Führerschein mit 17

BMW

Hab mal wieder eine Frage, mein Sohn ist 17 Jahre alt und hat einen Führerschein mit Sondergenehmigung bekommen. In den Fahrerlaubnis (DIN A4 Bogen) steht:

1. Die Fahrerlaubnis der o.g. Klasse berechtigt bis zur Vollendung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters zum Fahren in folgenden Umfang: (Auflage)

Nur gültig für Fahrten vom Wohnort zur Schule (Name der Schule) an Werktagen.

Nun frage ich mich, was passieren würde, wenn die Polizei ihn z.b. beim Brötchenholen rauswinken würde.

Was würde auf mich (fahrzeughalter) und ihm für Strafen zukommen?
Habe diese Frage schon in anderen Foren gestellt und ich bin mir sicher, dass ihn der Führerschein nicht abgenommen wird, deshalb such ich sozusagen um einen Expertenrat

Bin für jede Antwort dankbar

20 Antworten

also wie schon gesagt wohne ich in Niedersachsen und der Link passt nciht bzw. die Daten von dem Link passen nicht. Dort steht ab dem 19.4. geht es erst in Niedersachsen das ist total falsch, denn ich habe am 21.3. meine praktische prüfung bestanden und habe seitdem meinen Führerschein! Das doofe ist halt immer nur, dass ein Erziehungsberechtigter daneben sitzen muss, abe rmeine Mutte rist cool drauf mit der fahre ich lieber als mit meinem dad :-)

@ little-katha gibts im helmstedt noch so eine ich (glaub ich jetzt zumindest dass es das ist) die Textilienfabrik noch?

Kann gut möglich sein habe keine Ahnung, wohne hier auch erst seit etztem Jahr september... da ich diese stadt eh net mag hab ich mich damit noch net weite rbeschäftigt

Zitat:

also wie schon gesagt wohne ich in Niedersachsen und der Link passt nciht bzw. die Daten von dem Link passen nicht. Dort steht ab dem 19.4. geht es erst in Niedersachsen das ist total falsch, denn ich habe am 21.3. meine praktische prüfung bestanden und habe seitdem meinen Führerschein!

@katha

wegen dem einen monat unterschied würde nicht den ganzen link als falsch bezeichnen 😉 ... auch wenn sich die anderen angaben zum fs17 nicht mit deinen informationen decken sollten, so könnte das daran liegen, daß niedersachsen beim modellversuch-fs17 eigene richtlinien angesetzt hat...

mit der hier beschriebenen bundeseinheitlichen regelung sollte sich das aber ändern...

welche strafe würde dich bei einem verstoß gegen die auflagen erwarten? die gleiche wie beim bundesweiten fs17 oder hat niedersachsen da ein eigenes strafmaß während des modellversuchs angesetzt?

gruß
patronn-citron

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Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung.. Das hat uns nie jemand gesagt! Und bei uns war es auch so, dass ein Ellternteil und der Fahrschüler (in dem moment das Kind) bide zu einem Seminar mussten über 8 Stunden.. Das war nen Akt und ich wra krank mit 40Frad Fieber und musste mich da abhetzen...

und was passiert wenn man um 18 uhr nachmittagsturnen hat und ein polizist hält dich auf, muss man sich dann rechtfertigen warum man um diese zeit noch auto fährt?

MfG aus Wien

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