Frontal mit CRASH 50 Airbags lösen nicht aus
Hallo zusammen,
bin gestern mit einem VW Passat BJ.99 geschäftlich unterwegs gewessen ... und bin frontal mit einem einem anderen Auto kollidiert... das krasse an der Sache beide totalschaden... und bei mir gingen die Airbags nicht auf.. der Wagen hat 163tkm drauf und ist LÜCKENLOS Schekheftgeflegt... vor einem Jahr wurde das Handschufach gewechselt aufgrund eines kaputten schlosses, ist da nicht irgendwo der Kabel vom Airbag... kann ich auf Schmerzensgeld klagen beim Autohaus? Ach ja ich bin Unfallverursacher
33 Antworten
Re: Re: Re: Re: Frontal mit CRASH 50 Airbags lösen nicht aus
Zitat:
Original geschrieben von wwwilly
Und wer nicht aufpasst verliert noch seinen Junkie oder seinen Kokser...Zitat:
Original geschrieben von dreamdeluxe
"hättest aufgepasst hättest noch dein KIFFER"
Ich glaube er meinte Kiefer. Was da ein Kiffer drin zu suchen hat😕
Zitat:
Original geschrieben von raintrop
Das ist so ne Wissenschaft für sich mit den Airbags!
Da wäre ich mal ganz vorsichtig...
Ja das ist es nämlich.
Auf ProSieben kam mal ne Reportage drüber was für Faktoren da beitragen...
Da kommt mehr zusammen wie einem lieb ist!
Es ist nicht nur getan von wegen Geschwindigkeit und aufprallwinkel
Zitat:
Original geschrieben von streeter
Da kommt mehr zusammen wie einem lieb ist!Es ist nicht nur getan von wegen Geschwindigkeit und aufprallwinkel
...was ich für sehr bedenklich halte. Auch bei 50km/h kann man sich mächtig verletzen. Und was bringen die Dinger, wenn se erst so spät zünden???
Edit: Und zur Verletzungsgefahr: Ich hab lieber eine kleine Brandwunde, als ein Loch im Kopf...
Das wissen wir denke ich alle das ein aufprall ab ca. 30 km/h tödlich sein kann!!!
Trotzdem beziehe ich mich wieder auf das was ich gehört habe und das war nunmal das es bei einem unfall auch bei 40 oder 50 km/h nicht sein muss das die lufttüte aufgeht
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Das Auslösen der Airbags hat eigentlich nichts mit der Geschwindigkeit zu tun, sondern der Sensor reagiert hauptsächlich auf Beschleunigungen. Physikalisch schließt das auch das abrupte Abbremsen beim Aufprall mit ein - als negative Beschleunigung. Die Grenzwerte dafür liegen recht hoch! Die Gefahr einer Verletzung durch den Airbag muss ja auch niedriger sein, als die durch den Aufprall. Wenn bei korrektem Anschnallen praktisch keine Gefahr droht, dass ich mit dem Kopf ans Lenkrad knalle, soll der auch lieber drin bleiben, denn auf ein Schleudertrauma, eine gebrochene Nase, Verbrennungen an den Unterarmen etc. durch die Wucht der Explosion kann ich gut verzichten!
In der Unfallbeschreibung stand etwas von "12 m geschleudert", dann kann der Unfall nicht so frontal gewesen sein, denn an der Stelle muss noch eine ganze Menge Energie übrig gewesen sein. Fährt man dagegen direkt 1:1 gegeneinander muss die Energie auf ca. 1m Knautschzone aufgefangen werden, das ist schon ein anderer Bums, der kann dann auch schon bei 30 kmh tädlich sein!
Wenn man z.B. mit 150 in eine Leitplanke rauscht und man dann noch 100 m schleudert, muss der Airbag auch nicht zwangsläufig auslösen.
Sollte bei dem fraglichen Fahrzeug ein Defekt vorgelegen haben, denke ich mal, dass bei einem so sensiblen Teil - Explosionsstoffe - ganz sicher eine Warnlampe angewesen wäre.
Ich würde gerne mal Bilder zum Unfall sehen, dann könnte man das eindeutiger beurteilen.
