Führerschein und Nachfahrverbot

So, jetzt wird es etwas komplizierter. Ich hoffe ich kann mich so ausdrücken, dass alle es verstehen.

Ich habe keinen Führerschein sondern lediglich die Prüfbescheinigung. Dies liegt in erster Linie daran, dass ich Probleme mit den Augen habe und durch jeden Sehtest falle. Für ein Mofa benötigt man selbigen ja nicht.

Nun habe ich aber erfahren, dass es einen "Invalidenführerschein" für Menschen wie mich gibt. 😁

Ich habe mich da beim Augenarzt und der Zulassungsstelle mal schlau gemacht und ich könnte wohl einen Lappen mit Auflagen/Beschränkungen bekommen. Die könnte z.B. so aussehen, dass ich max. 60 oder 80 km/h fahren darf, nur bei Tageslicht und Autobahnen tabu sind. Genaueres will man mir erst sagen nachdem eine komplette Untersuchung stattgefunden hat - da ich Kassenpatient bin warte ich immer noch auf den Termin. 😛

So, und jetzt kommt es! Mit dem Mofa fahre ich auch bei tiefster Nacht gemütlich mit 25 durch die Welt. Mit einem "echten" Moped würde das ja nicht gehen aufgrund der Einschränkungen des Führerscheins.

Würde das bedeuten, dass wenn ich halb 3 morgens mit dem Mofa angehalten werde und die pinke Plastikkarte zücke mächtig Ärger bekomme? Würde es andererseits keinen Ärger geben wenn ich bei dieser Kontrolle die Prüfbescheinigung zeige?

Das Paradoxe wäre dann ja, dass ich mit einem richtigen Führerschein in diesem Falle schlechter gestellt bin.

Weiß jemand auf diese, zugegebenermaßen sehr spezielle, Frage eine Antwort?

55 Antworten

Da kann wohl nur sagen, wer es schon erlebt hat. Grundsätzlich kann die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regress (bis 5.000 €) nehmen, sollte er gegen bestimmte Geschäftsbedingungen (z. B. Fahren unter Alkohol oder Drogen, ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes...) zuwider handeln.

Zitat:

@tomS schrieb am 3. Februar 2018 um 16:49:30 Uhr:


Not amused.
Die Haftpflicht zahlt an evtl. geschädigte Dritte und fordert vom Versicherungsnehmer, der seine Obliegenheitsverpflichtungen verletzt hat, Regreß.

So ist es

und das

kann

erheblich über 5`000€uro sein.

Ciao

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 3. Februar 2018 um 17:43:30 Uhr:



Zitat:

@tomS schrieb am 3. Februar 2018 um 16:49:30 Uhr:


Not amused.
Die Haftpflicht zahlt an evtl. geschädigte Dritte und fordert vom Versicherungsnehmer, der seine Obliegenheitsverpflichtungen verletzt hat, Regreß.

So ist es
und das kann
erheblich über 5`000€uro sein.

Ciao

Nein, das ist bei 5k begrenzt.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 3. Februar 2018 um 17:52:00 Uhr:



Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 3. Februar 2018 um 17:43:30 Uhr:



So ist es
und das kann
erheblich über 5`000€uro sein.

Ciao

Nein, das ist bei 5k begrenzt.

Bist du Versicherungsagent ?

Ciao

Ähnliche Themen

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 3. Februar 2018 um 20:27:39 Uhr:



Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 3. Februar 2018 um 17:52:00 Uhr:


Nein, das ist bei 5k begrenzt.

Bist du Versicherungsagent ?

Ciao

Nein, aber du wiederholst dich! Und ein nicht weiterlesen finden ich fast besser als"Ciao'. Wenn es doch endlich einmal wahr würde.

Steht alles im Vertrag auf Seite ganz weit weg.
Ist wie mit den Medikamenten und Nebenwirkungen,am besten nicht lesen sonst nimmst du sie nicht, aber brauchst sie.

