Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!

Hallo,

ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:

Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.

Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".

Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.

Beste Antwort im Thema

Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.

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wenn wir schon beim Thema Führerschein sind,ein freund von mir hat im Jahr 2004 sein Lappen abgegeben wegen fahren unter cannabiseinfluss kann er jetzt zu Fahrschule oder muss er die Mpu machen? es sind 14 Jahre vergangen
was meint Ihr?

Die Frist sind 15 Jahre, nach 14 Jahren muss er noch zur MPU.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 29. Februar 2016 um 20:46:51 Uhr:


Die Frist sind 15 Jahre, nach 14 Jahren muss er noch zur MPU.

also noch 1 Jahr? die kriegt er auch rum 😁

Zitat:

@Guest77 schrieb am 29. Februar 2016 um 20:49:48 Uhr:


also noch 1 Jahr? die kriegt er auch rum 😁

Das Jahr vergeht wie im Flug!

*hüstel*

😁

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 29. Februar 2016 um 21:45:33 Uhr:



Zitat:

@Guest77 schrieb am 29. Februar 2016 um 20:49:48 Uhr:


also noch 1 Jahr? die kriegt er auch rum 😁

Das Jahr vergeht wie im Flug!

*hüstel*

😁

aufjdendall wir haben schon März 😁 😁 😁

Haben wir schon 2018?

Back zur "Eingangsentrüstung" 😉

Man sollte zuweilen mal das Leben aus einem anderen Blickwinkel betrachten, aus der Ferne, frei vom eigenen Fokus machen:

Man darf nicht nur, nein, man sollte heutzutage sogar besser auch mit einem Infekt in den Bus steigen zur Arbeit gehen (sonst ist dier Job bald weg) oder auch seine Bude schön sauber halten - dabei werden Infekte (nomen est omen 😉 ) nunmal von Mensch zu Mensch übertragen.... und so sterben jedes Jahr allein in D um die 10.000 Menschen an den Folgen einer Grippe! 😰 Und im Haushalt, mal so eben beim "schön sauber halten" nochmal rund die gleiche Anzahl. sogar per Suizid scheiden rund 10.000/anno aus dem Leben.
Im Strassenverkehr? 3500... alle berauscht? 😉

NEIN - ICH bin kein Freund von Rausch am Steuer! Geht garnedda... bin 0,0 Fan 😉
Aber Menschen machen nunmal Fehler und dafür sollte es auch zuweilen nen Denkzettel geben, das ist nicht die Frage. Die Frage ist für mich nur manchmal... ob die RELATIONEN noch stimmen. Ob es längst eine Hexenjagd und ein Circus Maximus, Opium fürs Volk geworden ist.... welche nunmal auch eine wahrhaftig industrieartige "Gutachtenlobby" bedient und bedienen muss? 😉

Jeder darf privat solange fahren... wie er meint zu können: Ob man nach 20 Stunden als "Hobbylangstreckenfahrer" im Urlaub (vgl. die Regeln für Profis darin 😉 ) ungefährlicher als nach 3 Seidl Bier ist?
Ich bezweifel das... stark 😉

Nach 15 Jahren, in denen oft die Existenz zebrochen ist, alles Geld futsch (NEUE Ursachen, sich doch noch en Seidl mehr reinzuschütten?) und man ne Brandmarke vor sich hertragen durfte... den Schein zurück?
Ich stelle mal zu Debatte - ob man damit die Leute nicht erst richtig fertiog gemacht hat.... als sie es waren, als sie zu oft mit zwei Seidl zuviel ins Auto gestiegen sind? ...

Wir tun alles... um ein größeres Auto als der Nachbar zu haben, das schmuckeste Häuserl der Strasse, als überhuman verleihen wir uns selbst nen Orden..... NÜCHTERN hinters Lenkrad: Ja zefix... warum wird denn DAS nicht als Adel vermarktet? 😉
DA... liegt die Lösung drin, zumindest in D 😉

jm2c

Zitat:

@Guest77 schrieb am 29. Februar 2016 um 20:27:47 Uhr:


wenn wir schon beim Thema Führerschein sind,ein freund von mir hat im Jahr 2004 sein Lappen abgegeben wegen fahren unter cannabiseinfluss kann er jetzt zu Fahrschule oder muss er die Mpu machen? es sind 14 Jahre vergangen
was meint Ihr?

2004 +15 sind 2019, nicht 2016! 😕

Es sind auch noch keine 14 Jahre vergangen :-)

Zitat:

@jarompe schrieb am 2. März 2016 um 15:06:10 Uhr:


2004 +15 sind 2019, nicht 2016! 😕
Es sind auch noch keine 14 Jahre vergangen :-)

jetzt hast Du es auch gemerkt .....

Stehen noch immer unter Cannabis-Einfluss ?

gti . bolide , was würdest du denn gerne machen oder an Santionen haben wollen .
Du darfst doch auch ohne Beschränkung15 Jahre nicht fahren , um dann wieder loszulegen.
Es hat mal eine Regelung gegeben , dass derjenige der den Fsch . 2 Jahre nicht hatte eine Wiederholungsprüfung machen musste . Das ist aber aus gutem Grund abgeschafft worden , weil es nämlich den Fsch. auf Lebenszeit gab .
Jetzt 25 Jahre , aber nur durch administrative Verlängerung .
Wo steht eigentlich , dass der , der 15 Jahre nicht fährt das nicht mehr könnte ?
Da- Entzug der Fahrerlaubnis - 10 Jahre eingetragen bleibt , ist derjenige der ihn neu beantragt nur verpflichtet
eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen und einen Sehtest vorzulegen .
Das ein Fahrlehrer so etwas nicht weiß, halte ich für ein Gerücht . Wenn doch , soll er die Straße fegen .
Giovanni.

