Führerschein nicht abgeholt, trotzdem fahren?
Ich muss meinen Führerschein regelmäßig verlängern, um bis zu 7,5 t zu fahren (Ü50++).
Das habe ich mal wieder getan, habe die Benachrichtigung zur Abholung, hatte aber noch keine Zeit, die Karte abzuholen. Aktuell ist meine Zeit unter der Woche eher schlecht für die Abholung freizuschaufeln...
Wenn ich jetzt (an einem Wochenende) 3,5-7,5 t fahre, ist das wie Führerschein zu Hause vergessen, oder, weil noch nicht ausgehändigt, ein Fahren ohne Führerschein?
Akut gibt es keinen Grund 3,5t++ zu fahren, aber er kann spontan kommen... (Ich will einen Kleintraktor mit viel Zubehör kaufen und mit einem Gespann zu 3,5t++ abholen).
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111 Antworten
Zitat:
@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 15:03:23 Uhr:
Ich darf gar nicht über 7,5 t fahren. Da sind diese Zusatzzahlen, in diesem Fall die 79. EU ist kein Klartext, alles Codiert hinter Ziffern.
3,5-7,5t ist Ü50 nur mit Medizincheck möglich. Ü7,5t sowieso.
Da liegst du immer noch falsch. Damals hast du den 3er Führerschein gemacht, damit darfst du heute immer noch bis 7,49 t fahren, Züge bis 3 Achsen sogar bis max. 12 Tonnen.
Die Einschränkung auf 3,5 t gilt nur für neu abgelegte Führerscheine der Klasse B.
Schlüsselzahl 79 (C1E >12000kg, L<3) bei Eintragung im EU-Kartenführerschein unter Ziffer 12 bei der Klasse CE bedeutet:
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Die genannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Also die Führerscheinstellen in zwei Bundesländer sehen dass anders :-)
Also: dass ich ohne Medizincheck die Privilegien der Klasse 3 gegenüber Klasse B nicht fahren darf, ist die gemeinsame Ansicht von zwei Führerscheinstellen (1xBaWü,1xNS) und dem Betriebsarzt, der mein Medizincheck (als Ex-Kollege und Kumpel) KOSTENLOS für mich macht (allerdings 100% korrekt, den Nachlass gibt es nur bei der Bezahlung, nicht bei der Qualität).
Da ich Klasse 3 gemacht habe, ist über 7,5t für mich für alle Zeiten (*) ausgeschlossen (außer mit Anhänger, da geht noch was, aber wie viel, weiß ich nicht mehr, da außerhalb meiner Absichten).
(*): ich sehe kein Szenario, dass ich DEN Schein noch machen würde.
Zitat:
@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 15:39:33 Uhr:
Also die Führerscheinstellen in zwei Bundesländer sehen dass anders :-)
Nein die sehen das so wie wir: Denn sonst hätten sie deinen Führerschein nicht so ausgestellt wie du ihn hochgeladen hast.
C1 ist dort ohne Ablaufdatum eingetragen! So wie es auch korrekt ist.
Ist das bei dir Alterstarrsinn oder was?
Zitat:
@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 16:00:41 Uhr:
Weil: woher habe ich C1?
Am 4.9.1987 mit deinem Klasse 3 Führerschein erworben.
Das versuchen wir dir ja die ganze Zeit zu erklären.
Schau einfach auf deinen Führerschein.
Zitat:
@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 16:00:41 Uhr:
Weil: woher habe ich C1?
Geh mal auf die Seite des ADAC. Vor google mal "Umschreibung alte Klasse 3" und geh dann auf die Seite des ADAC. Da wird dir geholfen.
Vielleicht ist es das was du suchst. Hab´s mal rauskopiert.
Führerscheinklasse CE 79
Dieser Teil der Klasse 3 ist damit ein echter Teil einer Lkw-Klasse nämlich der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, der unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.
Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob der Führerschein getauscht wird oder nicht!
Wer seinen Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte, also auch den Teil der schweren Gespanne von mehr als 12 Tonnen, der muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50. Lebensjahr bereits überschritten wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.
Wichtig: Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese werden nicht befristet, und es fällt keine Untersuchung an.
