Führerschein und Autotrailer... Wer kann es mir erklären?
Hi,
ich werde aus dem offiziellen Texten oder verschiedenen Fahrschulseiten nicht wirklich schlau. Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären...
Also ich habe nur den normalen Führschein (sollte Klasse B sein) und würde mir aber gerne einen Anhänger zulegen. Ich rede von einem Anhänger mit welchem man ein anderes Auto transportieren kann.
Ist das erstmal grundsätzlich erlaubt mit meinem Führerschein B?
Wenn ja, wie berechne ich was ich transportieren darf?
Beispiel:
1. Zugauto ist ein BMW e36 mit leergewicht von z.B. 1395 kg. Das is das was in Ziffer G auf dem Fahrzeugschein steht (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) )
2. Autotrailer würde ich mir einen einfachen kleinen kaufen, den man z.B. bis 2 Tonnen beladen darf. Was wiegen die so? 600kg? Ist das realistisch
3. Transportiertes Auto:
Nehmen wir die Masse aus 1. + 2. sind wir bei etwa 2 Tonnen, was bedeutet, dass das transportierte Auto etwa 1.5 Tonnen wiegen dürfte. Jetzt versteh ich aus dem Gesetzestext, dass der gezogene Wagen nicht schwerer sein darf als der ziehende. Sprich ich könnte problemlos einen anderen e36 ebenfalls transportieren?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Wie oft denn noch 🙁
Mit der Führerscheinklasse B darf man IMMER einen Anhänger bis zu einer zGM von 750kg fahren. Egal wie schwer das zugfahrzeug ist. Technische Randbedingungen natürlich aussen vor.
Erst ab einer zGM des Anhängers über 750kg spielt das Gespanngewicht eine Rolle und ist auf 3500kg beschränkt.
Eigentlich kein Hexenwerk und steht so im Paragraph 6 FeV
59 Antworten
Die Antwort ist sogar noch kürzer: berlin-paul hat nicht recht, weil er die Anhängelast des E36 nicht beachtet. Und es geht dem TE ja um einen E36 … ist aber eigentlich seit dem zweiten Post auf Seite 1 alles geklärt.
Schippchen? 🙂
Wurde dir deines weggenommen? Blöd aber auch … 😉
Ach was, lach mal wieder! 🙂
Ähnliche Themen
E36 Ich nehmmal Pauls Zahlen: 320 touring zGG ca. 1.865 kg
Trailer mit 2t Nutzlast zGG ca. 2.500 kg
ergibt ein zul. Gesamtzuggewicht von ca. 4.365 kg
Darf der TE mit seiner Fahrerlaubnis (B) nicht fahren, mit BE allerdings schon, jedoch mit der Einschränkung, daß der Anhänger nur bis zum Erreichen der zulässigen Anhängelast (jetzt gilt das tatsächliches Gewicht) beladen ist. Aber weil er die Fahrzeugkombination sowieso nicht bewegen darf, ist das für ihn ohne Belang.
Ich hätte nie gedacht das sowas einfaches, echt so schwer sein kann.
Aber die grössten Steine legt ihr euch selber in den Weg, weil ihr nicht mitlest. Am Anfang war die Frage nach dem Führerschein, dann kam ein E36 dazu, dann wurde daraus ein Fiat Ducato 2,5D Abschleppwagen und ein Ford Transit 2.5 Turbo Diesel Abschleppwagen doch ihr habt das noch nicht einmal bemerkt und sprecht kurzzeitigo von einem VW Bus (oder ähnlichem) und wechselt dann wieder zurück zum E36, der aber schon lange nicht mehr aktuell ist.
Dann ist es doch irgendwie logisch das Führerschein und Fahrzeug nicht dasselbe ist. Oder wollt ihr mir allen ernstes sagen das ein Smart und ein Range Rover das gleiche Fahrzeug ist, mit dem gleichen Gewicht und somit auch der gleichen möglichen Anhängelast?
Also hier sollte man schon sein Hirn einschalten und mitdenken.
In erster Linie gibt der Führerschein vor was erlaubt ist. Dann als nächstes gibt es das Fahrzeug vor. Bei einem Smart kann ich mit dem Führerschein B wohl auch keinen 2 Tonnen Anhänger ziehen oder?
Aber für den TE gebe ich einen kleinen Tipp. Die Kategorie B ist wunderbar für Leute geeignet die einen kleinen Wohnwagen haben oder ihr Motorrad mitnehmen möchten. Alles andere braucht BE.
Das ist jetzt nicht zu 100% richtig, aber für die meisten passt das und kommt auch hin.
Wenn du jetzt also immer noch vor hast Autos zu Transportieren, egal ob mit Anhänger oder nicht, so würde ich dir BE empfehlen. Denn keine Ahnung was du vorhast, irgendwann kommt vielleicht der Tag wo du mit dem Fiat Ducato Abschleppwagen einen Anhänger ziehen musst und dann brauchst du wieder ein BE, obwohl du mit dem Wagen alleine auch mit einem B klar kommen kannst.
