Führerschein weg, weil es könnte ja sein...
Ich wurde von der Polizei wegen einer Verkehrskontrolle angehalten, dann erstmal so das übliche... Führerschein Fahrzeugschein...
"Haben Sie was Getrunken..." usw
Dann machte er erst den Alktest Null dan Drogentest... null, dann meinte das ich müde aussehe, was ich gegen 0 Uhr nicht ungewöhnlich finde, und dann meinte der "Schutzmann" das ich ja übermüdet kein Auto fahren dürfte... und hat den Führerschein in Beschlag genommen.
Er meinte das ich unsicher fahren würde, da ich mit 40km/h eine Kreuzung überfuhr, und danach zu weit rechts auf der Strasse... Im gegensatz zu der subjektiveb Meinung das ich nicht mehr Autofahren könnte war ich der subjektiven Meinung das ich ohne weiteres noch fahren könne, bin ja schliesslich ca. 40 km gefahren und fühlte mich keineswegs unsicher...
Nun hat die Polizei den Führerschein eingezogen, und ich musste die drauffolgende Woche mit Bus und Bahn fahren, was fast unmöglich war da meine Wohnung und der Arbeitsplatz schlecht verbunden sind...
Und dann habe ich den Führerschein nach einer Wo wieder bekommen....
Was kann man davon halten ???
Was kann da noch kommen ???
Was und wie soll ich jetzt machen ???
Wer hat erfahrungen, oder sowas schonmal erlebt ???
Beste Antwort im Thema
Also 1 Woche ohne Führerschein wegen Übermüdung? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen daß jemand so müde ist daß er eine ganze Woche schlafen muß.
Ich vermute mal, da fehlen uns ein paar Fakten um die Sache beurteilen zu können. Einfach nur mit den Worten "Sie sind zu müde" den Lappen einbehlaten und 1 Woche später kommetarlos zurückgeben wird ja wohl nicht alles sein.
50 Antworten
...der TE hat uns mitgeteilt,wie es war.Das sollte erstmal Grundlage der Antworten sein und nicht "das ist nur subjektiv oder "kann auch anders gewesen sein".
Also ausgehend von obigem Tread und nur das ist erstmal relevant,hat die Polizei falsch gehandelt und hier sollte der TE gegen vorgehen.
Also sollte man die Spekulationen unterlassen und dem TE bei seiner Frage wie vorgehen unterstützen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...der TE hat uns mitgeteilt,wie es war.Das sollte erstmal Grundlage der Antworten sein und nicht "das ist nur subjektiv oder "kann auch anders gewesen sein".
Also ausgehend von obigem Tread und nur das ist erstmal relevant,hat die Polizei falsch gehandelt und hier sollte der TE gegen vorgehen.
Also sollte man die Spekulationen unterlassen und dem TE bei seiner Frage wie vorgehen unterstützen.
Gruß
Na ja, wenn jetzt einer hier erzählt er habe auf der Autobahn ein UFO landen sehen dann diskutierst Du mit ihm den Umgang mit UFOs auf der Autobahn? 😉
Genau, und eventuell die Zeit aller Beteiligten verschwenden und sich dann beschweren, dass es nicht genug Polizei auf der Straße gibt und die Gerichte überarbeitet sind ... Ist eine gute Einstellung immer erstmal alles zu glauben, denn es ist weder bewiesen, dass der TE etwas falsch gemacht hat, noch dass er unverschuldet den Führerschein verloren hat. Erstmal abwarten und dann kann man immernoch darüber nachdenken, was der nächste Schritt sein sollte.
... und Schuld sind sowieso immer die anderen, richtige Einstellung ...
Der TE sollte erstmal die Antwort der Polizei abwarten und nicht irgendetwas hineininterpretieren --> dann ist immernoch genug Zeit, Einspruch zu erheben oder Beschwerden zu schreiben ...
Nur mal so nebenbei...
In der Schweiz ist mir nicht bekannt, dass der Führerschein für bspw. 8 Tage entzogen wird... auch nicht, wenn z.B. ein Betrunkener im Auto pennt, wir ihm nicht der Führerschein entzogen. Bei uns gibts ein Führerscheinentzug für 1 Monat und länger. Von Fällen, wos weniger war, höre ich zum ersten Mal.
Kann aber sein, dass dies auf Grund der deutschen Rechtslage möglich ist.
Gibts eigentlich eine Busse, wenn man z.B. im Auto übernachten, wenn man sich nicht mehr fit genug fühlt weiterzufahren?