@ "Eingangsentrüster" !

• schon ab Jugend Alkoholker
• mehrfach Führerscheinentzug in Deuzschland, Niederlande, Frankreich
• November 2000 Führerschein weg
• rel. kurz danach Antrag auf Neuerteilung
• Antrag telefonisch zurückgezogen mit der ehrlichen Begründung dass ich Alkoholiker bin
• sollte Antrag schriftlich zurückziehen - aber OHNE Begründung WESHALB!
• 2003 erfolgreich Therapie gemacht
• auf Antrag der Neuerteilung verzichtet, weil ich mir selber nicht getraut habe - zu oft Alkoholvergehen
• 2009 Informationstag - MPU - "TÜV Rheinland - Köln" besucht
• 2 Tage später persönliches Gespräch bei Beraterin - TÜV Rheinland
• UNTER ALLER SAU ! absolut Menschenverachtend / Menschenunwürdig!
• der Beraterin gesagt, dass ich Therapie machte und über Ablauf informieren wolle
• Beraterin stellte meine EHRLICHEN (erheblichen!) "Trinkmengen" in Frage!
• solle mir über die angegebenen Trinkmengen Gedanken machen! REINE Willkür!
• sagte Ih, dass sie GANZ SCHNELL ein Formular über meinen Besuch bescheinigt
• sonst würde der Laden auseinander Fliegen! Menschenverachtendes Dreckspack!
P.S. gib Menschen Macht über Andere - und Du erlebst ein "Wunder"!
• ca. 2015 im Internet, dass Gesetz geändert wurde - Führerschein zurück ohne Neu machen zu müssen
• bat 2015 meine zuständige Stelle Rhein - Erft Kreis erneut um Zusendung meiner Unterlagen
• siehe da! - man hatte beim ersten Mal in 2009 etwas "vergessen" zu übermitteln!
• da ich in 2001 den ersten Antrag NICHT schriftlich zurückgezogen hatte, ließ man es JAHRE ! liegen!
• offensichtlich hat man 4 Jahre später ! per Gericht entschieden, dass Alles abgelehnt / gesperrt ist!
• in den 4 Jahren NICHTS - keine Schreiben - keine Info!
• zwar ist mir in 2004 (angeblich) das Einschreiben zugestellt worden - war aber in Köln - in Umschulung
• Einschreiben galt/gilt als zugestellt - wenn Postbote einwirft ! - Klasse!
• Einschreiben NIE bekommen / gelesen! - habe IMMER Post kontrolliert, wenn alle paar Monate zu Hause war!
• bin NICHT der Einzige, dem dass passiert ist!
• erst 2015 Kenntnis vom Schreiben erhalten - KEINE Möglichkeiten mehr
• da nicht schriftlich zurückgezogen: Stellenwert = MPU durchgefallen etc. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
• Verjährungsfrist dadurch auf insgesamt 19 jahre verlängert worden!

P.S. ich trinke seit 2003 nicht mehr - und wurde von der deutschen, sogenannten "Rechtsstaatlichkeit" NUR verarscht

Soviel zu deiner "Entrüstung" !!!!!!!!!!!!!!!

Gruß

Lothar Peters

Zitat:

@Ftmmsch schrieb am 2. Juni 2018 um 16:16:37 Uhr:



• sollte Antrag schriftlich zurückziehen - aber OHNE Begründung WESHALB!

• da ich in 2001 den ersten Antrag NICHT schriftlich zurückgezogen hatte...

Nur vergessen oder absichtlich nicht schriftlich zurückgezogen?

ehrlich gesagt.... absichtlich - resp. bewusst.

Zum Einen war isch schwerer Alkoholiker - die bekannter Weise mit Entscheidungen "lässig" umgehen.
Zum Anderen sagte ich mir, dass ich stolz auf meine Entscheidung sein könne - der Rest zählte für mich nicht.

Dass es "einheitliche" Folgen hat - darüber hat man bewusst nicht informiert.
Einheitlich in sofern, dass es für Alle, die den Antrag nicht schriftlich zurückziehen, einheitliche Folgen hat.

WAS genau passiert, wenn man ihn nicht schriftlich zurückzieht, ist den zuständigen Behörden bekannt.
Somit hätte man es darstellen können - noch dazu man ganz sicher nicht damit rechnet, dass es eine Ablehnung des Antrags nach sich zieht, die der Gleichstellung einer durchgefallenen MPU zur Folge hat.

Außerdem hätte ich zu der Zeit der Antragstellung keine MPU machen können!
Der laufende Antrag - incl. MPU, setzt voraus dass man ZUVOR min. ein Jahr Abstinenz nachweisen kann.

Dass ich diese Untersuchungen nicht gemacht habe und an keiner MPU teilgenommen habe,
ist eine "rechtsstaatliche" Grundlage um per Gericht zu entscheiden / sperren?
- mit einem "Stellenwert", der einer durchgefallenen MPU gleicht?

Na Ja .............

Das Opening hier ist mehr als 6 Jahre alt....

Des Weiteren schreibst du dass DU es mit der "Lässigkeit" eines Alkoholikers behandelt hast...

geht's dir um Schuldzuweisung?

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