Führerschein und Autotrailer... Wer kann es mir erklären?

Hi,

ich werde aus dem offiziellen Texten oder verschiedenen Fahrschulseiten nicht wirklich schlau. Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären...

Also ich habe nur den normalen Führschein (sollte Klasse B sein) und würde mir aber gerne einen Anhänger zulegen. Ich rede von einem Anhänger mit welchem man ein anderes Auto transportieren kann.

Ist das erstmal grundsätzlich erlaubt mit meinem Führerschein B?

Wenn ja, wie berechne ich was ich transportieren darf?
Beispiel:
1. Zugauto ist ein BMW e36 mit leergewicht von z.B. 1395 kg. Das is das was in Ziffer G auf dem Fahrzeugschein steht (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) )

2. Autotrailer würde ich mir einen einfachen kleinen kaufen, den man z.B. bis 2 Tonnen beladen darf. Was wiegen die so? 600kg? Ist das realistisch

3. Transportiertes Auto:
Nehmen wir die Masse aus 1. + 2. sind wir bei etwa 2 Tonnen, was bedeutet, dass das transportierte Auto etwa 1.5 Tonnen wiegen dürfte. Jetzt versteh ich aus dem Gesetzestext, dass der gezogene Wagen nicht schwerer sein darf als der ziehende. Sprich ich könnte problemlos einen anderen e36 ebenfalls transportieren?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Wie oft denn noch 🙁
Mit der Führerscheinklasse B darf man IMMER einen Anhänger bis zu einer zGM von 750kg fahren. Egal wie schwer das zugfahrzeug ist. Technische Randbedingungen natürlich aussen vor.
Erst ab einer zGM des Anhängers über 750kg spielt das Gespanngewicht eine Rolle und ist auf 3500kg beschränkt.
Eigentlich kein Hexenwerk und steht so im Paragraph 6 FeV

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Eigentlich ist es simpel. Mit dem B darfst Du nur max. 3,5t höchstzulässiges (!!!) Gesamtgewicht bewegen. Jetzt klar?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2017 um 12:20:04 Uhr:


Eigentlich ist es simpel. Mit dem B darfst Du nur max. 3,5t höchstzulässiges (!!!) Gesamtgewicht bewegen. Jetzt klar?

OK, man muss unterscheiden zwischen:
- was darf der Führerschein B
- was darf das Auto

Nachdem was du sagst, ist mit B alles erlaubt was unter 3.5 Tonnen bleibt, sprich PKW samt Anhänger und Auto muss unter 3.5 bleiben.

Aber: man muss jetzt schauen, was das Auto ziehen darf.

Also ist doch die einfachste Lösung sich so einen Abschleppwagen zu kaufen. Der wird wohl ein Leergewicht von 2 Tonnen haben und ein zul. Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen. Damit könnte ich dann problemlos einen Standard PKW bis 1.5 Tonnen transportieren, ohne das mir wer ans Bein pissen kann. RICHTIG?

Genau (wobei die konkrete Beladung egal ist, denn es geht führerscheinmäßig um das höchstzulässige Gewicht).

B ist begrenzt auf 750 kg oder max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse aus Fahrzeug plus Anhänger. Wenn das Zugfahrzeug ein Ducato ist und schon 3.500 kg max. wiegen darf bleibt für den Anhänger nichts mehr über.

Wenn Du einen Autoanhänger ziehen willst, wird B allein in keinem Fall ausreichen, nicht mal wenn kein Auto drauf steht. Abschleppwagen mit 3,5 to ZGG geht.

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Zitat:

@matzzze schrieb am 24. Januar 2017 um 12:14:53 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2017 um 12:02:38 Uhr:


Bei B musst Du die zulässigen Höchstgewichte aus beiden Papieren addieren. Die Summe darf max. 3,5t sein. Die konkrete Beladung ist für diese Frage nicht gefragt. Es kommt da nur auf Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Auto + Anhänger an.

Widerspricht sich aber mit dem, was andere hier geschrieben haben!

Hallo, die bisher richtigste Antwort ist die von -Berlin -Paule .
Für die Kalsse B sind allein die unter F2 eingetragenen und im Anhängerschein unter zulässiger Gesamzmasse
aufgeführten zulässigen Gesamtmassen entscheident .
Weder das Leergewicht , noch die Zuladung sind für die Fahrerlaubnisverordnug wichtig .
Mal sehr kurz gesagt :
Zugfahrzeug allein unter 3500 kg in F2 - darfst du fahren .
Zugfahrzeug F2 3500 kg + Anhänger unter /bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du fahren
Beispie 3 l: Zugfahrzeug F2 eingetragen 2000 kg zulässiger Gesamtmasse + Anhänger Zul. Gesamtmasse
1000 kg , darfst du fahren . In dem Falle , wenn der Anhänger wenn der Anhänger über 750 kg Zul. Gesamtmasse hat , gilt wieder die Grenze 3500 kg .
Wohl bemerkt , lass dich nicht irre machen für die Fahrerlaunisse Klasse B gilt die - Zulässige Gesamtmasse -
früher auch als Zulässiges Gesamtgewicht bezeichnet.
Du siehst es scheint nicht so einfach zu sein von Forumsmitgliedern eine definitiv richtige Antwort zu erhalten .
Schon deshalb , weil meistens die Gewichtsbezeichnungen durcheinander geworfen werden .
Giovanni.