Ähnliche Themen
Das kurzfristige Entziehen soll wohl irgendeine "Schockfunktion" haben und weniger eine richtige Strafe sein. Es gibt durchaus so kurze Zeiträume, in denen der Führerschein entzogen werden kann, aber den Entzug des Führerscheins ab einem Monat gibt es nur bei schwerwiegenderen Vergehen, also alles, was über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht, d.h. z.B. außerorts mehr als 41 km/h zu schnell, das kostet dann 100 Euro und einem Monat Fahrverbot (Daten aus 2004, die Strafen wurden oder werden noch wesentlich angehoben, bin mir aber nicht sicher wann).
Eigentlich gibt es darauf keine Buße, es kommt nur darauf an, wo. Denn man kann eine Buße aufgebrummt bekommen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Falschparken etc. Aber wenn man sich einfach auf einen normalen Parkplatz stellt und dann mal für eine halbe Stunde oder Stunde (meinetwegen auch länger) schläft, wird kein Polizist eine Strafe verteilen, eben nur, wenn es total unpassend ist, wie z.B. zu "vagabundieren" mit dem Fahrzeug und wochenlang an der selben Stelle an einem öffentlichen Ort zu wohnen und wobei sich andere belästigt fühlen.
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Gibts eigentlich eine Busse, wenn man z.B. im Auto übernachten, wenn man sich nicht mehr fit genug fühlt weiterzufahren?
Ohh, dann täten mir die LKW Fahrer leid, denn die machen das täglich.
Im PKW darfst du das natürlich auch, denn man kann ja schlecht ungleich behandeln.
Vor allen Dingen, wo soll dann die Grenze sein, darf nur schlafen wer auch ein Bett eingebaut hat? Reicht dafür eine Luftmatratze im Kombi? Oder muss es mindestens ein 3,5Tonner sein? Neenee....😁
Deshalb, die einmalige Übernachtung zu Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist immer erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Nur mal so nebenbei...In der Schweiz ist mir nicht bekannt, dass der Führerschein für bspw. 8 Tage entzogen wird... auch nicht, wenn z.B. ein Betrunkener im Auto pennt, wir ihm nicht der Führerschein entzogen. Bei uns gibts ein Führerscheinentzug für 1 Monat und länger. Von Fällen, wos weniger war, höre ich zum ersten Mal.
Kann aber sein, dass dies auf Grund der deutschen Rechtslage möglich ist.Gibts eigentlich eine Busse, wenn man z.B. im Auto übernachten, wenn man sich nicht mehr fit genug fühlt weiterzufahren?
In der Schweiz darf die Polizei auch keine Ausweise entziehen, sondern nur vorläufig abnehmen (wenn die Fahrfähigkeit nicht gegeben ist, zb. Alkohol, Drogen,Müdigkeit, sonstiges) und sie dann unverzüglich dem Strassenverkehrsamt zustellen. Denn nur diese Behörde darf über Ausweis
entzügeentscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
In der Schweiz ist mir nicht bekannt, dass der Führerschein für bspw. 8 Tage entzogen wird... auch nicht, wenn z.B. ein Betrunkener im Auto pennt, wir ihm nicht der Führerschein entzogen. Bei uns gibts ein Führerscheinentzug für 1 Monat und länger. Von Fällen, wos weniger war, höre ich zum ersten Mal.
So wie der Fall hier dargestellt wurde, handelt es sich auch nicht um einen Entzug, sondern lediglich um eine
Sicherstellungder Fahrerlaubnis.
Hallo miteinander, also das ganze ist so, der Polizist hat den Führerschein in beschlag genommen, und diesen dann weiter an das Verkehrskommisat gereicht, da er meinte da da noch eine fette Anzeige geschrieben wird....
so schlimm kann der Eindruck nicht sein, da der zweite Polizist mich einfach nachhause schicken wollte, da es ja nicht weit weg von meiner Wohung war...
das ich dann eine woche nicht fahren konnte lag unter anderem daran das ich mit meinem Job ud den nun sehr zeitintensiven Busfahrten keine Zeit hatte diesen "einzusammeln", bis dann der Führerschein dann den weg per einschreiben wieder zu mir gefunden hatte...
ich hatte das auch dem Polizisten gesagt das es im günstigsten fall passiert und das es in der der Firma für Ärger sorgen wird, wo da die verhältnismässigkeit geblieben ist...
also hätte es im schlimmsten fall gereicht das er mir wi ein platzverweis nach hause geschickt hätte und am nächsten morgen wieder fahren können...
aber wenn man icht mehr autofahren dürfte wenn man müde ist... darf man nach einem Umzug o.Ä. nicht mehr fahren darf...
und das mit den 2/3 der max geschwindigkeit habe ich noch nie gehört, nur das man stets angepasst fahren muss habe aus der fahrschule in erinnerung, die 50 km/h sind nur höchstgeschwindigkeit...
desweiteren dind auf der kreuzung kreuz und quer strassenbahnschienen...
