Frontal mit CRASH 50 Airbags lösen nicht aus
Hallo zusammen,
bin gestern mit einem VW Passat BJ.99 geschäftlich unterwegs gewessen ... und bin frontal mit einem einem anderen Auto kollidiert... das krasse an der Sache beide totalschaden... und bei mir gingen die Airbags nicht auf.. der Wagen hat 163tkm drauf und ist LÜCKENLOS Schekheftgeflegt... vor einem Jahr wurde das Handschufach gewechselt aufgrund eines kaputten schlosses, ist da nicht irgendwo der Kabel vom Airbag... kann ich auf Schmerzensgeld klagen beim Autohaus? Ach ja ich bin Unfallverursacher
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Auch für dich nochmal: die Verzögerungswerte sind DIREKT abhängig von der Geschwindigkeit. Es macht eben einen Unterschied, ob ich ein Fahrzeug von 50km/h oder von 20km/h innerhalb 1sec auf 0km/h abbremse, die auftretenden Verzögerungen (oder gerne auch negativen Beschleunigungen) werden betragsmässig definitiv anders ausfallen. Solltest du also weiterhin behaupten, dass die Geschwindigkeit also kein Faktor darstellt, tja, dann empfehle ich den Besuch eines Phsysik-Abendkurses bei der VHS...ich habe nicht geschrieben, dass ein Auto eine Geschwindigkeit X erreichen MUSS, damit eine Aktivierung der Airbags stattfindet. Es muss lediglich eine bestimmte Geschwindigkeit erreichen, um entsprechende Verzögerungswerte aufbauen zu können...Damit erklärt sich auch die von dir gemalte Situation: die neg. Beschleunigung (gesehen auf die normale Fahrzeugbewegung) ist durch den Impuls des auftreffenden Fahrzeugs so hoch, dass der Wert zum Auslösen erreicht wird...
Tja, den Physikuntericht solltest Du besuchen !
Denn :
Dein Fahrzeug hat V = 0 !
Das Airbagsteuergerät erkennt also V = 0 !
Somit müsste das Steuergerät DEINES Fahrzeuges in der Lage sein, die Geschwindigkeit des anderen Fahrzeuges zu ermitteln !
Da es das nicht kann, erkennt es NUR Beschleunigungs / Verzögerungswerte !
Weiterhin sind G-Werte auch Masseabhängig !
Fahre mit einem Fahrzeug mit Leergewicht vor ein Hinderniss, vorzugsweise ein "Weiches Hinderniss" mit V = X.
Keine Airbagauslösung.
Nimm ein baugleiches Fahrzeug, belade es bis zum Max. zulässigen Gesammtgewicht, fahre damit wiederum mit V = X
(gleiche Geschwindigkeit wie im vorhergehenden Versuch) vor das "weiche Hinderniss". => Airbags lösen aus !
V in beiden fällen gleich !
=> nicht V ist Auslösebedingung !
==> G ist Auslösebedingung !
Zitat:
**************************************************
Die Beschleunigung ist wie die Geschwindigkeit eine gerichtete Größe (Vektor). Sie ist eine der wesentlichen Größen der klassischen Mechanik, deren Zusammenhang mit der Kraft und der Masse erstmals von Isaac Newton beschrieben wurde (siehe auch Newton-Axiome). Für Systeme mit konstanter Masse in einem Inertialsystem ergibt sich die Beschleunigung aus dem Verhältnis von Kraft zu Masse.
**************************************************
Das bedeutet:
G kann bei gleicher Geschwindigkeit abhängig von der Masse und auftretenden Kraft unterschiedlich groß sein.
Beispiel dafür:
Fahre mit einem Fahrzeug nit V = X vor ein "weiches Hinderniss, Airbags lösen nicht aus.
Fahre mit einem baugleichen Fahrzeug mit V = X (gleiche Geschwindigkeit wie vor) vor ein "festes Hinderniss".
Airbags lösen aus !
V ist gleich !
G ist verschieden groß !
==> G ist Auslösebedingung.
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang auch die "Überdeckung" ein Faktor, welcher Einfluss auf G hat.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Somit müsste das Steuergerät DEINES Fahrzeuges in der Lage sein, die Geschwindigkeit des anderen Fahrzeuges zu ermitteln !
Da es das nicht kann, erkennt es NUR Beschleunigungs / Verzögerungswerte
Wenn das Auto von v=0 auf v=-x Km/h beschleunigt wird, liegt ein solcher Wert ja wohl vor oder?? Es ist ein (delta) v vorhanden...
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Weiterhin sind G-Werte auch Masseabhängig !
[Beispiel] ...
Das bedeutet:
G kann bei gleicher Geschwindigkeit abhängig von der Masse unterschiedlich groß sein.
