Führerschein und Nachfahrverbot

So, jetzt wird es etwas komplizierter. Ich hoffe ich kann mich so ausdrücken, dass alle es verstehen.

Ich habe keinen Führerschein sondern lediglich die Prüfbescheinigung. Dies liegt in erster Linie daran, dass ich Probleme mit den Augen habe und durch jeden Sehtest falle. Für ein Mofa benötigt man selbigen ja nicht.

Nun habe ich aber erfahren, dass es einen "Invalidenführerschein" für Menschen wie mich gibt. 😁

Ich habe mich da beim Augenarzt und der Zulassungsstelle mal schlau gemacht und ich könnte wohl einen Lappen mit Auflagen/Beschränkungen bekommen. Die könnte z.B. so aussehen, dass ich max. 60 oder 80 km/h fahren darf, nur bei Tageslicht und Autobahnen tabu sind. Genaueres will man mir erst sagen nachdem eine komplette Untersuchung stattgefunden hat - da ich Kassenpatient bin warte ich immer noch auf den Termin. 😛

So, und jetzt kommt es! Mit dem Mofa fahre ich auch bei tiefster Nacht gemütlich mit 25 durch die Welt. Mit einem "echten" Moped würde das ja nicht gehen aufgrund der Einschränkungen des Führerscheins.

Würde das bedeuten, dass wenn ich halb 3 morgens mit dem Mofa angehalten werde und die pinke Plastikkarte zücke mächtig Ärger bekomme? Würde es andererseits keinen Ärger geben wenn ich bei dieser Kontrolle die Prüfbescheinigung zeige?

Das Paradoxe wäre dann ja, dass ich mit einem richtigen Führerschein in diesem Falle schlechter gestellt bin.

Weiß jemand auf diese, zugegebenermaßen sehr spezielle, Frage eine Antwort?

55 Antworten

Garssen und genau das muss nicht sein. Denn wenn der TE nachts fährt, obwohl es explizit drin steht im Führerschein, dann ist das nicht nur, was man vergessen haben könnte, sondern Vorsatz. Und das kann als Straftat Schon wieder deklariert werden. Kommt dann halt auf den Richter an, wie dieser es im Falle des Falles auslegt. Daher ist die Aussage, max 5000€ halt nicht richtig.

Eine weitere Frage ist, warum man einen zusatztext mit "So, weiter machen ihr Klug........." einbringen muss. Bei solch einer Aussage würde ich eher mal in den eigenen Spiegel schauen...

Zitat:

@Forster007
Denn wenn der TE nachts fährt, obwohl es explizit drin steht im Führerschein, dann ist das nicht nur, was man vergessen haben könnte, sondern Vorsatz. Und das kann als Straftat Schon wieder deklariert werden.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer! Wenn ich nur meine Prüfbescheinigung vorzeige bei einer nächtlichen Kontrolle ist alles okay. Wenn ich jedoch meinen "echten" Führerschein vorzeige auf dem vermerkt ist ich darf Nachts nicht fahren gibt es Ärger.

Wäre es also besser den AM gar nicht erst zu machen? Dann ist auch nirgendwo vermerkt, dass ich bei Dunkelheit nicht fahren darf. Dann wäre ich quasi "höher qualifiziert" aber trotzdem in gewisser Weise schlechter gestellt.

Alles sehr verwirrend...

Was ist daran verwirrend?
Hast ein Mofa-Schein,willst aber schneller fahren,fahren ohne Führerschein.
Hast ein Führerschein mit Zusatz und du verstößt dagegen kommt es fast auf das gleiche raus ,dann ist der Führerschein auch wieder hinfällig. Die Folgen wird dir dann ein Richter mitteilen wie hoch er das bewertet.

Dann versuche ich es mal anders. 😉

Nur Prüfbescheinigung = ich darf mit Mofa 24 Stunden am Tag fahren.

Habe ich neben meiner Prüfbescheinigung auch noch Klasse AM mit Nachtfahrverbot darf ich 25er und 45er nur bei Tageslicht fahren.

Das will mir nicht in den Kopf.

