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Führerschein Klasse C/CE erwerben

Themenstarteram 1. Juli 2011 um 19:52

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum für meine Frage gelandet?

Ich brauche beruflich den Führerschein Klasse CE um Sattelzugmaschinen und Sattelauflieger fahren zu dürfen. Ich habe mich jetzt auf der Internetseite einer großen Fahrschule hier im Kölner Raum informiert. Dort stand, dass man noch eine IHK Prüfung zusätzlich zum Führerschein braucht, sofern man im gewerblichen Güterverkehr unterwegs ist und das dieses noch im Führerschein vermerkt würde.

Jetzt die Frage. Ich brauche den Führerschein zwar beruflich, allerdings nur um Prototypen LKW zu fahren z.B. zur Leistungsmessung oder für Mess- und Probefahrten.

Für mein Verständnis ist dies kein gewerblicher Güterverkehr.

Nächste Frage. Zwar sind unsere Fahrzeuge alle von der Benutzung des EG-Kontrollgerätes ausgenommen, doch erspart man sich unnötige Diskussionen mit der Polizei, wenn eine Fahrerkarte gesteckt ist. Doch bekomme ich überhaupt eine Fahrerkarte, wenn ich keine IHK Prüfung habe?

Falls noch jemand eine gute Fahrschule im Raum Köln/Bonn kennt, die vorzugsweise mit Sattelzügen bzw. nicht mit Drehschemelanhänger lehrt und auch noch günstig ist, dann her mit Tipps :)

Besten Dank und schönen Abend noch.

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13 Antworten

Gewerblicher Güterverkehr ist nur, wenn der LKW Güter transportiert und hierdurch Geld verdient. Wenn Du z.B. einen Baukran fährst, für die Feuerwehr, Deinen privaten Umzug machst oder auch ehrenamtlich Hilfsgüter nach Rumänien, ist das kein gewerblicher Güterverkehr und Du brauchst keine IHK-Prüfung.

Die Fahrerkarte hat damit auch nichts zu tun. Ich habe z.B. auch Klasse CE und die Fahrerkarte, aber keine IHK-Prüfung. Damit fahre ich z.B. für die Feuerwehr, aber auch mal am Samstag für eine Spedition die unbeladenen LKW nach Luxemburg zum Tanken, hauptsächlich um in Übung zu bleiben. Ist legal, da hierbei keine Güter transportiert werden...

Hallole zusmmen

Hersteller auch Zulieferer von Herstellern verlangen die IHK Prüfung abweichend vom Gesetzgeber auch für Versuchsfahrzeuge soweit diese mit Balast unterwegs sind. Dabei geht es schwerpunktmässig um die ladungssicherung und die danmit verbundenen Vorschriften.

Zum Thema Fahrschule... frage deinen zukünftigen Arbeitgeber , die haben meist mit regional ansässigen Fahrschulen Verträge die den FS etwas günstiger machen weils größere Mengen an Personal sind und die so einen Mengenrabatt bekommen.

Ich habe diesen Job schon vor Jahren gemacht und obwohl meine lizenz schon 1980 ausgestellt wurde muß ich noch dieses Jahr zur Nachschulung. Die bezahlt aber bei uns hier der Arbeitgeber oder wenn Du als Leasingkraft arbeitest deine Agentur auf Antrag. Frag doch mal nach wie es denn da aussieht.

Auf der Fahrerkarte wird der lehrgang durch eine codenummer ( 79 ?? ) nachgewiesen Viel Erfolg ,, Jol.

Ist diese IHK Prüfung wieder so ein regionales Ding? Ich habe mal danach gegoogelt und festgestellt, so was hat in den letzten 15 Jahren keiner von mir verlangt. Auch wüsste ich im Freundeskreis bzw. bei den Kollegen keinen, der so was gemacht hat... :confused:

Was genau soll dort beigebracht werden?

Themenstarteram 2. Juli 2011 um 8:28

Ah das ist doch prima. Angestellt bin ich schon aber für meine Arbeit wäre es hilfreich den FS zu haben.

Mit Ladungssicherzng brauche ich mich zum Glück nicht auseinandersetzen. Die Anhänger werden 1x mit Kies beladen, Plane drüber und losfahren.

Dann will ich mal hoffen dass ich meinen Arbeitgeber von der Notwendigkeit des FS überzeugt bekomme.

Noch Be kurze Frage am Rand:

Gilt das noch dass ich damit einen leeren Bus fahren darf?

Nein darfst du nicht. Für Busse gilt die Fahrerlaubnis der Klasse D.

