Führerschein BCE privat ohne Chip
Hallo zusammen,
ich habe privat den Führerschein A/ C1E / CE ohne den Chip für die Benutzung des Fahrtenschreibers.
Kann ich trotzdem einen LKW (Beispiel 12 t oder 20 t) leihen und den Fahrtenschreiber aktivieren? Falls nicht, was ist zu tun um einen LKW trotzdem rechtmäßig zu fahren?
Danke vorab!
Beste Antwort im Thema
Der Chip ist auf einer Fahrerkarte und nicht auf dem Führerschein. Auf dem Führerschein wären für Gewerbliche Fahrten die 95 eingetragen. Für Private Fahrten nicht erfordelich. Leien bei einer Autovermietung oder anderer Firma ? Bei einer Autovermietung mal nachfragen, ob dort out of scop eingestellt wird, da die ja einen Nachweis haben wer wann gefahren ist, und sonst jede Fahrerkarte auslesen müssten.
12 Antworten
Der Chip ist auf einer Fahrerkarte und nicht auf dem Führerschein. Auf dem Führerschein wären für Gewerbliche Fahrten die 95 eingetragen. Für Private Fahrten nicht erfordelich. Leien bei einer Autovermietung oder anderer Firma ? Bei einer Autovermietung mal nachfragen, ob dort out of scop eingestellt wird, da die ja einen Nachweis haben wer wann gefahren ist, und sonst jede Fahrerkarte auslesen müssten.
Moin,
es gibt kein "privat" mehr ab 7,5t. Auch wirst du wahrscheinlich ohne Gewerbe so etwas nicht mieten können.
Grüße
Steini
Fahrzeugführer von Garten Landschaftsbau, Kran Lkw, deren Aufgabe nicht in der Hauptsache Transport von Gütern ist, haben spezielle Ausnahmeregelungen. "Wahrscheinlich hast du dich noch nicht richtig informiert" Ich kann sowas auch Privat mieten und setz einen Fahrer mit der 95 drauf oder? " Es gibt kein Privat mehr !! Dann haben die Wohnmobilfahrer über 7,5 to. alle ein Gewerbe gell.
Nee aber die fahren keinen Lkw sondern ein Wohnmobil was auch so in der Zulassung steht.
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Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. März 2016 um 12:30:16 Uhr:
Dann haben die Wohnmobilfahrer über 7,5 to. alle ein Gewerbe gell.
Nein, werden sie nicht haben, Du wirst auch vergeblich einen Digital Fahrtenschreiber suchen in einem Wohnmobil. Auch steht in den Zulassungspapieren nicht LKW!
Grüßle
Riedschnake
Tante Edit :da war jemand schneller 😁
Zitat:
@steini111 schrieb am 16. März 2016 um 12:07:06 Uhr:
Moin,es gibt kein "privat" mehr ab 7,5t. Auch wirst du wahrscheinlich ohne Gewerbe so etwas nicht mieten können.
Grüße
Steini
Von wegen, wenn ich Bock drauf hab fahr ich privat mitm 40 Tonner und da hält mich nichts und niemand davon ab.
Dass sich das für einen hauptamtlichen Berufskraftfahrer nicht schickt, sich am Wochenende (z.B. Samstag, Sonntag gilt das Fahrverbot natürlich auch für private LKWs ab 7,5 Tonnen + LKW mit Anhänger) die Wochenendpause mitm Privat-LKW zu zerschießend steht auf einem anderen Blatt.
Als Privatmann kauf oder leih ich mir problemlos meinen eigenen 40 Tonner und fahr damit auch ohne die "95" (siehe BKrFQG §1 Absatz 2 Nr. 7) meinen Krempel oder fahr damit zum Einkaufen... z.B. wenn ich Schotter für meinen Hausbau brauch.
Selbst für einen Berufskraftfahrer ist das rein vom Gesetzlichen her kein Problem, wenn er dabei mit der Lenkzeitverordnung nicht in Konflikt gerät -muß er halt z.B. im Urlaub seinen privaten Kram fahren. Insgesamt ist das einzige Problem den Nachweis zu erbringen, dass die Fahrt nicht gewerblich ist... und da hat halt ein Berufskraftfahrer der mit seinem Stamm-LKW am WE rumkurvt etwas schlechte Karten.
