Führerschein - wann?
Hallo Forum!
Ich lese in diesem Bereich schon seit ein paar Tagen interessiert mit!
Mich hat irgendwie der Gedanke gepackt, den Motorradführerschein zu machen. - Steht aber noch nicht fest!
Zur Zeit macht es aus privaten Gründen allerdings noch keinen Sinn, mir ein Motorrad anzuschaffen.
Ich habe den Autoführerschein aus den gleichen Gründen auch relativ spät erworben, fahre nun aber schon ununterbrochen seit knapp 17 Jahren Auto (bzw. habe den Führerschein auch schon so lange).
Also steht einem unbeschränkten A Schein nichts außer der Prüfung im Wege.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, meine "neuen" Pläne übers Knie zu brechen. Ein Führerschein bringt eigentlich nicht viel, wenn man keine Fahrpraxis aufbauen kann.
Allerdings könnte es Gründe geben, damit nicht (zu lange) zu warten.
Hätte ich meinen Pkw Führerschein einige Jahre später erworben, dann dürfte ich z.B. keine 7,5 Tonner fahren...
Gibt es also Gründe, die dagegen sprechen, mit einem Motorradführerschein zu warten?
Btw.:
Wenn ich die A Erlaubnis erhalte, dann müßte ich meinen alten Führerschein umtauschen.
Meine Rechte, kleine Lkws zu fahren würden dadurch sicher nicht tangiert? (Bestandsschutz?)
Ich habe mich ein wenig schlau gemacht und gefunden, daß es zumindest anscheinend sinnvoll ist, den alten Schein bis zum 50sten Lebensjahr gegen einen neuen umzutauschen:
http://www.fahrprofi.de/main/schein/umschreibg/umschreibg.html
Schon einmal vielen Dank für die Aufklärung und Eure Sicht zu meinem "Problem"! 🙂
Alles Gute!
Ramses297.
Beste Antwort im Thema
Hallo Forum!
Da ich das Thema hier angeschnitten habe und mir so schnell, kompetent und nett geholfen wurde, möchte ich über den "Iststand" informieren.
Am 08. April habe ich meine praktische Fahrprüfung A direkt bestanden.
Am 16. April habe ich eine Suzuki SV 650 S erstanden, und seit heute steht die Maschine vor dem Haus, nachdem ich sie persönlich überführt habe.
Ach ja! In Blau natürlich! Was sonst? 😕
😉
Nochmals vielen Dank für die Entscheidungshilfe!
Alles Gute!
Ramses297.
20 Antworten
Hallo Forum!
Da ich das Thema hier angeschnitten habe und mir so schnell, kompetent und nett geholfen wurde, möchte ich über den "Iststand" informieren.
Am 08. April habe ich meine praktische Fahrprüfung A direkt bestanden.
Am 16. April habe ich eine Suzuki SV 650 S erstanden, und seit heute steht die Maschine vor dem Haus, nachdem ich sie persönlich überführt habe.
Ach ja! In Blau natürlich! Was sonst? 😕
😉
Nochmals vielen Dank für die Entscheidungshilfe!
Alles Gute!
Ramses297.
Gibt's Bilder? Ansonsten glaubt dir doch keiner das sie blau ist... 😉
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Am 08. April habe ich meine praktische Fahrprüfung A direkt bestanden.
Am 16. April habe ich eine Suzuki SV 650 S erstanden, und seit heute steht die Maschine vor dem Haus, nachdem ich sie persönlich überführt habe.
Ach ja! In Blau natürlich! Was sonst?
Gratuliere und immer knitterfreie Fahrt. Blau...herrlich! 😁
Gruß vom Cruisersteve.
Hallo Forum!
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Gibt's Bilder? Ansonsten glaubt dir doch keiner das sie blau ist... 😉
Eigentlich beweist ein Bild ja nicht viel! 😉
Ich hatte auch eine BMW 650 CS (Scarver) im Auge.
Die war (auch) äußerst handlich und angenehm zu fahren (und war auch blau 😁 ).
Nachdem ich aber anschließend die SV 650 S gefahren bin, hat mich die Laufkultur des V2 (im Vergleich natürlich) überzeugt.
Alles Gute!
Ramses297.
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Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Hallo Forum!Da ich das Thema hier angeschnitten habe und mir so schnell, kompetent und nett geholfen wurde, möchte ich über den "Iststand" informieren.
Am 08. April habe ich meine praktische Fahrprüfung A direkt bestanden.
Am 16. April habe ich eine Suzuki SV 650 S erstanden, und seit heute steht die Maschine vor dem Haus, nachdem ich sie persönlich überführt habe.
Ach ja! In Blau natürlich! Was sonst? 😕
😉Nochmals vielen Dank für die Entscheidungshilfe!
Alles Gute!
Ramses297.
Na denn gratulier ich doch noch nachträglich und immer genug Asphalt unterm Reifen ich wünsch 😁
gruß der Friese 😁
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Eine Sonderregelung gibt es hier nur für Fahrzeuge von Schaustellern.
Nur zu deiner Info:
Eine Sonderregelung gibt es nicht nur für Schausteller,
sondern auch für solche Fahrzeuge:
http://www.youtube.com/watch?v=QTgbaUHWFtY&feature=fvwrel
Des Weiteren:
Man durfte 1954 die Führerscheine der Klassen I und II bereits mit 18-Jahren erwerben.
Für Arbeitsmaschinen wie in dem Link gezeigt, benötigt man nicht nur keine Fahrerkarte, man benötigt simpel nur den CE, währen der Fahrer des Kombi der hinter dem Mords Fahrzeug fährt von der BSK geschult und geprüft werden muß und für 2-Jahre den sogenannten "BF-3-Schein" erhält - nach Ablauf von 2-Jahren muß die Maßnahme der Begleit-Schulung wiederholt werden!
Die Besitzstandregelung gewährt Alt-Erwerbern auch den C1 und C1E ohne die 5-Jährige Gesundheits- und Augen-Nachweise, allerdings darf man dann nur Züge bis 12to fahren.
Sorry,
das war jetzt neben dem Thema des Threads, aber eine Rechtstellung zu nicht korrekt wiedergegebenen Aussagen.
Tschüs