Hallo,
Vorweg ich bin kein Anwalt und ich kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen und schleunigst einen Anwalt suchen, der sich in Verkehrssachen auskennt.
Zitat:
Original geschrieben von Christyaan
so schlimm kann der Eindruck nicht sein, da der zweite Polizist mich einfach nachhause schicken wollte, da es ja nicht weit weg von meiner Wohung war...
Irgendetwas muss ja gewesen sein, denn nur zum Spaß halten die niemanden an.
Zitat:
aber wenn man icht mehr autofahren dürfte wenn man müde ist... darf man nach einem Umzug o.Ä. nicht mehr fahren darf...
Wenn man nicht mehr fahrtüchtig ist, darf man nicht mehr fahren. Und das kann im Falle eines Unfalls bei Müdigkeit durchaus ähnlich bestraft werden, wie im Falle von Alkohol oder anderen Drogen. Wenn nichts passiert, ist es natürlich sehr schwer zu beweisen, ob jemand fahr(un)tüchtig ist oder nicht.
Ich weiss es nicht genau, aber ich vermute dass es zur Gefahrenabwehr durchaus legitim ist, den Führerschein kurzzeitig sicherzustellen um eine Weiterfahrt zu unterbinden. Ob dafür die Ansicht des Polizisten, die Fahrweise sei unsicher, ausreicht, weiss ich nicht. Leider geht aus dem Ursprungspost nicht hervor, ob der TE zugegeben hat müde zu sein.
Für eine Verurteilung wegen 315c wird ein einmaliges Zulangsamfahren hoffentlich nicht ausreichen.
Zitat:
und das mit den 2/3 der max geschwindigkeit habe ich noch nie gehört, nur das man stets angepasst fahren muss habe aus der fahrschule in erinnerung, die 50 km/h sind nur höchstgeschwindigkeit...
desweiteren dind auf der kreuzung kreuz und quer strassenbahnschienen...
Man darf nicht ohne triftigen Grund so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert. Die Grenze steht nicht im Gesetz, wird aber von den Gerichten etwa bei 30 innerorts (50 erlaubt), 60-70 außerorts (100 erlaubt) und 80 auf der Autobahn (mit dem PKW, Richtgeschwindigkeit 130) gesetzt. Triftige Gründe zum Langsamfahren dürfte man in der beschriebenen Situation leicht finden (Unübersichtliche Kreuzung, Schienen, war da eben im Augenwinkel ein unbeleuchteter Radfahrer?)
Ich bin mir jetzt nicht sicher wer das war, aber beim Thema Tempolimit (war es glaube ich) wurden paar Urteile zitiert wo man wegen ständiger und massiver (und grundloser, wir reden nicht von Glatteis etc.!) Unterschreitung zur MPU musste und was dann wegen "Überforderung" zum Führerscheinentzug führte.
So wie sich bei der Aufstellung vorübergehender Parktverbote die 72h rauskristallisiert haben, oder beim Alkoholpegel des Sozius 2,0 Promille, so war es auch 1/3 was die Geschwindigkeit angeht.
Ich will jetzt nicht hunderte von Seiten durchsuchen, aber irgendwie ging es da um ältere Herrschaften die auf Autobahnen rumkriechen...
Also ich habe es mir zumindest nicht ausgedacht 😉 Kann ja sein dass einer lügt und vor seine Behauptungen "OLG xyz" schreibt, aber ich glaube es kaum 😉
Also, wenn es darum gehen würde, dass unsicheren Fahrern der Führerschein abgenommen wird, hätte es rund 30% weniger Verkehr!
Da ich nicht dabei war und nur das beurteilen kann, was der TE hier niedergeschrieben hat, würde ich ganz klar von Schickane und Willkür ausgehen.
