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Führerschein abgeben

Themenstarteram 9. Januar 2024 um 1:36

Ich habe ein Monat Fahrverbot bekommen .. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt .. bei dieses Wetter und Kälte ist sehr Schwer für mich und mein gesundheit.. kann gegeben was machen oder Einspruch legen ?

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90 Antworten

Taxis gibt es in "Hülle und Fülle". Aber Krankentransport gibt es nur auf Verordnung und einen erheblichen Verwaltungsverlauf nur bei dringenden erforderlichen medizinischen Maßnahmen.

... und was ist mit Einkaufen für den täglichen Bedarf, was ist mit der Fahrt zum Friseur und was ist mit der allgemeinen

Mobilität, wenn man zuhause nicht eingesperrt sein möchte und was ist mit dem und jungen, was zum Leben dazu

gehört ?

Selbst eine Fahrt zum Arzt, muß vorher schriftlich von der Krankenkasse verordnet worden sein, um die Taxikosten

erstattet zu erhalten, und das kann einige Tage dauern.

Es gibt soviel objektive Schwierigkeiten, wenn nicht absolute Einschränkungen, die im Einzelfall bei einem Fahrverbot

dafür Sorge tragen, daß ein soziales Leben in unserer Gesellschaft unmöglich macht und im Hinblick einer Bestrafung

über dem eines Gefängnisaufenthaltes steht.

Von genereller Freistellung ist auch keine Rede. Man muss den Einzelfall sehen und eine sinnvolle Lösung finden.

... aber auch ein Richterspruch muß das Delikt mit der Verhältnismäßigkeit der Bestrafung abwägen, um ein rechtstaatliches Verfahren einzuhalten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Januar 2024 um 11:11:35 Uhr:

Von genereller Freistellung ist auch keine Rede. Man muss den Einzelfall sehen und eine sinnvolle Lösung finden.

Nun implizierte dieser Beitrag eben eine generelle Freistellung aufgrund der Gehbehinderung

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Januar 2024 um 08:28:22 Uhr:

 

Ich musste ihn trotz G auch schon abgeben. Wäre schön,wenn man durch die Behinderung vom Fahrverbot ausgenommen wäre

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 9. Januar 2024 um 11:08:31 Uhr:

 

Es gibt soviel objektive Schwierigkeiten, wenn nicht absolute Einschränkungen, die im Einzelfall bei einem Fahrverbot

dafür Sorge tragen, daß ein soziales Leben in unserer Gesellschaft unmöglich macht und im Hinblick einer Bestrafung

über dem eines Gefängnisaufenthaltes steht.

Das ist aber nicht nur mit Behinderung so. Meine Eltern wohnen im Speckgürtel des RheinMainGebietes. Wenn die sich zum Essen mit anschließendem Kino verabreden wollen sind die ab Uhrzeit x mit ÖPNV für 15,7km 4:53h unterwegs! Das kann nicht alleine ein schlüssiges Argument sein

Bei gewissen Härtefallen kann ein Richter das Fahrverbot in eine höhrere Geldstrafe umwandelt. Hängt wie schon gesagt vom Einzelfall ab. Das würde ich dann aber per Anwalt klären.

Und es gibt Gegenden, da findet ÖNPV einfach nicht statt. Gerade dann, wenn man auf die Deutsche Bahn angewiesen ist. Und für eine Taxifahrt zum Facharzt nach Bremen würde ich satte 160€ zahlen. Das hat auch nicht jeder so einfach übrig.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 9. Januar 2024 um 11:08:31 Uhr:

Taxis gibt es in "Hülle und Fülle". Aber Krankentransport gibt es nur auf Verordnung und einen erheblichen Verwaltungsverlauf nur bei dringenden erforderlichen medizinischen Maßnahmen.

... und was ist mit Einkaufen für den täglichen Bedarf, was ist mit der Fahrt zum Friseur und was ist mit der allgemeinen

Mobilität, wenn man zuhause nicht eingesperrt sein möchte und was ist mit dem und jungen, was zum Leben dazu

gehört ?

Selbst eine Fahrt zum Arzt, muß vorher schriftlich von der Krankenkasse verordnet worden sein, um die Taxikosten

erstattet zu erhalten, und das kann einige Tage dauern.

Es gibt soviel objektive Schwierigkeiten, wenn nicht absolute Einschränkungen, die im Einzelfall bei einem Fahrverbot

dafür Sorge tragen, daß ein soziales Leben in unserer Gesellschaft unmöglich macht und im Hinblick einer Bestrafung

über dem eines Gefängnisaufenthaltes steht.

