Führerschein und Nachfahrverbot

So, jetzt wird es etwas komplizierter. Ich hoffe ich kann mich so ausdrücken, dass alle es verstehen.

Ich habe keinen Führerschein sondern lediglich die Prüfbescheinigung. Dies liegt in erster Linie daran, dass ich Probleme mit den Augen habe und durch jeden Sehtest falle. Für ein Mofa benötigt man selbigen ja nicht.

Nun habe ich aber erfahren, dass es einen "Invalidenführerschein" für Menschen wie mich gibt. 😁

Ich habe mich da beim Augenarzt und der Zulassungsstelle mal schlau gemacht und ich könnte wohl einen Lappen mit Auflagen/Beschränkungen bekommen. Die könnte z.B. so aussehen, dass ich max. 60 oder 80 km/h fahren darf, nur bei Tageslicht und Autobahnen tabu sind. Genaueres will man mir erst sagen nachdem eine komplette Untersuchung stattgefunden hat - da ich Kassenpatient bin warte ich immer noch auf den Termin. 😛

So, und jetzt kommt es! Mit dem Mofa fahre ich auch bei tiefster Nacht gemütlich mit 25 durch die Welt. Mit einem "echten" Moped würde das ja nicht gehen aufgrund der Einschränkungen des Führerscheins.

Würde das bedeuten, dass wenn ich halb 3 morgens mit dem Mofa angehalten werde und die pinke Plastikkarte zücke mächtig Ärger bekomme? Würde es andererseits keinen Ärger geben wenn ich bei dieser Kontrolle die Prüfbescheinigung zeige?

Das Paradoxe wäre dann ja, dass ich mit einem richtigen Führerschein in diesem Falle schlechter gestellt bin.

Weiß jemand auf diese, zugegebenermaßen sehr spezielle, Frage eine Antwort?

55 Antworten

Das Problem ist StGB §315c

Zitat:

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...

Egal ob Fahrrad oder Mofa, ob Prüfbescheinigung oder Klassen ABCDE.

Wenn Du so schlecht beinander bist (dieses Fahrzeug nicht sicher führen zu können), darfst Du dieses Fahrzeug eben nicht führen! (Natürlich gelten für verschiedene Fahrzeuge verschiedene Mindest-Anforderungen.)

Du bist mit Führerschein nicht schlechter gestellt, man verstreut den Führerschein nur nicht nach dem Gießkannenprinzip unters Volk, sondern setzt gewisse Mindeststandards.

Andererseits bedeutet ein Verstoß gegen Auflagen im Führerschein nicht gleich eine Verurteilung zu 5 Jahren Gulag. Das ist erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit / Bußgeld.
Du kannst dann dem Polizisten oder notfalls Richter immer noch beweisen, dass die Auflage zwar formell noch in Kraft ist, aber nicht mehr nötig (z.B. nach Sehschärfekorrektur durch Lasik, deswegen ohne vogeschriebene Sehhilfe gefahren). Bußgeld ist aber theoretisch trotzdem fällig.

Alles was im Führerschein steht ist bindend.
Die Frau haben sie mal ohne Brille erwischt,es aber im Führerschein steht und es gab direkt ein Bußgeld.

Also wäre es in der Tat wohl besser bei einer nächtlichen Kontrolle einfach die Prüfbescheinigung vorzuzeigen...

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 3. Februar 2018 um 10:51:18 Uhr:


Also wäre es in der Tat wohl besser bei einer nächtlichen Kontrolle einfach die Prüfbescheinigung vorzuzeigen...

Und ist der Roller dann zu schnell kriegst du eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein.😁
Da kannst du besser nur ein Bußgeld nehmen.

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Was ich mich in dem Fall frage, wenn man einen Schein macht, ob man dann nicht die Prüfbescheinigung abgeben muß ? Oder bleibt die bestehen. Ich brauche die nicht, ich habe die altersbedingt automatisch.

Nö, Prüfbescheinigung ist ja kein Führerschein, man darf beliebig viele Prüfbescheinigungen haben.
Eine Prüfbescheinigung wird auch nicht eingezogen, wenn man die Fahrerlaubnis verliert.

Ab dem 01.04.1965 Geborene benötigen zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung. Die entfällt, wenn man einen Führerschein hat - egal welche Klasse.

Der Führerschein kann mit Auflagen oder Beschränkungen erteilt werden, wenn Tatsachen bekant werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung begründen (§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

Verstoß gegen eine Auflage = Verwarnungsgeld, Verstoß gegen eine Beschränkung = Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat.

Das Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen kann untersagt werden. Die Prüfbescheinigung ist dann abzuliefern. Die Prüfbescheinigung kann aber auch mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. Dann ist sie der entscheidenden Behörde vorzulegen (§ 3 FeV).

Zu § 315c StGB:
Der Paragraph ist zu früh gekürzt. Durch die beiden genannten Tathandlungen muss eine konkrete Gefahr (Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) verursacht worden sein.