Mal Off Topic: Man kann und darf mit einem Smart sehr wohl einen 2 oder mehr Tonnen Anhänger (zulässige Gesamtmasse) ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers nicht höher ist, wie die zulässige Anhängelast des Smart (ohne jetzt zu wissen, wieviel ein Smart darf). Ob dies ratsam ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Z.B. Das Auto https://www.smart.com/de/de/index/smart-fortwo-453/technical-data.html mit dieser Anhängekupplung ausgerüstet https://www.kupplung.de/.../ und diesem Anhänger http://www.boeckmann.com/.../ . Bleiben sogar noch rechnerisch 42 kg Nutzlast für den Anhänger.
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. Januar 2017 um 16:57:05 Uhr:
Da liegst du genauso wie berlin-paul leider falsch. Der TE hat einen BMW E36, und hier ist das Entscheidende die Anhängelast, nicht die Grenze von 3,5 Tonnen, weil der E36 mit Anhänger kein zGG von 3,5 Tonnen erreichen kann! Das ist nun mal die "definitiv richtige Antwort".
Ich habe möglicherweise die eigentliche Aussage in deinem Posting nicht verstanden, aber es ist in jedem Fall missverständlich.
Wenn es um die Fahrerlaubnis geht (und um die ging es doch ursprünglich?!) , spielt die Anhängelast keine Rolle!
Als Beispiel :
Pkw mit zGM 2000 kg und zul. Anhängelast 1400 kg
Anhänger mit zGM 2000 kg und Leermasse 400 kg.
Darf grundsätzlich hinter dem PKW geführt werden, halt mit maximal einer Tonne Ladung.
Aber obwohl das Gespann nicht mehr als 3.400 kg wiegen darf, reicht die Klasse B hier nicht aus, denn die Summe der zGM beträgt 4000 kg!
Zitat:
@oure schrieb am 25. Januar 2017 um 01:42:35 Uhr:
Mal Off Topic: Man kann und darf mit einem Smart sehr wohl einen 2 oder mehr Tonnen Anhänger (zulässige Gesamtmasse) ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers nicht höher ist, wie die zulässige Anhängelast des Smart (ohne jetzt zu wissen, wieviel ein Smart darf). Ob dies ratsam ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.Z.B. Das Auto https://www.smart.com/de/de/index/smart-fortwo-453/technical-data.html mit dieser Anhängekupplung ausgerüstet https://www.kupplung.de/.../ und diesem Anhänger http://www.boeckmann.com/.../ . Bleiben sogar noch rechnerisch 42 kg Nutzlast für den Anhänger.
Leider verrechnet, denn es bleiben 58 kg.
So, Klugscheißermodus wieder aus ;-)
Berlin -Paule , du hast definitiv recht : Es lebe ein gesundes Halbwissen. Dieses Halbwissenwill hier jemand an den Mann bringen .
Der Tehmeneröffner soll sich einfach auf die 2 Komponenten beschränken
A- Führerschein : Kraftwagen biis 3500 Kg zGm auch mit Anhänger über 750 kg , mit Anhänger unter 750 kg dürfen es 4250 kg zGm sein .
B- ER muss folgende Gewichte zur Berechnung nehmen :
Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug Doc 1 - Spalte F2
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers ( für die FE ) Anhängerschein
Höchstzulässige Anhängelast , In Doc 1 -O1 Anhänger gebremst , was anderes kommt kaum infrage
O 2 ungebremst .
Stützlast ( wenn der Anhänger angekuppelt ist , ist es die tatsächliche Stützlast )
Zur Bestimmung der Anhängelast : Tatsächliche Last des Anhängers feststellen , wiegen . -
Ansonsten kann man dem TG zumuten, anhand des Fahrzeugscheins mit diesen Daten seinen Anhänger zu bestimmen .
Subjektive Vorstellungen helfen ihm wohl eher nicht .
Govanni.
@Giovani ... Danke, aber auch mit Anhänger unter 750kg ist mit FS Klasse B bei 3.500kg zGG des Gespanns das Ende bereits erreicht. Für darüber ist zumindest BE nötig.
Zitat:
@oure schrieb am 25. Januar 2017 um 01:42:35 Uhr:
Mal Off Topic: Man kann und darf mit einem Smart sehr wohl einen 2 oder mehr Tonnen Anhänger (zulässige Gesamtmasse) ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers nicht höher ist, wie die zulässige Anhängelast des Smart (ohne jetzt zu wissen, wieviel ein Smart darf). Ob dies ratsam ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.Z.B. Das Auto https://www.smart.com/de/de/index/smart-fortwo-453/technical-data.html mit dieser Anhängekupplung ausgerüstet https://www.kupplung.de/.../ und diesem Anhänger http://www.boeckmann.com/.../ . Bleiben sogar noch rechnerisch 42 kg Nutzlast für den Anhänger.
Hast du dir diese AHKs angeschaut? Die vertragen gerade mal 450kg wenn die Beschreibung stimmt. Da erübrigt sich die Frage nach 750kg oder mehr erlaubt oder nicht
@Benzli, was meinst du mit den 750kg? Der genannte Anhänger wiegt 392kg (wenn ich mich nicht wieder vertan habe).
Wie oft denn noch 🙁
Mit der Führerscheinklasse B darf man IMMER einen Anhänger bis zu einer zGM von 750kg fahren. Egal wie schwer das zugfahrzeug ist. Technische Randbedingungen natürlich aussen vor.
Erst ab einer zGM des Anhängers über 750kg spielt das Gespanngewicht eine Rolle und ist auf 3500kg beschränkt.
Eigentlich kein Hexenwerk und steht so im Paragraph 6 FeV