Führerschein Sonderregelung?
Serwas griaszeich,
Ich hab einen normalen Autoführerschein B (vor 3 Jahren gemacht).
Jetzt hab ich ein wunderschönes Sachs Motorrad/Moped geerbt.
Folgende Daten: 95 ccm
2.25 Ps
45 km/h vmax (bei perfekten Windverhältnissen^^)
Da es sich überhaupt nicht lohnt für die 45 km/h nen Motorradschein zumachen, hätte ich die Frage, ob es dafür ne Sonderregelung gibt.
Klar sind die Ps und ccm zu hoch für den B, aber letztendlich is die Geschwindigkeit ja ausschlaggebend!
Wisst ihr da was?
Merce schonmal im Vorraus
LUigi
Beste Antwort im Thema
Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll zwar bis 2013 abgeschlossen sein, das ist richtig. Aber gerade im Punkt 125ccm mit Klasse B fahren stellt die Richtlinie den Vertragsstaaten frei, diesen Punkt umzusetzen oder nicht. Es gibt diesbezüglich keine Festlegung, dass die EU-Staaten das Fahren der 125er mit Klasse B erlauben müssen. Ich hatte mich kürzlich in diese Richtlinie eingelesen. In einigen Ländern wurde die EU-Richtlinie bereits umgesetzt, z.B. in Österreich. Hier ist meines Wissens das Ableisten von 4 oder 6 Fahrstunden erforderlich, die aber nicht in einer Prüfung enden. Also Fahrstunden nehmen und fertig, dann darf man 125er fahren.
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Ich bin grundsätzlich dafür, mit dem Autoführerschein auch kleinere Kräder fahren zu dürfen, würde aber dringend zu der Regelung anraten, einige Fahrstunden absolvieren zu müssen. Es ist schon etwas anderes, ob man mit einem 45er Roller fährt oder ob man mit gut 100 km/h über die Landstraße brettern kann. Eine völlige Freigabe für jeden Klasse-B-Inhaber würde meines Erachtens die Unfallzahlen unnötig in die Höhe schnellen lassen.
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17 Antworten
Nee, letztendlich ist der Hubraum ausschlaggebend. Und 95ccm sind keine 49ccm.
Das Dingen benötigt einen A-Schein. Und wenn Du noch keinen hast und über 25 bist, macht alles andere als der A (unbeschränkt) = Motrorradführerschein keinen Sinn.
Schau genau Luigi,
bei den Daten stimmen doch die 95 ccm bestimmt nicht, sind es nicht eher nur 50 ccm???
Wenn ja, wäre hierfür die Klasse M erforderlich und die sollte auf deiner Pappe vermerkt sein!
pfisti
Einlagern bis 2013.
Spätestens dann muß in Deutschland das einheitliche EU-Führerscheinrecht umgesetzt sein... 😎
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Einlagern bis 2013.
Spätestens dann muß in Deutschland das einheitliche EU-Führerscheinrecht umgesetzt sein... 😎
Was aber nichts bringt! Da er die
Sachs, welche übringens wirklich 2.25PS aus 98ccm zaubert, dann immer noch nicht mit B fahren darf.
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Dass sehen die EU-Juristen etwas anders!!!
Ab dann darf man EU-weit 125ccm mit dem B-Schein fahren. Es gibt allerdings noch keine klare Aussage ob Prüfung oder nicht.
Allerdings gab es mal einen Artikel in der Autobild:
Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll zwar bis 2013 abgeschlossen sein, das ist richtig. Aber gerade im Punkt 125ccm mit Klasse B fahren stellt die Richtlinie den Vertragsstaaten frei, diesen Punkt umzusetzen oder nicht. Es gibt diesbezüglich keine Festlegung, dass die EU-Staaten das Fahren der 125er mit Klasse B erlauben müssen. Ich hatte mich kürzlich in diese Richtlinie eingelesen. In einigen Ländern wurde die EU-Richtlinie bereits umgesetzt, z.B. in Österreich. Hier ist meines Wissens das Ableisten von 4 oder 6 Fahrstunden erforderlich, die aber nicht in einer Prüfung enden. Also Fahrstunden nehmen und fertig, dann darf man 125er fahren.
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Ich bin grundsätzlich dafür, mit dem Autoführerschein auch kleinere Kräder fahren zu dürfen, würde aber dringend zu der Regelung anraten, einige Fahrstunden absolvieren zu müssen. Es ist schon etwas anderes, ob man mit einem 45er Roller fährt oder ob man mit gut 100 km/h über die Landstraße brettern kann. Eine völlige Freigabe für jeden Klasse-B-Inhaber würde meines Erachtens die Unfallzahlen unnötig in die Höhe schnellen lassen.
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Dort müsste man einfach eine Hubraumklasse tiefer ansetzen. Die DDR Regelung war perfekt.
