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Fristen nach Autodiebstahl

Hallo zusammen,

mir wurde Anfang November 2013 mein Auto geklaut. Habe daraufhin alle Unterlagen eingereicht. Diese 4 Wochen in denen das Fahrzeug wieder auftauchen könnte sind nun auch um. Nach Rücksprache mit der Polizei wird aber immer noch ermittelt und der Fall ist noch nicht beim Staatsanwalt. Die Versicherung wartet nun darauf das das Verfahren eingestellt wird, damit der Schaden reguliert werden kann. Die Polizei meinte zu mir das die Ermittlungen Monate wenn nicht sogar Jahre dauern kann.

Habe ich denn irgendwelche Möglichkeiten? Gibt es keine Fristen wielange die Polizei ermitteln darf? Es kann doch nicht sein das ich jetzt Monate oder sogar Jahre warten muss bis der Schaden reguliert wird. Ich lese hier im Forum das bei anderen der Schaden nach 6 Wochen bezahlt ist.
Bin echt ratlos 🙁

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


......
Also, da, wo fundierte Anhaltspunkte vorhanden sind, muss zwingend in Frage gestellt werden, als Pauschalverhalten lehne ich es kategorisch ab.

Und da zu Beginn der meisten Threads wenig bis gar nichts bekannt ist, gehen zumindest mir

"DieVersicherungHatUnrechtGehZumAnwaltUndReichSofortKlageEinKläffer"

ziemlich auf die Nerven.

Damit ist keinem TE geholfen und auf den Gedanken, einen Anwalt einzuschalten, kann ein TE auch selbst kommen. Für so unbeholfen oder doof sollte hier kein TE abgestempelt werden.

@19FC
Wenn du Probleme und Fragen zu deinem X5-Diebstahl hast, mach einen eigenen Thread auf und häng dich nicht ständig an anderen Threads an. Und wenn deine Schadenregulierung, aus welchen Gründen auch immer, nicht nach deinen Vorstellungen abgelaufen ist, hilfst du mit deinem Frustbeitrag niemandem.

29 weitere Antworten
29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Wenn sein Auto gestohlen wurde, wird er die Kosten nicht zu tragen haben.

Wenn die Entschädigung zum Zeitpunkt der Einschaltung eines RA noch nicht fällig war, wird der Kaskoversicherer nicht zahlen müssen.

Wer zahlt dann?

DU?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Wenn die Entschädigung zum Zeitpunkt der Einschaltung eines RA noch nicht fällig war, wird der Kaskoversicherer nicht zahlen müssen.

Nach AKB sind sie längst fällig.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Nach AKB sind sie längst fällig.

und wo in den AKB steht, dass die Entschädigung im Fall des TE längst fällig ist?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Nach AKB sind sie längst fällig.
und wo in den AKB steht, dass die Entschädigung im Fall des TE längst fällig ist?

A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt

haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen.

Diebstahl ist versichertes Risiko, also Zahlungspflicht festgestellt.
VN hat alle benötigten Unterlagen eingereicht, also Höhe festgestellt.

A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder
aufgefunden wird. Aus diesem Grund zahlen wir die Leistung frühestens
nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige.

Der Monat ist längst rum.

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


und wo in den AKB steht, dass die Entschädigung im Fall des TE längst fällig ist?

A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt
haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen.

Diebstahl ist versichertes Risiko, also Zahlungspflicht festgestellt.
VN hat alle benötigten Unterlagen eingereicht, also Höhe festgestellt.

A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder
aufgefunden wird. Aus diesem Grund zahlen wir die Leistung frühestens
nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige.

Der Monat ist längst rum.

MfG

Und wo steht da, wann gezahlt wird ??? (

frühstens

nach einem Monat, d.h. aber nicht, dass in jedem Fall nach 4 Wochen gezahlt wird, die Praxis ist so ca. 6 - 8 Wochen oder auch länger, je nach dem, wie schnell oder langsam die Saatsanwaltschaft arbeitet).