Der Airbag löst aber auch dann aus, wenn der Winkel recht groß ist.
Also wenn der Aufprall mit ca 50km/h frontal stattgefunden hat dann muss der Airbag aufgegegangen sein....es sei denn......warst du angeschnallt oder sitzt du nach vorne gebeugt im Auto?
Ich glaube kaum, daß hier IRGENDJEMAND beurteilen kann, ob die Airbags hätten auslösen müssen oder nicht !
Mit solchen Aussagen sollte man, wenn man weder Unfallhergang noch sonstige Informationen hat, sehr zurückhaltend sein !
NICHT die Geschwindigkeit ist eine Auslösebedingung, sondern
z.B.:
-Verzögerungswerte in G
-Aufprallwinkel
-.....
Zitat:
Original geschrieben von dreamdeluxe
Hallo zusammen,
bin gestern mit einem VW Passat BJ.99 geschäftlich unterwegs gewessen ... und bin frontal mit einem einem anderen Auto kollidiert... das krasse an der Sache beide totalschaden... und bei mir gingen die Airbags nicht auf.. der Wagen hat 163tkm drauf und ist LÜCKENLOS Schekheftgeflegt... vor einem Jahr wurde das Handschufach gewechselt aufgrund eines kaputten schlosses, ist da nicht irgendwo der Kabel vom Airbag... kann ich auf Schmerzensgeld klagen beim Autohaus? Ach ja ich bin Unfallverursacher
@Beitragsverfasser:
sollte es sich tatsächlich um ein "unplausiebles NICHTAUSLÖSEN" der Airbags handeln, besteht da MELDEPFLICHT z.B. von Servicepartnern der Hersteller gegenüber dem Hersteller !
Der Hersteller ist in der Lage, die beim Unfall aufgetretenen Auslösebedingungen auszulesen.
In Deinem Fall, sofern es also eine "unplausieble Nichtauslösung" war, solltest Du Dich über die Servicepartner an den Hersteller wenden.
Dieser Weg steht Dir u.U. auch über einen unabhängigen Sachverständigen offen !
Bevor man diesen Weg nicht eingeschlagen hat, und evtl. sich mit der Technik nicht auskennt und keine GENAUEN Erkenntnisse vorliegen, sollte man derartige, recht provozierende Beiträge nicht veröffentlichen !
Deine Kenntnisse des Systems können nicht groß sein, denn:
Handschuhfach hat NIX mit dem Fahrerairbag zu tun !
Wäre da ein Kabel beschädigt, wäre die Ausfallwarnlampe an gewesen !
Wäre das der Fall gewesen, und das Fahrzeug wurde nicht zur Überprüfung gebracht, hättest Du fahrlässig gehandelt !
Weiterhin wäre nicht das Autohaus, sondern der Hersteller, in diesem Fall die VW AG der Ansprechpartner für evtl. finanzielle Leistungen.
Meine Schwester ist auch schonmal mit 50km/h in die Planke gerauscht, der Airbag hat da auch nicht ausgelöst, was auch gut war, denn sie hatte nichts (mit Airbag aber wohl Verbrennungen oder Prellungen). Das Auto war auch erst 3 Monate alt.
So haben doch bei m Threadstarter alle Systeme funktioniert, er hat quasi keine Verletzungen und wurde nicht unnötigerweise dem Airbag ausgesetzt.
Es wurde hier schon gesagt, der Airbag löst aus, je nach Beschleunigung und Winkel, auch wenn der Winkel stimmt, muss die Beschleunigung(der Aufprall) nicht den Airbag auslösen, weil sie eben nicht hoch genug ist.
Wenn ich hier lese "Aufprall mit ca. 50Km/h" und "12m Schleudern", wobei da evtl. noch der Fuss auf der Bremse war, und Verletzungen "Prellungen", dann halte ich es mal (nur in anbetracht dieser genannten Bedingungen) durchaus für möglich dass die Beschleunigung nicht hoch genug war, damit der Airbag auslöst. Das alles, nur mal so geschätzt, anhand der Aussagen....
Man sollte das ganze aber in jedem Falle überprüfen.
