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Führerschein und Autotrailer... Wer kann es mir erklären?

Hi,

ich werde aus dem offiziellen Texten oder verschiedenen Fahrschulseiten nicht wirklich schlau. Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären...

Also ich habe nur den normalen Führschein (sollte Klasse B sein) und würde mir aber gerne einen Anhänger zulegen. Ich rede von einem Anhänger mit welchem man ein anderes Auto transportieren kann.

Ist das erstmal grundsätzlich erlaubt mit meinem Führerschein B?

Wenn ja, wie berechne ich was ich transportieren darf?
Beispiel:
1. Zugauto ist ein BMW e36 mit leergewicht von z.B. 1395 kg. Das is das was in Ziffer G auf dem Fahrzeugschein steht (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) )

2. Autotrailer würde ich mir einen einfachen kleinen kaufen, den man z.B. bis 2 Tonnen beladen darf. Was wiegen die so? 600kg? Ist das realistisch

3. Transportiertes Auto:
Nehmen wir die Masse aus 1. + 2. sind wir bei etwa 2 Tonnen, was bedeutet, dass das transportierte Auto etwa 1.5 Tonnen wiegen dürfte. Jetzt versteh ich aus dem Gesetzestext, dass der gezogene Wagen nicht schwerer sein darf als der ziehende. Sprich ich könnte problemlos einen anderen e36 ebenfalls transportieren?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Wie oft denn noch 🙁
Mit der Führerscheinklasse B darf man IMMER einen Anhänger bis zu einer zGM von 750kg fahren. Egal wie schwer das zugfahrzeug ist. Technische Randbedingungen natürlich aussen vor.
Erst ab einer zGM des Anhängers über 750kg spielt das Gespanngewicht eine Rolle und ist auf 3500kg beschränkt.
Eigentlich kein Hexenwerk und steht so im Paragraph 6 FeV

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Bezogen auf den Sachverhalt des TE ist das allerdings unergiebig.

Zitat:

@oure schrieb am 25. Januar 2017 um 22:50:09 Uhr:


@Benzli, was meinst du mit den 750kg? Der genannte Anhänger wiegt 392kg (wenn ich mich nicht wieder vertan habe).

Schon gelesen das es hier darum geht einen Anhänger mit darauf montiertem PKW zu ziehen? Wenn die AHK aber nur um die 400kg ziehen darf, erübrigt sich wie ich gesagt habe die Frage nach den 750kg geschweige denn ob er das, was man damit vorhat, überhaupt machen darf oder?

Mal zur Klarstellung. Du hast in deinem Post vom 24.01.2017 um 22:08 Uhr geschrieben: "Bei einem Smart kann ich mit dem Führerschein B wohl auch keinen 2 Tonnen Anhänger ziehen oder?" Darauf habe ich dir meine mit "Off Topic" ( nicht direkt zum Thema gehörend) gekennzeichnete Antwort gegeben, das dies sehr wohl möglich ist. Hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.

Ohje, muss man jetzt jede Eventualität bis ins Letzte einbeziehen? FÜr den Sachverhalt des TE ist es richtig. In Allgemeingültigkeit strahlt nicht mal die Schwarmintelligenz auf uns herab. Primär gehts doch un die Eingangsfrage. 😎 😉

Du hast eine völlig falsche Aussage gemacht und da spielt es in der Tat keine Rolle wie die genaue Frage lautet. Und Ablenken macht es nicht besser.

"Danke, aber auch mit Anhänger unter 750kg ist mit FS Klasse B bei 3.500kg zGG des Gespanns das Ende bereits erreicht. Für darüber ist zumindest BE nötig.""

Das war deine Aussage und die ist nunmal Falsch und damit das keiner falsch aufschnappt hab ich es klar gestellt

Hast Du dafür eine seriöse Quelle?

Ja. http://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=284418

Wenn der Link nicht Funktioniert einfach nach BMVI Fahrerlaubnisklassen googeln. Dort steht zur Fahrerlaubnisklasse B: mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

So darf man mit der Klasse B Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500kg mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750kg fahren. Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher, so gilt die 3500kg Grenze für die gesamte Zugkombination.

So langsam kommen wir in die Haarspalterei, wenn jetzt noch jemand privat und gewerblich durcheinander wirft oder 100km/h mit der Zugkombination fahren möchte, usw. sind wir nächstes Jahr noch hier.

Ich meinte da mehr diesen Part von Dir: "Du hast eine völlig falsche Aussage gemacht ..." Das ist in dieser Allgemeinheit auch Murks. 😉 Und da Du es so genau nehmen willst, dann müsstest Du natürlich das gesamte Wissen mit weiterführenden links versehen und ...... merkste was?

Ich hab schon vorher geschrieben wo es steht. Suchen kannst selber. Paragraph 6 FeV.

Also nochmal für mich als dummen:
Ich will die billigste und einfachste Lösung. Wenn ich mir so einen Ducato/Sprinter/weiss der Geier Abschleppwagen kaufe, kann ich dann normale PKW darauf transportieren mit B?

Wie berechne ich das Gewicht dann? Wenn so ein Ducato/Sprinter 2 tonnen wiegt, kann ich ein Auto bis 1.5 tonnen draufladen oder?

Der Ducato / Sprinter darf in den Papieren ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg eingetragen haben. Dann geht es mit FS Klasse B.

und das Gewicht berechnst du anhand der Fahrzeugpapiere des Ducato, zulässige Gesamtmasse minus Leergewicht ist gleich Nutzlast. Leergewicht zur Sicherheit auf einer Fahrzeugwaage (Kieswerk/Landhandel, Schrotthandel) feststellen lassen, die Angaben in den Papieren entsprechen nicht immer der Realität.
Dann wünsche ich dir allzeit gute Fahrt.

...und den Fahrer und den Tankinhalt nicht vergessen (am besten gleich mitwiegen).
Denn evtl. 100kg Fahrer und volltanken . . . und schwupps hast schon 150kg mehr auf der Waage ;-)

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