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Führerscheinentzug -10 Jahre Verjährung nach Neuerteilung oder nicht?

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 20:17

hallo

ein guter freund von mir hat sein führeschein im jahr 2004 abgeben müssen weil er damals unter cannabis einfluss autogefahren ist seit dem hat er kein führeschein mehr,das gute an diese geschichte ist

er hat seit 2004 kein kontakt mehr mit drogen er bereut es sehr das er gepafft hat und er hat sich um 180 grad geändert und er hasst drogen

der führescheinentzug hat ihn damals seine arbeit gekostet etc

meine frage wann verjährt ein führeschein? die mpu soll sehr teuer sein oder was ist mit diese eu lappen?darf er damit legal fahren??

ich bedanke mich im voraus für eure antworten

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan

Die MPU ist ganz eindeutig Abzocke und hat auch schon mehrere Existenzen komplett vernichtet,

MPU ist die reinste geldabzockerei! Volle panne! Du gehst da rein und die halten dich für nen Alkoholiker!! Oder drogenjunky!!

Das Problem ist hier nicht die MPU, sondern fehlende Selbstreflektion des Probanden. Eine MPU hat noch nie eine Existenz vernichtet, sondern einzig und allein das Verhalten desjenigen, der zur MPU eingeladen wird (die Teilnahme ist stets freiwillig).

Wer zur MPU eingeladen wird, der hat ja bereits eine Vorgeschichte vorzuweisen (Geschwindigkeitüberschreitung, Alkoholmißbrauch, Drogenkonsum etc.) und man bietet ihm mit der MPU die Chance, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Dazu muß der Proband aber erst einmal selbst erkennen, was in seinem Leben schief gelaufen ist und das fällt besonders Alkoholabhängigen und Drogensüchtigen besonders schwer, denn die Erfahrung hat gezeigt, daß der Betroffene i.d.R. der Letzte ist, der seine Sucht realisiert und akzeptiert.

Diese Akzeptanz braucht er aber, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Mit der Teilnahme und dem Bestehen der MPU kann der Betroffene der Fahrerlaubnisbehörde nachvollziehbar darlegen, daß er Willens und in der Lage ist, diesen Weg zu gehen und zu bestehen.

Kann und will er das nicht, dann hat er seine Existenz einzig und allein selbst vernichtet.

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am 9. Januar 2015 um 13:36

Ist doch egal. Das Urteil ist aktuell und die bestehende Rechtsprechung wurde durch das Verwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht) in höchster Instanz bestätigt.

der Thread nicht

Logisch. Der stand bei der Verhandlung ja auch nicht zur Debatte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Januar 2015 um 14:33:38 Uhr:

Es müssen nun einmal 165 Tage sein, die man in dem Land wohnt, ...

Auch wenn der Thread schon älter ist, damas wie heute sind es 185 Tage.

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