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Führerschein C/CE - Ärztliche Untersuchung

Hallo erstmal,

Habe folgende Frage.

Und zwar bei der Ärztlichen Untersuchung für den Führerschein C/CE wird da auch Blut abgenommen?
Und was wird da sonst noch Untersucht?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Urinprobe
Augen ( Schärfe, Farbsehen, räumliches Sehen )
Gehör
Blutdruck
allgemeiner Zustand, evtl. Beeinträchtigungen, Behinderungen etc.

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Ich habe noch nie Alkohol getrunken wie ich gefahren bin weil ich im Bekanntenkreis jemanden durch Alkohol verloren habe.

Meine Art des Trinkens bezog sich eher darauf das Anfälle durch Alkohol ausgelöst werden können. Dieses Risiko möchte ich von vornherein ganz ausschließen.

Antiepileptika nehme ich auch zu meiner persönlichen Sicherheit. Denn ich möchte keinesfalls etwas riskieren. Nicht nur im Straßenverkehr. Nicht Betroffene wissen gar nicht was da für ein medizinischer Aufwand dahinter steht das Zeug auszuschleichen oder wieder aufzudosieren. Letzteres kann sich über ein Jahr ziehen und geht mit vielen Nebenwirkungen einher.

Der Arzt will mir das Leben nicht erschweren. Warum soll ich alle Behörden gegen mich haben wegen "Nichts". Ich kann ja noch nicht mal etwas dafür und soll dann teure Gutachten anfertigen lassen.

Gesetzlich ist von meiner Seite und ärztlicher Seite die geforderte Sperrfrist von einem Jahr eingehalten worden.

Nun kannst du denken was du willst. Es gibt viele die in einem schlimmeren Zustand ein Fahrzeug führen.

War heute beim Arzt und der hat mir das okay gegeben. Nun kann ich endlich loslegen mit dem Schein. Freue mich schon!!!

Sehr geehrter Herr Te,wissen sie eigentlich was sie da von sich gebe.Der Dr. sagt sie brauchen die Medikamente nicht mehr ,da sie sich Ihrer selbst nicht sicher sind nehmen sie sie weiter ein.Kann es sein das sie abhängig sind?Die ist nich böse gemeint,da sie sich mit dem Ausschleichverfahren wohl gut auskennen ist dies anzunehmen.Solange Sie im Ausschleichverfahren sind ,kann Ihnen kein Fachmediziner eine Empfehlung zum führen von KFZ zuweisen.Regelmässige Blutsenkwerte müssen aufgezeichnet werden und der FEV-Behörde zur Verfügung gestellt werden.Stellen sie doch mal Ihre Fachärtztliche Bescheinigung(Sport/Arbeitsmediziner) hier rein

Der Doc sagt ich brauche die Medikamente eigentlich nicht mehr. Er würde mir aber empfehlen diese weiterhin zu nehmen da er sehr konservativ in Bezug zu diesen eingestellt ist.

Er meint es gebe einem zusätzliche Sicherheit und außerdem wird die Hirntätigkeit belebt.

Letztendlich liegt es auch an den medikamenten das ich gesetzlich gesehen kein CE machen kann.

Das deutsche Gesetz fordert für Busse und LKW nämlich eine 5jährige Anfallsfreiheit ohne Medikamentation.

Andererseits wundert es mich wieder das das österreichische Gesetz nur ein Jahr Anfallsfreiheit (mit Medikamentation oder ohne) fordert. Also ist da dann in meinem Fall aus meiner Sicht der goldene Mittelweg gegeben. Wir sind ja EU und ich bin 7 Jahre mit Medikamenten anfallsfrei. Außerdem darf ich B fahren. Ist auch ein Risiko.

Wie viele BKF fahren mit Epilepsie LKW weil sie Angst haben den Job zu verlieren? (Siehe Epiforen. Dort tauchen die Fragen zu dieser Situation immer wieder auf.) Da spreche ich dann von Verantwortungslosigkeit.

Attest werde ich nicht einstellen.

P.S.: Wäre ich in einem Ausschleichverfahren würde ich nicht mal Fahrrad fahren da durch ein Absetzen der Medikamente Anfälle entstehen können ohne Vorursache. Also rein vom Medikament.

Letztendlich ist alles eine Gewissensfrage. Führerschein kann ich doch mal machen. Ob ich ihn nachher benutze oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Hallo zusammen.

Dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, ich hoffe dennoch das ihr mir helfen könnt. Ich bin dieses Jahr mit der Verlängerung meines Scheins an der Reihe. Meines wissens nach reicht die Untersuchung G25 aus. Wie alt darf diese Untersuchung denn sein? Gibt es da irgendwelche Richtlinien? Meine Verlängerung ist im Mai fällig, die G25 wo ich noch habe ist von März 2013 mit Gültigkeit bis März 2016.

Grüße schmolle

Zitat:

Original geschrieben von schmolle1989


Wie alt darf diese Untersuchung denn sein?

max. 12monate

Zitat:

Original geschrieben von schmolle1989


Meine Verlängerung ist im Mai fällig, die G25 wo ich noch habe ist von März 2013 mit Gültigkeit bis März 2016.

Dann solltest du die Fahrerlaubnis im März 2014 verlängern lassen.

Wer morgen das gleiche Problem haben kann, sollte heute mal darüber nachdenken wie er dann selber leben, und mit sich umgegangen sehen will.
Vorschriften für Andere können einen morgen selber treffen.
Beispiel : Heute über alte Autofahrer urteilen, man wird selber täglich älter, und morgen ? Suizied?

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