Re: Re: Re: Frontal mit CRASH 50 Airbags lösen nicht aus
Zitat:
Original geschrieben von dreamdeluxe
BTW das sind locker 50+seine Geschwindigkeit gewesen mich hat es 12 meter Weggeschleudert... da MÜSSEN die AIRBAGS aufgehen...
50 + seine Geschwindigkeit ist ein Trugschluss den ich auch mal erlegen bin. Das würde aber bedeuten dass eines von zwei Autos die komplette Kollisionsenergie ab baut und das andere absolut unbeschadet bleibt. Dem ist aber nicht so, denn es ist viel mehr so das jedes Fahrzeug wenn man von idealen Bedingungen ausgeht (beide Fahrzeuge gleich schwer und gleich schnell) ungefähr soviel Energie ab baut wie bei einem Crash gegen eine Wand. Übertrieben könnte man sagen es ist besser ein anderes Auto mit gleicher Geschwindigkeit zu treffen als einen Baum oder eine Wand.
gruß SirBIB
Zitat:
Original geschrieben von mehreren Leuten
NICHT die Geschwindigkeit ist eine Auslösebedingung, ...
Natürlich ist die Geschwindigkeit eine der Auslösebedingungen. Wenn das Fahrzeug nicht eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht, wird es auch keine entsprechenden Verzögerungswerte für die Sensoren geben...ob das Airbagsystem bereits vorher schon aktiviert ist (also bei Geschwindigkeiten =<20-30 km/h), ist mir nicht bekannt...
@Threadersteller: Bring mal deinen Blutdruck wieder bissi runter, das ist sonst schlecht für deine Prellungen. Denn dadurch, dass du die Leute hier so anfährst, wirds auch net besser...wer in dem Wagen saß, ist mir auch vollkommen wurst, sowas wünscht man keinem, von daher ist dein aggresiver Ton absolut unangebracht...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Natürlich ist die Geschwindigkeit eine der Auslösebedingungen. Wenn das Fahrzeug nicht eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht,
Dann erläutere bitte mal folgende Situation:
Du STEHST (V=0) an einer roten Ampel in der Linksabbiegespur.
Ein von rechts kommender Abbieger vertut sich und knallt frontal in Deinen Wagen.
Die Frontairbags DEINES Fahrzeuges lösen aus !
Konnte das Airbagsteuergerät Deines Fahrzeugs irgendwie Kontakt mit dem Airbagsteuergerät oder Fahrzeug des Anderen aufnehmen (z.B. durch Telemetrie oder ähnliches) und die Geschwindigkeit zu erkennen ?
Daraus dürfte ersichtlich werden, daß nicht die Geschwindigkeit, sondern die "Verzögerungswerte" in G eine Auslösebedingung sind !
Weiterhin sollte man beachten:
Im Frontbereich ist Verformungsbereich recht groß !
Verformung nimmt Energie auf und verzögert langsam !
=> Die auftretenden Werte in G sind kleiner !
Auch für dich nochmal: die Verzögerungswerte sind DIREKT abhängig von der Geschwindigkeit. Es macht eben einen Unterschied, ob ich ein Fahrzeug von 50km/h oder von 20km/h innerhalb 1sec auf 0km/h abbremse, die auftretenden Verzögerungen (oder gerne auch negativen Beschleunigungen) werden betragsmässig definitiv anders ausfallen. Solltest du also weiterhin behaupten, dass die Geschwindigkeit also kein Faktor darstellt, tja, dann empfehle ich den Besuch eines Phsysik-Abendkurses bei der VHS...ich habe nicht geschrieben, dass ein Auto eine Geschwindigkeit X erreichen MUSS, damit eine Aktivierung der Airbags stattfindet. Es muss lediglich eine bestimmte Geschwindigkeit erreichen, um entsprechende Verzögerungswerte aufbauen zu können...Damit erklärt sich auch die von dir gemalte Situation: die neg. Beschleunigung (gesehen auf die normale Fahrzeugbewegung) ist durch den Impuls des auftreffenden Fahrzeugs so hoch, dass der Wert zum Auslösen erreicht wird...