Zitat:
@AS60 schrieb am 30. Januar 2022 um 16:09:11 Uhr:
Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese werden nicht befristet, und es fällt keine Untersuchung an.
Klar. Es sei denn, die Nutzung der Fahrerlaubnis erstreckt sich auf den gewerblichen Einsatz. Was beim TE nicht zutrifft, richtig.
Zitat:
@Rigero schrieb am 30. Januar 2022 um 16:37:39 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 30. Januar 2022 um 16:09:11 Uhr:
Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese werden nicht befristet, und es fällt keine Untersuchung an.
Klar. Es sei denn, die Nutzung der Fahrerlaubnis erstreckt sich auf den gewerblichen Einsatz. Was beim TE nicht zutrifft, richtig.
Genau.
Wenn überhaupt geht es beim TE um die Klasse CE und um diesen Absatz in dem von mir verlinkten ADAC Artikel.
"Wer seinen Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte, also auch den Teil der schweren Gespanne von mehr als 12 Tonnen, der muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50. Lebensjahr bereits überschritten wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt."
Dessen scheint er sich aber nicht bewusst zu sein.
Hier die Lottozahlen von morgen
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
Die Anlage 9 wurde schon verlinkt, als Du wahrscheinlich noch am Lagerfeuer saßt .
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2022 um 16:53:10 Uhr:
Hier die Lottozahlen von morgen![]()
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
Die kannte ich schon

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Januar 2022 um 16:57:50 Uhr:
Die Anlage 9 wurde schon verlinkt, als Du wahrscheinlich noch am Lagerfeuer saßt.
Mein link geht auf die vollständige offizielle Quelle. Deinen hatte ich nicht geehen.

Alles gut .
Hallo, xls,
Zitat:
@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 14:29:59 Uhr:
Bleibt nur die Frage, ob ich fahren DÜRFTE, während die alte Karte bezüglich 3,5t-7,5 t am 21.03.2021 abgelaufen WÄRE, und meine neue Karte abholungsbereit im Amt liegt...
um mal mit Radio Eriwan zu antworten: Im Prinzip darfst Du m. E. fahren, denn Du bist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Das Problem: Du wirst ja vermutlich, da gewerblich unterwegs, ein Kontrollgerät mit Fahrerkarte haben, und wenn Du kontrolliert wirst, wird der Beamte Fahrerkarte und Führerschein sicher miteinander abgleichen wollen.
Klar: Da Du einen Kartenführerschein hast, kann er über Funk nachfragen, ob Du, wenn Du diese Karte nicht vorzeigen kannst, überhaupt schon mal im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen bist, aber er kann nicht feststellen, ob dies genau zum Zeitpunkt der Kontrolle auch noch der Fall ist.
Es könnte ja sein, dass Du aktuell ein Fahrverbot hast, das nicht bei der Führerscheinstelle eingetragen ist oder dass Dir z. B. wegen einer Verkehrsstraftat ein paar Tage zuvor die Fahrerlaubnis entzogen, aber aus zeitlichen Gründen noch nicht dem KBA gemeldet wurde.
Je nach Sachlage und je nachdem, wie es der Beamte sieht, kann er Dir somit die Weiterfahrt untersagen, bis Du Deinen Führerschein vorzeigen kannst und Du kannst dann sehen, wie Du weiterkommst.
Insbesondere am Wochenende, wenn man nicht klären kann, dass es nur daran liegt, dass Du den FS nicht abgeholt hast, ist so etwas sehr gut möglich.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 30. Januar 2022 um 17:28:06 Uhr:
Hallo, xls,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 30. Januar 2022 um 17:28:06 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 14:29:59 Uhr:
Bleibt nur die Frage, ob ich fahren DÜRFTE, während die alte Karte bezüglich 3,5t-7,5 t am 21.03.2021 abgelaufen WÄRE, und meine neue Karte abholungsbereit im Amt liegt...
um mal mit Radio Eriwan zu antworten: Im Prinzip darfst Du m. E. fahren, denn Du bist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Das Problem: Du wirst ja vermutlich, da gewerblich unterwegs, ein Kontrollgerät mit Fahrerkarte haben, und .........
Viele Grüße,
Uhu110
Und das gewerbliche (Schlüsselnummer 95) schließt du jetzt woraus. Das wurde hier ja bereits thematisiert.