Ein Fahrverbot soll ja gerade einschränken, das gilt auch bei nicht behinderten Menschen, sonst wäre es sinnlos.

Dazu hat eigentlich jeder die Möglichkeit, mal bei einem Nachbarn, Bekannten, Verwandten zu fragen, ob er ihn/sie in den 4 Wochen mal zu den Terminen fährt.

Wenn die Behinderung so erheblich ist wie z.B. bei Merkzeichen aG können nach § 60 SGB V auch die Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernommen werden. Ich habe einen Patienten mit aG, B und H der erhält alle Taxifahrten ohne jeweiligen Antrag zu seinen Arztbesuchen/Behandlungen erstattet.

Wenn ich weiß, wann ich meinen Führerschein abgebe, kann ich nicht nur Terminmäßig mit den Behandlern Vorabsprachen treffen, sondern evtl. auch Beförderungsanträge stellen oder eben im Bekanntenkreis etwas absprechen. Alles eine Organisationsfrage.

Der TE hat ja noch nicht einmal geschrieben, um was für eine Schwerbehinderung es sich handelt? Das kann vom leichten Hinkefuß bis zum Verlust beider Beine alles sein. Blind und ohne Arme schließe ich mal aus.

Wie schon geschrieben, ich habe auch einen GdB 100, da u.a. ohne Kehlkopf. Fahre Auto und Motorrad :D

Ich bin sicher nicht für die Benachteiligung Schwerbehinderter, im Gegenteil. Aber wir müssen uns genauso an die Regeln halten und die Konsequenzen tragen und können uns dann nicht mit dem Argument "Schwerbehinderung" rausreden.

am 9. Januar 2024 um 11:19

Ich könnte sehr gut damit leben, wenn für die paar schwerbehinderten "Täter", die eine oder andere Ausnahme von der Regel gemacht würde. Allerdings onaniere ich auch nicht zu der Vorstellung, dass einem bereits eingeschränkten Menschen das Leben noch komplizierter gemacht wird.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 9. Januar 2024 um 12:19:21 Uhr:

Allerdings onaniere ich auch nicht zu der Vorstellung, dass einem bereits eingeschränkten Menschen das Leben noch komplizierter gemacht wird.

Das ist ja nun wieder eine Darstellung, die nicht stimmt. Ich habe keinen hier wahr genommen, der sich derart geäußert hätte. Es ging allein um die pauschale Aussage "keine Fahrverbote für Menschen mit Gehbehinderung". Und das kann man doch wohl auch für falsch halten, oder?

Übrigens kann ich Dir als nicht Gehbehinderter sagen: auch mir hat das Fahrverbot das Leben komplizierter gemacht. Na sowas ...

1. kann man innerhalb von zwei Wochen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und um die Umwandlung des Fahrverbotes gegen ein höheres Bußgeld bitten. Nachweis der Behinderung und Begründung der Einschränkungen beilegen und das Beste hoffen. Wenn es das erste Fahrverbot ist und keine Voreintragungen bestehen, sind die Chancen durchaus gegeben, das ist aber je nach Bundesland und Bußgeldstelle uneinheitlich. Dazu braucht man nicht unbedingt einen Anwalt.

2. hat man beim ersten FV nach Rechtskraft des Bescheides vier Monate Zeit, den FS abzugeben. Bis dahin sind die kalten Temperaturen hoffentlich vorbei

3. Soll das Fahrverbot ja auch weh tun. Die Zeit zu überbrücken mit Freunden, Bekannten und ggf. ÖPNV und Taxi wird einem wohl nicht erspart bleiben.

Ob jemand schwerbehindert oder auch nicht schweb ist, spielt mehr oder weniger eine Rolle. Alles was ausgeführt

werden kann, um ein Fahrverbot nicht Realität erlangen zu können, kann doch nur mit nachweisbaren Argumenten, die auf den

Einzelfall bezogen werden müssen und die damit einhergehenden Härten, begründet werden.

 

... und hier können die vielfaltigsten einzelfallbegründete Gründe, die objektiv als Härten gelten, benannt werden, die

über eine adäguate und rechtstaatliche Bestrafung im Bezum zum Delikt, stehen.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 9. Januar 2024 um 12:19:21 Uhr:

Ich könnte sehr gut damit leben, wenn für die paar schwerbehinderten "Täter", die eine oder andere Ausnahme von der Regel gemacht würde. Allerdings onaniere ich auch nicht zu der Vorstellung, dass einem bereits eingeschränkten Menschen das Leben noch komplizierter gemacht wird.

Ich glaube Du solltest mal deine Denk- und Ausdruckweise überdenken.

Hier wird wohl kaum jemand der- und abartiges tun.

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