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Führerschein nicht abgeholt, trotzdem fahren?

Themenstarteram 30. Januar 2022 um 9:14

Ich muss meinen Führerschein regelmäßig verlängern, um bis zu 7,5 t zu fahren (Ü50++).

Das habe ich mal wieder getan, habe die Benachrichtigung zur Abholung, hatte aber noch keine Zeit, die Karte abzuholen. Aktuell ist meine Zeit unter der Woche eher schlecht für die Abholung freizuschaufeln...

Wenn ich jetzt (an einem Wochenende) 3,5-7,5 t fahre, ist das wie Führerschein zu Hause vergessen, oder, weil noch nicht ausgehändigt, ein Fahren ohne Führerschein?

Akut gibt es keinen Grund 3,5t++ zu fahren, aber er kann spontan kommen... (Ich will einen Kleintraktor mit viel Zubehör kaufen und mit einem Gespann zu 3,5t++ abholen).

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111 Antworten

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 30. Januar 2022 um 10:53:28 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Januar 2022 um 10:50:59 Uhr:

Glauben ist nicht Wissen.......

Na dann zeig uns mal die Vorschrift in der steht, dass das Abholen eine Auflage zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist.

Den genau DAS ist die Frage des TE.

Die Frage wurde doch mit der zweiten Antwort von @Quertraeger schon beantwortet, §4, Abs.2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung).

Ergänzung: i.V. mit TB 204100 bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog.

204100 Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des

ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

§ 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 168 BKat

10,00 €

Antwort 5 von @windelexpress

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. Januar 2022 um 10:40:03 Uhr:

.ohne gültigen Führerschein fahren

Auch kurze Antworten können richtig sein. Ich hoffe, Du gibst Dich mit meiner Antwort zufrieden.

am 30. Januar 2022 um 11:45

Man muss hier zwischen Ersterteilung und Verlängerung unterscheiden, das sind unterschiedliche Verwaltungsakte. Bei der Ersterteilung oder einer Änderung der Klasse beginnt die Fahrerlaubnis erst mit Abholung des Führerscheins, sofern man keine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt bekommt, die das Fahren erlaubt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 30. Jan. 2022 um 12:45:13 Uhr:

Man muss hier zwischen Ersterteilung und Verlängerung unterscheiden, das sind unterschiedliche Verwaltungsakte.

Ja das ist durchaus denkbar, deswegen schrieb ich "meines Erachtens".

 

Wäre also schön wenn du eine Stelle in der FeV etc. nennen könntest, die das belegt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 30. Januar 2022 um 13:01:40 Uhr:

Hier ein Fall aus der Praxis: https://www.cd-anwaltskanzlei.de/.../...-ein-fuehrerschein-als-erteilt

Aber nicht relevant, da der TE keine Prüfung ablegen musste.

am 30. Januar 2022 um 12:29

Ob das wohl der Grund war, warum ich oben "Man muss hier zwischen Ersterteilung und Verlängerung unterscheiden, …" schrieb?

Du solltest doch ein Beispiel / Textstelle bringen, wonach es bei der Verlängerung NICHT darauf ankommt, ob der Führerschein ausgehändigt wurde.

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß der Verwaltungsakt der FE-Verlängerung erst mit der Aushändigung des FS abgeschlossen ist.

Zumindest beim Ersterwerb ist da die FeV eindeutig (§22(4))

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins (...) erteilt."

Themenstarteram 30. Januar 2022 um 13:29

21.03.2021... eigentlich darf ich sogar!

Jetzt wird es komisch...

Ich habe die alte Klasse 3. Das heißt: Fahrzeug bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht + Gespanne bis äh... 12 Tonnen? Oder so... Also 7,5 t Fahrzeug + 4,5 t Anhänger (das Thema ist für mich ausgeschlossen, daher weiß ich es nicht genau).