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Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 4. Februar 2018 um 18:27:36 Uhr:


Dann versuche ich es mal anders. 😉

Nur Prüfbescheinigung = ich darf mit Mofa 24 Stunden am Tag fahren.

Habe ich neben meiner Prüfbescheinigung auch noch Klasse AM mit Nachtfahrverbot darf ich 25er und 45er nur bei Tageslicht fahren.

Das will mir nicht in den Kopf.

Bei der 25er Prüfung war es nicht verlangt mit der Augenprüfung,wenn du aber auffällst das du Nachts unsicher durch die Gegend fährst ist der Lappen auch erst mal weg bis du ein Gutachten vorlegst.

kranenburger hat es doch geschrieben: Erlangung der Prüfbescheinigung ohne Sehtest, Führerschein mit Sehtest.

Mit deiner Mofa kannst du also nachts herumfahren. Werden Zweifel an deiner Fahreignung laut, also wird dein Verhalten aufällig, und ist das auf die mangelnde Sehfähigkeit zurückzuführen, kann dir eine Auflage nachträglich (beim Führerschein vorher und nachher) erteilt und in der Prüfbescheinigung eingetragen werden.

Zur 5.000-€-Grenze:

Die Bezeichnung Regress gibt es im Gesetzestext nicht (mehr). Geschrieben wird von Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluß). Dann ist die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens 5.000 € beschränkt (siehe §§ 5 und 6 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV). Also der Versicherer zahlt alles über 5.000 €, der Versicherungsnehmer kümmert sich um alles darunter. Ist der Versicherer in Vorkasse getreten, holt er sich das Geld wieder (Regress laut seiner Geschäftsbedingungen).

In § 7 KfzPflVV geht es um die unbeschränkte Leistungsfreiheit bei beabsichtigtem, rechtswidrigem Vermögensvorteil. Aber jetzt schweifen wir ab...

Zitat:

@garssen schrieb am 4. Februar 2018 um 11:38:31 Uhr:


Ist definitiv auf max. 5000€ gesetzlich fest gesetzt.

Aus dem Link von tomS:
Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV)
§ 5

https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__5.html

Zitat:

(1) Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
[...]
4.
das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
[...]

(2) Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.

Heißt also, wenn TE als Versicherungsnehmer sein Fahrzeug auf öffentlichen Wege benutzt, ohne die dafür nötige Fahrerlaubnis zu haben, ist die Versicherung im Schadensfalle erst ab 5.000 Euro leistungspflichtig, wenn so vertraglich vereinbart; dann bleibt TE auf Kosten bis 5.000 Euro sitzen, die durch diesen Schaden entstehen.

Gedeckelt ist das Ganze nur im Sinne der Leistungsfreiheit!, nur in den Punkten, wie sie im Absatz 1 benannt sind und nur, wenn sie vertraglich vereinbart sind.

Zitat:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt.

Ist nichts vereinbart, ist auch nichts gedeckelt.

Oder?

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 03. Feb. 2018 um 10:19:48 Uhr:


Dies liegt in erster Linie daran, dass ich Probleme mit den Augen habe und durch jeden Sehtest falle. Für ein Mofa benötigt man selbigen ja nicht.

Nun habe ich aber erfahren, dass es einen "Invalidenführerschein" für Menschen wie mich gibt.

Ohne Dir zu nahe zu treten, aber wenn Du solche Sehprobleme hast, kannst Du Dir selbst gegenüber verantworten Nachts dann Mofa zu fahren?
So wie Du schreibst wäre so ein eingeschränkter Führerschein auf Dein Sehvermögen angepasst.Und damit dürftest Nachts nicht fahren.......dann würde ich über das Nachts Mofa fahren nochmals nachdenken. Du bringst Dich und evtl andere in Gefahr.
Ich drücke Dir die Daumen, das die Untersuchung bald stattfindet und hoffentlich nicht so schlecht ausfällt.

Zitat:

@Kaffeefreak96
Ohne Dir zu nahe zu treten, aber wenn Du solche Sehprobleme hast, kannst Du Dir selbst gegenüber verantworten Nachts dann Mofa zu fahren?

