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Führerschein mit 17

Themenstarteram 24. Mai 2005 um 18:04

Hab mal wieder eine Frage, mein Sohn ist 17 Jahre alt und hat einen Führerschein mit Sondergenehmigung bekommen. In den Fahrerlaubnis (DIN A4 Bogen) steht:

1. Die Fahrerlaubnis der o.g. Klasse berechtigt bis zur Vollendung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters zum Fahren in folgenden Umfang: (Auflage)

Nur gültig für Fahrten vom Wohnort zur Schule (Name der Schule) an Werktagen.

 

Nun frage ich mich, was passieren würde, wenn die Polizei ihn z.b. beim Brötchenholen rauswinken würde.

Was würde auf mich (fahrzeughalter) und ihm für Strafen zukommen?

Habe diese Frage schon in anderen Foren gestellt und ich bin mir sicher, dass ihn der Führerschein nicht abgenommen wird, deshalb such ich sozusagen um einen Expertenrat

Bin für jede Antwort dankbar

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20 Antworten

Re: Führerschein mit 17

 

Hi,

da exakt festgelegt ist das nur bestimmte Strecken gefahren werden dürfen ist alles andere (andere Strecken) gleich zu setzen mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Grüße,

Hobbyschrauba

Ich wußte ja garnicht das soetwas geht

@m3osi

ja... das geht...

eine bekannte von mir ist auf einem abgelegenen bauernhof aufgewachsen und hatte den schein auch früher... dank dieser sonderregelung...

@pfarrer

zu deinem problem kann ich dir nicht viel sagen...

...sollte jedoch die aussage von hobbyschrauba zutreffen, dann kann es dir (unter schlechten umständen) passieren daß du wegen "zulassen von fahren ohne fahrerlaubnis" belangt wirst...

[das wäre dann aber wohl nur der fall wenn die aussage deines sohns, zu einem möglichen vorfall, äusserst unvorteilhaft ausfallen würde]

...das bmw forum ist im übrigen nicht der beste platz um bei mt nach dieser thematik zu fragen...

...das sicherheitsforum wäre da angebrachter...

(bitte doch einfach mal nen mod ob er deinen thread ins entsprechende forum verschieben kann)

gruß

patronn-citron

am 11. Juli 2005 um 12:03

Ich habe auch Führerschein mit 17 gemacht! Nur ich darf überall hinfahren wo ich möchte Also habe keine extra erlaubnis oder sowas. Bei uns in Nds gibt es as seit dem 1.3.

Der einzige Nachteil ist nur, dass ich imme rmit einem erziehungsberechtigten fahren muss bis zu meinem 18 Geburtstag!

Wo is denn Nds?

Ich mein, in Österreich gibts auch diesen "L17", wie er bei uns heißt, ich persönlich halte nicht viel davon, da man weniger Fahrstunden hat, aber laut Statistik haben L17 Lenker genauso "wenig" Unfälle wie "normale" Fahranfänger!

Äh, sorry, trägt nciht grad zu deiner Frage bei, aber ich wollts mal kurz erwähnen...

am 11. Juli 2005 um 20:35

Nds= Niedersachsen in Deutschland

Also ich hatte genauso viele fahrstunden wie man eh brauch also ich glaube es waren 12 Pflichtstunden....

Und dann hat man halt noch die Stunden wie Stadtfahrten etc. aber die gehören ja nciht zu den Pflichtstunden. und der Vorteil ist, dass ich keien zusätzliche Prüfung machen muss mit 18 oder so. Ich kann wenn ich 18 bin zum Straßenverkehrsamt gehen und meinen Kartenführerschein abholen, weil im moment habe ich nur so ein Pappding wo dick und fett drauf steht Führerschein mit 17

am 11. Juli 2005 um 20:50

Hallo

Ich habe gehört, das der Führerschein mit 17 in ganz D eingeführt werden soll!

Habt ihr schon was davon gehört?

Stand glaub ich am Freitag ind der F.A.Z. .

Ich würds auf jeden fall gut finden :)

Dann wärens "nur" noch 1.5 lange Jahre ;)

am 11. Juli 2005 um 21:17

Alle anderen Fahrten die er durchführen würde gelten als Fahren ohne Fahrerlaubnis die zur folge hätte das er mit führerscheinentzug bestraft würde und das im normalfall dann eine sperrfrist nicht unter 6 monaten auf ihn zukommen würde. Mfg ein Fahrlehrer

Zitat:

Original geschrieben von m3osi

Ich wußte ja garnicht das soetwas geht

habe davon auch gehört.......