Dein Beispiel ist aber nicht ganz richtig. Denn: Ich habe die Verzögerungswerte eines Wagens verglichen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Die Masse bleibt dabei konstant. Dass sich die Werte dann auch ändern, wenn ich ne andere Masse habe, ist ja richtig. Nur ich kann diese Werte auch nur untereinander vergleichen. Oder abstrakt gesagt:
1. Versuch: m = ***kg, v1 = 50km/h, v2 = 20km/h
2. Verusch: m = ****kg, v1 = 50km/h, v2 = 20km/h
Ich kann nun jeweils die einzelnen Verzögerungswerte für die Geschwindkeiten v1 und v2 vergleichen, ich kann aber nicht die Verzögerungswerte aus v1-1.Versuch und v1-2.Versuch vergleichen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn das Auto von v=0 auf v=-x Km/h beschleunigt wird, liegt ein solcher Wert ja wohl vor oder?? Es ist ein (delta) v vorhanden...
Dein Beispiel ist aber nicht ganz richtig. Denn: Ich habe die Verzögerungswerte eines Wagens verglichen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Die Masse bleibt dabei konstant. Dass sich die Werte dann auch ändern, wenn ich ne andere Masse habe, ist ja richtig. Nur ich kann diese Werte auch nur untereinander vergleichen. Oder abstrakt gesagt:
1. Versuch: m = ***kg, v1 = 50km/h, v2 = 20km/h
2. Verusch: m = ****kg, v1 = 50km/h, v2 = 20km/hIch kann nun jeweils die einzelnen Verzögerungswerte für die Geschwindkeiten v1 und v2 vergleichen, ich kann aber nicht die Verzögerungswerte aus v1-1.Versuch und v1-2.Versuch vergleichen...
Fahre mit einem Fahrzeug nit V = X vor ein "weiches Hinderniss", Airbags lösen nicht aus.
Fahre mit einem baugleichen Fahrzeug mit V = X (gleiche Geschwindigkeit wie vor) vor ein "festes Hinderniss".
Airbags lösen aus !
V ist gleich !
Masse ist gleich !
G ist verschieden groß !
==> G ist Auslösebedingung.
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang auch die "Überdeckung" ein Faktor, welcher Einfluss auf G hat.
Bedeutet im konkreten Fall:
Das Fahrzeug, auf daß aufgefahren wurde, hat sich ebenfalls verformt; war also ein "weiches Hinderniss".
Energieabsorbtion durch Verformung an beiden Fahrzeugen.
=> Reduktion von "G".
Da es sich wohl um einen "Auffahrunfall" gehandelt hat, muss auch die Geschwindigkeit des anderen Fahrzeuges, welches sich in gleicher Richtung bewegt hat, berücksichtigt werden.
=> Verringerung von "G".
Weitere Fallbetrachtung:
zwei baugleiche Fahrzeuge bewegen sich mit gleicher Geschwindigkeit aufeinander zu und crashen mit voller Überdeckung.
Geschwindigkeiten addieren sich zur Aufprallgeschwindigkeit.
Beide Fahrzeuge haben gleiche Masse (baugleich)
=> beide Fahrzeuge erfahren annähernd gleiche Verzögerung in G.
Nun Extrembeispiel:
Fahrzeug 1 ca. 1500 kg Masse,
Fahrzeug 2 ca. 500 kg Masse.
Crashfall wie vor.
Verzögerung für Fahrzeug 1 ist deutlich geringer, Fahrzeug 2 wird nicht nur Verzögert, sondern nach Stillstand sogar in entgegengesetzter Richtung beschleunigt.
(Fahrzeug 1 schiebt Fahrzeug 2 zurück aufgrund der größeren Masse.
==> Verzögerung ( G ) Fahrzeug 1 < Verzögerung (G ) Fahrzeug 2.
Fahrzeuggeschwindigkeiten und Aufprallgeschwindigkeit in beiden Fällen gleich.
Auch hier wird deutlich:
Geschwindigkeit ist gleich,
Massen sind unterschiedlich,
Verzögerungswerte G sind unterschiedlich.
Daraus sollte deutlich werden, daß Aussagen wie :
Bei einem Crash mit V = X MÜSSEN Airbags auslösen so nicht passen.
Da ist mehr zu hinterfragen.
Für die Auslösung von Airbags sind diverse Faktoren ausschlaggebend; nicht die Geschwindigkeit, aber u.a. die Verzögerungswerte, Aufprallwinkel, Masse, Krafteinleitung in Knautschzone, auftretende Verformung, ggf. Faktoren, die "G" mindern, .....
Sollte es sich also tatsächlich um ein "unplausibles Nichtauslösen" handeln, Kontakt mit Sachverständigen und Hersteller suchen.
Wenn man "Klagen" will, kommt man da sowieso nicht drumrum, weil zum Nachweiß eindeutige Belege vorliegen müssen, und die findet man halt nicht irgendwo auf der Straße.