Kurz und direkt: Ja, das kann ich mir gegenüber verantworten. Für 25 km/h reicht es. Für mehr nicht aber dafür reicht es.

Zitat:

@Kaffeefreak96
.......dann würde ich über das Nachts Mofa fahren nochmals nachdenken. Du bringst Dich und evtl andere in Gefahr.

So gerne ich darüber nachdenken würde: Es geht nicht anders. Ich arbeite in einem 3-Schicht-Betrieb. Wenn ich halb 1 in der Früh Feierabend bzw. Schichtbeginn habe fährt bei mir hier in der Provinz schon lange kein Bus mehr. Die Alternative wäre stempeln gehen. Möchte ich eher ungern...

Zitat:

@Kaffeefreak96
Ich drücke Dir die Daumen, das die Untersuchung bald stattfindet und hoffentlich nicht so schlecht ausfällt.

Danke - keiner drückt da die Daumen fester als ich. 😉

Nur mal so zur Versicherung,es gehen viele Eltern hin und lassen den Roller auf ihren Namen laufen weil über 23 Jahre die Versicherung billiger ist,die wissen gar nicht das dann die Kids damit nicht fahren dürfen.
Sollte es zu einem Unfall kommen wird es dann für beide teile richtig teuer oder die Eltern müssen ihren Kind eine Anzeige wegen Diebstahl machen.

Als erstes würde wohl ein Anruf bei der Führerscheinstelle helfen oder? Die beantworten sogar Mails... Dann musst du nicht auf eine ggf wirre Aussage eines Mitarbeiters warten...

Ansonsten ist für mich selbst das fahren mit einer Prüfbescheinigung nachts schon kritisch. Scheinbar hast du schon die bestätigte Aussage, dass Nachts kaum was zu sehen ist. Die Frage ist jetzt, ob es beim AM rein auf die Geschwindigkeit hinausläuft. Ein "Moppedauto" kann man sicherlich auch mit 25km/h bewegen...
Ansonsten ist bei der Diagnose auch Mofa Nachts schon Vorsatz...

Zitat:

@Papstpower
Als erstes würde wohl ein Anruf bei der Führerscheinstelle helfen oder?

Du wirst lachen aber das habe ich gestern sogar gemacht. Aussage war, dass ein richtiger Führerschein mit Nachtfahrverbot alles andere "überschreibt" und ich nach Erwerb des Lappens auch mit dem Mofa nachts nicht mehr fahren darf.

Was heißt das nun für mich? Im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung werde ich einen Teufel tun und den AM oder gar B machen. Stattdessen werde ich mich intensiv damit beschäftigen auf "alternativem" Wege den ein oder anderen km/h mehr zu bekommen...

Ah, deshalb der andere Thread...
Damit gefährdest du auch deine Bescheinigung und somit deinen Job. Ob sich das lohnt?...

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 6. Februar 2018 um 10:58:36 Uhr:


Was heißt das nun für mich?

Es sollte heissen: Ab zum Augenarzt!

Mit unseren Geräten kann man direkt ins Auge sehen. Nerven und Blutgefäße auch tief im Gewebe erkennen, Zäpfchen und Stäbchen zählen.

Berührungslos, schmerzlos. Du siehst nur ein Fixierlicht (da sollst Du hinschauen), das andere macht verschieden langwellige Laserstrahlung, völlig ungefährlich auch bei stundenlanger Exposition.

Untersuchung kostet ca. 100€ (je nachdem wie der Augenarzt die mindestens sechsstellige Investition verrechnet.)

Vielleicht lässt sich was machen.

Jedenfalls wird's von selbst nicht besser, sondern eher schlechter. Früherkennung schadet nicht!

Zitat:

@tomS schrieb am 6. Februar 2018 um 11:21:04 Uhr:


Es sollte heissen: Ab zum Augenarzt!

Jedenfalls wird's von selbst nicht besser, sondern eher schlechter. Früherkennung schadet nicht!

Ganz meine Meinung.

Ciao

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