Führerschein-Umtausch: Gilt dabei das Datum der aller ersten Ausstellung?

Hallo

Bekanntlich müssen alle Führerscheine die in D bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.

Gilt dabei das Datum der

aller ersten Ausstellung?

Oder gilt das auch wenn man sich z.B. im Jahr 2002 schon mal (freiwillig für damals ca. 50,- Euro) einen neuen Führerschein (Plastik-Karte) hat ausstellen lassen?

Danke

67 Antworten

Führerscheinumtausch:
Das sollten Sie wissen!
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Motorrad- und PkwFührerscheine werden ohne Prüfung getauscht. Ab 2022 erfolgt der Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Das Erwerbsdatum
der Fahrerlaubnisklasse ist nicht entscheidend. Während Scheckkarten aktuellen Musters, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, bereits
ein Ablaufdatum beinhalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine unmittelbar aus dem Gesetz. Es gibt einen festen
Stufen-/Fristenplan:
Graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 1.1.1999):
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem
umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Jan. 2033
1953 – 1958 19. Juli 2022
1959 – 1964 19. Jan. 2023
1965 – 1970 19. Jan. 2024
1971 oder später 19. Jan. 2025
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem
umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19. Jan. 2026
2002 – 2004 19. Jan. 2027
2005 – 2007 19. Jan. 2028
2008 19. Jan. 2029
2009 19. Jan. 2030
2010 19. Jan. 2031
2011 19. Jan. 2032
2012 – 18.1.2013 19. Jan. 2033
Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999)*:

* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Jan. 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Quelle: ADAC

wer sagt muss ?

Die Fahrerlaubnis wenn sie einmal ersteilt ist, ist unbegrenzt gültig.

Die "nicht" digitalisierten FS haben auch kein Verfallsdatum und wenn
diese nicht ersetzt werden, gibt,s maximal eine Verwarnung von 10 Euro.

Nachteilig ist, die alten Lappen sind im EU Ausland ohne gültigkeit
wer allerdings im Ausland nicht fährt, hat keinen zwang diesen zu tauschen.

Und Fristen bis wann getauscht werden sollen, müssen sind Schall und Rauch
den wenn die Frist nicht eingehalten wird, passiert was ? nix 😉

Tom

Unterscheiden muss man zwischen der i.d.R. unbegrenzten Fahrerlaubnis (die man mit bestandener Prüfung und erreichtem Mindestalter erhalten hat) und dem Führerschein, also dem Dokument, mit dem man dies nachweist. Diese letztere muss unter den inzwischen mehrfach genannten Bedingungen und zu den genannten Fristen erstmalig umgetauscht werden, zukünftig dann alle 15 Jahre.
Zur Gültigkeit im Ausland: In der EU gilt die wechselseitige Anerkennung des nationalen Führerscheins. Wenn ein Dokument in D gilt, dann gilt es z.B. auch in Frankreich, Niederlande, Polen oder Italien usw. Das gilt selbstverständlich auch für den alten grauen oder rosa Lappen!
Ich habe immer den Ausdruck der enttsprechenden EU-Verordnung dabei, auch auf französisch, weil ich da oft unterwegs bin, denn mit Geburtsjahr 1952 kann ich meinen uralten grauen Lappen legal in der gesamten EU bis 2033 weiter benutzen. Ich weiß allerdings nicht, ob man das - Recht hin oder Recht her - ggfs. einem französischen Polizisten plausibel machen kann . . . 😉

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Juli 2022 um 09:56:27 Uhr:


Alle FS, welche vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.

und bevor das jemand missversteht:

Führerscheine die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden. Bei denen steht das Ablaufdatum aber schon drauf.

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Mich interessiert in dem Zusammenhang nur, wie Mietwagenverleiher im außereuropäischen Ausland ab 2023 ( Umtauschdatum meiner Karte) damit umgehen?

Das wäre für mich der einzige Grund umzutauschen.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Juli 2022 um 13:07:16 Uhr:


Die Fahrerlaubnis wenn sie einmal ersteilt ist, ist unbegrenzt gültig.

Eben abhängig von der FE-Klasse. Einige wenige Klassen sind ja auf fünf Jahre befristet und müssen daher in diesem Intervall ggf. auch verlängert werden.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Juli 2022 um 13:07:16 Uhr:


wer sagt muss ?

der Gesetzgeber...

Die Führerscheinstellen schicken auch Aufforderungen raus.

leider nicht ganz korrekt 😉 aber egal

Tom

Zitat:

@bug99 schrieb am 17. Juli 2022 um 15:16:06 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Juli 2022 um 13:07:16 Uhr:


wer sagt muss ?

der Gesetzgeber...