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Und wo steht da, wann gezahlt wird ??? (frühstens nach einem Monat, d.h. aber nicht, dass in jedem Fall nach 4 Wochen gezahlt wird, die Praxis ist so ca. 6 - 8 Wochen oder auch länger, je nach dem, wie schnell oder langsam die Saatsanwaltschaft arbeitet).

Hast Du in über 30 Jahren gar nix gelernt?

Im Kaskofall ist die Zahlung nach 2 Wochen fällig.

Auf Grund dieser Klausel:

A.2.6.6 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Wiederauffinden des Fahrzeugs
a Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige
wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums
mit objektiv zumutbaren Anstrengungen das Fahrzeug wieder in
Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.
Eigentumsübergang nach Entwendung
b Sind Sie nicht nach A.2.6.6.a zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet,
werden wir dessen Eigentümer.

verlängert sich die Frist bei Totalentwendung auf einen Monat.
Die Arbeit der Staatsanwaltschaft hat mit der Zahlungspflicht nichts zu tun.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


und wo in den AKB steht, dass die Entschädigung im Fall des TE längst fällig ist?

A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt
haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen.

Diebstahl ist versichertes Risiko, also Zahlungspflicht festgestellt.

Und wer stellt den Diebstahl wie fest? Allein aus dem Umstand, dass ein Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist, lässt nicht auch zwangsläufig auf einen Diebstahl schliessen. Daher kann zur Feststellung der Zahlungspflicht auch die Einsichtnahme der polizeilichen Ermittlungsunterlagen erforderlich sein.

VN hat alle benötigten Unterlagen eingereicht, also Höhe festgestellt.

Allein mit dem Einreichen von Unterlagen ist es nicht getan, um einen Schaden der Höhe nach festzustellen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, zweifelhaft und/oder Angaben zum Fahrzeug nicht nachvollziehbar, ist auch die Schadenhöhe nicht festgestellt?

Mit wenn, aber, vielleicht und womöglich kann man natürlich Alles in Frage stellen. 🙄
Man stelle sich die Reaktion der Versicherung vor, wenn der VN sich bei der Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen so winden würde.

MfG

Das ist dann ganz klar geregelt, Herr Versicherungsvorstand.

Die Probleme in den Threads entstehen eigentlich immer nur, wenn Du Deine seltsamen und irrealistischen Tipps von Dir gibst...

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Das ist dann ganz klar geregelt, Herr Versicherungsvorstand.

Richtig, und zwar für beide Vertragspartner.

Zitat:

Die Probleme in den Threads entstehen eigentlich immer nur, wenn Du Deine seltsamen und irrealistischen Tipps von Dir gibst...

Dass Du es seltsam und irrealistisch findest, auf vertragliche Verpflichtungen hinzuweisen, lässt allerdings tief blicken...

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Mit wenn, aber, vielleicht und womöglich kann man natürlich Alles in Frage stellen. 🙄
Man stelle sich die Reaktion der Versicherung vor, wenn der VN sich bei der Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen so winden würde.

MfG

Und woher nimmst du (ständig) die Gewissheit, das von einem Versicherer nicht tatsächlich mal etwas berechtigterweise in Frage gestellt werden kann? 

Und die Reaktion der Versicherung, wenn sich der VN bei der Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtung windet, kann ich mir vorstellen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Und woher nimmst du (ständig) die Gewissheit, das von einem Versicherer nicht tatsächlich mal etwas berechtigterweise in Frage gestellt werden kann? 

Hier bin ich völlig bei Dir, sicher müssen

mal

Sachverhalte berechtigterweise in Frage gestellt werden.

Aber nicht nur hier, im Forum, entsteht der Eindruck, dass grundsätzlich Alles und Jeder, meist ohne Grundlage, in Frage gestellt wird, auch meine über 35jährige Berufserfahrung hat mich dies gelehrt.

Also, da, wo fundierte Anhaltspunkte vorhanden sind, muss zwingend in Frage gestellt werden, als Pauschalverhalten lehne ich es kategorisch ab.