Hi Admiral,
wie alt bist du denn
musst du eine Prüfbescheinigung haben 😕.

Ich kenn dein Augenproblem nicht,
generell wirst du aber [nach eigenaussage] ein Augen-Gutachten benötigen,
ist bei mir ähnlich, ich hatte bei der Umstellung Ano 2000 die erforderliche neue Richtlinie nicht erfüllt.
Die Fahrerlaubnisbehörde verweigerte mir trotz Gutachten und Hinweis auf Besitzstandschutz die Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis-Klassen, denn neu werden erheblich höhere Anforderungen an das Räumliche-Sehen gemacht und da habe ich Einschränkungen.
Die Fahrerlaubnis wurde mir erteilt nach Klage bei der Regierung.

Ich denke,
du benötigst einen wirklich guten Augenarzt
und mit Kassenpatient hat das auch nicht unbedingt viel zu tun.
Ggfs ist operativ eine Verbesserung zu erreichen durch welche Nacht-Einschränkung weg fällt.

Ciao

Bin Baujahr '83 und brauche somit die Prüfbescheinigung. Das von dir angesprochene Gutachten versuche ich jetzt irgendwie zu bekommen - nur eine OP werde ich garantiert nicht machen. Da bin ich viel zu sehr ein Angsthase. Eher würde ich den Rest meines Lebens Bus fahren. 😉

Hi Admiral.

Ich habe in meinem Umfeld drei Personen die große Augenprobleme haben/hatten.

Eine Frau, die extrem unter der steigenden Alterssichtigkeit gelitten hat (obgleich sie noch relativ jung ist), sie Erbveranlagungsmäßig mindestens jedes Jahr eine neue Brille benötigte, ja und das was die Kasse noch bei Brillen zu zahlt war dann meist weniger als ein Prozent, denn die eitle Dame wollte ja Chic sein und ein tolles Brillengestell haben, so kam außer der ständig steigenden Einschränkung des Sehvermögens steigende Brillenpreise bis über 1500 €uro, und aber die Gefahr der Gesichtsfeld-Einschränkung und damit eines Fahrverbotes gemäß FEV6.

Sie hat sich operieren lassen,
sie bekam eine sehr komplizierte Operation
von welcher auch die Kasse nur einen Anteil bezahlt,
doch dank eingesetzter Linsen benötigt sie jetzt bestenfalls noch eine Lesebrille.

Ein Anderer
er benötigte eine verschiedenartige Lasierung
(Hornhaut Abtragung und Star) und obwohl der Millionär ist hat er diese OP in der Türkei machen lassen.
Der Millionär muss dennoch eine Brille tragen 🙁.

Der Dritte Fall,
ein ~ gleichaltriger ehemaliger Berufskollege
er bekam direkt vom Augenarzt ein Fahrverbot auf erlegt,
der Augenarzt macht ihm aber immer noch Hoffnung dass er wieder ausreichend sehen würde nach erfolgreicher Behandlung, doch bei fortgeschrittenen Glaukom ist nach mM sehr wenig Chance.

Du solltest dir ein evtles operieren gut überlegen - bes wenn es dir helfen könnte.

Ciao

Zitat:

@RedRockCrosser schrieb am 3. Februar 2018 um 12:50:30 Uhr:


Ab dem 01.04.1965 Geborene benötigen zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung.

Das Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen kann untersagt werden. Die Prüfbescheinigung ist dann abzuliefern. Die Prüfbescheinigung kann aber auch mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. Dann ist sie der entscheidenden Behörde vorzulegen (§ 3 FeV).

Also,
ich bin alt genug und benötige keine Prüfbescheinigung,
ich benötige zum Nachweis nur einen Personal-Ausweis zur Definierung des Alters,
muss ich dann meinen Ausweis bei der Behörde ungültig machen lassen oder was fällt da Verwaltungs-Schimmeln noch alles ein 😕?

Ciao

@4-Ventiler:

Nur wer eine Prüfbescheinigung hat, kann sie auch abgeben. Wird dir, weil du vor dem 01.04.1965 geboren bist und somit keine Prüfbescheinigung brauchst, ein Fahrverbot für Mofas auferlegt (aus welchen Gründen auch immer), kannst du nichts abgeben (die Wegnahme/Einziehung der Betriebserlaubnis würde nichts bringen). Wohl hast du das Fahrverbot zu beachten.

Eine Straftat würde das Ignorieren nicht werden. Die Polizei oder die zuständige Behörde an deinem Wohnort könnte aber das Mofa einkassieren.

Ich wüsste auch gerne wie die Versicherung reagiert wenn es zum Schadensfall kommen sollte bei so einem verstoß?

Not amused.
Die Haftpflicht zahlt an evtl. geschädigte Dritte und fordert vom Versicherungsnehmer, der seine Obliegenheitsverpflichtungen verletzt hat, Regreß.

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