@Pfarrer: Darf dein Sohn denn die festgelegte Strecke alleine fahren? Und darf er andere Strecken fahren wenn ein Erziehungsberechtigter neben ihm sitzt, so kenn ich das auch?

Ja, aber was ist denn, wenn die festgelegte Strecke mal wegen sagen wir Umbau, oder Kanalarbeiten nicht befahrbar ist, dann muss er ja auch anders fahren - und warum überhaupt nur die festgelegt?

Lernt man da alle Kreuzungen ausgibig oder wie?

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 17:07

Weiß ich nicht,

er fährt immer mit einen neuen Auto und wurde noch nicht einmal von der Polizei angehalten.

Bei uns (kleiner Landkreis in Unterfranken) wird die Ausnahmegenehmigung sozuagen an jeden Erteilt, der zum Landratsamt geht und dort etwas "jammert". Der Vorteil von der Ausnahmegenehmigung ist, dass "Scharzfahren" nur eine Ordnungswidrigkeit ist, was mit einen Verwarnungsgeld in höhe von 15€ betraft wird. Bei uns in Bayern ist der neue Führerschein ab 17, auch noch in der Erprobungsphase, weil ihn nur eine bestimmte anzahl von Jugendlichen machen dürfen.

Seinen "richtigen" Führerschein darf er auch erst an seinen 18 Geburtstag abholen.

Wenn er die Strecke verlässt, liegt das beim Polizisten was er macht.

also ich hab damals mein lappen auch mit 16 (!) (:P) angefangen ;) und mit 17 durft ich dann auch mit genaudenselben auflagen fahren.

das heist sozusagen:

- fährt dein sohn irgendwoanders als auf der kürzesten strecke, sprich auch nur nen umweg, ist es fahren ohne fahrerlaubnis. ausnahme natürlich wenn die eigtl strecke blockiert ist ect.

- fährt er auf der strecke die er darf, aber z.b. abends, wann er theoretisch schon längst zuhause sein müsste, dann ist es auch fahren ohne fahrerlaubnis.

er darf also laut gesetz nur die kürzeste strecke fahren und auch NUR ZUR SCHULE UND ZURÜCK, und nur zu schulzeiten.

das sollte die meisten fragen beantworten }> http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

interessant dabei sind die auflagen (siehe link). die auflagen sind schon recht happig und schließen einen nutzvollen gebrauch des führerscheins, für die jugendlichen, aus

(der beifahrer könnte ja auch immer selber fahren)

lediglich der begleitende lerneffekt sticht für das spätere eigenständige fahren hervor. aber das ist ja auch sinn und zweck der maßnahme...

...viele eltern stehen dem frisch erworbenen "waffenschein" des schützlings und dem was er damit anstellt hilflos gegenüber... das sollte sich, verantwortungsbewusste begleitfahrer vorrausgesetzt, mit dem fs 17 ändern...

...und hoffentlich hat es eine prägende auswirkung auf die späteren alleinfahrten des zöglings...

positiv dabei ist auch daß der erwerb des 125 mopedscheins deutlich unattraktiver wird. für viele jugendlich wird dabei der kostnpunkt eines 125er scheins in keinem verhältnis zu der auf 1 jahr bis zum erwerb des fs17 verkürzten wartezeit stehen...

dieses einsehen erlebe ich grade bei meinem kleinen bruder, der gerade seinen mofaschein gemacht hat...

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die strafe für einen verstoß gegen die auflagen (siehe link) sollte vor einer unrechtmäßigen nutzung des fs17 ausreichend abschrecken...

interessant ist aber die frage ob diese strafe auch im gedachten fall des threaderstellers zutrifft. auch dort wäre es ja ein verstoß gegen die auflagen. aber das fahren ohne fahrerlaubnis wird ja mit 6-7 punkten geahndet und nicht "nur" mit deren 4! also müsste hier ein anderer straftatbestand vorliegen....

mal sehen wie sich der fs17 bewähren wird ;)

gruß

patronn-citron

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