Führerscheinentzug wg. Alkohol - Härtefallregelung möglich??

Hallo Gemeinde!
Meine Nachbarin hat letzte Woche den FS verloren, Polizeikontrolle, 1,2 Promille - das war' s!
Sind ja wahrscheinlich 9 Monate.

Ok, selber schuld - brauchen wir nicht zu diskutieren.

Es ist Ihr erstes Vergehen, und mit Sicherheit auch ihr Letztes - denn sie trinkt sonst nie Alkohol, wahrscheilich auch drum der hohe Wert nach fast keinem Alkohol.

Private und berufliche Situation war der Auslöser hierfür.

Wenn der Strafbefehl kommt - hat es Sinn bei der Staatsanwaltschaft ein "Bittgesuch" bzgl. einer evtl. Verkürzung einzureichen??
Härtefall?
Braucht den FS um an Ihren Arbeitsplatz zu kommen!
Einmaliger Vorfall, private Stressituation, Scheidung usw.

Gehts sowas? Gibt' s sowas? Weiß wer Rat? Ist vllt. ein Anwalt an Bord??

Danke für Eure Tipps - Geld für einen RA hat sie leider nicht!!

Beste Antwort im Thema

Ist deine "Nachbarin" Protestantin?

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Das sehe ich genauso. Eine Härtefallregelung erscheint mir bei Trunkenheitsdelikten gesellschaftspolitisch nicht gerechtfertigt, zumal der Alkoholkonsum zu Beginn das Ergebnis einer freien Willensentscheidung ist.

Zitat:

Ich kenne keine Frau die mit 1,54 noch Auto fahren kann, geschweige gerade gehen kann......

Ich schon😉

. . . . aber Hauptsache die Beine bleiben zusammen😁

Hi,

so viele Puritaner hier!

Gleich vorweg: ich trinke mal ein (1) Bier wenn ich fahre. Mehr nicht.

Dennoch finde ich diese moralinsaure Diskussion etwas eigenartig.
Natürlich sollte man betrunkene Fahrer aus dem Verkehr ziehen.
Aber 1,2 o/oo finde ich nun nicht gleich der Todesstrafe würdig.

Hier gleich ein Alkoholikerdasein zu unterstellen ist in meinen Augen lebensfremd.
Die Mehrheit der Europäer sind ganz fröhlich und hebt gerne mal einen. 1,2 o/oo sind dabei nichts Besonderes.
Ein Kraftfahrzeug sollte man dann natürlich nicht mehr führen, aber wenn dies dann doch einmal(!) unfallfrei getan wird, muss man nicht gleich denken, dieser Mensch würde 7 Tage die Woche volltrunken durch die Gegend rasen.

Die Kriminalisierung von Autofahrern in Europa wegen eigentlich unspannender Delikte hat in den letzten Jahrzehnten überhand genommen. Bei lächerlichen Übertretungen völlig schwachsinniger Speedlimits werden Autos konfisziert (CH), abartige Geldstrafen verhängt (A) oder Führerscheine für Monate gesperrt (D) und somit Jobs gefährdet.
Wegen lächerlicher Blutalkoholmengen werden Menschen zu völlig sinnfreien MPUs geschickt und somit deren jobs gestrichen, weil vor Ablauf von 2 Jahren und tausende Euros für die MPU-Industrie der FS sowie nicht wiedererlangt ist.

Ich plädiere daher stark für realistische Grenzwerte von 1.0 / 0.8 o/oo und die Möglichkeit, das Fahrverbot bei Ersttat auf das Maß eines Jahresurlaubes bei Vervierfachung der Geldstrafe umzuwandeln.

Zudem ist die Bundesregierung aufgefordert, das Geldeintreiben fürs Ausland zu unterlassen.
HC

Heute scheint internationaler Totengräber-Tag zu sein.

Ich schließe an der Stelle, da es seit der Erstbestattung dieses Threads genügend andere Spielwiesen zu diesem Thema gab.

Gruß
BMWRider

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