Fristen nach Autodiebstahl
Hallo zusammen,
mir wurde Anfang November 2013 mein Auto geklaut. Habe daraufhin alle Unterlagen eingereicht. Diese 4 Wochen in denen das Fahrzeug wieder auftauchen könnte sind nun auch um. Nach Rücksprache mit der Polizei wird aber immer noch ermittelt und der Fall ist noch nicht beim Staatsanwalt. Die Versicherung wartet nun darauf das das Verfahren eingestellt wird, damit der Schaden reguliert werden kann. Die Polizei meinte zu mir das die Ermittlungen Monate wenn nicht sogar Jahre dauern kann.
Habe ich denn irgendwelche Möglichkeiten? Gibt es keine Fristen wielange die Polizei ermitteln darf? Es kann doch nicht sein das ich jetzt Monate oder sogar Jahre warten muss bis der Schaden reguliert wird. Ich lese hier im Forum das bei anderen der Schaden nach 6 Wochen bezahlt ist.
Bin echt ratlos 🙁
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
......
Also, da, wo fundierte Anhaltspunkte vorhanden sind, muss zwingend in Frage gestellt werden, als Pauschalverhalten lehne ich es kategorisch ab.
Und da zu Beginn der meisten Threads wenig bis gar nichts bekannt ist, gehen zumindest mir
"DieVersicherungHatUnrechtGehZumAnwaltUndReichSofortKlageEinKläffer"
ziemlich auf die Nerven.
Damit ist keinem TE geholfen und auf den Gedanken, einen Anwalt einzuschalten, kann ein TE auch selbst kommen. Für so unbeholfen oder doof sollte hier kein TE abgestempelt werden.
@19FC
Wenn du Probleme und Fragen zu deinem X5-Diebstahl hast, mach einen eigenen Thread auf und häng dich nicht ständig an anderen Threads an. Und wenn deine Schadenregulierung, aus welchen Gründen auch immer, nicht nach deinen Vorstellungen abgelaufen ist, hilfst du mit deinem Frustbeitrag niemandem.
29 Antworten
Es gibt keine 4 Wochenfrist sondern eine Monatsfrist.
Ab Datum des Eingangs der schriftlichen Schadenmeldung bei der Versicherung (Fax, Mail oder Brief) gilt die Monatsfrist in der das Fahrzeug, falls es sich wieder anfindet, im Eigentum des Versicherungsnehmers verbleibt.
Wenn seitens der Polizei noch wegen unklarer Sachlage ermittelt wird, hat der Versicherer das Recht diese Ermittlungen abzuwarten.
Da gibt es keine Fristen.
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Wenn seitens der Polizei noch wegen unklarer Sachlage ermittelt wird, hat der Versicherer das Recht diese Ermittlungen abzuwarten.
Da gibt es keine Fristen.
Der Versicherer kann auf Ermittlungsergebnisse warten, so lange er will.
Das hat aber gar nichts mit seiner Leistungspflicht zu tun. Diese ist längst fällig. Im übrigen befindet sich das gestohlene Fahrzeug seit Wochen im Eigentum des Versicherers.
Also nochmals kurze letzte Zahlungsfrist setzen, nach Verstreichen Klage einreichen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von phen
Habe ich denn irgendwelche Möglichkeiten? Gibt es keine Fristen wielange die Polizei ermitteln darf?
Ist echt 'ne verrückte Zeit in einem verrückten Land geworden.
Andernorts wäre man froh, wenn die Polizei möglichst lange nach einem gestohlenen Auto sucht, hier wünscht man sich, dass sie möglichst früh damit aufhört.
Irgendwie gehts uns einfach zu gut.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Hier wünscht man sich, dass sie möglichst früh damit aufhört.Irgendwie gehts uns einfach zu gut.🙄
Wer hat sich das denn gewünscht?
Ähnliche Themen
Versuche einfach den Eingangspost zu verstehen.
Habs allerdings sogar fett hervorgehoben.
Beim Lesen kann ich dir aber nicht helfen, das musst Du schon selbst fertig bringen.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ist echt 'ne verrückte Zeit in einem verrückten Land geworden.Zitat:
Original geschrieben von phen
Habe ich denn irgendwelche Möglichkeiten? Gibt es keine Fristen wielange die Polizei ermitteln darf?
Andernorts wäre man froh, wenn die Polizei möglichst lange nach einem gestohlenen Auto sucht, hier wünscht man sich, dass sie möglichst früh damit aufhört.Irgendwie gehts uns einfach zu gut.🙄
Super, bin ganz Deiner Auffassung.
Ich habe ja 30 Jahre auf der anderen Seite gestanden und Schäden reguliert.
Bis 2007 war die Dunkelziffer der Vortäuschungen bei Totalentwendungen, inkl. der nachgewiesenen bis 50% hoch.
Die Frage nach reparierten oder nicht reparierten Vorschäden wurden zu 99,9 % mit nein beantwortet, obwohl die Fahrzeuge schon Jahre alt waren und Rückmeldungen wegen fiktiver Abrechnungen vorlagen.
Wir hatten einen angeblichen Raub unter Waffengewalt eines Fahrzeuges, kurz vor Ablauf des Leasingvertrages, auf einer Autobahntankstelle bei Stettin zu regulieren. Das Überwachungsvideo zeigte, dass sich Täter und Opfer mit Bruderkuss begrüßten...........
Bitte nicht missverstehen; ich bezichtige hier im Forum niemanden einer strafbaren Handlung, will jedoch auch Verständnis für die andere Seite wecken.