Die Führerscheinstelle hat meine aktuelle Adresse gar nicht, sie kennt
nur Namen und Geburtsjahr zum Zeitpunkt der Erstellung der Fahrerlaubnis.

Tom

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Juli 2022 um 16:33:24 Uhr:


Die Führerscheinstellen schicken auch Aufforderungen raus.

Hier mal ein Link zum ADAC falls hier noch nicht vorhanden

https://www.adac.de/.../?sc_camp=471B2B419EF94B4FBA6034F0C1BA361E

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Juli 2022 um 17:35:47 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Juli 2022 um 16:33:24 Uhr:


Die Führerscheinstellen schicken auch Aufforderungen raus.

Die Führerscheinstelle hat meine aktuelle Adresse gar nicht,

Ich wäre ja auch geneigt gewesen, die oben zitierte Aussage ins Fabelreich zu verorten.

Wenn sie nicht gerade von @windelexpress gekommen wäre. Der arbeitet immerhin im entsprechenden Bereich der Verwaltung und wird also wissen, was er schreibt.

Es muss demnach Verwaltungen geben, bei denen der Computer die Daten vom Einwohnermeldeamt mit denen vom örtlichen Fahrerlaubnisregister verknüpft und entsprechende Erinnerungen verschickt. (sicher nicht für alle Fälle möglich, weil nicht jeder Einwohner auch im örtlichen FE-Register geführt wird?)

Für die einen ist das vermutlich Bürgernähe pur, für die anderen der pure Datenschutz-Horror 😉

Woher will den das Einwohnermeldeamt wissen das ich im Besitz einer
Fahrerlaubnis bin 😉

Die KFZ Zulassungsstelle weis zwar das ich einen PKW auf mich angemeldet
habe, aber ob ich eine gültige Fahrerlaubnis habe, können die nur erahnen.
( ich bin dann der KFZ-Halter, aber nicht der Nutzer )

Vielleicht lässt sich in einem Bezirk eine Verbindung herstellen, aber nicht
über Stadt oder Gemeinden hinaus die nichts miteinander zu tun haben.

Beispiel: ausstellung der FE in Kassel, Wohnort in Berlin

Tom

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. Juli 2022 um 18:06:47 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Juli 2022 um 17:35:47 Uhr:


Die Führerscheinstelle hat meine aktuelle Adresse gar nicht,

Ich wäre ja auch geneigt gewesen, die oben zitierte Aussage ins Fabelreich zu verorten.

Wenn sie nicht gerade von @windelexpress gekommen wäre. Der arbeitet immerhin im entsprechenden Bereich der Verwaltung und wird also wissen, was er schreibt.

Es muss demnach Verwaltungen geben, bei denen der Computer die Daten vom Einwohnermeldeamt mit denen vom örtlichen Fahrerlaubnisregister verknüpft und entsprechende Erinnerungen verschickt. (sicher nicht für alle Fälle möglich, weil nicht jeder Einwohner auch im örtlichen FE-Register geführt wird?)

Für die einen ist das vermutlich Bürgernähe pur, für die anderen der pure Datenschutz-Horror 😉

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Juli 2022 um 18:33:41 Uhr:



Beispiel: ausstellung der FE in Kassel, Wohnort in Berlin

Das wäre ja genau ein Beispiel für die Einschränkung die ich nannte.

Wenn die Wohnort-Behörde in Berlin nie etwas FE-mäßiges mit dem Inhaber zu tun hat, ist die örtliche FE-Akte weiterhin in Kassel.

Wenn dann in Kassel eine rote Lampe angehen würde "FS läuft in drei Monaten ab", dann könnte der Computer nur im Kasseler EMA-Verzeichnis nachschauen, würde den Inhaber nicht finden und der Vorgang wäre beendet.

Ich dachte die Planen eine neue Datenbank. So steht es zumindest im ADAC Artikel.
Nur steht nicht drin, wie das umgesetzt werden soll. Erfolgt die Eintragung erst, wenn der Führerschein getauscht wird, oder vielleicht auch kurz vor dem Stichtag. Bei letzterem wäre es möglich die Inhaber anzuschreiben, falls der Führerschein noch nicht getauscht wurde.

Außerdem diskutieren wir vom aktuellen Stand. Jetzt werden die Leute (noch) angeschrieben. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen, dass dies bis zum Ende der Aktion durchgeführt wird. Wenn mein Ausweis abläuft bekomme ich schließlich auch keine Erinnerung. Ein weiterer Punkt ist, ob ich beim Personalmangel berhaupt rechtzeitig angeschrieben werde, und nicht einige Monate (oder Jahre) später. Die Verantwortlichkeit zum rechtzeitigen Umtausch wird beim Führerscheininhaber bleiben.

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