Ist auch klar, mit privaten Fahrten hats im Fernverkehr genügend Schindluder gegeben...
Für mich der ich nicht mehr als Fahrer angestellt bin ist das ein Leichtes... das wäre ein leicht gewonnener Prozess mit einer so gut wie leeren Fahrerkarte, einem entsprechenden Anstellungsvertrag, einem Arbetigeber als Zeugen, dass ich kein angestellter Fahrer bin, Lieferscheine / Rechnunge für die Ladung auf meinen Namen und ein Mietvertrag oder Fahrzeugpapiere ebenfalls auf meinen Namen.
Hier (klick) ein Beispiel... der Richie und sein Zweitwagen: MAN F2000 19.603 FLS
Hallo!
Der Themenstarter ist ja nicht im Besitz einer Fahrerkarte. Sollte er einen LKW mit digitalen Tacho fahren wollen, so muss er diesen auch benutzen. Ausnahmen regelt Paragraph 18 FpersV....
Und so wie Steini111 schreibt, gibt es ab 7.5 t kein Privat mehr. Genauso wie es bei der Personenbeförderung ab 18 Fahrgästen auch nicht mehr als Privat gilt.
Mfg.
...schreib keinen Unfug, natürlich kann ich privat mit einem LKW über 7,5 Tonnen fahren.
Privat ist nicht gleichzusetzen damit ohne Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten rumzufahren, wie es die Herrn Berufskraftfahrer gerne gemacht haben, wenn se mit der offiziellen Lenkzeit am Ende waren.
Hallo!
Natürlich darfst du privat mit einem 40t fahren. Es besteht aber Aufzeichnungspflicht ( über 7.5t ), also musst du das Kontrollgerät benutzen. Bei einem Digitacho brauchst du also eine Fahrerkarte und da er diese nicht hat darf er auch nicht fahren.
Mfg...
Zitat:
@Riedschnake schrieb am 16. März 2016 um 12:42:21 Uhr:
Du wirst auch vergeblich einen Digital Fahrtenschreiber suchen in einem Wohnmobil. Auch steht in den Zulassungspapieren nicht LKW!
§57a StVZO schreibt einen Fahrtenschreiber (alternativ ein EG-Kontrollgerät) für alle Fahrzeuge über 7,5t vor. Welche Ausnahme soll da für Wohnmobile gelten? (wenn nicht §72(2) Nr. 6e anwendbar ist)
Seite 8, Artikel 3, Buchstabe h
http://eur-lex.europa.eu/.../?...
Ab 7,5to nur mit Karte, auch bei Privatfahrten. Oder man sucht sich ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät, da muss dann halt die gute alte Scheibe eingelegt werden.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. März 2016 um 12:30:16 Uhr:
Fahrzeugführer von Garten Landschaftsbau, Kran Lkw, deren Aufgabe nicht in der Hauptsache Transport von Gütern ist, haben spezielle Ausnahmeregelungen. "Wahrscheinlich hast du dich noch nicht richtig informiert" Ich kann sowas auch Privat mieten und setz einen Fahrer mit der 95 drauf oder? " Es gibt kein Privat mehr !! Dann haben die Wohnmobilfahrer über 7,5 to. alle ein Gewerbe gell.
Auch gibt es einen Definitionsfehler. In der Ausnahme für den Garten Landschaftsbau ist das "Urgewerbe" gemeint, sprich der Erzeuger von Pflanzen, nicht derjenige welcher zB einen Garten an einem Wohnhaus anlegt 😉
Die anderen vergessen die Unternehmerkarte welche zuerst den LKW einer Firma zuordnet 😉 Im übrigen sage ich ja nicht dass es nicht geht, nur mit den Ausnahmen "für private Zwecke" ist eben Schluss ab 7,5t
Grüße
Steini