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Führerschein A1, A2, A „gratis“ bekommen?

Themenstarteram 24. Juli 2022 um 13:50

Hatte heute mit einer Freundin über Motorradführerschein gesprochen, da sie diesen machen will um eine höhere Klasse fahren zu dürfen. Die eigentliche Diskussion ist uninteressant, aber ich habe meinen Führerschein hervorgeholt. Ich habe 1998 Autoführerschein gemacht, nie Motorrad oder so. Das war noch der rosafarbene. In den 2000er Jahren habe ich einen Kartenführerschein beantragt, da wurde ich gefragt, ob alles übernommen werden soll, weil ja nach 1999 7,5 Tonnen mit Autoführerschein schon nicht mehr mit dabei war. Ja, also ich wollte alles übernommen haben.

Heute wie gesagt hervorgeholt, seit gefühlten 15 Jahren, musste ihn noch nie vorzeigen oder dergleichen.

Da steht nun

AM 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)

A1 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)

A2 —— ——

A 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)

Ist das ein Fehler? Ich darf also Klasse A fahren, aber Klasse A2 nicht? Das würde doch dann Fragen aufwerfen…

Ich habe es nicht vor, aber würde mich interessieren.

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49 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Juli 2022 um 23:48:46 Uhr:

[...] der Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten

Gilt über 7,5 t zulässige Zug(!)-Gesamtmasse auch bei privaten Fahrten. Also wird bei elektronischem Fahrtenschreiber eine Fahrerkarte gebraucht [...]

Ganz klar. Eine Fahrerkarte wird übrigens ausschließlich bei Vorhandensein des besagten EU-Kartenführerscheins ausgestellt. Inhaber eines grauen oder rosa "Lappen" erhalten also keine Karte für den Tachographen.

Moin moin,

wegen eines Diebstahls musste ich kürzlich den Führerschein beantragen und erstaunlicherweise lag der nun bereits nach einer Woche im Briefkasten. Nach näherer Betrachtung habe ich allerdings eine Frage...

Laut Führerschein habe ich nun die Klassen AM, A1, A, B und L.

AM, B und L sind gekauft - ich habe damals (2009) den Führerschein mit 17 gemacht und "automatisch inkludiert" war darin m.E. das Mofa (AM) und Landmaschinen (L). Soweit so gut...

Aber wo kommen jetzt auf einmal die anderen Klassen her, insb. A? Das ist doch der "volle" Motorradführerschein ohne Einschränkungen? Das ist doch eigentlich eine eigene Prüfung? Gab es den mit der Umstellung auf den EU-Führerschein in 2013 dann einfach gratis obendrauf oder wie kann das sein?

Würde natürlich nie Motorrad fahren, da ich noch nie auf einem gesessen habe... Aber es ist irgendwie merkwürdig, dass ich es offenbar dürfte x)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Ich mache jede Wette im Feld dahinter stehen die Zahlen 79.03 und 79.04.

Bei einem offenen Motorradführerschein ist das Feld leer.

Ich verstehe nicht, wie man behaupten kann, man hat einen bestimmten Führerschein ohne Einschränkungen, wenn dahinter bestimmte Schlüsselnummern stehen. Das ist doch das erste was ich nachprüfe.

https://www.flvbw.de/.../...asse-a-und-doch-kein-motorradfuehrers.html

Als du den Autoführerschein gemacht hast, durftest du damit Trike fahren. Seit 2013 braucht man dafür aber den Motorradführerschein. Wegen des Bestandsschutzes darf dir aber ein Führerschein, den du bereits hast, nicht mehr weggenommen werden. Also bekommst du den A mit Einschränkungen nur für Trike.

Wer jetzt den B macht, darf nicht mehr damit Trike fahren. Nur wer ihn vor 2013 gemacht hat. Trike benötigt A.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Zitat:

@ShadowBSE schrieb am 9. September 2023 um 11:36:56 Uhr:

wegen eines Diebstahls musste ich kürzlich den Führerschein beantragen und erstaunlicherweise lag der nun bereits nach einer Woche im Briefkasten. Nach näherer Betrachtung habe ich allerdings eine Frage...

[...]

Aber wo kommen jetzt auf einmal die anderen Klassen her, insb. A?

https://www.adac.de/.../

https://www.adac.de/.../

Wie in der anderen Antwort schon angesprochen, immer auf die Schlüsselzahlen achten!

Bis zum 18.1.13 galten z. B. Trikes/Motorräder _mit_ Beiwagen vom FS her als Auto. Ab 19.1.13 als Motorrad. Deswegen gilt für alle Kl.-B-Besitzer die vorher den Schein schon hatten Bestandsschutzregelungen.

notting

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Zitat:

@notting schrieb am 09. Sept. 2023 um 12:9:24 Uhr:

Bis zum 18.1.13 galten z. B. Trikes/Motorräder _mit_ Beiwagen vom FS her als Auto. Ab 19.1.13 als Motorrad. Deswegen gilt für alle Kl.-B-Besitzer die vorher den Schein schon hatten Bestandsschutzregelungen.

Nein. Motorräder mit Seitenwagen waren schon immer und sind auch heute nur mit dem entsprechenden Motorrad Führerschein zu fahren.

 

Das angesprochene gilt nur für Trikes.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Zitat:

@nogel schrieb am 9. September 2023 um 12:52:57 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 09. Sept. 2023 um 12:9:24 Uhr:

Bis zum 18.1.13 galten z. B. Trikes/Motorräder _mit_ Beiwagen vom FS her als Auto. Ab 19.1.13 als Motorrad. [...]

Nein. Motorräder mit Seitenwagen waren schon immer und sind auch heute nur mit dem entsprechenden Motorrad Führerschein zu fahren.

Das angesprochene gilt nur für Trikes.