Steht auch beim Bundesministerium der Justiz: 5000€.
Um lesen zu können muß man weder Versicherungsagent sein noch Anwalt.
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__5.html

Ist definitiv auf max. 5000€ gesetzlich fest gesetzt.

Auch das ist so nicht ganz richtig. Es kommt noch drauf an, ob das ganze als Straftat gewährtet wird.
Auch ob noch andere Delikte dazukommen.
So einfach ist das ganze also nicht und muss von Fall zu Fall geschaut werden.

Wo steht das?
Bitte nicht einfach mutmaßen oder behaupten, sondern stichhaltig belegen.

Wohlgemerkt rede ich über Kfz-Haftpflicht nach deutschem Recht. Nichts ausländisches und auch kein Kasko oder Hausrat etc.
Dass es Regreß wegen Fehlverhalten vorher und Regreß wegen Fehlverhalten nachher geben kann, ist bekannt. Die maximalen einzelnen Regeßforderungen sind aber wie verlinkt gedeckelt.

Das ganze ist keine Mutmaßung.
Man braucht einfach nur Tante Google fragen.

Hier mal eine Seite in Bezug auf ein Unfall.
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-ohne-fuehrerschein/

In dem Beitrag wird ein Führen ohne Führerschein sogar als Straftat abgetan.
Im Falle hier und Nachtfahrverbot, kommt es dann wohl noch drauf an, ob man wirklich schon in der Nacht unterwegs war oder noch in den Grenzgebieten. Dann kommt noch der Punkt Fahrlässigkeit mit ins Boot.

Wie gesagt, die 5000€ Obergrenze stimmt nicht im allgemeinen. Die sind nur Fällig, bei Delikten, wo keine Strafttat herrschte und man keinen wirklichen Vorsatz erkennen lassen kann.
Daher lieber von Fall zu Fall schauen. Da ist man auf der sichereren Seite.
Oder einfach gleich gar nicht in solch einen Fall kommen ;-)

Du hast noch nicht einmal deinen eigenen Link gelesen. :-(
Da steht nämlich gar nichts von Regreß!

So, ich bin draussen.
Das substanzlose blabla könnt ihr ohne mich machen.
Ist ja wie im Kindergarten.

Zitat:

@tomS schrieb am 4. Februar 2018 um 13:56:36 Uhr:


Wo steht das?
Bitte nicht einfach mutmaßen oder behaupten, sondern stichhaltig belegen.

Wohlgemerkt rede ich über Kfz-Haftpflicht nach deutschem Recht. Nichts ausländisches und auch kein Kasko oder Hausrat etc.
Dass es Regreß wegen Fehlverhalten vorher und Regreß wegen Fehlverhalten nachher geben kann, ist bekannt. Die maximalen einzelnen Regeßforderungen sind aber wie verlinkt gedeckelt.

Wie geschrieben, gedeckelt ist da nichts.
Es kommt erstmal drauf an, ist ob es nur eine Ordnungswidrigkeit ist oder sogar als Straftat abgetan werden muss.
Entsprechend wird es dann teurer oder halt nicht.
Die Deckelung ist sozusagen nur bei einer Sache, die nicht als Straftat abgetan wird, drin.

Zitat:

@tomS schrieb am 4. Februar 2018 um 14:11:07 Uhr:


Du hast noch nicht einmal deinen eigenen Link gelesen. :-(
Da steht nämlich gar nichts von Regreß!

So, ich bin draussen.
Das substanzlose blabla könnt ihr ohne mich machen.
Ist ja wie im Kindergarten.

Ich habe meinen Link nicht gelesen?
Toll, du scheinbar? Nicht wirklich!
Aber Kindergarten hast du gut erfasst. Erst nach einer Quelle fragen und dann diese nicht wirklich lesen. Top Kerl....

Es geht hier um den speziellen Fall des TE und nicht um irgendwelche an den Haaren herbei gezogene Straftaten oder irgendwas. Und dabei ist mit max. 5000€ das Ende der Fahnenstange erreicht.
So, weiter machen ihr Klug.........

Deine Antwort
Ähnliche Themen