Ab 50 darf man das nur, wenn man den Sehtest, Bluttest, Reaktionstest usw. besteht. Nachdem dieser medizinische Test bestanden ist, mache ich ein Selfie mit dem Telefon, gehe mit dem Foto, dem Tauglichkeitsnachweis und der EC-Karte zur Führerscheinstelle, zahle für die neue Karte und warte. Dann kommt die Benachrichtigung, dass ich die Karte abholen darf. Die ist da.

Nun habe ich aber das Alter von 55 längst hinter mir. Jetzt habe ich wegen der offenen Fragen hier die Rückseite von meinem Führerschein fotografiert (nie vorher genau drauf geschaut, dass es passt, habe ich mir "damals" von einem Anwalt bestätigen lassen, der andere Dinge für mich erledigt hat) und sehe, dass die Verlängerung gar nicht an meinem Alter hängt, sondern an den letzten 5 Jahren seit der letzten Verlängerung. Komisch...

Also: mein Führerschein ist - für mich überraschend - JETZT gültig, obwohl ich ihn U 55 stark verspätet verlängert habe, und jetzt musste ich mit Ü 55 eigentlich noch gar nicht aktiv werden...

Bis März hole ich die Karte auf jeden Fall ab :-D

Bleibt nur die Frage, ob ich fahren DÜRFTE, während die alte Karte bezüglich 3,5t-7,5 t am 21.03.2021 abgelaufen WÄRE, und meine neue Karte abholungsbereit im Amt liegt...

Problem ist zwar gelöst, ich darf Z.B. nächstes WE jeden Truck fahren, den ich gebrauchen kann, die Frage kann aber in Zukunft noch auftreten. Schludern ist mein zweites Hobby...

Deine Klasse C1 ist unbefristet und du musst garnichts bezüglich Gesundheitsuntersuchungen machen.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 30. Januar 2022 um 14:39:13 Uhr:

Deine Klasse C1 ist unbefristet und du musst garnichts bezüglich Gesundheitsuntersuchungen machen.

Das steht hier aber anders.

Gültigkeit vom Führerschein C1 und alten Führerscheinen

Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.

Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/c1-fuehrerschein/

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 30. Januar 2022 um 14:40:33 Uhr:

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 30. Januar 2022 um 14:39:13 Uhr:

Deine Klasse C1 ist unbefristet und du musst garnichts bezüglich Gesundheitsuntersuchungen machen.

Das steht hier aber anders.

Gültigkeit vom Führerschein C1 und alten Führerscheinen

Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.

Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/c1-fuehrerschein/

Der TE hat doch seinen Führerschein hochgeladen. Da ist bei C1 keine Becristung vorgesehen, so wie es beim Umschreiben der alten Klasse 3 auch korrekt ist.

am 30. Januar 2022 um 13:47

Zitat:

@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 14:29:59 Uhr:

… Bleibt nur die Frage, ob ich fahren DÜRFTE, während die alte Karte bezüglich 3,5t-7,5 t am 21.03.2021 abgelaufen WÄRE, und meine neue Karte abholungsbereit im Amt liegt ...

Die alte Karte ist erst ab 7,5 t abgelaufen, bis 7,49 t darfst du mit der alten Karte fahren.

Themenstarteram 30. Januar 2022 um 14:03

Ich darf gar nicht über 7,5 t fahren. Da sind diese Zusatzzahlen, in diesem Fall die 79. EU ist kein Klartext, alles Codiert hinter Ziffern.

3,5-7,5t ist Ü50 nur mit Medizincheck möglich. Ü7,5t sowieso.

Die Codes gibt es natürlich auch als Klartext.

Hier noch mehr Klartext.

Zitat:

@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 15:03:23 Uhr:

 

3,5-7,5t ist Ü50 nur mit Medizincheck möglich. Ü7,5t sowieso.

NEIN!!

Du hast die alte Klasse 3 gemacht. Für dich gilt auf Grund der Besitzstandswahrung bis 7,5t ohne zeitliche Einschränkung.

Und genau so ist es auf deiner Führerscheinkarte auch eingetragen. Klasse C1 ohne Ablaufdatum.

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