D.h. vor Gericht hat die Beurteilung des Polizisten keinen Bestand... da es sich nur um eine Aussage und nicht um einen beweisbaren, messbaren Wert handelt. In meinen Augen ist das in etwa wie, wenn er behauptet, dass man innerorts mit 100km/h unterwegs war auf Grund seiner Beobachtung. Jedoch kann er nicht beweisen, obs nun 77 oder 100 waren und von daher ist zugunsten des Angeklagten zu urteilen. So einfach. Da soll verhindern, dass sich Polizisten nicht als Gott aufspielen können.
Also, mein Vorschlag... abwarten bis ein Brief kommt. Sofern denn einer kommt... durchlesen und je nach Inhalt einen Anwalt konsultieren. Sollte nach einer Weile immer noch nichts kommen, würde ich anrufen und nachfragen, was aus dem Fall wird. Sollte der Fall niedergelegt worden sein, da man keine rechtskräftigen Beweise hat, würde ich einen Brief an den Vorgesetzten schreiben und Ihn um Stellungnahme bitten... und halt mit der Bitte für die entstandenen Kosten aufzukommen.
Bin gespannt, was ihr von meiner Beurteilung und meinem Vorgehen haltet...
Mal ohne Witz..........hier gibt es - wie leider so oft in diesem Forum - wieder einen riesigen Sack voll ungesundem Halbwissen. Allein schon "Gefahr im Vollzug" - wenn, dann heisst es Gefahr im Verzug.
In diesem Fall - sofern denn die Voraussetzungen eines Regelbeispiels bestehen (siehe hierzu § 69 StGB) ist die Polizei sehr sehr wohl berechtigt, den Führerschein des Beschuldigten zur Vorbereitung der Einziehung des Führerschein und des Entzuges der Fahrerlaubnis sicherzustellen, bzw. zu beschlagnahmen (siehe hierzu § 111 a StPO).
Die hier zitierten §§ findet man alle bei Google - sind keine Geheimnisse!
Allerdings ist diese Beschlagnahme eben auch an Formvorschriften gebunden.
Es kann in einem deutschen Staate nicht sein, dass Polizeibeamte einen Führerschein beschlagnahmen, ihn dann eine Woche auf der Dienststelle liegenlassen und ihn dann wieder aushändigen.
Wenn es denn so ist wie der TE erzählte, dann haben die Beamten den Führerschein beschlagnahmt und ihn mit der Bitte um Entscheidung des weiteren Verfahrens der Staatsanwaltschaft übersandt.
In diesem Fall gibt es widerum zwei Möglichkeiten:
a) der StA sieht das Verfahren nicht annähernd so, wie es die Beamten getan haben und händigt den Führerschein direkt wieder aus, oder
b) der StA schickt den Vorgang mit FS an das Gericht und beantragt einen sogenannten 111a-Beschluss (egal, wie entscheiden wird. Wird man in diesem Zeitraum fahrender Weise ertappt, so erfüllt dieses tatbestandsmäßig eine Straftat gem. §§ 2, 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis; hier zählt auch kein Verbotsirrtum).
Entweder zieht der Richter mit und bestätigt die Beschlagnahme, oder er lehnt sie ab; in letzterem Fall gibt es das Patent auch zurück!
Wie dem auch sei: Übermüdung ist eine der Hauptunfallursachen und ist deshalb auch unter den Mängeln aus § 315 c StGB erfasst. Wenn es denn dann zu ermüdungsbedingten Ausfallerscheinungen kommt, so ist eine tatbestandsmäßige Begehung des § 315 c und somit eines der Regelbeispiele aus § 69 StGB gegeben und zumindest auch eine FS-Beschlagnahme gem. § 111 a StPO begründet.
In diesem Fall fehlen allerdings zur abschließenden Bewertung beide Betrachtungsseiten. Von daher werde ich hier kein handeln bewerten - dieses sollte nur eine rein rechtliche (Kurz-)Betrachtung sein.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So wie der Fall hier dargestellt wurde, handelt es sich auch nicht um einen Entzug, sondern lediglich um eine Sicherstellung der Fahrerlaubnis.
Wo liegt der Unterschied? Darf ich denn ein Kraftfahrzeug führen, wenn mein Führerschein nur sichergestellt ist? Ich denke doch eher nicht, da sonst die Sicherstellung keinen Sinn machen würde.