Im ADAC-Link steht "Nur dreirädrige Fahrzeuge". Dachte ein Motorrad mit Beiwagen hat auch 3 Räder?

Kann sein, dass ich mich an dieser Stelle geirrt habe. Dann danke für die Korrektur.

notting

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Kommt drauf an ob 79.02 oder 79.05

Da wird unterschieden zwischen Klasse AM bis 50 ccm und allgemein Dreirädig.

Wenn, hat sich evtl .der ADAC geirrt beim Erstellen der Tips.

Im oberen Link wird der Stichtag zum Umtausch des FS z.B. für mich (1964) als 23.07.23 angegeben, im unteren Link als 23.01.23

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Zitat:

@notting schrieb am 9. September 2023 um 13:00:47 Uhr:

 

Im ADAC-Link steht "Nur dreirädrige Fahrzeuge". Dachte ein Motorrad mit Beiwagen hat auch 3 Räder?

Rein physikalisch/technisch gesehen sind Gespanne 3-rädrig bzw. zweispurig.

Trotzdem gelten Gespanne - in Deutschland - als einspurige Fahrzeuge:

"Dreiräder sind nur als asymmetrisches Motorradgespann zweispurig, ansonsten gelten sie als dreispurige Fahrzeuge. Rechtlich gesehen sind beispielsweise laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Motorräder mit Beiwagen jedoch nicht zweispurig, sondern einspurig. Sie sind also weiterhin als Motorrad zu behandeln, ähnlich wie ein PKW mit Anhänger noch immer wie ein PKW zu behandeln ist."

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweispurig

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Die Sache mit den der Fahrerlaubnis für Trikes ist von den Verantwortlichen aber auch sehr unklug gelöst worden. Die Frage von hier wird in letzter Zeit immer wieder an verschiedenen Orten gestellt.

Viele denken sich "oh prima, hab jetzt auch Kl. A" und ggf. kauft sich dann der oder die eine oder andere wirklich ein Motorrad und braust los, da die Schlüsselzahlen vielen Führerscheinbesitzern garnicht so geläufig sind.

Viel besser wäre es doch gewesen, einfach bei Klasse B eine Schlüsselzahl einzutragen, die das Fahren mit Trikes gestattet. Die Verwirrungen wären um 99% geringer gewesen.

Gruß

Wolfgang

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Zitat:

@Wolfgang-W schrieb am 11. September 2023 um 15:51:48 Uhr:

Viele denken sich "oh prima, hab jetzt auch Kl. A" und ggf. kauft sich dann der oder die eine oder andere wirklich ein Motorrad und braust los, da die Schlüsselzahlen vielen Führerscheinbesitzern garnicht so geläufig sind.

Ich denke jeder, der keinen Motorradführerschein hat, weiß, dass er keinen Motorradführerschein hat.

Und wenn wirklich jemand so dumm ist, und sich ein Motorrad kauft, weil er seinen eigenen Führerschein nicht richtig lesen kann, dann geschieht es ihm recht. Die Schlüsselzahlen lassen sich in 5 Sekunden ergoogeln.

Und fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, keine Owi. Das wird dann richtig teuer bis 180 Tagessätze, also einen halben Jahreslohn.

Als Reus von Dortmund erwischt wurde ohne Fahrerlaubnis, zahlte er über eine halbe Mio Euro.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinklassen "gratis" dazubekommen?' überführt.]

Zitat:

@Bulwey schrieb am 11. September 2023 um 15:58:54 Uhr:

 

 

Als Reus von Dortmund erwischt wurde ohne Fahrerlaubnis, zahlte er über eine halbe Mio Euro.

Und das noch aus der Portokasse.

Der hatte zu dem Zeitpunkt schon soviel im Sack, da hat ihn die Geldstrafe egal in welcher Höhe, eh nicht gejuckt.

Wüsste nicht mal welche Strafe dafür bei ihm angemessen gewesen wäre.

Mit Thomas Müller in einem Verein zu kicken , wäre eine angemessene Strafe gewesen. :)

Mal im Ernst: ich denke mal dass die halbe Million Euro, für den im allerschlimmsten Fall ein Monatsgehalt, sprich 30 Tagessätze gewesen sein dürften.

BTT bitte.

Zitat:

 

Ich denke jeder, der keinen Motorradführerschein hat, weiß, dass er keinen Motorradführerschein hat.

Und wenn wirklich jemand so dumm ist, und sich ein Motorrad kauft, weil er seinen eigenen Führerschein nicht richtig lesen kann, dann geschieht es ihm recht. Die Schlüsselzahlen lassen sich in 5 Sekunden ergoogeln.

Es gibt immer Leute, die sowas durch die rosarote Brille sehen und Schlüsselzahlen nur für die Anzahl der Schlüssel am Schlüsselbund kennen. Da denkt mancher vielleicht weniger nach als er / sie sollte. Nur im worst Case.

Aber die hohe Erklärungsbedüftigkeit in Foren und durch die Automobilclubs spricht eine eindeutige Sprache.

Mir ist das egal, hinter meinem A stehen keine Schlüsselzahlen.

Grüße

Wolfgang

Oha.. da fällt mir eine Geschichte ein.

Ein ehemaliger Arbeitskollege hat vor ca 12 Jahren seinen LKW Führerschein gemacht. Er erzählte dann irgendwas vonwegen die hätten nen Fehler gemacht und ihn zur Klasse A zur Prüfung eingetragen. Seitdem hätte er gratis die Klasse A gehabt.

Der fuhr daraufhin auch wirklich Motorrad, ohne eine einzelne Fahrstunde besucht zu haben. Ich hab da nie weiter drüber nachgedacht.

 

Ich hab da gerade nen Verdacht... Au Backe.

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