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Führerschein Italien komplizierte Umschreibung

Themenstarteram 3. September 2019 um 11:43

Hallo,

ich habe eine Frage:

Ich wohne seit über 25 in Italien, wusste, wie auch immer, nichts von der Umschreibepflicht.

Nun hatte ich schon einen EU Führerschein seit 2014, da ich den "Grauen" verlohren glaubte.

Dieser ist mir 2018 gestohlen worden, hatte aber den Grauen in der Zwischenzeit bei einem Umzug wiedergefunden, und habe diese somit benutzt.

Bei einer Verkehrskontrolle im Juli 2019 wurde mir dann von den Carabinieri der Führerschein (grauer) beschlagnahmt.

Nun habe ich alle italienischen Auflagen erfüllt, Aerztliche Bescheinigung, etc. Bescheinigung der Führerscheinklassen vom Konsulat etc.

Nach Vorlage wurde mir die Konvertierung abgelehnt, da ich den "alten" Führerschein vorgelegt habe.

Nun stellt sich bei mir die Frage, was kann ich noch tun.

Sollte ich einen weiteren Monat ohne Fühterschein sein, werde ich höchstwahrscheinlich meinen Job verlieren!

Kennt sich da jemand von euch aus? Welche Aemter oder Behörden können helfen?

Danke für ev. tips

Beste Antwort im Thema

@jorgitalien

 

Ich bin nicht dein lieber Freund und werde es auch nicht.

 

Wenn du seit 30 Jahren in Italien lebst, wundert mich deine Frage noch mehr.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. September 2019 um 15:02:25 Uhr:

Im europäischen Führerscheinrecht gilt das Wohnsitzprinzip. Die Neuausstellung muss in Italien beantragt werden.

Da wäre ich mir nicht so sicher, denn es könnte ein Fall des § 73 Abs. 5 FeV vorliegen. Ich würde telefonisch mal mit einer grenznahen, deutschen Führerscheinstelle Kontakt aufnehmen. Über diese müsste ein Ersatzführerschein beantragt werden können, der dann in Italien umgeschrieben werden kann.

nein, der kann nicht in D beantragt werden. Innerhalb der EU gilt das Wohnsitzprinzip. §73 FeV ist nur für die Fälle zuständig, in denen z.B. in D eine Eignung nachgewiesen werden muss, nicht für die Ausstellung von FS-Dokumenten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. September 2019 um 09:51:25 Uhr:

Innerhalb der EU gilt das Wohnsitzprinzip.

Das stimmt bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen. Hier geht es aber um ein Ersatzdokument.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. September 2019 um 09:51:25 Uhr:

§73 FeV ist nur für die Fälle zuständig, in denen z.B. in D eine Eignung nachgewiesen werden muss,

Von Eignung steht da nichts, sondern von "Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen". Das ist ja in seinem Fall betroffen, weil er nach Meinung der ital. Behörden gar nicht mehr fahren darf. Einfach bei 2 oder 3 Führerscheinstellen anrufen, dann weiß er es genauer.

in deutschland ist es so, dass nach ablauf der umtauschzeit keine fahrerlaubis mehr besteht. er muss im jeweiligen land eine neue fahrerlaubnis beantragen. die italiener werden nicht umschreiben.

peso

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