@Bunnyhunter: Er wird die Prüfung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz meinen. Ist vor knapp 3 Jahren eingeführt worden.

am 2. Juli 2011 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ist diese IHK Prüfung wieder so ein regionales Ding?

ne, das ist eu-weit...

JEDER der gewerblich lkw fährt muss diese (ab 2014 - sofern man vor 9/2009 den führerschein gemacht hat) vorweisen bzw. wird dies im führerschein eingetragen...

bei denjenigen die vor 9/2009 den lkw führerschein gemacht haben, reicht es, wenn die alle 5jahre die weiterbildungen (insges. 35h) nachweisen....diejenigen die nach 9/2009 den führerschein machen, müssen zusätzlich eine prüfung bei der ihk, sowie die komplette berufskraftfahrerqualifikation nachweisen (ca. 3500-6000€ zusätzlich zu den führerscheinkosten) und natürlich auch alle 5jahre die 35h bzw. 5seminare nachweisen...

Zitat:

Was genau soll dort beigebracht werden?

die "weiterbildung" die jeder alle 5 jahre machen muss, umfasst 5themen á 7h....

-eco training

-sozialvorschriften

-sicherheitstechnik/fahrsicherheit

-schaltstelle fahrer

-ladungssicherung

und die die nach 9/2009 den führerschein gemacht haben müssen zusätzlich die grundqulifikation (mit prüfung usw.) machen, die dauer 140h...

am 2. Juli 2011 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983

Nein darfst du nicht. Für Busse gilt die Fahrerlaubnis der Klasse D.

...

Für Probefahren schon. Bleibt die Frage, ob eine Versuchsfahrt eine Probefahrt ist.

Grüße

Wenn ne Versuchsfahrt, ne Probefahrt wäre dann würde es Profbefahrt heissen :P Spaß bei seite.

Ich mag bezweifeln, dass Testfahrten an Prototypen unter die Regelung der Probefahrt nach Werkstattaufenthalten läuft.

am 2. Juli 2011 um 13:45

Bravo Jungs!

 

Noch mehr so tolle Antworten und ich hau mich hier voll wech....

 

Ich kann dem TE nur empfehlen sich selbst einmal im Internet das BKrfQG herunterzuladen und zu lesen und vielleicht auch mal auf die Seiten der BAG zu schaun (www.bag.bund.de, hier dann FRAGEN & ANTWORTEN).

 

@BLUE1983:

Bitte nicht soweit aus dem Fenster lehnen, man könnte heraus fallen :rolleyes:

 

Wenn der fragende die frühere Klasse 2 erworben und dann umgeschrieben hat, also auf der Rückseite unter Ziffer 12 die Schlüsselnummer 172 eingetragen hat, so darf er nach Massgabe der FeV Fahrzeuge der Klasse D (ohne Fahrgäste führen).

 

Keine angst @inserv ^^ ich falle nicht :P

Da er die Fahrerlaubnis der Klasse CE JETZT erst machen will erübrigt sich dein Post ;)

Vielleicht hättest du den ganzen Thread einfach mal lesen sollen bevor du anfängst zu raten.

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983

Wenn ne Versuchsfahrt, ne Probefahrt wäre dann würde es Profbefahrt heissen :P Spaß bei seite.

Ich mag bezweifeln, dass Testfahrten an Prototypen unter die Regelung der Probefahrt nach Werkstattaufenthalten läuft.

Das ist so nicht richtig, Versuchsfahrzeuge sind je nach Fahrzeug mit entsprechenden mitzuführenden Sondergenehmigungen ausgestattet die auf Verlangen Vorzulegen sind und die jeder Hersteller erworben hat. ds ärgert meist nicht nur den BAG sondern auch die Rennleitung gerade wenns um Schnellfahrgenehmigungen auf ausgewiesenen Strecken geht. Jol.

Themenstarteram 2. Juli 2011 um 18:06

Gut, also Führerschein klappt und damit darf ich auch die Prototypenfahrzeuge fahren.

Kennt jemand zufällig eine Fahrschule im Köln/Bonner Raum, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen könnte?

@jloethe: ich meinte die Prototypenfahrten mit Bussen...

Ich hab nur angezweifelt, dass eben diese unter die Regelung fallen, dass man diese mit nem LKW Lappen CE fahren darf... Werkstattprobefahrt usw...

Ich weiss nun nicht was deine Äusserung daran ändern will :)

Hier kommen Leute von A nach Y obwohl es keinen Grund dafür gibt..

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