdammt schnell.

Stimmt.

Aber es gehört schon etwas Training dazu, wenn man mit diesem Alkoholspiegel subjektiv den Eindruck hat, noch fahrtüchtig zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Also für mich gehört da nicht unbedingt Training dazu um auf 1,2% zu kommen. Das geht verdammt schnell.

Stimmt.

 

Aber es gehört schon etwas Training dazu, wenn man mit diesem Alkoholspiegel subjektiv den Eindruck hat, noch fahrtüchtig zu sein.

Langjähriges Training, und wenn dann eine Kirchenfrau behauptet sie hätte nur ein Glas Wein getrunken und wurde mit 1,54 erwischt, kommt bei mir nicht nur der Verdacht auf das sie ein  Alkoholproblem hat.

 

Mit dem Glas Wein am Abend kann es ja stimmen, wenn morgens schon eine Flasche getrunken wurde um den Pegel konstant zu halten.

 

Ich kenne keine Frau die mit 1,54 noch Auto fahren kann, geschweige gerade gehen kann......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Stimmt.

Aber es gehört schon etwas Training dazu, wenn man mit diesem Alkoholspiegel subjektiv den Eindruck hat, noch fahrtüchtig zu sein.

Langjähriges Training, und wenn dann eine Kirchenfrau behauptet sie hätte nur ein Glas Wein getrunken und wurde mit 1,54 erwischt, kommt bei mir nicht nur der Verdacht auf das sie ein  Alkoholproblem hat.

Mit dem Glas Wein am Abend kann es ja stimmen, wenn morgens schon eine Flasche getrunken wurde um den Pegel konstant zu halten.

Ich kenne keine Frau die mit 1,54 noch Auto fahren kann, geschweige gerade gehen kann......

das kann man so unterschreiben. auch ein geübter trinker merkt 1,5 promille schon deutlich an.

wie betrunken er sich da fühlt ist mal nebensache, fakt ist er würde sicherlich nicht von "nix" ausgehen.

Ein Problem stellt in solchen Fällen ja immer die eigene Einsichtsfähigkeit dar. Selbst wenn die Lage schon offensichtlich ist, wird von den Betroffenen oftmals noch das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit geleugnet. Das macht es ja so schwer, das eigentliche Problem zu kurieren.

wobei ich mal pauschal sagen würde:

es wäre unfassbar wenn man eine härtefallregelung für alkoholfahrten hätte.

so leid mir das einzelschicksal auch tut, selbst wenn man es zumindest ansatzweise nachvollziehen könnte....sowas darf keinesfalls in irgendeiner form strafrechtlich gemildert werden.

grund: gibt es auch nur einen präzedenzfall (schreibt man das so?), wird jeder dauertrinker mit genügend kleingeld auf dem konto mittels findiger anwälte aus solchen nummern rauskommen.

das 1.1 promille eine straftat darstellen, auch wenn gar nix passiert ist, hat schon seinen grund.

es geht ja auch um eine abschreckung!

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