50cm³ und 60km/h. So kann man sich auch in der Stadt ohne Probleme für sich und andere fortbewegen. Und das ganze ab 14! Fahren ab 17 mit dem Auto klappt ja auch. Gegen Tuning etc. wird einfach der Führerschein eingezogen. Geldstrafen werden eh von den Eltern bezahlt...
125er sind einfach zu schnell für den Autofahrer. Ausweichhaken oder schnellen Slalom hat der noch nie gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
125er sind einfach zu schnell für den Autofahrer. Ausweichhaken oder schnellen Slalom hat der noch nie gemacht.
Das sehe ich genauso. Ist für mich aber nicht der Knackpunkt. Warum hat man dann jahrelang Leute mit der A1 und der M abgezockt, wenn es die jetzt gratis geben soll. Für mich gehört zum Moped- oder Motorradfahren eine Fahrschule mit Prüfung. Es schadet bestimmt keinen!
Zitat:
Original geschrieben von RedNoses
Es ist schon etwas anderes, ob man mit einem 45er Roller fährt oder ob man mit gut 100 km/h über die Landstraße brettern kann. Eine völlige Freigabe für jeden Klasse-B-Inhaber würde meines Erachtens die Unfallzahlen unnötig in die Höhe schnellen lassen.
Nicht nur die Unfallzahlen würden in die Höhe klettern....auch die Versicherungsprämien.
Die Haftpflichtversicherer orientieren sich ja schon bezüglich ihrer Beitragssätze am Schadensverlauf in den einzelnen Fahrzeugklassen. Das könnte somit auch ziemlich teuer werden.
Gruß.
Wenn ich mir anschaue dass der 125ccm Roller meines Kollegen mehr Versicherung kostet als meine Diversion, ist das für mich o.k.
Wenn denn alle 125ccm mit B fahren dürfen reguliert sich das Interesse daran sehr schnell über den Preis der versicherung.
Insofern seh ich das sehr entspannt.
Gruß Frank
Offenbar gibt es jetzt unbemerkt im Windschatten von Führerschein mit 15 auch die Details zu A1 mit Autoführerschein. Momentan einzige Quelle, die ich finde:
http://www.derwesten.de/.../...ehrerschein-schon-mit-15-id3211075.htmlZitat:
Die Fraktionen wollen auch den Erwerb von Motorradführerscheinen vereinfachen. Wer einen besitzt, wird leichter in die nächsthöhere Kategorie aufsteigen können. Fahrer, die vor dem 1. April 1980 den Klasse 3 (Auto-)Schein gemacht haben, werden leichter den Führerschein A2 erwerben können. Wer 15 Jahre lang den Auto-Schein Klasse B hat, wird ohne aufwändige Ausbildung Krafträder der Klasse A1 fahren können.
Ich würde schon gern meinen 50ccm Roller gegen 125ccm austauschen...
Ja, habe ich auch gelesen. Kann gar nicht glauben, dass so was sinnvolles mal kommen soll.
Dahinter steckt wohl auch der zu erwartende Boom bei Elektro-Zweirädern für die "urbane Mobilität", die dann auch mal mit 80 ein Stückchen über die Schnellstrasse fahren können sollen.
Trotz der Bedenken des ADAC hätte eine Sonder- oder besser gesagt Neuregelung Vorteile.
Zum einen könnte man dann auf die ganze Mofa-Geschichte inclusive der miserablen Ausbildung verzichten.
Miserabel ist die bis jetzt, weil den jungen Leuten ja wirklich noch nicht mal das Nötigste vermittelt wird.
Logischerweise wäre die zu erwartende Ausbildung nicht nur umfangreicher und von der Qualität her besser, sondern auch teurer. Aber ich denke, dass junge Menschen und auch deren Eltern bereit sind, für eine gute Ausbildung etwas mehr anzulegen, denn dieser Mehraufwand an Ausbildung bedeutet auch mehr Sicherheit.
Eine bessere Ausbildung zum Fahrzeugführer, sprich Moped- oder Motorradfahrer dient nicht nur der Sicherheit des Auszubildenden, sondern auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Längerfristig wird eine solche Neuregelung wohl eintreten, denke ich jedenfalls.
Wenn junge Menschen mit 16 Jahren bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben dürfen, dann sollte man sie auch im Sinne der Verkehrspolitik etwas ernster nehmen. Dazu gehört meiner Meinung nach auch eine bessere und umfassendere Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
In dem Alter kann man nur Verantwortung lernen, wenn man auch welche zu tragen hat. Deshalb diese 45km/h weg (schneller fahren lassen - 60), und die Probezeit generell auf 18Jahre erweitern. Wer sich 4 Jahre lang benommen hat, darf von mir aus auch Auto ohne Probezeit fahren.