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Führerschein A1, A2, A „gratis“ bekommen?

Themenstarteram 24. Juli 2022 um 13:50

Hatte heute mit einer Freundin über Motorradführerschein gesprochen, da sie diesen machen will um eine höhere Klasse fahren zu dürfen. Die eigentliche Diskussion ist uninteressant, aber ich habe meinen Führerschein hervorgeholt. Ich habe 1998 Autoführerschein gemacht, nie Motorrad oder so. Das war noch der rosafarbene. In den 2000er Jahren habe ich einen Kartenführerschein beantragt, da wurde ich gefragt, ob alles übernommen werden soll, weil ja nach 1999 7,5 Tonnen mit Autoführerschein schon nicht mehr mit dabei war. Ja, also ich wollte alles übernommen haben.

Heute wie gesagt hervorgeholt, seit gefühlten 15 Jahren, musste ihn noch nie vorzeigen oder dergleichen.

Da steht nun

AM 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)

A1 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)

A2 —— ——

A 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)

Ist das ein Fehler? Ich darf also Klasse A fahren, aber Klasse A2 nicht? Das würde doch dann Fragen aufwerfen…

Ich habe es nicht vor, aber würde mich interessieren.

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49 Antworten

Zitat:

@biker_baldi schrieb am 25. Juli 2022 um 12:32:21 Uhr:

Gehe einfach mal zur örtlichen Polizei und frag nach wie es ist. (normalerweise ist ja A die höchste Motorradführerscheinklasse die es gibt und das heißt wenn du A hast darfst du ALLE Motorräder fahren.

Wenn du den Thread bis hierher gelesen hättest, hättest du dir diese Antwort schenken können. Die Frage wurde bereits gestern korrekt beantwortet und die Schlüsselnummern vom TE bestätigt.

Zitat:

@biker_baldi schrieb am 25. Juli 2022 um 12:32:21 Uhr:

Gehe einfach mal zur örtlichen Polizei und frag nach wie es ist. (normalerweise ist ja A die höchste Motorradführerscheinklasse die es gibt und das heißt wenn du A hast darfst du ALLE Motorräder fahren.

Is nich wahr, daß du so eine ahnungslose Antwort hier reinschreibst, zumal das ganze längst weiter oben geklärt ist. :eek::eek:

Und die Polizei ist sowieso keine Ansprechstelle, denn das Führerscheinrecht ist mittlerweile so komplex geworden, daß das ein "normaler" Streifenpolizist gar nicht mehr durchblicken kann.

Also wenn, bei Unklarheiten die Führerscheinstelle kontaktieren.

Zitat:

@mattalf schrieb am 24. Juli 2022 um 21:28:15 Uhr:

Wer weiss, mal was ueber 3,5t und vielleicht mit Anhaenger. Wer weiss. Ich hab mich aber geirrt. Der wird Ungueltig, verfaellt aber nicht mehr. Das wurde geaendert vor paar Jahren. Also wenn du ihn brauchst, dann musst nur zur Untersuchung und kannst ihn verlaengern.

Das gilt doch (soweit ich informiert bin) aber nur, wenn man ihn gewerblich nutzen möchte. Privat darf ich trotzdem (zb wenn ich umziehe) 7,5to mit Tandemachshänger fahren. Oder hat sich das auch geändert?

Das ist korrekt, Lkw bis 7,5 to mit einachsigen Anhänger, insgesamt bis 12 to zulässigem Gesamtgewicht.

Gruß Jerry

am 25. Juli 2022 um 18:29

Aber ab 50 Jahre muss er alle 5 Jahre zum Arzt und den Schein verlaengern lassen. Sonst darf er nicht fahren, auch nicht privat.

Du sprichst gewiss vom Eintrag der Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, mattalf.

Im Gegensatz hierzu braucht die Fahrerlaubnisklasse C1E nicht im 5-Jahres-Turnus verlängert zu werden, sofern ihr Inhaber eben von der Besitzstandswahrung profitiert, er also im Vorbesitz der Alt-Klasse 3 war (und diese hat umschreiben lassen).

am 25. Juli 2022 um 18:54

Zitat:

@Rigero schrieb am 25. Juli 2022 um 20:45:20 Uhr:

Du sprichst gewiss vom Eintrag der Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, mattalf.

Im Gegensatz hierzu braucht die Fahrerlaubnisklasse C1E nicht im 5-Jahres-Turnus verlängert zu werden, sofern ihr Inhaber eben von der Besitzstandswahrung profitiert, er also im Vorbesitz der Alt-Klasse 3 war (und diese hat umschreiben lassen).

Bei mir steht auch beim C1E ein Verfallsdatum von 5 Jahren. Mein Lappen hab ich seit 1986

Das kann ich bei mir so nicht erkennen (mit Ausnahme der Schlüsselzahl 95, die befristet ist). Wie auf dem Bildausschnitt erkennbar, erwarb ich 1991 die Klasse 3.

FS-Ausschnitt.jpg

Ich habe den alten grauen Lappen gerade (ü 50) gegen den Kartenführerschein getauscht. Der C1E ist in meinem Fall von der Zeit unbegrenzt gültig. Zum Arzt musste ich deswegen nicht. So steht’s auch im Beipackzettel zum Kartenführerschein.

