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Führerschein A1 mit Autoführerschein zusammen machen ?

Themenstarteram 27. August 2020 um 14:46

Hallo ! Ich beginne in Kürze mit meinem Autoführerschein für BF 17 und hab gesehen das meine wahrscheinliche Fahrschule es anbietet den A1 Führerschein gleich mitzumachen. Wie viel kostet das wohl ungefähr extra ? Spricht da was dagegen ? Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 28. August 2020 um 19:58:42 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2020 um 19:48:30 Uhr:

 

Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.

Aber inwiefern dein Beitrag diese Diskussion weiter bringen soll, ist wirklich allen hier völlig unklar.

Also nichts!

Und interessant, dass du hier das Mandat hast, für alle zu sprechen.

Spare dir zukünftig einfach dein Blockwartgequatsche und alles is’ gut!

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Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2020 um 19:48:30 Uhr:

Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.

Eine Behauptung mit Fragezeichen am Ende des Satzes?

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 28. August 2020 um 19:51:17 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2020 um 19:48:30 Uhr:

Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.

Eine Behauptung mit Fragezeichen am Ende des Satzes?

Nein, in der Tat, nur eine Mutmaßung.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2020 um 19:48:30 Uhr:

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 28. August 2020 um 18:43:13 Uhr:

Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.

Aber inwiefern dein Beitrag diese Diskussion weiter bringen soll, ist wirklich allen hier völlig unklar.

Also nichts!

Und interessant, dass du hier das Mandat hast, für alle zu sprechen.

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 28. August 2020 um 19:58:42 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2020 um 19:48:30 Uhr:

 

Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.

Aber inwiefern dein Beitrag diese Diskussion weiter bringen soll, ist wirklich allen hier völlig unklar.

Also nichts!

Und interessant, dass du hier das Mandat hast, für alle zu sprechen.

Spare dir zukünftig einfach dein Blockwartgequatsche und alles is’ gut!

Sinnvoll ist die Klasse A1 auch noch kurz vor 17 schon allein weil dadurch die Probezeit beginnt.

3 mal geblitzt mit 19 sind die Kosten für A1 wieder drin.

Und besser investiert als in Nachschulung ist es in eine Führerscheinklasse sowieso.

Zitat:

@Michi5016 schrieb am 27. August 2020 um 16:46:59 Uhr:

Hallo ! Ich beginne in Kürze mit meinem Autoführerschein für BF 17 und hab gesehen das meine wahrscheinliche Fahrschule es anbietet den A1 Führerschein gleich mitzumachen. Wie viel kostet das wohl ungefähr extra ? Spricht da was dagegen ? Danke im Vorraus

Den A1 zusätzlich zu machen lohnt sich nur dann, wenn du diesen auch ohne B17 gemacht hättest.

 

Andererseits sammelst du mit A1 Fahrpraxis im fliesenden Verkehr, was dir u.U. einige Übungsfahrten mit dem Pkw erspart. Meine Tochter bspw. hat nach dem A1 nur noch 12 Übungsfahrten im B17 benötigt.

Zitat:

@Michi5016 schrieb am 27. August 2020 um 16:46:59 Uhr:

...meine wahrscheinliche Fahrschule es anbietet den A1 Führerschein gleich mitzumachen. Wie viel kostet das wohl ungefähr extra ? Spricht da was dagegen ? ...

Meiner Ansicht nach spricht gar nichts dagegen, außer den Extrakosten.

Aber dafür musst du deine Fahrschule kontaktieren, da die Preise bundesweit sehr unterschiedlich sind.

Ich meine, dass es im Gegenteil sehr sinnvoll ist, auch aus Sicht eines 2Radfahrers das Verkehrsgeschehen kennen zu lernen.

Damit kann man als Autofahrer die Situation des anderen besser einschätzen, als 125er weiß man mehr was Autofahrer so für Probleme haben.

Ist immer eine Erweiterung des Horizonts - und das kann nur Vorteile haben.

Wenn es dein Budget nicht sprengt - mach den A1 gleich mit.

Themenstarteram 30. August 2020 um 8:57

Danke !

https://www.motor-talk.de/forum/fuehrerschein-t6932457.html?page=0

 

Hier ist die gleiche Frage mit einigen Auskünften dazu.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2020 um 18:03:53 Uhr:

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 28. August 2020 um 17:47:59 Uhr:

 

So gesehen nicht, aber mit Klasse 3 durfte man früher auch 125er fahren. Aber habe mal nachgeguckt, scheint wohl noch nicht enthalten zu sein.

Also dann kläre ich das mal auf:

Mit dem alten 3er darf man 125er fahren, wenn der FS vor 1980 gemacht wurde.

Und seit kurzem gibt es die (sehr umstrittene) Möglichkeit, als Inhaber der Klasse B 125er zu fahren, wenn man bei der Fahrschule einen Kurs besucht hat (ohne amtliche Prüfung) und es in den Führerschein aufnehmen läßt (Schlüsselzahl 196)

Hab den A1 obgleich ich den B erst 1988 gemacht habe. Grund - hatte vorher noch 1b (80er).

Bei der Ausstellung des Plastik-FS wurde mir der A1 dann einfach draufgepackt.

Aha. Hast Du den 1b zusammen mit dem 3er gemacht?

Wie hoch war der Aufpreis? Gabs irgendeinen Rabatt?

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 31. August 2020 um 10:49:07 Uhr:

Aha. Hast Du den 1b zusammen mit dem 3er gemacht?

Wie hoch war der Aufpreis? Gabs irgendeinen Rabatt?

Nee, den 1b mit 16 (1986) und zwei Jahre später den 3er. Autoführerschein war billig. Hab nur die Pflichtstunden genommen. Sicher auch dank der 2 Jahre Moped fahren.

OK. Hab ich mir beinahe schon gedacht...

Hat zwar nicht mehr viel mit der eigentlichen Frage des TE zu tun, aber:

Mein Onkel hat den 3er zwar erst 1981 gemacht, also nach dem Stichtag 01.04.80, aber hat auch den A1 eingetragen und darf somit 125er fahren.

Grund: hat 1979 mit 16 den alten Klasse 4 Führerschein nur mit Theorie Fragebogen für die damaligen schnellen 50 Kubik KKR gemacht.

Das zählt auch.

Was den TE betrifft - sehe da nichts negatives wenn man gleich beide FS auf einmal machen kann. In Summe ist es sicher billiger als wenn man beide Scheine einzeln anschiebt.

In Zukunft ist man dann auch flexibler mit der Mobilität.

Nur zu.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 31. August 2020 um 11:33:15 Uhr:

Mein Onkel hat den 3er zwar erst 1981 gemacht, also nach dem Stichtag 01.04.80, aber hat auch den A1 eingetragen und darf somit 125er fahren.

Grund: hat 1979 mit 16 den alten Klasse 4 Führerschein nur mit Theorie Fragebogen für die damaligen schnellen 50 Kubik KKR gemacht.

Das zählt auch.

Das zählt nicht nur auch, sondern ausschließlich. Die alte Klasse 4 ist genau der Grund, warum seit März 1996 alle Inhaber der Klasse 3, sofern diese vor dem 1.4.1980 erworben wurde, den A1 eingetragen bekommen. Denn bis zu diesem Datum war die alte Klasse 4 in der Klasse 3 inkludiert.

Und durch eine Reform wurden alle Fahrerlaubnisklassen bis 125ccm ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in einer Klasse zusammengefasst. Also die ehemaligen offenen 50er, die darauf folgenden 80er, und schließlich die 125er.

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