Also ist es letztendlich doch nichts anderes als ein Führerscheinentzug. Eigentlich sogar noch schlimmer, da das ganze recht willkürlich ist und ich weder (unmittelbar nützliche) Rechtsmittel einlegen kann, noch den Zeitraum des Entzuges beeinflussen kann.
Der große Unterschied zwischen Entzug und Sicherstellung ist, dass eine Sicherstellung nur einen kleinen Zeitraum betrifft, d.h. z.B. eine Woche oder ein paar Tage, ein Entzug ist aber gerichtlich erlassen, d.h. ein Gericht hat darüber geurteilt, wie lange der Entzug sein wird, dabei geht es um Zeiträume ab einem Monat.
Dieser Unterschied ist sehr wichtig, schließlich ist der Entzug gerichtlich angeordnet oder erlassen und eine Sicherstellung nur ein kurzeitiges Einziehen bis zu einer Entscheidung der verantwortlichen Stelle.
Ich würde aber nicht von Willkür ausgehen, sondern eher davon, dass es durchaus zu auffälligen Situationen während der Fahrt des TE gekommen ist, die die Polizisten zu einer Überprüfung und anschließend zur Sicherstellung der Fahrerlaubnis "gezwungen" hat. Denn alle schreiben immer, dass die Polizei einfach über diverses hinwegschauen soll, aber wenn nach der Kontrolle wirklich etwas passiert wäre und dies geschehen wäre, weil die Polizisten die Fahrerlaubnis nicht sichergestellt haben, würden die Polizisten noch disziplinarisch belangt werden. Es gibt einige gute Gründe dafür, dass immer zwei Polizisten in einem Dienstfahrzeug unterwegs sind, nicht nur die physische Eigensicherung, sondern auch die rechtliche.
Wenn eben diese beiden Polizisten entscheiden, dass das Fahrvermögen für den öffentlichen Straßenverkehr nicht ausreichte, ohne Gefahr zu laufen, andere zu gefährden oder einen Sachschaden anzurichten, sind sie durchaus berechtigt, die Fahrerlaubnis vorläufig einzukassen. Des Weiteren werden alle gefällten Entscheidungen von BEIDEN Beamten gefällt, da eben auch vor Gericht ausgesagt werden müsste, falls es in diesem Fall zu einer Verhandlung kommt. D.h. dass wenn zwei Polizisten entscheiden, dass der TE nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen, dann ist das eine einstimmige Entscheidung, und nicht weil irgendjemand Spaß daran hat, den TE zu ärgern oder Macht auszuleben, schließlich ist eine Anzeige oder Sicherstellung mit einer Menge Papierkram verbunden, mindestens 40 % der Zeit entfällt auf irgendwelche Situationsbeschreibungen, rechtliche Darstellungen und Begründungen.
Man kann nicht irgendwas einfach so aus Lust und Laune und "Machtgeilheit" machen, das sollte doch allen in Deutschland wohnenden klar sein. Alles muss rechtlich felsenfest sein und ein Polizist ist der letzte, der die Sicherung der anderen Verkehrsteilnehmer, die Sicherheit des TE (denn auch der hätte ja zu Schaden kommen können) und die eigene (rechtlich und physisch) Sicherung aufs Spiel setzt, nur um einen Bürger nicht zu verärgern.
Eine Sicherstellung ist nicht schlimmer als ein Einzug, schließlich ist eine Sicherstellung nur ein zeitlich sehr begrenzter und im Vergleich zum Einzug relativ kurzer Zeitraum. Außerdem bedeutet es in beiden Fällen, dass der TE nicht zur Führung eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr "autorisiert" ist.
Edit: Dem Vorgesetzten zu schreiben nützt grundsätzlich nicht viel, wenn nicht ein extremer Verstoß des Beamten vorliegt und in diesem Fall wird wohl alles seine Gründe haben und von den Polizisten wird es eine begründete Stellungnahme geben.
Außerdem sind Polizisten sehr wohl in der Lage, ein Fahrzeug, das 77 fährt von einem das 100 fährt zu unterscheiden, nicht vergessen, die beschäftigen sich jeden Tag damit und haben dadurch nach relativ kurzer Zeit sehr viel Erfahrung. Des Weiteren gibt auch rechtliche Vorgaben für Schätzungen, d.h. wenn ein Polizist eine Geschwindigkeit schätzt oder mit ca. der selben Geschwindigkeit hinterher fährt und dann schätzt, ist das ebenfalls zulässig, dann wird zwar eine Toleranz abgezogen, aber auch das ist grundsätzlich rechtens.