Hallo Motortalk-Freunde,
ich bin am 02.01.1990 geboren und habe am 17.08.2006 meinen A1 Führerschein bestanden.
Ich habe am 24.06.2008 meinen A Führerschein bestanden (begrenzt für 2 Jahre auf 35kw) und so war es damals zumindest nach 2 Jahren, also am 24.06.2010 durfte ich unbegrenzt fahren.
Ich habe keine eintragung bei A unbegrenzt.
Jetzt habe ich gelesen, das das heute der A2 Führerschein wäre und dieser sich nicht automatisch in A unbegrenzt verwandelt.
Wenn man nach 2013 den Führerschein gemacht hat, muss man jetzt noch eine praktische Prüfung ablegen.
Frage:
Muss ich auch eine praktische Prüfung machen oder brauche ich nur eine Eintragung, da ich meinen A2 (A beschränkt) vor 2013 gemacht habe?
BG Andy