Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!
Hallo,
ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:
Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.
Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".
Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.
Beste Antwort im Thema
Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.
211 Antworten
Zitat:
@Thraciel schrieb am 6. Januar 2016 um 13:28:33 Uhr:
Offensichtlich ja nicht.Zitat:
@koesteff2112 schrieb am 6. Januar 2016 um 09:58:32 Uhr:
quelle ist die führerscheinverordnung!
was sind akute zweifel? die bestehen glaube nach 15 jahren bei jeden
Wo ist da die Quelle
Was kann dagegen unternommen werden
ja vielleicht war es glück! Aber ich habe ja auch daran gearbeitet !!!vor allem an mir selbst .Habe 2010 Mofa gemacht und blieb sauber ! danach habe ich beantragt und dann habe ich ihn wiederbekommen.ohne Prüfung!!!!!!
Hast Du Glück gehabt.
Die möglichen Eignungszweifel einer FSSt stehen im Gesetz und müssten mit nicht verjährten Tatsachen begründet werden.
Zitat:
@koesteff2112 schrieb am 6. Januar 2016 um 16:18:25 Uhr:
Wo ist da die QuelleZitat:
@Thraciel schrieb am 6. Januar 2016 um 13:28:33 Uhr:
Offensichtlich ja nicht.
Was kann dagegen unternommen werden
Schlicht und ergreifend im Gesetz, steht doch da. Eignungszweifel müssen begründet werden. Dinge vor 15 Jahren dürfen nicht mehr herangezogen werden und stellen daher keine Eignungszweifel dar. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Deine Punkte werden ja auch irgendwann mal getilgt.
Ähnliche Themen
Hallo miteinander, mir geht es wie vielen anderen hier, habe 2000 meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr abgeben müssen.... Um die MPU zu umgehen bin ich wie viele andere in die CZ gegangen das war 2005 bin dann 2006 in Deutschland in eine Kontrolle geraten vier sechs Wochen später Brief vom Landratsamt im Briefkasten mit der Aufforderung den Führerschein abzugeben.... Ich auf Amt er mir einen dicken Kleber auf die Driver Lizenz das ich in Deutschland nicht fahren darf.... Okay... Bin seither dann immer seltener gefahren aber wenn es zum Skifahren ging oder zum biken nach Österreich bin ich nach Grenze immer gefahren. 2010 war meine letzte große Fahrt in die Steiermark und seit Mitte 2013 fahre ich gar nicht mehr....Habe beim letzten Umzug oder sogar in meinem alten Auto meinen Führerschein verloren das Auto ist mittlerweile in Algerien... Wollte einen neuen beantragen in CZ aber die wollen nun wieder einen Wohnsitz Nachweis.... Aber um das geht es mir gar nicht .. Ich habe ihn nun in Deutschland wieder beantragt zwecks Verjährung aber nun heißt es das ich nun seit fast 16 Jahren keine Fahrpraxis mehr hätte und ich eine Theorie und Praktische Fahrprüfung vorlegen müsse..Ach ja und innerhalb von zwei Wochen meine CZ Lizenz bei Ihnen abgeben....Die wissen ganz genau daß ich seit 2005 eine CZ Fahrerlaubnis besitze und in ganz Europa damit fahren darf und nun schreiben Sie ich habe seit 16 Jahren keine Fahrpraxis mehr....
Nun meine Frage weiß mir jemand einen guten Anwalt wo sich gut damit auskennt und ob ich um die Prüfungen drum rum kommen kann ... P.s. lebe in Baden-Württemberg..... Vielleicht alfimaus.
Mfg Frank
Zitat:
@Getriebe71 schrieb am 28. Februar 2016 um 22:54:20 Uhr:
... Nun meine Frage weiß mir jemand einen guten Anwalt wo sich gut damit auskennt und ob ich um die Prüfungen drum rum kommen kann ... P.s. lebe in Baden-Württemberg..... Vielleicht alfimaus.Mfg Frank
Hi,
ich habe ja eigentlich generell kein Verständnis für Alk am Steuer. Hab aber erst vor einigen Jahren etwas erlebt, wo ich die dann Ursache wenigstens nachvollziehen konnte.
