Führerschein Sonderregelung?
Serwas griaszeich,
Ich hab einen normalen Autoführerschein B (vor 3 Jahren gemacht).
Jetzt hab ich ein wunderschönes Sachs Motorrad/Moped geerbt.
Folgende Daten: 95 ccm
2.25 Ps
45 km/h vmax (bei perfekten Windverhältnissen^^)
Da es sich überhaupt nicht lohnt für die 45 km/h nen Motorradschein zumachen, hätte ich die Frage, ob es dafür ne Sonderregelung gibt.
Klar sind die Ps und ccm zu hoch für den B, aber letztendlich is die Geschwindigkeit ja ausschlaggebend!
Wisst ihr da was?
Merce schonmal im Vorraus
LUigi
Beste Antwort im Thema
Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll zwar bis 2013 abgeschlossen sein, das ist richtig. Aber gerade im Punkt 125ccm mit Klasse B fahren stellt die Richtlinie den Vertragsstaaten frei, diesen Punkt umzusetzen oder nicht. Es gibt diesbezüglich keine Festlegung, dass die EU-Staaten das Fahren der 125er mit Klasse B erlauben müssen. Ich hatte mich kürzlich in diese Richtlinie eingelesen. In einigen Ländern wurde die EU-Richtlinie bereits umgesetzt, z.B. in Österreich. Hier ist meines Wissens das Ableisten von 4 oder 6 Fahrstunden erforderlich, die aber nicht in einer Prüfung enden. Also Fahrstunden nehmen und fertig, dann darf man 125er fahren.
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Ich bin grundsätzlich dafür, mit dem Autoführerschein auch kleinere Kräder fahren zu dürfen, würde aber dringend zu der Regelung anraten, einige Fahrstunden absolvieren zu müssen. Es ist schon etwas anderes, ob man mit einem 45er Roller fährt oder ob man mit gut 100 km/h über die Landstraße brettern kann. Eine völlige Freigabe für jeden Klasse-B-Inhaber würde meines Erachtens die Unfallzahlen unnötig in die Höhe schnellen lassen.
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17 Antworten
Hi,
ich nehme diese Diskussion mal als Aufhänger für eine Frage, die ich mir letztens gestellt habe: Warum in aller Welt wurde bei neueren 50er Rollern eigentlich eine Vmax von 45km/h eingeführt?
Mir fällt kein nachvollziehbarer Grund ein. Daß 5km/h weniger als bei älteren Rollern ein "Sicherheitsplus" ergeben sollen, ist ja definitiv nicht so, da man mit 45km/h im Stadtverkehr definitiv ein Hindernis darstellt. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur begriffsstutzig....
Kann mir das jemand erläutern, ich möchte mich nicht durch EU-Vorschriften quälen :-)
Christian
Da wird die EU hinter stecken. Die alte DDR-Regelung lässt 60km/h zu. Roller der Jahre danach hatten immerhin noch 50km/h...
Absoluter Quark in meinen Augen.
Klar steckt die EU hinter dieser Regelung, weil eine europaweite Vereinheitlichung bzw. Angleichung der Sinn der Sache war. Ob´s aber in diesem Falle sinnvoll war, lasse ich mal offen.
Nachlesen kann man das alles in dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Bis man das aber durchgewälzt hat, vergehen schon einige Stunden.
So wie ich das mal überflogen habe, wird auf den Seiten 6 und 10 dieses Amtsblatts speziell auf diese 45km/h-Bestimmung indirekt hingewiesen.
Dazu werden in einem Extra-Papier der EU die Klassen der Fahrerlaubnisse aufgeführt.
All diese Bestimmungen sollen nach dem Willen des EU-Parlaments ab 2013 in einem Karten-Führerschein enthalten sein, der alle bis dahin im Umlauf befindlichen Führerscheine ablösen soll.
Gruß.