Da liegst du genauso wie berlin-paul leider falsch. Der TE hat einen BMW E36, und hier ist das Entscheidende die Anhängelast, nicht die Grenze von 3,5 Tonnen, weil der E36 mit Anhänger kein zGG von 3,5 Tonnen erreichen kann! Das ist nun mal die "definitiv richtige Antwort".

Hallo, schau einmal , das ist die Eingansfrage :
ch werde aus dem offiziellen Texten oder verschiedenen Fahrschulseiten nicht wirklich schlau. Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären...


Zitat:
Also ich habe nur den normalen Führschein (sollte Klasse B sein) und würde mir aber gerne einen Anhänger zulegen. Ich rede von einem Anhänger mit welchem man ein anderes Auto transportieren kann.

 

Ist das erstmal grundsätzlich erlaubt mit meinem Führerschein B?

 

Wenn ja, wie berechne ich was ich transportieren darf?

Weil dann mit Leergewicht herumexperimeteirt wurde und danach die unmöglichsten Vorschläge kamen, war es meine Intension ihm die Angelegenheit richtig zu erklären, zumal Berlin -Paule es ihm schon richtig übermittelt hatte , aber gerügt
wurde .

Offensichtlich hast du es auch nicht richtig gelesen oder bist dir nicht sicher , dann lies dir einfach mal durch , was ich geschrieben habe , dann weisst du es auch für die Zukunft .
Semifachleute kommen bei Gewichten häufig aus dem Takt . Das ist bekannt.
Giovanni.

Ganz einfach - du ziehst von der zGM 3,5t die du mit FS: B fahren darfst die hzGM deines BMW ab, was übrig bleibt ist die hzGM die der Änhänger mit Ladung wiegen darf, vorausgesetzt die Anhängelast deines BMW ist hoch genug.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 24. Januar 2017 um 17:22:15 Uhr:


Hallo, schau einmal , das ist die Eingansfrage : …

Du musst schon den ganzen post lesen, da steht in der Eingangsfrage nämlich:

Zitat:

1. Zugauto ist ein BMW e36 mit leergewicht von z.B. 1395 kg

Damit ist das Zugfahrzeug und seine Anhängelast ausschlaggebend für das zGG und nicht eine Führerscheinklasse. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen 😉

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 24. Januar 2017 um 17:22:15 Uhr:


Semifachleute kommen bei Gewichten häufig aus dem Takt . Das ist bekannt.
Giovanni.

da sind wir ja immer froh, wenn so Fachleute wie Du kommen und längst richtig Erklärtes noch einmal erklären.

Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges unter FS Klasse B ist mit max. 3,5t konstant. Zweite Einschränkung - die ggf. niedriger ansetzt - ist dann das höchstzulässige Zuggewicht des Zugfahrzeugs. Mit dem E36 braucht er damit nicht anfangen. Mit dem vom ihm vorschlagenen Ducato als Abschleppper solo passt es für sein Vorhaben.

aber @Birscherl hat natürlich recht: führerscheintechnisch passt es für sein Vorhaben. Die zulässige Gesamtmasse von 3,5to (Zugfahrzeug und Anhänger mit Ladung) wird ja bei dem beabsichtigten Gespann nicht überschritten.

Dass das Gesamtgewicht des Anhängers dann zu hoch wäre für die Zuglast des Fahrzeugs steht auf einem anderen Blatt. Ist auf jeden Fall nur eine Owi, keine Straftat.

In der Preisklasse bliebe der Anhänger bei einer Kontrolle aber stehen. Selbst wenn der Trailer leer ist.

E36 320 touring zGG ca. 1.865 kg
Trailer mit 2t Nutzlast zGG ca. 2.500 kg
ergibt ein zul. Gesamtzuggewicht von ca. 4.365 kg

Seit wann hat bischerl denn dann Recht? Das geht schon prinzipiell nicht und in der Konstellation schon gar nicht. 😁

In so einem Fall muss zwischen Fahrerlaubnis und Anhängelast unterschieden werden – die Fahrerlaubnis gestattet diese Kombi nicht und es wird entsprechend sanktioniert, für die Anhängelast ist’s aber egal, da hier nur das tatsächliche Gewicht zählt.

Die Antwort ist hier eigentlich ganz kurz: Berlin-Paul hat recht und schon alles erklärt, kurz und bündig.

"Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt." Quelle https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html.

Fahrerlaubnistechnisch sind nur und ausschließlich die zulässigen Gesamtmassen aus den Zulassungspapieren von Zugfahrzeug und Anhänger maßgebend und die werden stumpf zusammengezählt. Völlig egal ob und wieviel geladen ist.
Den BMW mit dem Autotrailer darf er also nicht im öffentlichen Verkehr bewegen, auch nicht leer. Die Lösung mit dem Ducato usw. bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500kg auf jeden Fall.

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