Gruß Jerry

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 19:34

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Juli 2022 um 20:54:50 Uhr:

Zitat:

@Rigero schrieb am 25. Juli 2022 um 20:45:20 Uhr:

Du sprichst gewiss vom Eintrag der Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, mattalf.

Im Gegensatz hierzu braucht die Fahrerlaubnisklasse C1E nicht im 5-Jahres-Turnus verlängert zu werden, sofern ihr Inhaber eben von der Besitzstandswahrung profitiert, er also im Vorbesitz der Alt-Klasse 3 war (und diese hat umschreiben lassen).

Bei mir steht auch beim C1E ein Verfallsdatum von 5 Jahren. Mein Lappen hab ich seit 1986

Musst du dir dann auch alle 5 Jahre einen neuen Führerschein ausstellen lassen? Oder nur zusätzlich das medizinische Gutachten mit dir führen?

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 19:38

Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 25. Juli 2022 um 21:16:18 Uhr:

Ich habe den alten grauen Lappen gerade (ü 50) gegen den Kartenführerschein getauscht. Der C1E ist in meinem Fall von der Zeit unbegrenzt gültig. Zum Arzt musste ich deswegen nicht. So steht’s auch im Beipackzettel zum Kartenführerschein.

Gruß Jerry

Vielleicht liegt das am grauen Lappen?

Ich bin Baujahr 1972, habe allerdings erst 1998 den Führerschein gemacht, das war der Rosane. Den habe ich dann irgendwann Anfang der 2000er auf Karte umgestellt, Jahr weiß ich nicht mehr. Da stand meiner Erinnerung nach schon die Beschränkung zum 50. Geburtstag.

2018 habe ich dann wieder neu beantragen müssen, weil ich den Vorname geändert hatte.

am 25. Juli 2022 um 20:04

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 25. Juli 2022 um 21:34:31 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Juli 2022 um 20:54:50 Uhr:

 

Bei mir steht auch beim C1E ein Verfallsdatum von 5 Jahren. Mein Lappen hab ich seit 1986

Musst du dir dann auch alle 5 Jahre einen neuen Führerschein ausstellen lassen? Oder nur zusätzlich das medizinische Gutachten mit dir führen?

Ich muss alle 5 Jahre einen neuen Ausstellen lassen. Vorher muss ich nur zum Arzt.

am 25. Juli 2022 um 20:07

Zitat:

@Rigero schrieb am 25. Juli 2022 um 21:15:09 Uhr:

Das kann ich bei mir so nicht erkennen (mit Ausnahme der Schlüsselzahl 95, die befristet ist). Wie auf dem Bildausschnitt erkennbar, erwarb ich 1991 die Klasse 3.

Ja, hab vorhin mal gegooglet und andere Fuehrerscheine im Netz angeschaut. Da ist bei C1 kein Verfallsdatum. Egal, ich muss eh alle 5 Jahre einen neuen Schein beantragen, da spielt das keine Rolle ob C1 begrenzt ist oder nicht.

Zitat:

@Rigero schrieb am 25. Juli 2022 um 20:45:20 Uhr:

Im Gegensatz hierzu braucht die Fahrerlaubnisklasse C1E nicht im 5-Jahres-Turnus verlängert zu werden, sofern ihr Inhaber eben von der Besitzstandswahrung profitiert, er also im Vorbesitz der Alt-Klasse 3 war (und diese hat umschreiben lassen).

Der Alt-Führerschein (rosa oder grau) muss dafür nicht mehr umgeschrieben werden.

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Juli 2022 um 22:07:30 Uhr:

... da spielt das keine Rolle ob C1 begrenzt ist oder nicht.

Ist aber trotzdem bei einer früheren Neuausstellung falsch gelaufen. Beim nächsten Führerscheintausch würde ich auf diesen Fehler hinweisen.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 25. Juli 2022 um 19:28:35 Uhr:

Das gilt doch (soweit ich informiert bin) aber nur, wenn man ihn gewerblich nutzen möchte. Privat darf ich trotzdem (zb wenn ich umziehe) 7,5to mit Tandemachshänger fahren. Oder hat sich das auch geändert?

Man muss hier drei Dinge unterscheiden:

1. Die Fahrerlaubnis.

Die ist unabhängig davon, ob privat oder beruflich gefahren wird. Wer Klasse 3 hatte, bei dem läuft der in Klasse CE fallende Teil davon (CE79) mit 50 ab und kann für jeweils 5 Jahre verlängert werden. (Entsprechend bei Altbesitz der Klasse 2 für die Klassen C und CE). C1 und C1E bleiben unbefristet und reichen bis 12 t zGM (Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger, es dürfen auch mehr als 3 Achsen sein!).

2. die Berufskraftfahrerqualifikation

Wird für private Fahrten nicht gebraucht.

3. der Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten

Gilt über 7,5 t zulässige Zug(!)-Gesamtmasse auch bei privaten Fahrten. Also wird bei elektronischem Fahrtenschreiber eine Fahrerkarte gebraucht (wenn nicht einer der Ausnahmefälle vorliegt)

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