MfG

Hallo,
leider ist das Verhalten der Versicherungen in letzter Zeit nicht mehr kundenfreundlich.
Kann ich auf eine Weise verstehen (viele teure Diebstähle), aber wenn die Sachlage klar ist (zumindest aus Sicht des VN) sollte auch dementsprechend (hier: der Diebstahl) zügig geregelt werden.
Wenn, wie bei mir, die Ermittlungen nach unter vier Wochen eingestellt werden und der Versicherer nach vier Wochen Eigentümer wird, sollte der Fall eigentlich zügig abgewickelt werden.
Doch mit späteren (8 Wochen danach) Nachfragen des Versicherers über Tatsachen, die schon in der Schadensanzeige angegeben wurden und einfach sich tot stellen auf Nachfrage des VN, ist es nicht getan.
Wenn man dann auch noch der Versicherung (nach 9 Wochen: wir warten noch auf die Ermittlungsakten der Polizei (?)) anbietet, die geforderten Unterlagen selbst zu besorgen (von meinem RA bzw. mit meinen Kontakten zur Justiz) und auch darüber seitens der Versicherung (nachweislich) geschwiegen wird, ist der Kanal voll.
Noch voller ist er, wenn die Versicherung eine falsche Abrechnung erstellt obwohl man sie in einem Brief VORHER vorsorglich darauf hingewiesen hat.
Wenn die Versicherung, wie in meinem Fall, die Tatsache eines Neukaufs mit Mwst. ignoriert und den WBW OHNE Mwst. und OHNE die Berücksichtigung der zwischenzeitlich gezahlten Finanzierungsraten zahlt, ist Sense mit lustig.
Da die Versicherung sowieso erst nach Fristsetzung gezahlt hatte, ist sie jetzt erst recht im Verzug.
Daher geht das Ganze jetzt über meinen RA.

gruss
19FC

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


......
Also, da, wo fundierte Anhaltspunkte vorhanden sind, muss zwingend in Frage gestellt werden, als Pauschalverhalten lehne ich es kategorisch ab.

Und da zu Beginn der meisten Threads wenig bis gar nichts bekannt ist, gehen zumindest mir

"DieVersicherungHatUnrechtGehZumAnwaltUndReichSofortKlageEinKläffer"

ziemlich auf die Nerven.

Damit ist keinem TE geholfen und auf den Gedanken, einen Anwalt einzuschalten, kann ein TE auch selbst kommen. Für so unbeholfen oder doof sollte hier kein TE abgestempelt werden.

@19FC
Wenn du Probleme und Fragen zu deinem X5-Diebstahl hast, mach einen eigenen Thread auf und häng dich nicht ständig an anderen Threads an. Und wenn deine Schadenregulierung, aus welchen Gründen auch immer, nicht nach deinen Vorstellungen abgelaufen ist, hilfst du mit deinem Frustbeitrag niemandem.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von VersVor


......
Also, da, wo fundierte Anhaltspunkte vorhanden sind, muss zwingend in Frage gestellt werden, als Pauschalverhalten lehne ich es kategorisch ab.
Und da zu Beginn der meisten Threads wenig bis gar nichts bekannt ist, gehen zumindest mir "DieVersicherungHatUnrechtGehZumAnwaltUndReichSofortKlageEinKläffer" ziemlich auf die Nerven.

Damit ist keinem TE geholfen und auf den Gedanken, einen Anwalt einzuschalten, kann ein TE auch selbst kommen. Für so unbeholfen oder doof sollte hier kein TE abgestempelt werden.

@19FC
Wenn du Probleme und Fragen zu deinem X5-Diebstahl hast, mach einen eigenen Thread auf und häng dich nicht ständig an anderen Threads an. Und wenn deine Schadenregulierung, aus welchen Gründen auch immer, nicht nach deinen Vorstellungen abgelaufen ist, hilfst du mit deinem Frustbeitrag niemandem.

...selber Frust.....

.....bevor ich hier herausgeschmissen werde halte ich jetzt mal wieder die Klappe...

Und wer zwischen den Zeilen lesen kann mag manchmal auch etwas Verwertbares finden.

19FC

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