Ein guter Freund hatte seinen Kummer aufgrund einer Krebsdiagnose und gleichzeitiger Insolvenz seiner Firma mit Alkohol bekämpft und wenn ich mich von den Daten her recht erinnere 2002 oder 2003 seinen Schein abgeben müssen. Aufgrund seiner Erkrankung hatte er fast 10 Jahre lang nie versucht, ihn zurück zu bekommen. Als es dann wieder etwas aufwärts ging, er war inzwischen Hartz-IV-Empfänger, bekam er einen 1€-Job angeboten, den er unbedingt machen wollte. Da war aber der FS B (bzw. Kl.3 alt) nötig.
Ich hab damals für ihn bei einer Bekannten in der Führerscheinstelle angerufen und nachgefragt. Dann musste alles ganz schnell gehen. Grund: ein deutscher Führerschein, der länger als 10 Jahre weg war verfällt. So die Info, die ich bekam. Dann hätte mein Freund den Führerschein KOMPLETT neu machen müssen.
Deswegen gehe ich mal schwer davon aus, dass Dir da auch kein Anwalt helfen kann.
Komplett neu machen musst Du den FS ja nicht. Nur die Fahrprüfungen, ohne Ausbildungszwang. Theorie lernen im Internet, 2-3 Fahrstunden zur Überprüfung und dann hast Du für 500.-€ eine neue Fahrerlaubnis. Billiger ist der Anwalt auch nicht, aber unsicherer. Ich glaube nicht, dass Du mit der Argumentation Deiner begrenzten Fahrpraxis um die Prüfungen herumkommst.
Um das geht es mir ja....genau...Ich war auch schon bei einer Fahrschule die haben dasselbe gemeint wie du..
Wenn mir ein Anwalt der sich in den Thema gut auskennt dasselbe sagt muss ich es halt hinnehmen....
Zitat:
@Getriebe71 schrieb am 28. Februar 2016 um 23:51:06 Uhr:
Um das geht es mir ja....genau...Ich war auch schon bei einer Fahrschule die haben dasselbe gemeint wie du..
Wenn mir ein Anwalt der sich in den Thema gut auskennt dasselbe sagt muss ich es halt hinnehmen....
Die Behörde wird von dir zusätzlich eine MPU verlangen.
Wenn man das so ließt, scheint es mir das es von Behörde zu Behörde unterschiedlich ist.
Einige müssen ganz neu machen, andere MPU + Prüfungen wieder andere bekommen den Schein einfach wieder. Schon interessant das es da keine einheitliche Regelung gibt hier in D.
Andy
Zitat:
@klamann15 schrieb am 29. Februar 2016 um 09:35:03 Uhr:
Die Behörde wird von dir zusätzlich eine MPU verlangen.
Quatsch.
Zitat:
@Getriebe71 schrieb am 28. Februar 2016 um 23:51:06 Uhr:
Wenn mir ein Anwalt der sich in den Thema gut auskennt dasselbe sagt muss ich es halt hinnehmen....
die Rechtslage ist so, dass die Behörde Gründe haben muss, um anzunehmen, dass Du die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht mehr besitzt. Es gibt eine Art informeller Einigung der Führerscheinstellen, dass man dies nach 10 Jahren pauschal unterstellt. Das ist meines Wissens auch schon mal durch Gerichte bestätigt. Es gibt immer wieder mal Führerscheinstellen, die sich da nicht dran halten. Ist aber eher selten.
Die MPU muss man nach 15 Jahren nicht mehr machen, das ist verjährt.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 29. Februar 2016 um 09:35:03 Uhr:
Die Behörde wird von dir zusätzlich eine MPU verlangen.
Wie schon von den Vorrednern geschrieben: Nö, das darf sie nämlich nicht. Nachlesen kannst du das ganze u.a. hier.
Zitat:
@Getriebe71 schrieb am 28. Februar 2016 um 22:54:20 Uhr:
Nun meine Frage weiß mir jemand einen guten Anwalt wo sich gut damit auskennt und ob ich um die Prüfungen drum rum kommen kann ... P.s. lebe in Baden-Württemberg..... Vielleicht alfimaus.Mfg Frank
Naja, dass die Behörden davon ausgehen, dass du seit zig Jahren keine Fahrpraxis mehr hast, ist irgendwo logisch. Schliesslich darfst erst nach der Grenze mit deinem CZ-Führerschein fahren. Ein Fahrtenbuch wirst aber kaum geführt haben. Mit dem hättest nachweisen können, dass du eine gewisse Fahrpraxis hast.
Ich denke mal, dass du um die Prüfungen nicht drumrum kommst.