Es ist ja nicht das Geld der Versicherung, sondern der Versichertengemeinde, um das man betrogen wird.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Bitte nicht missverstehen; ich bezichtige hier im Forum niemanden einer strafbaren Handlung, will jedoch auch Verständnis für die andere Seite wecken.
Klaus
Hallo Klaus,
nur weil es Fälle von Betrug gibt, hat keine Versicherung das Recht, jeden VN erst mal unter Generalverdacht zu stellen. Niemand sollte Verständnis dafür haben, dass sich mit dummen Ausreden vor vertraglichen Pflichten gedrückt wird.
MfG
@TE
Such das Gespräch mit deinem Versicherer.
Liegen alle verlangten Unterlagen vor?
Liegt das/ein Gutachten über die Höhe des Schadens vor?
Dein Versicherer könnte sich auch direkt mit dem ermittelnden Polizeibeamten in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu beschleunigen.
Das der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen noch Monate/Jahre dauern könnte, ist eine ziemlich dämliche Aussage. Ist kein Täter ermittelt oder kein Verfahren wegen des Verdachts der Vortäuschung anhängig, hat der Polizeibeamte den Vorgang spätestens nach drei Monaten an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
Bestehen für den Versicherer berechtigte Gründe, den Abschluss und die Einsichtnahme der polizeilichen Ermittlungsunterlagen abzuwarten, wirst du dich allerdings noch gedulden müssen.
Die Aussage von VersVor ist - ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen - schlichtweg falsch und das Einschalten eines Rechtsanwaltes und das Einreichen einer Klage beschleunigt den Vorgang ebenfalls nicht. Je nach Auslastung des zuständigen Landgerichts kann ein erster Termin locker erst in die zweiten Jahrehälfte fallen und eine Entscheidung dürfte dann vor 2015 kaum zu erwarten sein.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Versuche einfach den Eingangspost zu verstehen.
Habs allerdings sogar fett hervorgehoben.
Beim Lesen kann ich dir aber nicht helfen, das musst Du schon selbst fertig bringen.
Sei gewiss, dass ich des Lesens mächtig bin.
Hier verzweifelt nur jemand berechtigterweise an den dämlichen Ausreden einer Versicherung.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Hallo Klaus,Zitat:
Original geschrieben von germania47
Bitte nicht missverstehen; ich bezichtige hier im Forum niemanden einer strafbaren Handlung, will jedoch auch Verständnis für die andere Seite wecken.
Klaus
nur weil es Fälle von Betrug gibt, hat keine Versicherung das Recht, jeden VN erst mal unter Generalverdacht zu stellen. Niemand sollte Verständnis dafür haben, dass sich mit dummen Ausreden vor vertraglichen Pflichten gedrückt wird.MfG
Hallo VersVor, wir hatten nie einen Generalverdacht. Aber bei Diebstählen, kurz vor Ablauf des Leasingvertrages, kurz vor Ablauf des Neuwagenanspruches und wenn noch andere Komponenten, wie nachweislich duplizierte Schlüssel u.s.w. auftraten, wurde genauer ermittelt.
Ansonsten war bei uns, wenn alles sauber war und alle Belege rechtzeitig vorlagen, binnen 6 Wochen reguliert.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Bestehen für den Versicherer berechtigte Gründe, den Abschluss und die Einsichtnahme der polizeilichen Ermittlungsunterlagen abzuwarten, wirst du dich allerdings noch gedulden müssen.Die Aussage von VersVor ist - ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen - schlichtweg falsch und das Einschalten eines Rechtsanwaltes und das Einreichen einer Klage beschleunigt den Vorgang ebenfalls nicht. Je nach Auslastung des zuständigen Landgerichts kann ein erster Termin locker erst in die zweiten Jahrehälfte fallen und eine Entscheidung dürfte dann vor 2015 kaum zu erwarten sein.
Da ich davon ausgehe, dass keine Straftat des TE vorliegt, sehe ich im Moment keine berechtigten Gründe.
Vielleicht sollten Versicherungsmitarbeiter öfter mal in ihren eigenen Vertragsbedingungen lesen.
Dort ist klar geregelt, wie und wann entschädigt werden muss. Vom Abwarten des Ermittlungsergebnisses steht dort kein Wort. Trotzdem wird dies immer wieder als Begründung für eine Zahlungsverweigerung oder -verzögerung genannt.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Da ich davon ausgehe, .....
und da ich davon ausgehen, dass du nix weisst, gehe ich davon aus, dass dein Ratschlag dem TE teuer zu stehen kommen kann.
Bei einem Streitwert von 8.000 Euro (soviel hat der TE offensichtlich für seinen BMW gezahlt) verlangt ein RA Gebühren von 729,23 Euro, auf die der TE sitzen bleiben wird.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
und da ich davon ausgehen, dass du nix weisst, gehe ich davon aus, dass dein Ratschlag dem TE teuer zu stehen kommen kann.Bei einem Streitwert von 8.000 Euro (soviel hat der TE offensichtlich für seinen BMW gezahlt) verlangt ein RA Gebühren von 729,23 Euro, auf
diedenen der TE sitzen bleiben wird.
Wenn sein Auto gestohlen wurde, wird
erdie Kosten nicht zu tragen haben.
Sollte er "Dreck am Stecken" haben, wird er keinen Anwalt bemühen (ausser zu seiner Verteidigung). 🙂
MfG
Wenn die Polizei wegen KFZ Diebstahl ermittelt, dann in alle Richtungen und auch in Richtung Nutzer.
Und deshalb müssen die Versicherer zum Diebstahl auch in die Ermittlungsakte Einsicht nehmen.