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Führerschein A2 zu A

Themenstarteram 2. April 2023 um 11:05

Hallo Motortalk-Freunde,

ich bin am 02.01.1990 geboren und habe am 17.08.2006 meinen A1 Führerschein bestanden.

Ich habe am 24.06.2008 meinen A Führerschein bestanden (begrenzt für 2 Jahre auf 35kw) und so war es damals zumindest nach 2 Jahren, also am 24.06.2010 durfte ich unbegrenzt fahren.

Ich habe keine eintragung bei A unbegrenzt.

Jetzt habe ich gelesen, das das heute der A2 Führerschein wäre und dieser sich nicht automatisch in A unbegrenzt verwandelt.

Wenn man nach 2013 den Führerschein gemacht hat, muss man jetzt noch eine praktische Prüfung ablegen.

Frage:

Muss ich auch eine praktische Prüfung machen oder brauche ich nur eine Eintragung, da ich meinen A2 (A beschränkt) vor 2013 gemacht habe?

BG Andy

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13 Antworten

https://www.adac.de/.../

Zitat:

Klasse alt - Erteilungsdatum - Klasse neu - Schlüsselzahlen

[...]

A (beschränkt) - vor dem 19.1.2013 - A2, A1, AM - [nix]

A - vor dem 19.1.2013 - A, A2, A1, AM - [nix]

Kann nur vermuten, dass du "A (beschränkt)" hast.

Infos zum aktuellen Motorradführerschein, also wie z. B. der "Aufstieg" abläuft: https://www.adac.de/.../

Auf der ganz sicheren Seite bist du eh nur, wenn du Kontakt zu der für dich zuständigen Führerscheinstelle aufnimmst.

notting

Ich denke er muss zur Führerscheinstelle und sich einen neuen Führerschein mit A offen ausstellen lassen. Es gab bei "Achtung Kontrolle" Mal einen ähnlichen Fall ist n dem der Betroffene allerdings über viele Jahre ungedrosselte Maschinen mit dem Führerschein A Beschränkt gefahren hat. Laut dem Polizisten ist das ein Fahren ohne Führerschein.

Zitat:

@Andy90 schrieb am 2. April 2023 um 13:05:53 Uhr:

 

Ich habe am 24.06.2008 meinen A Führerschein bestanden (begrenzt für 2 Jahre auf 35kw) und so war es damals zumindest nach 2 Jahren, also am 24.06.2010 durfte ich unbegrenzt fahren.

Das kann nicht sein.

Damals wurde die Leistung auf 34PS begrenzt.

Nach 2 Jahren durfte man unbeschränkt fahren, was bei dir zutrifft. Daran ändern auch die neuen Grenzen nichts.

Willst du auch im Ausland fahren, ist es empfehlenswert einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen, damit für jeden das A unbeschränkt deutlich ist.

Du durftest nach Ablauf von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A beschränkt alle Krafträder der Klasse A fahren. Du musst weder eine Prüfung ablegen, noch den Führerschein umtauschen. Der Umtausch ist aber beizeiten empfehlenswert, weil es schon absehbar ist, dass man bei einer Kontrolle die Rechtslage nicht richtig beurteilt und die Gefahr besteht, dass man erst mal behaupten wird, dass du keine unbeschränkten Krafträder fahren darfst.

Ich habe 2006 den Motoradführerschein gemacht, bei mir war direkt das Datum für A unbeschränkt eingetragen, finde ich komisch das es bei dir nicht auch so gemacht wurde.

Bei der Führerscheinumtauschpflicht bin ich nicht sicher. Ich hatte damals Klasse A beschränkt zusammen mit C/CE gemacht und ich habe heute bei A beschränkt und A offen eine Eintragung im Führerschein. Nur halt jeweils mit anderem Datum. Ich weiß aber nicht mehr ob das von Anfang an so war oder ob die Klasse A offen nachgetragen wurde als ich nach 5 Jahren das erste Mal C und CE erneuert hatte.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 3. April 2023 um 08:28:53 Uhr:

Ich habe 2006 den Motoradführerschein gemacht, bei mir war direkt das Datum für A unbeschränkt eingetragen, finde ich komisch das es bei dir nicht auch so gemacht wurde.

Unbeschränkt konnte man den A FS erst mit 25 Jahren machen. Das traf bei dem TE in 2006 nicht zu.

Allgemein:

Hier mal die Fassung von 2004-2006 FeV:

Zitat:

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Schön wäre es ja hier, einfach mal die Rückseite des FS (ohne persönliche Details) zu fotografieren.

Vielleicht klärt sich dann von gleich auf jetzt.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. April 2023 um 12:45:16 Uhr:

Unbeschränkt konnte man den A FS erst mit 25 Jahren machen. Das traf bei dem TE in 2006 nicht zu.

Ja und?

Ich habe 2006 mit 18 Jahren Klasse A gemacht, bei mir stand im Führerschein A beschränkt 15.09.2006 und A unbeschränkt 15.09.2008 und das schon in dem Führerschein den ich 2006 bekommen habe.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. April 2023 um 12:45:16 Uhr:

Unbeschränkt konnte man den A FS erst mit 25 Jahren machen. Das traf bei dem TE in 2006 nicht zu.

Das galt nur für den sog. Direkteinstieg, also den Erwerb der Klasse A ohne vorherigen Besitz der Klasse A beschränkt. Wenn man aber zwei Jahre lang die Klasse A beschränkt besaß, dann gab es nur indirekt ein Mindestalter, nämlich 18 + 2 = 20 Jahre.

Na schrieb ich ja.

Ich bezog mich auf einen anderen Menschen hier.

 

Also, @Andy90 , kommt da noch was zur Aufklärung?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. April 2023 um 21:49:27 Uhr:

Na schrieb ich ja.

Ich bezog mich auf einen anderen Menschen hier.

Also, @Andy90 , kommt da noch was zur Aufklärung?

Auf mich, aber auch ich habe nie davon gesprochen das ich direkt A unbeschränkt gemacht habe

Habe A2 Aufstieg 2014 von Meine 1999 erworbene A1 führerschein. Da gesetzt ab Januar 2013 Umstieg ohne prüfung zulässt. Verpasse ich es knapp mit 6 Monaten. Frage wird sich da mit dem Datum mit jan. 2023 etwas ändern?? Da eine prüfung und Stunden 800-1400€ kosten

Nein, da hat sich nichts geändert. Mittlerweile gibt es den A80, der ähnlich wie "damals" ermöglicht, ohne zusätzliche Prüfung nach zwei Jahren "A" zu fahren - das erfordert aber, dass der Führerschein mit einem A-Motorrad (statt A2 wie bei dir) bestanden wird.

Du bist also (so wie ich damals, A2 2015 und A 2019) noch genau in der Abzock-Ära drin.

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